Wann sich die Öffnungsaktion in der PKV lohnt

Die Öffnungsaktion ermöglicht es Beamten trotz Vorerkrankung eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Für wen die Öffnungsaktion der PKV am meisten Sinn macht und welche Nachteile sie mit sich bringen kann.

Private-Krankenversicherung-Oeffungsaktion

      Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Öffnungsklausel garantiert allen Beamten in den ersten sechs Monaten einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung.
  • Nicht mit jeder Vorerkrankung macht die Teilnahme an der Öffnungsaktion Sinn. Einige Erkrankungen lassen sich auf regulärem Weg besser versichern.
  • Wer von der Öffnungsaktion Gebrauch macht, muss mit Nachteilen in der PKV rechnen und sorgfältig vergleichen.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist für die große Mehrheit der Beamten die erste Wahl. In Kombination mit der Beihilfe des Dienstherren ist ein Beamtentarif der PKV in der Regel günstiger, da sich dieser individuell anpassen lässt, sollte sich der Beihilfesatz (z.B. aufgrund von Heirat, Nachwuchs, Ruhestand) ändern. Die PKV bietet nicht nur weitaus bessere Gesundheitsleistungen als die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sie garantiert diese ein Leben lang. Deswegen sind nach wie vor über 90 Prozent der Beamten in Deutschland privat versichert.

Damit die Privaten Krankenkassen ihre Risiken abwägen und Kosten kalkulieren können, müssen die Antragsteller zuvor detaillierte Gesundheitsfragen beantworten. Fällt das Krankheitsrisiko unverhältnismäßig hoch aus, haben die Versicherungsgesellschaften das Recht, die Aufnahme zu verweigern. Diese Gesundheitsprüfung hat zur Folge, dass Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderung abgelehnt werden oder monatlich einen hohen Risikozuschlag draufzahlen müssen. Hier soll die Öffnungsaktion Abhilfe schaffen.

Was ist die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung?

Die Öffnungsaktion bzw. Öffnungsklausel der PKV soll allen Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn die Aufnahme in die Private Krankenversicherung garantieren. Vor Menschen mit schweren Vorerkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen ermöglicht die Öffnungsklausel einen leichteren Zugang zur PKV. Sie stellt sicher, dass niemand aufgrund seines Gesundheitszustandes abgelehnt wird. Außerdem werden im Rahmen der Öffnungsaktion Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent tariflichen Kostenbeitrags begrenzt.

Berechtigte Personen für die Teilnahme: 

  • seit 2019 auch Beamte auf Widerruf (z.B. Beamtenanwärter und Referendare)
  • Beamte auf Probe, wenn sie in der Ausbildungszeit als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert waren
  • Beamte auf Zeit, wenn kein Beamtenverhältnis auf Probe vorausgegangen ist
  • Beamte auf Lebenszeit, wenn kein Beamtenverhältnis auf Probe vorausgegangen ist)
  • Kirchenbeamte mit Anspruch auf Beihilfe
  • Richter mit Beihilfeanspruch
  • Soldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes, der Polizei und der Feuerwehr
  • beihilfeberechtigte Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
  • beihilfeberechtigte Berufsanfänger von Sparkassen, Landesbanken oder anderen öffentlich-rechtlichen Banken
  • einige Abgeordnete des europäischen Parlaments mit beihilfeähnlichem Anspruch
  • engste Angehörige wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn die beihilfeberechtigte Person selbst in der PKV versichert ist oder über eine Anwartschaft verfügt

Fristen und Voraussetzungen für die Aufnahme

Die Öffnungsklausel kann nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Beamtenverhältnis begonnen hat und der Tag der Antragstellung bei einer teilnehmenden Versicherung (nicht der Versicherungsbeginn). Für Beamte auf Probe gilt die Frist von sechs Monaten erneut, wenn sie zuvor als Beamte auf Widerruf in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ausschlaggebend ist, dass der Antragsteller nicht bereits im Besitz einer privaten Krankheitskostenvollversicherung war oder ist. Auch berechtigte Familienmitglieder müssen den Antrag innerhalb der sechsmonatigen Frist nach der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe stellen.

Wichtig:
Der Antrag auf Öffnungsaktion kann nur ein einziges Mal gestellt werden! Deswegen solltest du dich unbedingt vorher umfangreich informieren, bei welchem Versicherungsunternehmen du lebenslang versichert sein möchtest.

