Private Krankenversicherung für Beamte
Als Beamte können Sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern – unabhängig von der Höhe des Einkommens. Da ihr Dienstherr sich über die Beihilfe mit mindestens 50 Prozent an den Krankheitskosten beteiligt, ist die private Absicherung für Staatsbedienstete besonders erschwinglich und meist die erste Wahl. Welche Besonderheiten es gibt und wo die größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte liegen.
Inhaltsverzeichnis
Private Krankenversicherung für alle Beamte und Beamtenanwärter
Durch ihren Beihilfeanspruch gelten Beamte zunächst als versicherungsfrei und können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen. Somit kann sich jede und jeder mit einem Beamtenstatus unabhängig von der Höhe des Jahresgehalts privat krankenversichern. Zum Vergleich: Angestellte und Selbstständige gelten erst als nicht mehr versicherungspflichtig, wenn sie mit ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Stand 2026 müssten Sie also mehr als 77.400 Euro brutto verdienen, um überhaupt Zugang zur privaten Krankenversicherung zu haben.
Erleichterter Zugang zur PKV dank Öffnungsaktion – aber nicht immer die beste Wahl
Zusätzlich garantiert die PKV uneingeschränkt allen Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung eine Aufnahme. Möglich macht das die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung, auch Öffnungsklausel genannt. Diese soll gewährleisten, dass Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen keine Ablehnung riskieren und einen erleichterten Zugang zur PKV bekommen. Ob das Gebrauchmachen der Öffnungsklausel jedoch nötig ist oder der reguläre Weg in die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist, sollte man für jeden individuellen Fall prüfen.
Die Beihilfe: Der entscheidende Vorteil für Beamte in der PKV
Was bedeutet Beihilfe?
Alle Beamtinnen und Beamte haben ab dem Tag der Verbeamtung – also auch Beamte auf Widerruf und auf Probe – einen Beihilfeanspruch. Über die Beihilfe bekommen Beamte von ihrem Dienstherrn mindestens die Hälfte der Krankheits- und Behandlungskosten erstattet. Und das ist bereits einer der größten Unterschiede im Vergleich zu Angestellten und Selbstständigen, die von ihrem Arbeitgeber nur einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung bekommen.
Seit wenigen Jahren bieten einige Bundesländer neben der klassischen (individuellen) Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe an, die dem Arbeitgeberzuschuss ähnelt.
1. Individuelle Beihilfe
Die klassische Variante der Kostenbeteiligung des Dienstherrn nennt sich „individuelle Beihilfe“, da sich die Beihilfe an die individuelle Lebenssituation anpasst. Beispielsweise erhöht sich der Beihilfesatz mit der Geburt des 2. Kindes oder mit Pensionierung auf 70 Prozent. In diesem Fall müssen Beamte also nur noch die restlichen 30 Prozent der Krankheitskosten privat absichern und auch nur diesen Anteil bezahlen. Das ist unter anderem ein entscheidender Grund dafür, dass sich über 90 Prozent der Beamten für die klassische Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung entscheiden.
Private Krankenversicherungen bieten für Beamte spezielle Tarife an, die beihilfekonform sind. Ein Beamtentarif der PKV ist immer genau auf den aktuell geltenden Beihilfesatz abgestimmt und lässt sich flexibel anpassen, sollte die Beihilfe erhöht werden. Die Änderung (z.B. Familienzuwachs) muss einmalig bei der Versicherung gemeldet werden. Mehr dazu unten.
Beihilfe und PKV für Kinder und Partner von Beamten
Auch Kinder und Ehe- oder Lebenspartner von Beamten bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe und können sich somit privat krankenversichern. Wie hoch der Beihilfesatz ausfällt, regelt jedes Bundesland oder der Bund in seinen eigenen Beihilfevorschriften. In der Regel gilt Folgendes:
Beihilfesätze: So hoch ist die Beihilfe
Diese Besonderheiten der Beihilfe gelten in Bremen, Hessen und Baden Württemberg
Beamte haben, je nach Behandlung, einen Anspruch auf 50 bis 65 % Beihilfe, der sich für jeden beihilfeberechtigten Angehörigen (Ehepartner/Kinder) um fünf Prozent bis auf maximal 70/85 % erhöht.
Beamte haben einen 50 % Beihilfeanspruch, der sich für jeden beihilfeberechtigten Angehörigen (Ehepartner/Kinder) um fünf Prozent bis auf maximal 70 % erhöht.
Beamte, die nach dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt wurden, sowie deren Ehepartner haben 50 % Beihilfeanspruch, Kinder erhalten 80 % Beihilfe. Beamte, die vor dem diesem Stichtag beihilfeberechtigt waren, erhalten Beihilfe nach den oben im Text genannten, allgemeinen Regelungen.
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Beihilfe oder Ihrem Beihilfeanspruch, wenden Sie sich bitte an die zuständige Beihilfestelle Ihres Bundeslandes.
Mehr Infos zum Beihilfeanspruch für Beamte und Beamtenanwärter
2. Pauschale Beihilfe
Die neue Option für Beamte nennt sich „pauschale Beihilfe“ und wird erst seit Kurzem in einigen Bundesländern allen neu Verbeamteten angeboten. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Beitragszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 50 Prozent.
Man verzichtet damit jedoch nicht nur auf die zahlreichen Vorteile der PKV, der Zuschuss ist außerdem nicht flexibel. Die pauschale Beihilfe passt sich nicht an die Lebenssituation an. Sie wird also nicht auf bis zu 70 Prozent erhöht, auch nicht bei der Pensionierung. Während man im Ruhestand in der PKV also nur noch 30 Prozent der Beiträge selbst zahlt, muss man in der GKV weiterhin die vollen 50 Prozent bezahlen. Nicht zu vergessen: Die zu erwartenden Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenkasse bis zum Eintritt in den Ruhestand.
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Warum der Wechsel von der pauschalen Beihilfe zur PKV kaum möglich ist
Und zu guter Letzt ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich. Hat man sich einmal für diesen Arbeitgeberzuschuss entschieden, kann man nach der Verbeamtung auf Probe nicht mehr zurück zur Kombination aus Beihilfe und PKV. Ausnahme: Man wechselt im Laufe der Karriere in ein Bundesland, welches noch keine pauschale Beihilfe anbietet. Dann müssen die Beamten und ihre Angehörigen durch den späten Einstieg in die PKV (höheres Alter, Vorerkrankungen) allerdings mit hohen Beiträgen rechnen. Auch die fehlenden Alterungsrückstellungen werden sich negativ auf die Beitragskosten auswirken.
Weitere Informationen zu Vor- und Nachteilen der pauschalen Beihilfe
Die wichtigsten Merkmale der PKV für Beamte im Überblick
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
In Ergänzung zur Beihilfe können Beamte ihren Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenkasse ihrer Wahl individuell wählen: Ganz nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen ist in der PKV vom Basisschutz bis zu einem Top-Tarif mit Spitzenschutz alles möglich. Wobei Leistungen und medizinische Versorgung bereits in den Basis-Tarifen der meisten PKV-Anbieter weitaus besser sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beispielsweise bieten alle privaten Krankenversicherungen eine freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie eine umfangreichere Abdeckung der Bereiche Physiotherapie, Osteopathie, Psychotherapie und alternative Heilmethoden.
Zusatztarife und Beihilfeergänzungstarife
Mit sogenannten Wahlleistungen können Beamte ihren Versicherungsschutz nochmals optimieren und neben dem Krankenhaustagegeld, Ein- und Zweibettzimmer sowie privatärztliche Leistungen (z.B. Oberarzt- oder Chefarztbehandlung) als Baustein zu ihrer PKV wählen. Mit einem Beihilfeergänzungstarif werden sogar Leistungen und Behandlungskosten versichert, die nicht oder nur teilweise beihilfefähig sind. Beispielsweise schützt der Beihilfeergänzungstarif vor Zuzahlungen bei Sehhilfen, Heilmitteln wie Krankengymnastik und Massagen oder bei hochwertigem Zahnersatz.
Lebenslange Leistungsgarantien
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Gesundheitsleistungen kürzen oder auch gänzlich streichen. Maßgeblich dafür verantwortlich ist der § 11 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch), welcher die Leistungen festlegt, die die Krankenkassen erbringen müssen. Denn in der GKV gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Leistungen müssen laut § 12 SGB V „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein – nicht darüber hinaus. Dadurch steigen die Eigenanteile und Zuzahlungen bei Kassenpatienten regelmäßig.
In der privaten Krankenversicherung gibt es das nicht: Die bei Vertragsabschluss festgelegten Leistungen werden in der PKV ein Leben lang garantiert. Bedeutet: Hier wird im Laufe der Jahre nichts nachträglich eingeschränkt oder gestrichen. Eine detaillierte Gegenüberstellung von PKV und GKV finden Sie in diesem Artikel: Sollten Beamte sich privat oder gesetzlich versichern?
Niedrigere Krankenversicherungsbeiträge im Alter
Mit Eintritt in den Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz auf bis zu 70 Prozent. Dementsprechend reduziert sich für pensionierte Beamte der zu versichernde Anteil in der PKV und damit ebenfalls die Beitragskosten. Zusätzlich schützen die in der privaten Krankenversicherung automatisch angesammelten Alterungsrückstellungen: Diese werden im Alter anteilig zurücküberwiesen, um die Beiträge im Alter zu senken.
Private Krankenversicherung für Familie und Angehörige von Beamten
Auch Ehepartner, Lebenspartner und Kinder von Beamtinnen und Beamten sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt. Dann können sich auch Familienangehörige über die günstigen beihilfekonformen Tarife privat versichern. Häufig sind diese PKV-Tarife sogar noch wesentlich preiswerter als die der Beamten selbst, da die Beihilfesätze von Angehörigen höher ausfallen.
Beihilfe für Ehe- und Lebenspartner
Ehe- oder Lebenspartner erhalten beispielsweise Beihilfe, solange sie über kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen verfügen und nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Einkommensgrenze wird jährlich von der Bundesbeihilfeverordnung angepasst und liegt 2026 bei 22.648 Euro.
