Dienstunfähigkeitsversicherung-Referendare

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Die wichtigsten Fakten

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt angehende Lehrerinnen und Lehrer vor dem Verlust des Einkommens und zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare besonders sinnvoll ist und wieso Lehramtsanwärter sogar Vorteile beim Abschluss einer DU-Versicherung haben.

Wann sind Referendare dienstunfähig?

Als Referendar bist du – nach der entsprechenden Laufbahnverordnung von Beamten – im sogenannten Vorbereitungsdienst auf dein späteres Amt. Daher tragen Referendare die Amtsbezeichnung Beamtenanwärter bzw. Lehramtsanwärter und unterliegen bereits dem Beamtenrecht. Während man bei Angestellten von Arbeitsunfähigkeit und auf lange Sicht von Berufsunfähigkeit (BU) spricht, werden Beamte und Anwärter dienstunfähig. Nach den beamtenrechtlichen Regelungen zur „Dienstunfähigkeit“ (DU) gilt ein Referendar als dienstunfähig, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen „dauerhaft unfähig“ ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dienstunfähig ist zudem, wer infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat, und wenn nicht zu erwarten ist, dass innerhalb einer vom Land bestimmten Frist, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. In den Ruhestand wird jedoch nicht versetzt, wer anderweitig einsetzbar ist.

Die häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Referendaren

Ob als Lehramtsanwärter oder auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkraft: Der Lehrerberuf bringt vom Referendariat an eine große Verantwortung mit sich und hohe Erwartungen, die die Gesellschaft an diesen Job stellt. Lehrerinnen und Lehrer sind im Alltag starken mentalen Belastungen ausgesetzt, sodass Stress, Erschöpfung, Burnout und Depressionen die häufigsten Gründe für die Dienstunfähigkeit von Lehrern sind. Generell steigt die Zahl der psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren kontinuierlich an – natürlich auch unabhängig vom Lehrerberuf.

Die zweithäufigste Ursache für eine Dienstunfähigkeit sind Muskel- und Skelett-Erkrankungen, sogenannte Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen oder Bandscheibenvorfälle. Auch Unfälle – ob im Job oder beim Sport in der Freizeit ¬– machen fast 10 Prozent der Gründe für die Dienstunfähigkeit im Lehramt aus. In Summe scheidet in Deutschland etwa ein Drittel der Lehrkräfte vorzeitig aus dem Dienst aus und erreicht das reguläre Pensionsalter nicht.

Was bekommen Referendare bei Dienstunfähigkeit?

Solange du in einem „normalen“ Rahmen krankgeschrieben bist (z.B. bei einer Erkältung oder einem grippalen Effekt), bekommst du selbstverständlich deine vollen Bezüge weiterhin ausgezahlt. Geht deine Krankschreibung allerdings über die oben genannten drei Monate hinaus und droht ein langfristiger Dienstausfall, wirst du in der Regel von deinem Dienstherren entlassen. Wirst du also in deiner Zeit als Lehramtsanwärter dienstunfähig, bekommst du von deinem Dienstherren nichts gezahlt. Als Referendar bist du noch Beamter auf Widerruf und hast keinen Anspruch auf ein Ruhgehalt.

Anspruch auf eine Grundsicherung hast du übrigens erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und nach fünf vollen Dienstjahren. Das heißt, du stehst noch eine sehr lange Zeit und selbst als Beamter auf Probe ohne finanzielle Absicherung da, solltest du deinen Lehrer-Job aufgrund gesundheitlicher Probleme aufgeben müssen.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat sinnvoll?

Aus oben genannten Gründen ist die Absicherung der Dienstunfähigkeit besonders im Vorbereitungsdienst absolut sinnvoll. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Referendare vor dem drohenden Einkommensverlust in ihrer Ausbildungszeit genau wie in den ersten Dienstjahren als Lehrkraft. Die Höhe deiner Versorgungsansprüche gegenüber deinem Dienstherren beginnt mit einer Mindestversorgung, die bei ca. 35 Prozent deiner bisherigen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge liegt und steigt mit jedem weiteren Dienstjahr im Lehramt. Von diesem Betrag lässt sich der Lebensunterhalt mit Mietausgaben, Einkäufen, Auto und anderen finanziellen Verpflichtungen kaum stemmen.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare?

Ein weiterer, nicht unbedeutender Grund, warum der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung schon im Referendariat sinnvoll ist: Der monatliche Beitrag berechnet sich nach deinem Alter und deinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Beitragshöhe für dieselben Versicherungskonditionen steigt mit jedem Jahr, das du wartest. Hast du bereits mehrere Dienstjahre als Referendar oder ausgebildete Lehrkraft hinter dir, kann es aufgrund vorangegangener Erkrankungen und ärztlicher Diagnosen in deiner Patientenakte zu Leistungsausschlüssen kommen. Bei bestimmten Vorerkrankungen droht sogar eine Ablehnung deines Antrags durch die Versicherungsgesellschaft.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat abzuschließen, bringt dir also nicht nur finanzielle Vorteile: Mit einem frühzeitigen Abschluss sicherst du dir die besten Konditionen was die Leistungen deiner Versicherung betrifft und generell die Möglichkeit, die Dienstunfähigkeit abzusichern.

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung setzen sich darüber hinaus aus vielen individuellen Faktoren zusammen: Neben Eintrittsalter und Gesundheitszustand ist der Monatsbeitrag natürlich abhängig von der gewünschten Rentenhöhe und der Laufzeit der Versicherung. Bestimmte Vorerkrankungen können außerdem zu Risikozuschlägen führen. Keine Gesellschaft bietet Pauschalpreise für eine Dienstunfähigkeitsversicherung an – eine gute Absicherung für junge und gesunde Referendare startet bei ca. 35 Euro im Monat.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Diese Klauseln sind wichtig

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Klausel für den Beamtendienst: Die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel oder DU-Klausel. Diese Klausel stellt sicher, dass die Versicherung dir die vertraglich vereinbarte monatliche Rente zahlt, solltest du aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen werden. Denn dienstunfähig bedeutet nicht immer gleich berufsunfähig nach den Kriterien einer „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich kann es sein, dass du zwar nicht mehr als Lehrkraft in Frage kommst, aber trotzdem in einem anderen (weniger gut bezahlten) Job arbeiten könntest.

Ob du dienstunfähig bist, entscheidet immer dein Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Bei einer Berufsunfähigkeit prüft in der Regel der Versicherer, ob diese tatsächlich vorliegt. Damit die Versicherung in beiden Fällen leistet, braucht es zwingend eine DU-Klausel. Bei der Wahl des Anbieters solltest du als Lehramtsanwärter außerdem unbedingt auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel achten. Hier die wichtigsten Punkte:

Die passende Dienstunfähigkeitsversicherung: Darauf sollten Lehramtsanwärter achten

