Beihilfestellen in Deutschland
Die medizinische Grundversorgung von Beamten soll durch die Beihilfe abgesichert werden. Allerdings sind bei den Beihilfeanträgen einige Fristen zu beachten, welche je nach Bundesland variieren.
Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitnehmer, stehen Beamten verschiedene Privilegien zu. Zu diesen Privilegien zählt auch die Beihilfe. Auch wenn man dies wohl als großen Vorteil bezeichnen kann, ist das Beihilfe-System in einigen Punkten doch etwas rückständig. Zusammengefasst weist das Beihilfe-System folgende Schwächen auf:
- Arztkosten müssen von den Beamten aus eigener Tasche vorgestreckt werden
- Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern; seit der Corona-Pandemie vereinzelt auch (deutlich) länger
- Variierende Bearbeitungszeiten je nach Bundesland
- Besonders lange Bearbeitungszeit vor und nach den Ferien
- Untätigkeitsklagen können erst nach 3 Monaten eingereicht werden
Beihilfestelle des Bundes:
BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN
Bund
Adresse
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
BEARBEITUNGSZEIT
Im Schnitt 2-3 Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) länger, außerhalb der Stoßzeiten kürzer.
ANTRAGSFRIST
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Beihilfestellen der Bundesländer:
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG
Baden-Württemberg
ADRESSE
Philipp-Reis-Straße 2
70736 Fellbach
KONTAKT: 0711 3426 0
BEARBEITUNGSZEIT:
In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen) bis zu vier Wochen. Außerhalb der Stoßzeiten ca. 2 Wochen.
ANTRAGSFRIST
Beihilfe nur gewährt, wenn der Antrag auf Beihilfe vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt wird, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen (Bsp.: Aufwendungen, die im Jahr 2010 entstanden sind, können bis Ablauf des Jahres 2012 geltend gemacht werden).
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mindestens 300 Euro beträgt. Wird diese Summe nicht erreicht, wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn der letzte Beihilfeantrag vor mehr als 12 Monaten gestellt wurde. Soll der Antrag trotzdem bearbeitet werden, wird die zustehende Beihilfe um eine Verwaltungspauschale von 16 Euro gekürzt (§ 17 Abs. 2 BVO).
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Nicht möglch
DIENSTSTELLE ANSBACH 1&2
Bayern
Adresse
Landesamt für Finanzen
Dienststelle Ansbach 1/2
Bezügestelle Beihilfe 1/2
Postfach 15 51
91506 Ansbach
Kontakt: 0981 888-01
BEARBEITUNGSZEIT
Je nach Antragsaufkommen 2-4 Wochen.
ANTRAGSFRIST
Die Antragsfrist für die Beihilfe beträgt im Bundesland Bayern ein Jahr. Ausschlaggebend ist dabei das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle.
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Wird diese Summe innerhalb von 10 Monaten nicht erreicht, kann die Beihilfe auch dann gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro erreichen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
LANDESVERWALTUNGSAMT BERLIN
Berlin
Adresse
Zentrale Beihilfestelle – VB B
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Kontakt: (030) 90 139 – 6060
SPRECHZEITEN
Di: 14 – 17 Uhr
Mi: 9 – 12 Uhr
Fr: 9 – 12 Uhr
BEARBEITUNGSZEIT
Je nach Antragsaufkommen 2-4 Wochen.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur gewährt, wenn Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann eine Beihilfe dennoch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
ZENTRALE BEZÜGESTELLE DES LANDES BRANDENBURG
Brandenburg
Adresse
Beihilfestelle
Postfach 15 60 21
Kontakt: 0355 565-4005
SPRECHZEITEN
Mo – Do: 8 – 15 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
BEARBEITUNGSZEIT
Die Beihilfestelle konnte zur Bearbeitungszeit keine genauen Angaben machen.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Nicht möglich
PERFORMA NORD
Bremen
Adresse
Beihilfefestsetzungsstelle
Schillerstraße 1
28195 Bremen
Kontakt: 0421 361-4744
BEARBEITUNGSZEIT
Im Schnitt 2 Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) 3-4 Wochen
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt hat.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die beihilfefähigen Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht, so muss für die Aufwendungen trotzdem eine Beihilfe gewährt werden.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Anträge auf Abschlagszahlung sieht die Bremische Beihilfeverordnung zwar vor, um Verwaltungsaufwand und somit längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, bietet die bremische Beihilfestelle die Möglichkeit, Beihilfeanträge mit hoher Summe bevorzugt zu bearbeiten. Dazu genügt ein kurzer Vermerk auf dem Beihilfeantrag.
ZPD HAMBURG
Hamburg
Adresse
Fachbereiche Beihilfe
Postfach 26 19 62
20506 Hamburg
Kontakt: 040 42828-0
BEARBEITUNGSZEIT
Regel-Bearbeitungszeit beträgt 10 Tage (Ziel) + 5 Tage Bankweg. In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) kann die Bearbeitung auch etwas länger dauern.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn Aufwendungen insgesamt 15 Euro überschreiten.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur bei Rehamaßnahmen möglich, die ohne eine Vorauszahlung nicht begonnen werden.
Vordrucke sind nicht vorhanden, Anträge auf Abschlagszahlungen müssen handschriftlich und mit Nachweis der entsprechenden Einrichtung gestellt werden.
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL
Hessen
Adresse
Dezernat Beihilfen Hünfeld
Niedertor 13
36086 Hünfeld
Kontakt:
0561 106-1550
BEARBEITUNGSZEIT
Maximal 10 Tage + Bankweg
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen, der ersten Ausstellung der Rechnung oder der Bescheinigung des Geldwerts von Sachleistungen beantragt hat.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 250 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Krankenhausbehandlungen vorgesehen.
LANDESBESOLDUNGSAMT
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 7
Postfach 12 25
17235 Neustrelitz
Kontakt: 03981 257 0
BEARBEITUNGSZEIT
Je nach Antragsaufkommen 2 – 4 Wochen
ANTRAGSFRIST
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen. Die Festsetzungsstelle kann auf Antrag der oder des Beihilfeberechtigten Abschlagszahlungen leisten. Sie kann die Beihilfe in Ausnahmefällen im Einverständnis mit der oder dem Beihilfeberechtigten an Dritte auszahlen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
LANDESBESOLDUNGSAMT
Niedersachsen
Adresse
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung
Beihilfestelle
Schloßplatz
Postfach 1570
26585 Aurich
Kontakt: 04941 13-2700
BEARBEITUNGSZEIT
Normalerweise ca. 10 Tage, zu Stoßzeiten (nach Ferien, Jahresende) ca. 2-3 Wochen
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum des Medikaments oder Hilfsmittels), geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Antragseingang bei der Beihilfefestsetzungsstelle (Eingangsstempel der Poststelle).
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 EUR beträgt. Bei geringeren Aufwendungen wird eine Beihilfe dann trotzdem gewährt, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstehen würde.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
ZENTRALE SCANSTELLE
Nordrhein-Westfalen
Adresse:
Beihilfe
32746 Detmold
Kontakt: 0211-6023-06
SPRECHZEITEN
Mo – Fr: 7 – 16 Uhr
BEARBEITUNGSZEIT
Je nach Antragsaufkommen bis zu vier Wochen.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind, spätestens jedoch ein Jahr nach Ausstellung der ersten Rechnung beantragt werden.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus diesem Zeitraum insgesamt 15 € übersteigen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Hier finden Sie weitere Vordrucke und Anträge des Landesamt für Besoldung und Versorgung.
OBERFINANZDIREKTION KOBLENZ
Rheinland-Pfalz
Adresse:
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ZBV
Hoevelstr. 10
56073 Koblenz
Kontakt: 0261 4933-81000 (Vermittlung) | https://lff-rlp.de
BEARBEITUNGSZEIT
Im Schnitt 14 Tage, je nach Aufkommen länger (nach Ferien, Jahresende) oder auch kürzer
ANTRAGSFRIST
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nur dann Beihilfe, wenn eine Frist von zwei Jahres nach der Entstehung der Aufwendung, spätestens zwei Jahre nach Ausstellen der ersten Rechnung eingehalten wird.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe kann nur beantragt werden, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann trotzdem eine Beihilfe beantragt werden.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
LANDESAMT FÜR ZENTRALE DIENSTE (LZD)
Saarland
Adresse:
Zentrale Beihilfestelle
Am Stadtgraben 2-4
Postfach 10 22 44
66022 Saarbrücken
Kontakt: 0681 501-6700
SPRECHZEITEN
Di – Do: 8:30 – 11:30 Uhr
Mi: 13:30 – 15:30 Uhr
BEARBEITUNGSZEIT
Die Beihilfestelle konnte dazu keine genauen Angaben machen. Die Bearbeitungsdauer eines Antrages hängt vom aktuellen Antragsaufkommen beim zuständigen Sachbearbeiter ab.
ANTRAGSFRIST
Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von eines Jahres nach der Entstehung der Aufwendungen bei der zuständigen Festsetzungsstelle geltend gemacht wird.
ANTRAGSGRENZE
Einen Mindestbetrag zur Antragstellung sieht die BVO nicht (mehr) vor.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
LANDESAMT FÜR STEUERN UND FINANZEN
Sachsen
Adresse:
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Kontakt: 0351 827-0
BEARBEITUNGSZEIT
Die Beihilfestelle konnte dazu keine genauen Angaben machen. Die Bearbeitungsdauer eine Antrages hängt vom aktuellen Antragsaufkommen und der Mitarbeiteranzahl ab.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 EUR beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 EUR übersteigen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
OBERFINANZDIREKTION MAGDEBURG
Sachsen-Anhalt
Adresse:
Bezügestelle
Otto-vonGuericke-Str. 4
39104 Magedeburg
Kontakt: 0391 545-0
BEARBEITUNGSZEIT
Je nach Antragseingang ca. 4-5 Wochen.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Nicht möglich, Beihilfeanträge über 1.500 Euro werden aber bevorzugt bearbeitet.
DIENSTLEISTUNGSZENTRUM PERSONAL DES LANDES
Schleswig-Holstein
Adresse:
Schleswig-Holstein
Beihilfe
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Kontakt: 0431-988 9555
SPRECHZEITEN
Mo – Fr: 9 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
BEARBEITUNGSZEIT
Je nach Antragseingang 1-4 Wochen. zu Stoßzeiten länger als unter dem Jahr.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Für Aufwendungen über 2.600 Euro können Abschlagszahlungen erfolgen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Sanatorium, Reha-Maßnahmen) vorgesehen, die ohne eine Vorauszahlung des Patienten nicht begonnen werden.
Antrag nur auf Anforderung bei der Beihilfestelle.
THÜRINGER LANDESFINANZDIREKTION
Thüringen
Adresse:
Beihilfestelle
Beihilfe
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Kontakt: 0361 57 3628-141
BEARBEITUNGSZEIT
Die Beihilfestelle konnte dazu keine genauen Angaben machen. In Stoßzeiten (nach Ferien, Feiertagen und zum Jahresende) dauert die Bearbeitung der Beihilfeanträge aber prinzipiell länger als außerhalb dieser Zeiten.
ANTRAGSFRIST
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
ANTRAGSGRENZE
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Nicht möglich.