Mit Asthma eine private Krankenversicherung finden

Mit Asthma in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist nicht einfach, aber möglich. Doch zwischen den Tarifen und den Risikozuschlägen können Welten liegen. Denn: Asthma ist nicht gleich Asthma.

Mit Asthma in die PKV: Gradwanderung zwischen Risikozuschlag und Ablehnung

In Deutschland leiden 20 bis 30 Millionen Menschen an Allergien, also rund jeder Dritte. Darunter fallen ca. acht Millionen Asthmatiker. Tendenz steigend. Wenn auch Sie dazugehören, können wir Sie beruhigen: Einige Versicherungsgesellschaften versichern Sie auch privat – trotz Asthma. Jedoch werden die Versicherer die zu erwartenden überdurchschnittlichen Krankheitskosten entweder mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss kompensieren. Kommen zu Ihrem Asthma weitere Erkrankungen hinzu, wird eine Ablehnung Ihres Antrags auf eine private Krankenversicherung jedoch wahrscheinlicher. Dazu unten mehr. Generell gilt aber erstmal – egal, ob Beamter/in oder nicht:

Auch Asthma-Patienten profitieren von dem (im Gegensatz zur GKV) umfassenden und hohen Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherung, was bei einer chronischen Erkrankung – auch mit Blick auf die Zukunft – nur von Vorteil sein kann.

Wann ist mit Asthma in der PKV ein Risikozuschlag zu erwarten?

Leiden Sie bereits bei der Antragstellung unter Asthma (bronchiale), kommen Sie um den Risikozuschlag bei der privaten Krankenversicherung leider nicht herum. Da es sich hierbei um eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Atemwege handelt, müssen die Versicherer einfach mit höheren Krankheitskosten rechnen. Dieser Risikozuschlag bezeichnet einen Zuschlag auf den „normalen“ Tarif, der die wahrscheinlichen Mehrkosten aufgrund Ihrer Vorerkrankung abdeckt.

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Da die Behandlungsmöglichkeiten, Therapien und Medikamente jedoch immer fortschrittlicher werden, fallen die Risikozuschläge heute meist geringer aus als noch vor einigen Jahren. Erkranken Sie allerdings erst (nachweislich!) nach dem Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung, werden bereits bestehende Risikozuschläge nicht erhöht oder ein neuer festgesetzt.

Wie hoch fällt der Risikozuschlag mit Asthma bronchiale aus?

Bei der Bewertung der Risikozuschläge für Ihre PKV müssen viele (Risiko-)Faktoren berücksichtigt werden und die sind ganz individuell: Neben kritischem Gesundheitsverhalten (z.B. Rauchen und Alkoholkonsum), möglichen Erbkrankheiten, Über- oder Untergewicht, beruflichen Risiken oder riskanten Freizeitaktivitäten, sind bei Asthma-Patienten die Ausprägung des Asthmas und das Stadium der Krankheit ausschlaggebend. So können Zuschläge in Höhe von ca. 5 bis 30 Prozent des normalen Beitrags zusammenkommen, in Einzelfällen auch darüber hinaus.

Die Höhe hängt, neben Ihrem Krankheitsrisiko, jedoch auch von der Kalkulation der Versicherung ab. Doch Vorsicht bei „Billiganbietern“ mit besonders günstigem Beitrag: Hier zahlt man nachträglich, z.B. durch Beitragserhöhungen, schnell wieder drauf. Hier sollte man – insbesondere bei Beamten- und Beihilfe-Tarifen – genauestens die Konditionen und Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen, um auch bei umfassenderen Behandlungen und Therapien abgesichert zu sein.

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Vorsicht: Asthma ist nicht gleich Asthma

Ein häufig auftretendes Problem sind die ärztlichen Diagnosen bei Asthma bronchiale, zum Teil auch Falschdiagnosen des Arztes mit schwerwiegenden Folgen für den Versicherungsschutz. Für die Versicherer zählt im Leistungsfall nämlich nur, welche Diagnose in Ihrer Krankenakte steht – und die sollten Sie unbedingt vor dem Versicherungsabschluss kennen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ihr Gesundheitszustand nicht mit den Angaben in ihrer Patientenakte übereinstimmt, kann die private Krankenversicherung ihre Leistungen verweigern oder im schlimmsten Fall bereits geleistete Erstattungen zurückfordern.

Allergisches oder nicht-allergisches Asthma bronchiale?