  1. Die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel:
    Eine DU-Klausel wird als „unecht“ bezeichnet, wenn der Versicherer sich vorbehält, das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit selbst zu überprüfen bzw. die Berufsunfähigkeit trotzdem erst nach Anwendung der allgemeinen Versicherungsbedingungen beurteilt wird.
  2. Die „vollständige“ Dienstunfähigkeitsklausel: 
    Eine DU-Klausel wird als „unvollständig“ bezeichnet, wenn diese nur für Beamte auf Lebenszeit gilt. Das ist der Fall, wenn die Versicherung in ihren Bedingungen nur bei Versetzung in den Ruhestand leistet, nicht aber bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Dann wäre sie für Referendare und auf Probe verbeamtete Lehrer nutzlos.
  3. Hohe Absicherung im Referendariat und in den ersten Dienstjahren
    Da Referendare in der Vorbereitungszeit und junge Beamte in der Probezeit keinerlei Ansprüche auf staatliche Absicherung haben, sollten die Leistungen zu Beginn der beruflichen Laufbahn möglichst hoch ausfallen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten dafür spezielle DU-Tarife, die anfangs eine hohe DU-Rente absichern. Diese Absicherung reduziert sich dann, wenn der Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestversorgung hat.
  4. „Begrenzte Dienstunfähigkeit“ oder Teildienstfähigkeit
    Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare bietet ebenfalls eine Lösung für die Teildienstfähigkeit. Diese sogenannte begrenzte Dienstfähigkeit wird vor allem von Dienstherren im Bildungssektor immer häufiger angewandt. In diesem Fall würde lediglich die Arbeitsbelastung reduziert, also die Arbeitszeiten gekürzt – und damit auch die Dienstbezüge. Die DU-Versicherung gleicht diese Einkommensverluste mit einer entsprechenden monatlichen Rente aus.
  5. Nachversicherungsgarantie 
    Sollten sich die Lebensumstände ändern – was bei Referendaren im jungen Alter nicht ungewöhnlich ist – kann die versicherte Dienstunfähigkeitsrente nachträglich angepasst und zu bestimmten Anlässen erhöht werden (z.B. bei Hochzeit, Kinder oder Erhöhung der Besoldung).

Fazit: Eine bedarfsgerechte DU ist für Referendare existenziell

Die Dienstunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für angehende Lehrerinnen und Lehrer, die tagtäglich einem hohen beruflichen Stresslevel ausgesetzt sind. Bei der Wahl des Anbieters müssen vor allem Referendare auf die exakten DU-Klauseln achten, damit die Versicherung im Ernstfall wirklich vollumfänglich zahlt. Ein frühzeitiger Abschluss einer DU wirkt sich dabei nicht nur positiv auf die monatlichen Kosten aus, sondern sichert dir über Jahre die besten Konditionen. Welche Gesellschaft die besten Leistungen in Abhängigkeit zu den monatlichen Kosten bietet, hängt jedoch von deiner individuellen Lebenssituation und persönlichen Wünschen ab. Hier empfehlen wir in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Thema spezialisiert hat.

Wir unterstützen dich bei der Wahl der passenden Versicherung gerne mit einer unverbindlichen Beratung und prüfen für dich alle Optionen in einem umfangreichen Versicherungsvergleich. Sprich uns einfach an oder vereinbare einen Termin – Als Lehramtsanwärter stellen wir dir unsere Experten von Beamtenservice kostenlos zur Verfügung.

FAQ: Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist, von Lehrern über Verwaltungsbeamte bis hin zu Polizeibeamten und Soldaten für jeden Beamtenberuf ratsam. Vor allem aber ist sie für Beamtenanwärter, Referendare und junge Beamte wichtig.

Aufgrund des jungen Alters bei Versicherungseintritt und meist besserer Gesundheit in jungen Jahren sind die Versicherungskonditionen für Referendare sehr günstig. Einige Gesellschaften bieten regelmäßig Sonderaktionen für Beamtenanwärter. Hier sollte man jedoch genau hinsehen, ob der Versicherer mit dem günstigen Angebot auch zukünftig zu einem passt und über die gesamte Laufzeit vergleichen.

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Sonderausgaben unter „Vorsorgeaufwand“ von der Steuer absetzbar. Die Kosten werden von dem Einkommen abzogen und reduzieren damit die zu versteuernden Einkünfte.

Die Rentenhöhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte zu den vorhandenen Versorgungsansprüchen und zu den bisherigen Kosten für den Lebensunterhalt passen. Um die passende Höhe der monatlichen DU-Rente zu bestimmen und eine Überversicherung zu vermeiden, ist ein Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler zu empfehlen.

Prinzipiell zahlt die DU so lange, wie die betroffene Person dienstunfähig ist oder bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer. Die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung kann bei Vertragsabschluss frei gewählt werden.