beihilfe

Beihilfe

Aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe einen großen Teil der Krankheits- und Arztkosten seiner Beamten. Aufgrund dieser festen Kostenübernahme – in der Regel zwischen 50 und 70 % – bieten die Privaten Krankenversicherer spezielle Tarife für Beamte an, sogenannte Restkostenversicherungen.

In welcher Höhe einem Beamten und seinen Familienangehörigen monatlich Beihilfe zusteht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Einerseits von der individuellen familiären Situation des Beamten, andererseits von den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer, nach welchen Kriterien die Beihilfe erhöht wird. Auch die Leistungen, die durch die Beihilfe abgedeckt werden und die NICHT beihilfefähigen Leistungen können aufgrund der unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der Länder stark variieren. Deswegen kommt es bei der Wahl der PKV besonders auf die Leistungen an, die nicht von der Beihilfe bezahlt werden.

Beihilfeanspruch für Beamte und Anwärter

Was bedeutet Beihilfe und wer hat überhaupt einen Anspruch darauf? Auf welche Details in den Beihilferegelungen muss ich bei der Wahl meiner PKV achten? Wo liegen die Stärken und Schwächen der verschiedenen Krankenversicherer?

Beihilfe beantragen

Der Antrag für die Beihilfe erfordert einmalig ein wenig Aufwand. Die Vorgehensweise ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, d.h. es hängt von dem jeweiligen Dienstherrn ab, welche Formulare Sie benötigen. Wir helfen Ihnen kostenlos bei Ihrem Beihilfe-Antrag.

Kostendämpfungspauschale

In einigen Bundesländern kommt die Kostendämpfungspauschale zum Tragen. Diese verlangt von den Beihilfeberechtigten eine Selbstbeteiligung an ihren medizinischen Kosten. Doch nicht jedes Bundesland macht von dieser Kostendämpfungspauschale Gebrauch und bestimmte Berufsgruppen von Beamten werden sogar von ihr befreit.

Beihilfestellen

Das Beihilfe-System in Deutschland ist leider nicht einheitlich geregelt. Auch bei den Anträgen können die Fristen und Mindestbeträge für die Einreichung je nach Bundesland variieren. Eine Übersicht, was in welchem Bundesland gilt, finden Sie hier: