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Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter: Darauf müssen Sie achten

Wie auch für Beamte gilt für Sie als Beamtenanwärter oder Referendar die Beihilfeberechtigung, wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die Beihilfe Ihres Dienstherren erstattet Ihnen die 50 Prozent (bei ledigen Anwärtern und Referendaren ohne Kinder) der anfallenden Krankheitskosten. Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung, müssen Sie den vollen Beitrag selbst zahlen – der Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Deswegen ist die private Krankenversicherung auch für Beamtenanwärter und Referendare in der Regel die günstigere Alternative zur gesetzlichen. Die bedeutenden Unterschiede zur privaten Krankenversicherung für Beamte liegen in den speziellen Anwärtertarifen.

Warum eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare?

Wie auch Beamte profitieren Sie, als Anwärter oder Referendar, von besonderen Leistungen und Erstattungssätzen, die weit über das Niveau des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen:

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Privatarztbehandlung wie z.B. Oberarzt oder Chefarzt
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Psychotherapie
  • Erstattung von Medikamenten ohne Zuzahlung
  • Erstattung von hochwertigem Zahnersatz bis zu 100 Prozent
  • Sehhilfen

Die Leistungen Ihrer Beihilfe sowie Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter orientieren sich an der Beihilfeverordnung der jeweiligen Bundesländer.
Informieren Sie sich über die Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes.

Wie unterscheiden sich Tarife von Beamtenanwärter-Versicherungen von Volltarifen?

Da Sie sich als Beamtenanwärter oder Referendar noch in der Ausbildung befinden, profitieren Sie von den günstigen Ausbildungstarifen. Die Versicherungsgesellschaften bieten hier subventionierte Anwärtertarife an. Trotzdem nutzen Sie alle Vorteile der privaten Krankenversicherung. Wichtig für Beamtenanwärter ist vor allem der sogenannte Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherungen. Dieser schützt Sie vor Zuzahlungen bei Leistungen, die nicht gänzlich von der Beihilfe übernommen werden. Zu den medizinischen Leistungen gehören beispielsweise Sehhilfen, Zahnersatz oder Massagen. Der Beihilfeergänzungstarif fungiert daher als finanzieller Airbag. Durch das in der Regel niedrige Eintrittsalter, fallen die Tarife für Beamtenanwärter und Referendare generell günstiger aus als für Beamte. Die Besonderheit bei Tarifen für Beamtenanwärter: Sie müssen noch keinen Zuschuss zu den Altersrückstellungen zahlen, was zu den niedrigen Beiträgen der Anwärtertarife führt. Auch eine Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten kann sich positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken. Die Höhe des Betrages kann prozentual oder als feste Summe bestimmt werden. Die speziellen Anwärtertarife gelten ebenso für Ehepartner. Kinder können über die regulären Beihilfetarife krankenversichert werden. Abhängig von Ihrer Versicherungsgesellschaft bekommen Sie als Beamtenanwärter außerdem bis zu sechs Monatsbeiträge zurückerstattet, sollten Sie Ihre Krankenversicherung über einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen haben.

Beamtenanwärter: Krankenversicherung, Beihilfe & Co – Was passiert nach der Ausbildung?

Der Anspruch auf Beihilfe besteht selbstverständlich nicht nur für die Ausbildungsphase als Beamtenanwärter oder Referendar, sondern auch für Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit. Bei erfolgreicher Übernahme in das Beamtenverhältnis wird Ihr Anwärtertarif auf einen Beamtentarif umgestellt. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird nicht gefordert. Trotzdem sollten Sie sich vorher über die zukünftige Beitragshöhe informieren: Einige private Krankenversicherungen mit sehr günstigen Anwärtertarifen für zukünftige Beamte, schlagen die vermeintlich gesparten Beitragskosten nach der Anwärterzeit wieder drauf oder verlangen hohe Selbstbeteiligungen, zum Beispiel beim Zahnersatz. Vergleichen Sie unbedingt die Anwärtertarife und Volltarife für Beamte, um die günstigsten Konditionen für Ihre gesamte Berufslaufbahn zu erhalten. Neben der privaten Krankenversicherung für Beamte werden auch noch viele weitere Themen auf Sie zukommen. Lesen Sie hier mehr zu folgenden Themen: Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Die wichtigsten Fragen zur PKV für Beamtenanwärter

Als Beamtenanwärter oder Referendar sind Sie grundsätzlich beihilfeberechtigt. Das bedeutet: Ihr Dienstherr übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten – in der Regel 50 Prozent. Für den verbleibenden Anteil benötigen Sie eine private Krankenversicherung (Beihilfetarif). Zwar können Sie sich auch freiwillig gesetzlich versichern, allerdings entfällt hier der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den vollen Beitrag selbst zahlen müssen. Damit ist die gesetzliche Krankenversicherung meist die deutlich teurere Variante.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Sie übernimmt einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten, abhängig von Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder. Die verbleibenden Kosten decken Sie über eine private Krankenversicherung ab. Diese Kombination aus Beihilfe und PKV bietet Ihnen ein hohes Leistungsniveau bei gleichzeitig günstigen Beiträgen – insbesondere während Ihrer Ausbildungszeit.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab – darunter Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und die Leistungsstufe. Als Beamtenanwärter profitieren Sie jedoch von vergünstigten Anwärtertarifen, die speziell für die Ausbildungszeit entwickelt wurden. Diese Tarife sind deutlich günstiger als die Volltarife für Beamte, da Sie noch keine Altersrückstellungen bilden müssen.

Nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme in das Beamtenverhältnis wird Ihr bestehender Anwärtertarif automatisch auf einen regulären Beamtentarif umgestellt – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Allerdings können sich die Beiträge danach verändern. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig über die zukünftige Beitragshöhe und Tarifstruktur informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Ein Tarifvergleich lohnt sich hier besonders.

Beihilfe: finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte und Anwärter; sie decken nur den Rest über die PKV ab.

Heilfürsorge: gilt primär für Polizeianwärter oder Soldaten; hier übernimmt der Dienstherr 100 Prozent der Krankheitskosten, sodass keine PKV nötig ist.

Anwartschaft: sichert Ihnen den späteren Einstieg in die PKV zu – etwa, wenn Sie aktuell Heilfürsorge erhalten, aber später beihilfeberechtigt werden.

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Diese dienen der Risikoeinschätzung.
Falls Sie Vorerkrankungen haben, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage. So erfahren Sie vorab, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie aufnimmt – ohne dass eine Ablehnung in Ihrer Krankenakte erscheint.
Ein erfahrener Versicherungsexperte kann Sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig aufzubereiten.

Die Beihilfe deckt viele, aber nicht alle medizinischen Leistungen ab. Zu den häufigen Lücken gehören Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder bestimmte Therapien.
Ein sogenannter Beihilfeergänzungstarif der PKV schließt diese Lücken und schützt Sie vor unerwarteten Zuzahlungen. So bleibt Ihr Versicherungsschutz auch bei besonderen Behandlungen vollständig.

Für Kinder und Ehepartner besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfeanspruch. In der Regel gilt:

  • Kinder erhalten bis zu 80 Prozent Beihilfe,
  • Ehepartner bis zu 70 Prozent, sofern sie kein eigenes Einkommen über der Einkommensgrenze haben.
    Den Rest sichern Sie über entsprechende Beihilfetarife in der PKV ab. So ist die gesamte Familie umfassend und kosteneffizient versichert.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich – etwa bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis oder ins Ausland.
Während Ihrer Laufbahn als Beamter oder Beamtenanwärter bleiben Sie in der Regel dauerhaft privat versichert. Daher ist eine gründliche Tarifwahl zu Beginn besonders wichtig.

Wichtige Kriterien beim Vergleich sind:

  • Höhe und Umfang der Beihilfe,
  • Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs,
  • Beitragshöhe nach der Anwärterzeit,
  • Transparenz bei Selbstbehalten und Rückerstattungen,
  • langfristige Beitragsstabilität des Versicherers.

Ein unabhängiger Vergleich hilft Ihnen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden – sowohl für die Ausbildungszeit als auch für Ihre spätere Beamtenlaufbahn.