Für wen sich die Öffnungsaktion der PKV lohnt

Generell darf keine Versicherungsgesellschaft eine Person nur aufgrund einer Behinderung ablehnen. Stellt sich jedoch bei der Gesundheitsprüfung heraus, dass ein erhöhter medizinischer Behandlungsbedarf oder ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht, dürfen Versicherungsunternehmen nach § 146 Abs.1 Nr.1 VAG die Aufnahme verweigern oder Risikozuschläge fordern. Einzelne Versicherer sind bei bestimmten Vorerkrankungen „großzügiger“, andere verfolgen eine strenge Annahmepolitik. Beispielsweise ist Asthma bei einigen Privaten Krankenkassen eine Ablehnungsdiagnose, bei anderen Gesellschaften kann man sich mit der Volkskrankheit dagegen auf „normalem Wege“ privat versichern. Doch natürlich gibt es auch Krankheitsbilder, die mit größter Sicherheit bei jeder PKV zu einer Ablehnung führen. Mit folgenden Ablehnungsdiagnosen kann man es nur über die Öffnungsaktion in die PKV schaffen:  
 
Mit diesen Diagnosen sollte man die Öffnungsaktion nutzen:
  • AIDS/HIV
  • Alkoholabhängigkeit
  • Angina Pectoris
  • Bauchspeicheldrüsenerkrankung (chronisch)
  • Bluterkrankheit
  • Bulimie
  • COPD (chronische obstruktive Lungenerkrankung)
  • Demenz
  • Depressionen
  • Diabetes mellitus
  • Down-Syndrom
  • Erschöpfungssyndrom
  • Fettleber
  • Herzfehler (angeboren)
  • Herzinfarkt
  • Herzklappenfehler
  • Hepatitis Typ B, C, D, E
  • Herzrhythmusstörung
  • Krebserkrankung (Karzinom)
  • Koronare Herzkrankheit
  • Leukämie (Blutkrebs)
  • Magersucht (Anorexie)
  • Morbus Crohn (chronische Darmerkrankung)
  • Multiple Sklerose
  • Osteoporose
  • Rheuma
  • Schlafapnoe-Syndrom
  • Schlaganfall
  • Ulcus cruris (Unterschenkelgeschwür)
  • Wasserkopf
  • Zystenleber
  • Zystenniere

Mit Volkskrankheiten besser auf normalem Weg in die PKV

Mit bestimmten chronischen Vorerkrankungen und „Volkskrankheiten“ ist es immer noch möglich, auf normalem Wege eine gute Private Krankenversicherung zu bekommen. Personen mit den unten genannten Diagnosen raten wir nicht zur Teilnahme an der Öffnungsaktion, sondern ihre Chance zu nutzen, sich über eine reguläre Aufnahme in die PKV zu ähnlichen Konditionen viel besser und mit einem guten Beihilfeergänzungstarif abzusichern.
 
Diagnosen, die NICHT zwingend zu einer Ablehnung in der PKV führen: 

Wichtig:
Um eine Ablehnung im Alleingang zu vermeiden und damit die Aufnahme bei anderen Versicherern zu riskieren, lass dich vorher unbedingt unabhängig beraten. Wie oben erwähnt, sind nicht alle Gesellschaften gleichermaßen kulant in ihrer Annahmepolitik.

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Nachteile der Öffnungsaktion

In Verbindung mit der Öffnungsaktion ist der Versicherungsschutz „begünstigt“, was nichts anderes als eingeschränkt bedeutet: Die Versicherungskonditionen basieren auf dem Normaltarif der PKV – eine Restkostenversicherung, welche auf die Beihilfe abgestimmt ist. Das bedeutet, dass nur medizinische Leistungen in Höhe der Beihilfe erstattet werden und nicht darüber hinaus. Doch je nach Beihilfeverordnung sind bestimmte Leistungen gar nicht beihilfefähig oder werden gekürzt. Das betrifft oft Heilmittel (wie Physiotherapie, Logopädie), Hilfsmittel (wie Hörgeräte, Heimdialysegeräte, orthopädische Schuhe), Zahnersatz (Material, Laborkosten) und Kuren. Daraus können sich große Deckungslücken ergeben. 
 
Das ist ein entscheidender Nachteil der Öffnungsaktion: Der Beihilfeergänzungstarif, welcher die Lücken der Beihilfe schließt und Kürzungen auffängt, ist nicht enthalten. Daher muss man mit zum Teil hohen Zuzahlungen rechnen. Wenige Ausnahmen von Gesellschaften bieten einen Beihilfeergänzungstarif trotz Öffnungsaktion an. Diese sind allerdings eher abgespeckte Versionen und nicht vergleichbar mit den Ergänzungstarifen, die man über eine reguläre Aufnahme in die PKV bekäme. Umso wichtiger ist ein gewissenhafter Vergleich der Anbieter privater Krankenversicherungen, bevor man sich fest an eine Gesellschaft bindet. 

Versicherungsgesellschaften mit Öffnungsklausel

Viele der großen privaten Versicherer beteiligen sich an der Öffnungsaktion für Beamte, jedoch zu unterschiedlichen Konditionen. 
 
Teilnehmende Versicherungen: 
  • Allianz Private Krankenversicherungs-AG
  • Barmenia Krankenversicherung AG
  • BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • Central Krankenversicherung AG
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung
  • Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HUK-Coburg Krankenversicherung AG
  • Inter Krankenversicherung AG
  • LKH Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
  • Münchener Verein Krankenversicherung a. G.
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
  • SDK Süddeutsche Krankenversicherung a. G.
  • UKV Union Krankenversicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG

Welche PKV mit Öffnungsklausel ist die beste? 

Welche Versicherung das beste Angebot bietet, hängt zum einen von den Gesundheitsleistungen des PKV-Tarifs ab, zum anderen von den persönlichen Bedürfnissen des Antragstellers. Welche Vorerkrankungen sind vorhanden? Welches Leistungsniveau ist gewünscht? Da es in Verbindung mit der Öffnungsaktion keinen Ergänzungstarif gibt, welcher Versorgungslücken schließt, sollte man darauf achten, dass der normale Tarif möglichst viel abdeckt und starke Leistungen in relevanten Bereichen bietet. 
 
Zwei Beispiele: Wer häufiger Probleme mit den Zähnen hat oder bereits in der gesetzlichen Krankenkasse von einer Zahnzusatzversicherung profitiert hat, sollte sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Erstattungen von zahnmedizinischen Leistungen (inkl. Labor- und Materialkosten) genauer ansehen. Gibt es eine Zahnstaffel? Wie hoch sind die Begrenzungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen? Wer jedoch aufgrund einer psychischen Vorerkrankung weiterhin großen Wert auf therapeutische Leistungen legt, sollte bei der Wahl seiner PKV auf genau diese achten. Sind ambulante und stationäre Psychotherapien überhaupt enthalten und wenn ja, in welchem Umfang? 
 
Auf keinen Fall sollte man seine private Krankenversicherung nach dem Preis auswählen. Die aktuell geltenden Beiträge sind nur eine Momentaufnahme und werden regelmäßig angepasst. Hier lohnt es sich, die Beitragsentwicklungen der letzten Jahre zu vergleichen: Welcher Versicherer hat bereits erhöht, wer schon lange nicht mehr und bei welchen Versicherungsgesellschaften sind die Prämien besonders stabil gewesen? Viel wichtiger sind existenzielle Leistungen: Wie umfangreich ist der offene (wichtig!) Heil- und Hilfsmittelkatalog, sollte man eine schwere Behinderung erleiden? In welcher Höhe wird Psychotherapie erstattet, sollte man erkranken? 
 
Die Unterschiede bei den privaten Krankenversicherungen sind hier gewaltig. Leider lässt sich eine gründliche Recherche und Einarbeitung in die Vertragswerke nicht vermeiden, um herauszufinden, welche PKV im Rahmen der Öffnungsaktion das beste Paket bietet. 
 
Wünscht du dir einen detaillierten PKV-Vergleich in Verbindung mit der Öffnungsaktion, helfen wir dir auch hier gerne weiter. Allerdings ereilen uns hier besonders viele Anfragen und ein erfolgreiches Ergebnis wird uns bei einer Öffnungsaktion von den Gesellschaften nicht vergütet. Da wir leider (nicht nur) von Luft und Liebe leben können, können wir die Beratung und den Vergleich von PKV-Anbietern in diesem Zusammenhang leider nur gegen ein individuell vereinbartes Honorar anbieten.