Anwartschaft: Wer braucht eine Anwartschaftsversicherung?

Ob berufliche oder private Veränderungen – Es gibt viele Gründe, warum Sie von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln müssen oder Ihre PKV zeitweise nicht mehr benötigen. Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich nicht nur Ihren Anspruch auf eine private Krankenversicherung, sondern können nach der Unterbrechung in Ihren alten Tarif zurückkehren, OHNE erneute Gesundheitsprüfung. Welche Vorteile die Anwartschaft bringt und für wen die große bzw. die kleine Anwartschaft die bessere Wahl ist, erfahren Sie hier.

Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Die Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll für angehende Beamte, Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge und alle privat Versicherten, die vorübergehend aus der privaten Krankenversicherung austreten. Ein Beispiel:

Ein Lehramtsanwärter erhält im Anschluss an seine Ausbildung nicht immer direkt eine Planstelle. In den meisten Fällen nimmt dieser eine Vertretungsstelle an und muss sich – aufgrund der Krankenversicherungspflicht – in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht ihm dann, sobald er diese Planstelle erhält, dass er ohne Gesundheitsprüfung wieder in seinem alten Tarif versichert wird.

Mit einer Anwartschaft wird der private Versicherungsschutz also nicht komplett aufgehoben, sondern nur unterbrochen. Das heißt, dass Sie während der Laufzeit keine Leistungen aus Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten. Anschließend profitieren Sie jedoch wieder von den gleichen Vertragskonditionen.

Wenn die Möglichkeit besteht oder Sie bereits absehen können, dass Sie in die private Krankenversicherung zurückkehren, lohnt sich eine Anwartschaft für diese Übergangszeit.

Gute Gründe für eine Anwartschaft

  • Sie wechseln von der Selbstständigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis und müssen sich gesetzlich krankenversichern. Die Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen den einfachen Wechsel zurück in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung, falls Sie sich später erneut selbstständig machen wollen oder Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
  • Sie werden als Beamtenanwärter (z.B. nach einem Referendariat) nicht direkt verbeamtet und müssen sich vorerst gesetzlich krankenversichern.
  • Sie haben als Beamter Anspruch auf Heilfürsorge, z.B. Polizeibeamte oder Soldaten (mehr dazu unten).
  • Sie sind vorübergehend über eine Familienversicherung abgesichert.
  • Sie planen einen längeren Auslandaufenthalt und müssen sich über eine ausländische Krankenversicherung absichern.
  • Sie sinken mit Ihrem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (z.B. durch einen Arbeitsplatzwechsel, Wechsel in Teilzeit, Kurzarbeit oder die jährliche Anpassung der Grenze) und müssen vorübergehend in die GKV zurück.
  • Sie beginnen eine (weitere) Ausbildung.
  • Sie sind als Stundent/in privat krankenversichert, liegen nach dem Hochschulabschluss mit Ihrem Berufsanfängergehalt jedoch vorerst unter Jahresarbeitsentgeltgrenze und müssen vorübergehend in die GKV zurück.
  • Sie geben Ihren Job auf und müssen sich zeitweise arbeitslos melden. (Hier bieten allerdings viele Versicherer eine Ruhensversicherung an!)

Sie sind unsicher, ob sich eine Anwartschaftsversicherung für Sie lohnt, oder benötigen Sie weitere Informationen zur Versicherung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos.

Welche Leistungen bietet die Anwartschaft?
Die Anwartschaftsversicherung darf nicht mit einer Krankenversicherung verwechselt werden. Solange sie besteht, „ruht“ der Vertrag der privaten Versicherung und es besteht kein Anspruch auf medizinische Leistungen. Die Leistung der Anwartschaft besteht darin, dass Sie Ihnen den Platz in der PKV sichert und die guten Konditionen Ihrer Versicherung garantiert, ohne neue Gesundheitsprüfung.

