Wie beantrage ich Beihilfe?
Wussten Sie eigentlich, dass wir Ihnen auch bei der Beantragung der Beihilfe helfen? Die Beihilfe zu beantragen erfordert nur beim ersten Antrag ein wenig Aufwand. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich nur auf diesen Antrag. Welche Anträge sie benötigen, hängt davon ab, wer wiederum ihr Dienstherr ist. Die Vorgehensweise ist nicht einheitlich. Einige Bundesländer, beispielsweise Sachsen, haben die Beihilfeverordnung des Bundes übernommen, andere gehen eigene Wege.
Beihilfe beantragen – so geht’s
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Beihilfe
- Aktuelles Formular nutzen
Es gibt offizielle Beihilfeantragsformulare, die verwendet werden müssen. - Rechnungen und Nachweise sammeln
Im ersten Schritt werden die Rechnungen bei Ihrer PKV eingereicht. Im zweiten Schritt werden bei der Beihilfestelle die Dokumente eingereicht. - Antrag ausfüllen
Zusammen mit den gesammelten Dokumenten wird der Antrag ausgefüllt. - Antrag einreichen
Per Post oder digital wird der Antrag an die zuständige Beihilfestelle eingereicht.
Wichtig: Bitte beachten Sie immer die Fristen – in der Regel sind das1 – 2 Jahre nach Rechnungsdatum. - Erstattungsbescheid abwarten
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Beihilfebescheid, in dem die Erstattungshöhe festgelegt wird. Dieser Betrag erfolgt direkt auf Ihr Konto.
Alle notwendigen Detailinformationen und Anträge erhalten Sie direkt auf unserer Seite im Formularcenter.
Das erste Mal Beihilfe beantragen – das Wichtigste zuerst
Um Beihilfe zu beantragen, benötigen Sie Formulare. Für den ersten Beihilfeantrag ist die sogenannte Langversion notwendig. Ihr Dienstherr muss zunächst Ihre Stammdaten erfassen. Zu den Stammdaten zählen
- Ihre Dienststelle
- Der Familienstand
- Ist Ihr Ehepartner ebenfalls beihilfeberechtigt?
- Haben Sie Kinder?
- Beziehen Sie für Ihre Kinder Kindergeld, vor allem, wenn diese noch in der Ausbildung sind?
Diese Langversion müssen Sie nur bei der ersten Antragstellung nutzen und wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt Veränderungen bei den oben genannten Punkten ergeben. Der Wegfall des Kindergeldes verändert Ihren Beihilfeanspruch. Dies müssen Sie auch der Krankenversicherung mitteilen.
Solange es keine Veränderungen gibt, genügt dann künftig der Kurzantrag.
Der Beihilfeantrag
Um Beihilfe zu beantragen, müssen Sie für alle diesbezüglichen Aufwendungen die Rechnungen vorlegen. Es muss sich dabei nicht um die Originale handeln, Kopien werden ebenfalls anerkannt. Beantragen Sie die Erstattung für Rezepte, müssen Sie darauf achten, dass das Rezept eine sogenannte Pharmazentralnummer (PZN) trägt. Nur mit dieser Nummer gelten die Kosten als erstattungsfähig durch die Beihilfe.
Bei der PZN handelt es sich um eine bundeseinheitliche Prüfziffer für alle in der Apotheke erhältlichen, verschreibungspflichtigen Produkte wie Hilfsmittel oder Heilmittel. Die PZN beginnt mit einem Minuszeichen, gefolgt von sieben Ziffern und einer Prüfziffer. Die PZN verschlüsselt die Darreichungsform des Medikaments, die Packungsgröße und die Stärke des verschriebenen Wirkstoffs.
Möchten Sie über die Beihilfe Krankenhauskosten erstatten lassen, benötigen Sie nicht nur die Krankenhausrechnung. Sie müssen darüber hinaus die Entlassungsbescheinigung und gegebenenfalls eine Wahlleistungsvereinbarung vorlegen. Die Wahlleistungsvereinbarung gilt für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer.
Beachten Sie beim Antrag, wie hoch die Kostendämpfungspauschale ausfällt. Worum es sich dabei handelt, und was Sie berücksichtigen müssen.
Wann muss ich Beihilfe beantragen?
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Bundesbeamter, aber auch als Beamter einiger Länder, innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Beihilfeanspruchs den Antrag einreichen müssen. Einige Bundesländer gewähren eine Frist von zwei Jahren.