Asthma bronchiale ist eine der häufigsten Volkskrankheiten in Deutschland. Die Frage nach der Ursache für die chronische Erkrankung der Atemwege ist nicht immer eindeutig zu klären. So leiden viele Asthmatiker unter gemischtförmigem, also allergischem und nicht-allergischem Asthma.

Während einige Asthmatiker nur mit leichten Beschwerden zu tun haben, kämpfen andere häufig mit Asthmaanfällen und akuter Atemnot. Diese Patienten sind folglich auch im Alltag und in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt und „kosten“ die Versicherungsgesellschaft mehr. Aufgrund dessen unterscheiden die (guten!) Versicherer bei der Bewertung der Vorerkrankung nicht nur anhand der Diagnose „Asthma“, sondern auch nach Schwere und Art der Symptome, Hilfsmitteln und regelmäßiger Medikamenteneinnahme.

Faktoren für die Bewertung des Risikozuschlags bei Asthma

  • Diagnose einer chronischen Atemwegserkrankung
  • Beginn der Asthma-Erkrankung bzw. Datum der Erstdiagnose
  • Bisherige und aktuell laufende Behandlungen
  • Der Patient benötigt ein Asthmaspray
  • Art des Asthmasprays bzw. des enthaltenen Medikaments
  • Häufigkeit der Verwendung des Inhalators
  • Der Bedarf an Medikamenten insgesamt
  • Häufigkeit und Schwere der auftretenden Symptome

Auf kleinen Fall sollten Sie Asthma bei der Antragstellung verschweigen oder das Ausmaß Ihrer Erkrankung im Antrag herunterspielen. Das kann zu einer Leistungsverweigerung oder zur Kündigung Ihrer PKV führen!

Kann ein Risikozuschlag wieder rückgängig gemacht werden?

Wenn zu Beginn des Versicherungsverhältnisses aufgrund einer Vorerkrankung wie allergisches Asthma oder Heuschnupfen ein Risikozuschlag erhoben wurde, kann dieser in einigen Fällen nachträglich wieder reduziert oder komplett entfallen. Zum Beispiel wenn die angegebene Krankheit als geheilt gilt. Bei einer Allergie oder allergischem Asthma z.B. durch eine erfolgreiche Hyposensibilisierung. Die vollständige Genesung oder Linderung der Krankheit muss natürlich nachgewiesen und ärztlich bescheinigt werden. Der Patient muss über einen längeren Zeitraum, meist zwei bis drei Jahre, beschwerdefrei sein. Generell gilt:

Der Verbraucher hat nach §41 VVG ein Anrecht, den bestehenden Risikozuschlag von seiner Gesellschaft überprüfen zu lassen.

Heuschnupfen oder Allergie – eine mögliche Vorstufe von Asthma

„Ist doch bloß eine harmlose Allergie“ denken sich wohl die meisten und wundern sich, dass diese beim Abschluss einer PKV als Vorerkrankung eingestuft wird. Doch auch Allergien sind ernstzunehmende chronischen Erkrankungen und können sich im Laufe des Lebens stetig verschlimmern. Zum Beispiel besteht bei jedem dritten Heuschnupfen-Patient das Risiko, auch an allergischem Asthma zu erkranken. Hinzu kommt, dass allergische Schocks innerhalb weniger Sekunden lebensbedrohlich sein können. Verständlich also, dass auch die Versicherer sich vor den möglichen hohen Folgekosten durch ihre Patienten „absichern“ und das Krankheitsrisiko einschätzen müssen.

40 Prozent aller Allergiker entwickeln im Laufe ihres Lebens Asthma

Als Asthmatiker oder Allergiker keine Ablehnung riskieren!

Egal ob allergisches oder nicht-allergisches Asthma bronchiale, Heuschnupfen oder Allergie: Oft sind es nur kleine Details oder Formulierungen bei der ärztlichen Diagnose, die über den privaten Versicherungsschutz, Risikozuschläge oder eine Ablehnung bei der privaten Krankenkasse entscheiden. Wurden Sie aufgrund Ihrer Vorerkrankung bereits von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt, kann es passieren, dass auch andere Versicherer Sie ohne weitere Prüfung ablehnen. Grund dafür: Ihre Angaben wurden in einer gemeinsamen Datenbank, dem „Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer“ (kurz HIS) gespeichert.

Leiden auch Sie an einer Allergie, Heuschnupfen oder Asthma, lassen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung beraten. Wir haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Gesellschaften anonyme Risikovoranfragen zu stellen, um Ihre Chancen auf einen guten Vertrag nicht zu verspielen.