Anwartschaft trotz Heilfürsorge

Bei einem nur zeitlich begrenzten Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. bei Soldaten auf Zeit) liegen die Vorteile einer Anwartschaft klar auf der Hand. Doch auch für alle anderen Beamten mit Heilfürsorgeanspruch wie Polizisten und Polizistinnen oder viele Justizvollzugsbeamte lohnt sich die Anwartschaftsversicherung in zweierlei Hinsicht:

  1. Solange Sie im aktiven Dienst sind, benötigen Sie keine private Krankenversicherung, da die freie Heilfürsorge Ihres Dienstherrn greift. Mit Eintritt in die Pension entfällt diese jedoch. Stattdessen steht Ihnen die Beihilfe zu einem bestimmten Prozentsatz zu. In der Regel haben Sie als Pensionär Anspruch auf 70% Beihilfe, sodass Sie die Restkosten, also die verbleibenden 30%, selbst absichern müssen. Da kaum vorhersehbar ist, ob Sie zu dem Zeitpunkt Ihres Renteneintritts gesund genug sind, um eine private Krankenversicherung zu erhalten, sollten Sie sich über eine Anwartschaftsversicherung absichern. Sie garantiert Ihnen später den Einstieg in die PKV sobald die freie Heilfürsorge wegfällt. Um sich frühzeitig die besten Konditionen zu sichern, empfiehlt es sich, bereits als Beamtenanwärter eine Anwartschaft abzuschließen.
  2. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge ist für Beamte nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. In vielen Bundesländern wird nur noch Polizeianwärtern die freie Heilfürsorge gewährt, nicht aber Polizeivollzugsbeamten. Das heißt nach der Ausbildung haben auch Beamte bei der Polizei „nur“ Anspruch auf Beihilfe und müssen die Restkosten selbst versichern. Profitieren Sie aktuell von der Heilfürsorge, werden aber zukünftig beruflich in ein anderes Bundesland versetzt oder wechseln aufgrund eines privaten Umzugs, kann auch Ihr Anspruch entfallen. Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Sie das Recht, den privaten Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zu aktivieren – sobald Sie ihn benötigen. Als Spezialisten für den Öffentlichen Dienst und Polizeiversicherungen erklären wir Ihnen den Sachverhalt natürlich auch gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch. 

Beispiel: In einigen Bundesländern hat ein Beamtenanwärter der Polizei Anspruch auf Heilfürsorge. Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe erhält der Bedienstete jedoch nur noch Beihilfe. Da Polizeibeamte aber bereits in der Ausbildungszeit durch ihren körperlichen Einsatz „Gefahren“ ausgesetzt sind, ist die Anwartschaft absolut sinnvoll: Sie friert den Gesundheitszustand auf dem Papier ein, sodass der Polizeianwärter bei seiner Ernennung zum Beamten eine erneute Gesundheitsprüfung in der PKV umgehen kann. Somit besteht nicht mehr die Gefahr, dass er aufgrund von Behandlungsmaßnahmen oder Unfällen während seiner Anwärterzeit hohe Risikozuschläge hinnehmen muss oder sogar – aufgrund festgestellter Diagnosen – abgelehnt wird.

Vorsicht vor Lockangeboten: Die meisten Polizeianwärter treten bereits zu Beginn ihrer Ausbildung einer Gewerkschaft bei. Als Mitglied kann man sich oft kostenlos über eine kleine Anwartschaft absichern. Doch meist lohnt sich die Ersparnis von wenigen Euro im Monat nicht, da man sein Leben lang an dieses eine – meist minderwertige – Versicherungsprodukt gebunden ist. Hier ein Beispiel der GdP, die ihren Anwärter eine Anwartschaft der Signal Iduna „mitverkauft“. 

Welche Vorteile hat eine Anwartschaft?

Wie oben bereits erläutert, gibt es einige Gründe dafür, Ihren privaten Krankenversicherungsschutz zu beenden oder den Vertrag zu pausieren. Erwägen Sie in absehbarer Zeit wieder von der GKV in die private Versicherung zurückzukehren, lohnt es sich, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Der große Vorteil: Mit einer Anwartschaft wird Ihr aktueller Gesundheitszustand „eingefroren“. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einfach in Ihren jetzigen Tarif zurückkehren und Ihre private Krankenversicherung unverändert fortführen.

Wichtig: Während Ihrer Anwartschaft sind Sie nicht über Ihre private Krankenversicherung versichert und haben keine Ansprüche auf die Leistungen Ihrer PKV.

Nehmen Sie später ihren privaten Versicherungsschutz – also Ihren „alten“ Vertrag – wieder auf, findet kein neuer Gesundheitscheck statt. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen aufgetreten oder haben sich die gesundheitlichen Risikofaktoren in Ihrem Umfeld verändert, hat das keine negativen Auswirkungen auf Ihren Tarif. Mit einer Anwartschaftsversicherung schützen Sie sich also nicht nur vor möglichen Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen, sondern auch vor einer kompletten Ablehnung des PKV Vertrages. Ebenso wirkt sich das höhere Eintrittsalter (mit einer großen Anwartschaft) bei der Wiederaufnahme Ihrer privaten Krankenversicherung nicht negativ auf die Beitragshöhe aus. Würden Sie statt einer Anwartschaft Ihren PKV Vertrag kündigen, müssten Sie bei allen genannten Faktoren wieder „bei null anfangen“.

Vorteile der Anwartschaft auf einen Blick:

  1. Die Anwartschaftsversicherung konserviert Ihren Gesundheitszustand zu den aktuell geltenden Versicherungsbedingungen mit allen im Tarif enthaltenen Leistungen.
  2. Sie müssen sich bei der Wiederaufnahme keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.
  3. Sie haben keinen finanziellen Nachteil aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters bei Wiedereintritt in die PKV (gilt nur für die große Anwartschaft).
  4. Sie umgehen mögliche Wartezeiten bis zur Krankenvollversicherung.
  5. Sie sichern Ihren generellen Anspruch auf eine private Krankenvollversicherung. Eine Ablehnung des Vertrags durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen.

Der Vergleich: Kleine Anwartschaft und große Anwartschaft

Die zwei Varianten der Anwartschaftsversicherung auf einen Blick:

Die kleine Anwartschaft:

  • Mit der kleinen Anwartschaft wird Ihr aktueller Gesundheitszustand konserviert. Sie ermöglicht Ihnen den Wechsel von der GKV in die PKV zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Sie können zu ihrem ursprünglichen Tarif zurückkehren – ohne neue Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Auch eine Ablehnung des Antrags seitens des Versicherers ist ausgeschlossen.
  • Während der Anwartschaftszeit bauen Sie jedoch keine Altersrückstellungen auf. Die Beiträge aus ihrem ursprünglichen PKV Tarif werden an ihr „neues“ Eintrittsalter angepasst und dementsprechend erhöht.
  • Dafür sind die Beiträge für die kleine Anwartschaft vergleichsweise günstig.

Die große Anwartschaft:

  • Mit der großen Anwartschaft sichern Sie sich die gleichen Rechte wie mit einer kleinen Anwartschaft: Die Konservierung ihres aktuellen Gesundheitszustandes, keine neue Gesundheitsprüfung, kein Anrechnen neuer Risiken, keine Leistungsausschlüsse und keine mögliche Ablehnung des Vertrages seitens der Versicherungsgesellschaft.
  • Zusätzlich wird ihr ursprüngliches Eintrittsalter bis zur Wiederaufnahme „eingefroren“. Ihre Altersrückstellungen werden während der Anwartschaftszeit weitergebildet. So zahlen Sie bei dem Wiedereintritt in Ihren alten Tarif ebenfalls die ursprüngliche Prämie.
  • Deswegen fallen die Beiträge für die große Anwartschaft deutlich höher aus.

Wann lohnt sich die kleine Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen bereits eine Menge Vorteile mit Blick auf Ihre zukünftigen Wiedereinstieg in die PKV. Sie ist ideal für Beamte, Beamtenanwärter und für Personen, die ihren privaten Versicherungsschutz nur für einen vergleichsweisen kurzen Zeitraum (z.B. ein bis zwei Jahre) pausieren wollen. Aufgrund des geringen Altersunterschieds bei einem Wiedereintritt werden die Beiträge nicht bedeutend höher ausfallen. Außerdem empfehlen wir die kleine Anwartschaft, wenn die Rückkehr in die private Krankenvollversicherung noch nicht ganz sicher zu erwarten ist.

Wann lohnt sich die große Anwartschaft?

Eine große Anwartschaftsversicherung lohnt sich vor allem für Personen, die mit großer Sicherheit in die PKV zurückkehren. Andernfalls würden die bereits gezahlten und dazu recht hohen Beiträge einfach verloren gehen. Benötigen Sie die Anwartschaft über einen längeren Zeitraum, sodass Sie bei Wiederaufnahme der PKV ein hohes Eintrittsalter erreicht haben, kann sich die große Anwartschaft ebenfalls lohnen. Zum Beispiel wenn Sie derzeit Heilfürsorge erhalten und Ihr Wiedereintritt in die PKV erst viel später, z.B. mit Eintritt in die Pension zu erwarten ist.

Sie sind sich dennoch unsicher, welche Lösung für Ihre berufliche Situation die richtige ist? Benötigen Sie weitere Informationen? Wir berechnen Ihnen gerne beide Optionen und vergleichen die Tarife kostenlos für Sie.

