Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare: Tipps und FAQs
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung gehört für Lehrer zu den existenziellen Versicherungen. Warum die DU besonders in den ersten Dienstjahren sinnvoll ist und was es bei den Klauseln zu beachten gibt.
Müssen angehende oder bereits verbeamtete Lehrer ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, drohen hohe Einkommensverluste. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung der Arbeitskraft und der Sicherung des Lebensstandards im Fall einer Dienstunfähigkeit.
Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit
Während man bei angestellten Lehrern von einer Berufsunfähigkeit spricht, unterliegen verbeamtete Lehrer den beamtenrechtlichen Regelungen zur „Dienstunfähigkeit“ (DU). Ein Lehrer gilt als dienstunfähig, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Ursachen für die Dienstunfähigkeit können schwere oder chronische Krankheiten sein, ein Dienst- oder Freizeitunfall, aber auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression.
Die Definition der Dienstunfähigkeit wird nach dem Beamtenrecht geregelt: Demnach können verbeamtete Lehrer bereits in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst ausgeübt haben und keine Aussicht darauf besteht, dass sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder vollständig dienstfähig werden. Während bei angestellten Lehrern die in den Versicherungsbedingungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung festgelegten Kriterien „erfüllt“ sein müssen, um als berufsunfähig zu gelten, entscheidet bei Beamten der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit der Lehrkraft.
Hohes Risiko für Dienstunfähigkeit bei Lehrern
Lehrerinnen und Lehrer gelten als besonders gefährdet, im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn dienstunfähig zu werden: Aufgrund von Stress, psychischen Belastungen und sozialem Druck besteht für Lehrkräfte generell ein erhöhtes Risiko an Nervenkrankheiten, Burnout und Depressionen zu erkranken. Etwa 30 Prozent der Lehrer in Deutschland scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus und erreichen nicht die gesetzlich geregelte Altersgrenze.
Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer so wichtig ist
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Lehramtsanwärter, Referendare und verbeamtete Lehrer vor den finanziellen Folgen eines Verdienstausfalls. Denn in den ersten Dienstjahren ist die Lücke zum vorherigen Einkommen sehr groß. Beamtenanwärter und Beamte auf Probe trifft es besonders hart:
Referendare und junge Lehrer sind staatlich kaum abgesichert
Ein großer Irrtum ist, dass Beamte über ihren Dienstherren – das jeweilige Bundesland – im Fall einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit staatlich abgesichert sind. Zwar haben Beamte über ihren Dienstherren Anspruch auf ein Ruhegehalt, allerdings erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren. Somit haben Referendare als Beamte auf Widerruf überwiegend keine Ansprüche auf staatliche Versorgung, sollten sie in dieser Zeit dienstunfähig werden. Beamte auf Widerruf und auf Probe werden im Fall einer Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. So hätten sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, welche jedoch erst leistet, wenn eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Außerdem darf man nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sein. Diese Kombination an Anforderungen können die wenigsten Anwärter erfüllen.
Daher ist es für Referendare besonders wichtig, sich direkt zu Beginn der Lehrerlaufbahn über eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern. Je früher die DU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Da der Gesundheitszustand die Höhe der Beiträge maßgeblich beeinflusst, ist ein Abschluss als Lehramtsstudent sogar noch besser.
Verbeamtete Lehrer müssen hohe Abzüge hinnehmen
Werden auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer frühzeitig in den Ruhestand versetzt, müssen sie zum Teil enorme Abschläge bei ihrem Ruhegehalt hinnehmen. Da die Höhe der Pension von den Dienstjahren abhängt und sich jährlich steigert, erhalten dienstunfähige Lehrer in jungen Jahren gerade einmal die gesetzliche Mindestversorgung. Nach einer Dienstzeit von mindestens 60 Monaten bekommen Lehrer von ihrem Dienstherren die sogenannte „amtsabhängige Mindestversorgung“. Diese entspricht ca. 35 Prozent ihrer bisherigen Bezüge.
Aber auch für Beamte mittleren Alters sind die Abzüge noch so hoch, dass die Höhe der Pension längst nicht ausreicht, um das Einkommen abzusichern und den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Anspruch auf den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der letzten Bruttobezüge haben Beamte erst nach 40 Dienstjahren. Elternzeit und Teilzeit werden entweder gar nicht oder nur anteilig angerechnet.
Aus den genannten Gründen gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung für verbeamtete Lehrkräfte zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte. Die DU sichert verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell ab, indem sie monatlich eine vertraglich vereinbarte Rente auszahlt. Beamte erhalten die DU-Rente zusätzlich zu ihren anderen Rentenversorgungsansprüchen. Sie schließt oder mindert die Versorgungslücken, die durch die Entlassung oder Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit entstehen und dient zur Erhaltung des Lebensstandards. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung keine prozentuale Hürde (in der Regel 50%), bei der die Berufsunfähigkeit mit voller Leistung eintritt. Beamte können also von ihrem Dienstherren schon bei 20 Prozent Dienstunfähigkeit vorzeitig in Pension geschickt werden, obwohl sie nach den Kriterien der BU theoretisch nicht berufsunfähig sind. Weil eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bei 20 Prozent nichts leisten würde, ist diese Sonderform der Absicherung umso wichtiger für verbeamtete Lehrkräfte.