Einige private Krankenversicherungen zahlen bei Leistungsfreiheit eine Beitragserstattung. Ob es sich lohnt, die Rechnungen einzureichen, weiß der Versicherungsnehmer in der Regel erst am Ende des Jahres. Hier wird das Abwarten kritisch, wenn Belege vom Januar eingereicht werden müssen.
Bei den Stichtagen gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen.
- Grundsätzlich beginnt die Frist mit dem Datum, welches auf dem Rezept oder der Rechnung steht.
- Wurde jedoch eine Pflegeleistung erbracht, beginnt die Einreichungsfrist am letzten Tag des Monats, für den eine Pflegeleistung erbracht wurde. Trat ein Sozialversicherungsträger in Vorleistung, startet die Einreichungsfrist erst am 1. des Folgemonats.
Ein Widerspruch gegen mögliche Leistungskürzungen aufgrund einer Fristversäumnis ist allerdings möglich, wenn die Verzögerung unverschuldet eingetreten ist. Als Beamter haben Sie auch ein Einspruchsrecht, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Erstattung der Beihilfe nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurde.
Voraussetzungen für den Beihilfeantrag
Grundsätzlich müssen sie als Beamter seit dem Jahr 2009 eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung nachweisen. Die Erstattung der Beihilfe fällt unterschiedlich aus und richtet sich beispielsweise nach dem Familienstand und dem Umstand, ob Sie beihilfeberechtigte Kinder haben. Die Beihilfesätze variieren zwischen 50 und 80 Prozent, die Differenz zur Arztrechnung muss über die private Krankenversicherung gedeckt sein.
Baden-Württemberg hat für Beamte, die nach dem 1. Januar 2013 ihren Dienst antraten, Kürzungen vorgenommen. Für Beamte und Ehegatten gilt unabhängig von Kinderzahl nur noch ein Beihilfeanspruch von 50 Prozent.
Hessen und Bremen haben ebenfalls eine Sonderstellung inne. Der Beihilfesatz ist familienbezogen. Für alle Mitglieder gilt der identische, von der Basis 50 Prozent ausgehende Beihilfesatz und verändert sich wie folgt:
- + 5 Prozentpunkte für Verheiratete
- + 5 Prozentpunkte für jedes berücksichtigungsfähige Kind (maximal bis zu 70 Prozent)
- + 10 Prozentpunkte für Versorgungsempfänger
- + 15 Prozentpunkte für Witwen und Witwer
Beihilfe beantragen – das Wichtigste auf einen Blick
- Sie müssen immer ein gültiges Formular verwenden.
- Sie müssen die Belege einreichen.
- Die Frist beträgt je nach Bundesland ein Jahr oder zwei Jahre ab Ausstellungsdatum auf dem Beleg.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Häufige Fragen zur Beantragung von Beihilfe
Wenn Sie oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger pflegebedürftig sind, können Sie Beihilfe zu Pflegeleistungen beantragen. Grundlage ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MD) oder die private Pflegeversicherung. Mit dem Nachweis über den Pflegegrad reichen Sie die Pflegekosten (z. B. für ambulante Pflege, stationäre Pflege oder Hilfsmittel) bei Ihrer Beihilfestelle ein.
Beihilfe können Sie in der Regel beantragen für:
- Behandlungskosten, wie z.B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Pflegekosten (bei festgestelltem Pflegegrad)
- Geburts- und Entbindungskosten
- Maßnahmen bei Kuren und Rehabilitationsaufenthalten
In vielen Bundesländern und beim Bund gibt es mittlerweile Online-Portale oder Apps für die Beihilfe. Dort können Sie Rechnungen digital hochladen, Ihren Antrag einreichen und den Bearbeitungsstand verfolgen. Wo es noch kein Portal gibt, muss der Antrag per Post gestellt werden.
Auch als pensionierter Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Der Beihilfeanspruch bleibt bestehen, allerdings gelten teilweise andere Beihilfesätze als während des aktiven Dienstes. Sie reichen die Beihilfeanträge weiterhin bei Ihrer Beihilfestelle ein – genau wie früher.
Die pauschale Beihilfe gibt es in einigen Bundesländern (z. B. Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Hessen, Thüringen). Sie richtet sich an Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheiden möchten, statt die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung zu nutzen. In diesem Fall zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zur GKV – ähnlich wie bei Angestellten der Arbeitgeberanteil.