Fristen: Beantragung und Beendigung der Anwartschaft

Eine Anwartschaft können Sie relativ kurzfristig beantragen, da die Ursachen und Gründe für eine Unterbrechung der privaten Versicherung ja oft nicht absehbar sind. Verhältnismäßig kurz sind allerdings auch die Fristen für die Wiederaufnahme in die PKV. Oftmals müssen Sie die Aktivierung des Vertrags innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes beantragen. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer daher rechtzeitig für Informationen zur Wiederaufnahme Ihres Versicherungsschutzes. Die Dauer für Anwartschaft selbst ist nicht befristet. Sie können also den Vertrag Ihrer Krankenversicherung beliebig lang ruhen lassen.

Kündigung einer Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Nehmen Sie Ihren alten Vertrag aus Ihrer privaten Krankenversicherung wieder auf, brauchen Sie nicht zu kündigen. Die Anwartschaft endet dann automatisch.

Wie viel kostet eine Anwartschaft?

Wie hoch die monatlichen Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung ausfallen, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und Ihrem PKV Tarif ab, den Sie mit Ihrem Vertrag „konservieren“ möchten. Dieser Tarif sollte im Idealfall mit seinen Leistungen schon individuell auf Ihre Lebenssituation und Zukunftspläne abgestimmt sein.

  • Für eine kleine Anwartschaft zahlen Sie ca. 5 Prozent Ihres Beitrags, den Sie für Ihren normalen PKV Tarif zahlen würden. Bei einigen Anbietern zahlen Sie nur wenige Euro im Monat.
  • Für eine große Anwartschaft zahlen Sie ca. 25 Prozent ihres jetzigen PKV Beitrags. Hier empfehlen wir, genau auszurechnen, ob sich das finanzielle Investment für das Wiedereintrittsrecht in den alten Vertrag auszahlt.

Ob und wie lange sich eine Anwartschaftsversicherung lohnt, hängt natürlich von Ihren jetzigen und den zukünftig gewünschten Leistungen Ihrer PKV ab. Bevor Sie eine finale und so wichtige Entscheidung für Ihre Zukunft treffen, lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, fordern Sie Informationen und einen Vergleich der Tarife an.

Wir helfen Ihnen nicht nur kostenlos, den Anbieter mit den besten Konditionen zu finden, sondern beraten Sie fair und unabhängig, falls eine Anwartschaft sich für Sie persönlich nicht auszahlen sollte.

Häufige Fragen zur Anwartschaft

Kann man eine Anwartschaft abschließen, ohne eine Private Krankenversicherung zu haben?
Nein, solange man noch keine PKV abgeschlossen hat, kann man auch keine Anwartschaftsversicherung beantragen.

Ist ein Wechsel von kleiner in große Anwartschaft möglich?
Theoretisch ist der Wechsel von der kleinen in die große Anwartschaft bei den meisten Versicherern problemlos möglich. Voraussetzung ist, dass für die versicherte Person die Versicherungsplicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich die Anwartschaft beantragen?
Eine Anwartschaftsversicherung lässt sich kurzfristig beantragen, da eine Unterbrechung des privaten Krankenversicherungsschutzes oft auch unvorhersehbar eintreten kann. Die Laufzeit beginnt anschließend innerhalb der nächsten zwei Monate.

Kann man für die Pflegepflichtversicherung eine Anwartschaft abschließen?
Genau wie die PKV kann auch die Pflegepflichtversicherung als Anwartschaft fortgeführt werden. Allerdings besteht in dieser Zeit ebenfalls kein Versicherungsschutz aus der Pflegeversicherung, sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden.

Brauche ich eine private Zusatzversicherung für das Ausland, wenn ich eine Anwartschaft abgeschlossen habe?
Während der Laufzeit Ihrer Anwartschaft haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen Ihrer PKV, da der Vertrag ruht. Deswegen ist ein privater Krankenversicherungsschutz für das Ausland bzw. eine ausländische Krankenversicherung erforderlich.

Kann ich auch meine Pflegezusatzversicherung ruhen lassen?
Sie haben natürlich auch bei Ihrer Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit der Ruhensversicherung – zum Beispiel in Elternzeit oder bei Arbeitslosigkeit. Ruht Ihre Zusatzversicherung, zahlen Sie keine Beiträge, haben jedoch auch keinen Versicherungsschutz.