Unbedingt beachten: Die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“
Eine Dienstunfähigkeitsklausel regelt, in welchen Fällen Beamte die Leistungen ihrer Versicherung erhalten. Doch nicht alle Dienstunfähigkeitsversicherungen enthalten eine DU-Klausel, die Lehrer und Referendare wirklich vollumfänglich absichert, sollte der Dienstherr entscheiden, sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen. Eine unvollständige Klausel leistet beispielsweise nicht für Beamtenanwärter, sondern nur für Beamte auf Lebenszeit. Bei einer „unechten“ DU-Klausel kann der private Versicherer selbst nachprüfen, ob tatsächlich DU vorliegt und eventuell keine Leistung erbringen.
Wichtigstes Kriterium einer DU für Lehrer ist daher die ECHTE Dienstunfähigkeitsklausel. Diese stellt in den Bedingungen sicher, dass ein amtlicher Bescheid, die „Ruhestandsversetzungsurkunde“, für das Inkrafttreten der Versicherungsleistungen ausreicht. Die Versicherung verzichtet also mit der echten DU-Klausel auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit.
Worauf Lehrer bei der Wahl ihrer DU achten sollten
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es keine Universallösung, die für jeden Beamten passt. Die wichtigsten Kriterien, nach der Referendare und Lehrer ihre DU gestalten sollten:
- Die Dienstunfähigkeitsklausel muss echt und vollständig sein (siehe oben).
- Die Versicherungshöhe muss zum individuellen Bedarf und zum tatsächlichen Lebensstandard passen, so dass dieser trotz Dienstunfähigkeit gehalten werden kann.
- Referendare sollten darauf achten, dass sie auch als Beamtenanwärter und später als Beamte auf Probe ausreichend abgesichert sind, sollten sie zu Beginn ihrer Lehrerlaufbahn dienstunfähig werden. Dafür werden speziell Produkte angeboten, die anfangs eine sehr hohe Leistung, anschließend mit Verbeamtung auf Lebenszeit geringere DU-Renten ermöglichen.
- Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die versicherte Dienstunfähigkeitsrente nachträglich anzupassen, wenn sich die Lebenssituation (z.B. durch Erhöhung der Besoldung, Hochzeit, Kinder etc.) ändert.
- Um finanzielle Engpässe zwischen dem Eintritt in den Ruhestand und der Dienstunfähigkeitsrente zu vermeiden, sollten möglichst lange Laufzeiten gewählt werden. Im Idealfall sollte sich das Vertragsende der DU an der Regelaltersgrenze orientieren.
- Angehende Lehrkräfte sollten sich so früh wie möglich für eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden: Zu Beginn der Lehrerkarriere ist das finanzielle Risiko am höchsten, die Beiträge jedoch am niedrigsten.
Fazit: Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unverzichtbar
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der bedeutendsten Absicherungen für Lehrerinnen und Lehrer – Ein Beruf, der den Menschen physisch und mental viel abverlangt und zur Folge hat, dass ca. 30 Prozent aller Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand entlassen werden. Doch selbst langjährige und auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer kann die vorzeitige Pensionierung finanziell hart treffen. Referendare/Anwärter und Beamte auf Probe trifft es besonders schlimm – je weniger Dienstjahre, desto größer die finanziellen Einkommenseinbußen. Die gute Nachricht: Für angehende und junge Lehrkräfte sind die Beiträge am niedrigsten und damit auch in den unteren Besoldungsstufen absolut bezahlbar. Je länger man wartet, umso höher fallen die monatlichen Prämien aus. Wichtig ist jedoch immer die Prüfung des Einzelfalls, um einen individuellen Versicherungsschutz zu erhalten und um gefährliche Fallstricke in den DU-Klauseln zu vermeiden.
Wir unterstützen Lehrer und Referendare mit einer professionellen Beratung und einem unabhängigen Anbietervergleich. So kannst du die bestmögliche Entscheidung für deine berufliche Laufbahn treffen und dich bedarfsgerecht zu fairen Prämien absichern.
FAQ: Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist absolut sinnvoll und sollte bei Lehrerinnen und Lehrerganz oben auf der Liste der wichtigsten Versicherungen stehen. Im Schnitt wird in Deutschland jede dritte bis fünfte Lehrkraft mindestens einmal im Leben dienstunfähig.
Referendare und junge Lehrer in den ersten Dienstjahren haben wenig bis gar keine Rentenansprüche. Beamtenanwärter bzw. Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen. Ein Leistungsanspruch für die Mindestversorgung besteht erst nach 5-jähriger Wartezeit und Verbeamtung auf Lebenszeit, die Höhe der Pension steigt mit jedem absolvierten Dienstjahr.
Keine Gesellschaft bietet Pauschalpreise für eine Dienstunfähigkeitsversicherung an. Die Beiträge für eine DU werden individuell berechnet und sind z.B. abhängig von Gesundheitszustand, Rentenhöhe und Laufzeit. Junge und gesunde Versicherte zahlen in der Regel weniger. Realistische Beiträge für Lehrer liegen bei ca. 60 Euro im Monat.
Jede Versicherungsgesellschaft bietet andere Konditionen, wählbare Leistungen und Preise für ihre Dienstunfähigkeitsversicherung an. Generell gilt: Je niedriger das Eintrittsalter, je gesünder der Versicherte, je geringer die Höhe der Rente und je kürzer die Laufzeit, desto niedriger die Kosten. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich lohnt sich in jedem Fall.
Dienstunfähigkeitsversicherungen werden beispielsweise von folgenden Versicherungsgesellschaften angeboten: Allianz, DBV, Debeka, HUK-Coburg, HanseMerkur, Signal-Iduna, R+V, Die Bayerische uvm. Doch nicht alle Gesellschaften sind auf dem Gebiet spezialisiert und bieten eine qualitativ gute Absicherung. Hier sollte ein unabhängiger Experte zu Rate gezogen werden.