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Beihilfeantrag stellen: Hier finden Sie alle Beihilfeanträge der Bundesländer

Unten finden Sie alle notwendigen Unterlagen für einen Beihilfeantrag speziell für das Bundesland, in dem Sie tätig sind. Dadurch wird den jeweiligen Besonderheiten bei Ihrem Dienstherrn Rechnung getragen. Wir aktualisieren unsere Beihilfeanträge für die jeweiligen Bundesländer stetig, denn die Beihilfe können Sie nur mit den aktuellen Formularen beantragen.

Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Anträgen der verschiedenen Bundesländer sowie wichtige Informationen dazu, wie Sie den Beihilfeantrag richtig ausfüllen. Wenn Sie zum ersten Mal als Beamter einen solchen Antrag ausfüllen, werden besonders viele Informationen von Ihnen verlangt. Dazu gehören Angaben wie Ihr Status, Ihre Dienststelle, Ihr Familienstand sowie Informationen über Ihre beihilfeberechtigten Angehörigen. Daher müssen Sie bei der Erstbeantragung die Langversion des Antragformulars ausfüllen. Bei der weiteren Bearbeitung reicht anschließend der Kurzantrag.

Antrag auf Beihilfe in den verschiedenen Bundesländern

Zwar gibt die Bundes-Beihilfeverordnung die Grundlagen vor, allerdings gibt es bei einigen Sachverhalten gravierende Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Je nach persönlichen Lebensverhältnissen, kann die Beihilfe ganz anders ausfallen. Auch die jeweiligen Prozentsätze können verschiedenen sein.

Hessen beispielsweise unterscheidet zwischen dem Langantrag für die erstmalige Bereitstellung von Beihilfe und dem Kurzantrag, wenn sich seit erstmaliger Beantragung nichts geändert hat. Für Niedersachsen, als anderes Beispiel, benötigen Sie das Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag, in Sachsen-Anhalt noch ein Formular für die Anlagen.

Auch bei Einkommensgrenzen gibt es Unterschiede. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit 18.000 Euro dürfen Ehegatten bzw. Lebenspartner in Nordrhein-Westfalen nur Einkünfte bis zu 17.000 Euro haben. In Hessen hingegen gilt sogar nur der steuerliche Grundfreibetrag als Einkommensgrenze für Ehegatten. Auch bei pauschalisierten Beihilfen, wie Sie sie beispielsweise für die Säuglingsausstattung bekommen, variieren die Zahlen: In Baden-Württemberg bekommen Sie 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen nur 170 Euro und in Bayern gibt es gar keine Beihilfe.

Achten Sie also nicht nur auf das aktuelle Formular für Ihr jeweiliges Bundesland, sondern füllen Sie den Beihilfeantrag sorgfältig aus. Hier bekommen Sie mehr Informationen dazu.

Wir unterstützen Sie auch an dieser Stelle und gehen mit Ihnen sowohl den Erstantrag als auch die Folgeanträge durch.

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