Beihilfe

Aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe einen großen Teil der Krankheits- und Arztkosten seiner Beamten. Hinsichtlich dieser festen Kostenübernahme – in der Regel zwischen 50 und 70 % – bieten die Privaten Krankenversicherer spezielle Tarife für Beamte an, sogenannte Restkostenversicherungen.

In welcher Höhe einem Beamten und seinen Familienangehörigen monatlich Beihilfe zusteht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Einerseits von der individuellen familiären Situation des Beamten, andererseits von den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer, nach welchen Kriterien die Beihilfe erhöht wird. Auch die Leistungen, die durch die Beihilfe abgedeckt werden und die NICHT beihilfefähigen Leistungen können aufgrund der unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der Länder stark variieren. Deswegen kommt es bei der Wahl der PKV besonders auf die Leistungen an, die nicht von der Beihilfe bezahlt werden.

Beihilfe und ihre Besonderheiten in den verschiedenen Bundesländern

Was deckt meine individuelle Beihilfe ab und was nicht? Die Beihilfeverordnungen erscheinen für viele Beamte auf den ersten Blick etwas unübersichtlich und vor allem unverständlich formuliert. Auf den Seiten der einzelnen Bundesländer erfahren Sie alles Wichtige über Ihre zuständige Beihilfestelle – einfach und übersichtlich erklärt: Von den Leistungen, die in ihrem Bundesland erstattet werden bis hin zu den Fristen für Beihilfeanträge, Bearbeitungszeiten und Kontaktadressen. 

Beihilfe NRW

Beihilfe Berlin (folgt) 

Beihilfe Niedersachsen (folgt) 

Beihilfe Bayern (folgt) 

Beihilfe Saarland (folgt)

Beihilfe Baden-Württemberg (folgt)

Beihilfe Bremen (folgt) 

Beihilfe Sachsen (folgt)

Beihilfe Hamburg (folgt) 

Beihilfe Hessen (folgt) 

Beihilfe Thüringen (folgt) 

Beihilfe Brandenburg (folgt)

Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern (folgt) 

Beihilfe Rheinland-Pfalz (folgt)

Beihilfe Sachsen-Anhalt (folgt)

Beihilfe Schleswig-Holstein (folgt)

Beihilfeanspruch für Beamte und Anwärter

Was bedeutet Beihilfe und wer hat überhaupt einen Anspruch darauf? Auf welche Details in den Beihilferegelungen muss ich bei der Wahl meiner PKV achten? Wo liegen die Stärken und Schwächen der verschiedenen Krankenversicherer?

Beihilfe beantragen

Der Antrag für die Beihilfe erfordert einmalig ein wenig Aufwand. Die Vorgehensweise ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, d.h. es hängt von dem jeweiligen Dienstherrn ab, welche Formulare Sie benötigen. Wir helfen Ihnen kostenlos bei Ihrem Beihilfe-Antrag.

Kostendämpfungspauschale

In einigen Bundesländern kommt die Kostendämpfungspauschale zum Tragen. Diese verlangt von den Beihilfeberechtigten eine Selbstbeteiligung an ihren medizinischen Kosten. Doch nicht jedes Bundesland macht von dieser Kostendämpfungspauschale Gebrauch und bestimmte Berufsgruppen von Beamten werden sogar von ihr befreit.

Beihilfestellen

Das Beihilfe-System in Deutschland ist leider nicht einheitlich geregelt. Auch bei den Anträgen können die Fristen und Mindestbeträge für die Einreichung je nach Bundesland variieren. Eine Übersicht, was in welchem Bundesland gilt, finden Sie hier: