Beihilfestellen in Deutschland

Die medizinische Grundversorgung von Beamten soll durch die Beihilfe abgesichert werden. Allerdings sind bei den Beihilfeanträgen einige Fristen zu beachten, welche je nach Bundesland variieren.

Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitnehmer, stehen Beamten verschiedene Privilegien zu. Zu diesen Privilegien zählt auch die Beihilfe. Auch wenn man dies wohl als großen Vorteil bezeichnen kann, ist das Beihilfe-System in einigen Punkten doch etwas rückständig. Zusammengefasst weist das Beihilfe-System folgende Schwächen auf:

  • Arztkosten müssen von den Beamten aus eigener Tasche vorgestreckt werden
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern; seit der Corona-Pandemie vereinzelt auch (deutlich) länger
  • Variierende Bearbeitungszeiten je nach Bundesland
  • Besonders lange Bearbeitungszeit vor und nach den Ferien
  • Untätigkeitsklagen können erst nach 3 Monaten eingereicht werden

Beihilfestelle des Bundes: 

BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN
Bund

Adresse
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin

BEARBEITUNGSZEIT
Im Schnitt 2-3 Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) länger, außerhalb der Stoßzeiten kürzer.

ANTRAGSFRIST
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.

ANTRAGSGRENZE
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.

ANTRAG AUF ABSCHLAGSZAHLUNG
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.

Beihilfestellen der Bundesländer: