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Tierhalterhaftpflicht für Beamte

„Der macht nichts – ach, das hat er ja noch nie gemacht.“ Diesen Satz hört man ab und an von Hundehaltern, die ihr Tier falsch eingeschätzt haben. Ausbilder von Polizeihunden gehen davon aus, dass auch bei einem noch so gut trainierten Tier immer noch ein Restrisiko von fünf Prozent für unerwartetes Verhalten besteht.

Die Tierhalterversicherung für Beamte gilt bei Hunden, aber auch für Pferde. Schäden durch Kleintiere wie Katzen sind durch die Privathaftpflichtversicherung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst abgedeckt.

Was leistet die Tierhalterversicherung für Beamte? Sie ersetzt beispielsweise die vom Hund angenagte Tür in der Mietwohnung. Selbstverständlich greift sie auch, wenn es zu einer Rangelei zwischen zwei Hunden kommt, und eine tierärztliche Versorgung notwendig ist. Tritt ein Pferd im gemieteten Hänger aus und beschädigt diesen, greift die Tierhalterversicherung für Beamte ebenfalls. Schäden durch einen ungewollten Deckakt sind bei Hunden und Pferden gleichermaßen mitversichert.

Die Versicherungssumme sollte bei der Tierhalterversicherung für Beamte nicht zu niedrig angesetzt werden. Grundsätzlich gilt, je höher, desto besser. Personenschäden, die durch das Tier eines Beamten oder eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst hervorgerufen werden, können den Ruin des Tierhalters bedeuten. Im Vergleich zu den Leistungen fällt der Beitrag extrem gering aus, zumal Beamte noch von den Tarifen für den öffentlichen Dienst profitieren.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Tierhalterhaftpflicht. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.