Beihilfe für Kinder
Kinder von Beamten erhalten grundsätzlich Beihilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind noch in der Schule, im Studium oder in der Ausbildung, kann sich die Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr verlängern. Ist das Kind aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung selbst nicht in der Lage, für seinen Unterhalt aufzukommen, ist es auch über das 25. Lebensjahr hinaus beihilfeberechtigt.
Was sollten Beamte tun, wenn sich die Beihilfe ändert?
Bei den meisten Staatsbediensteten wird sich der Beihilfesatz mindestens einmal in der Beamtenlaufbahn ändern. Dann haben Sie automatisch Anspruch auf die Anpassung Ihrer privaten Krankenversicherung, damit diese auch zukünftig nur den prozentualen Eigenanteil abdeckt. Sie müssen die Änderung Ihres Beihilfesatzes lediglich bei Ihrer PKV melden.
Gründe für die Änderung des Beihilfesatzes können folgende berufliche oder private Ereignisse sein:
- Ihr Eintritt in den Ruhestand: Der Beihilfeanspruch erhöht sich für Pensionäre auf 70 Prozent.
- Die Geburt oder Adoption des 2. Kindes: Ihr Beihilfeanspruch erhöht sich in der Regel auf 70 Prozent.
- Der Beihilfeanspruch eines Ihrer Kinder entfällt – durch Erreichen der Altersgrenze oder eine bezahlte Tätigkeit.
- Sie wechseln das Bundesland und damit den Dienstherrn. Durch die unterschiedlichen Beihilfevorschriften der Bundesländer gelten möglicherweise andere Regelungen für Beihilfesätze und beihilfefähige Leistungen.
- Die Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes werden überarbeitet, wodurch sich Änderungen an beihilfefähigen und nicht beihilfefähigen Leistungen ergeben.
- Sie verlassen das Beamtenverhältnis freiwillig oder scheiden aus, sodass Sie keine Beihilfe mehr erhalten.
Wichtig: Fristen bei der Beihilfeänderung beachten
Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle einen offiziellen Bescheid, mit dem Sie bei Ihrer PKV einen Änderungsantrag stellen können. Stellen Sie diesen innerhalb von 6 Monaten nach Änderung Ihrer Beihilfe, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in ihre angepasste Krankenversicherung wechseln. Außerdem kann die Anpassung rückwirkend ab Eintritt der Beihilfeänderung geltend gemacht werden. Bei Versäumen der Frist kann Ihr Krankenversicherer eine erneute Gesundheitsprüfung fordern und es fallen möglicherweise Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für neu hinzugekommene Erkrankungen an.
Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter: Vergleichen Sie alle Optionen
Angehende Beamte und frisch verbeamtete Staatsbedienstete sollten in jedem Fall all ihre Möglichkeiten prüfen, die ihnen zu Beginn der Beamtenlaufbahn offenstehen. Dazu gehört eine sorgfältige Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen von Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung – auch im Hinblick auf Karrieresprünge und Familienplanung.
Für die meisten jungen Beamtinnen und Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung die interessantere Lösung. Doch auch dann lohnt sich ein gründlicher Vergleich der PKV-Tarife der zahlreichen Anbieter. Denn nicht jede große und am Markt erfolgreiche Gesellschaft kann automatisch bei den Beamten- und Beihilfe-Ergänzungstarifen überzeugen.
Warum man sich bei der Suche nach einer Krankenversicherung auf keinen Fall auf Testsieger von Finanzmagazinen oder Stiftung Warentest verlassen darf, lesen Sie in folgenden Artikeln:
- Handelsblatt: PKV für Beamte im Vergleich – Nicht auf Testsieger verlassen!
- Stiftung Warentest: Warum der PKV-Vergleich für Beamte nutzlos ist
Darauf sollten Beamte bei der Wahl ihrer Krankenversicherung achten
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass die PKV die von Ihnen gewünschten Leistungen abdeckt. Welche das sind, ist natürlich sehr individuell. Aber es gibt Punkte, auf die Sie nicht verzichten sollten. Standardmäßig dazugehören sollte die freie Arzt- und Klinikwahl.
Zusätzlich sollte man in den Bereichen Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Ernährungstherapie) und Psychotherapie prüfen, ob eine ausreichende Abdeckung bei Kosten und Anzahl der Sitzungen besteht. Bei den Zahnersatzmaßnahmen sollte idealerweise kein Preis-Leistungsverzeichnis aufgeführt sein. Außerdem kann man beim Vergleich der PKV-Tarife darauf achten, welche Summenbegrenzungen bei gewissen Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl, Hörgeräten, orthopädischen Schuhen/Einlagen usw. genannt werden.
Beamte sollten zudem prüfen, ob die Krankenversicherung einen guten Beihilfeergänzungstarif bietet, damit die PKV die vollen 100% der anfallenden Kosten abdeckt. Der Beihilfeergänzungstarif wird oft unterschätzt, ist jedoch eines der wichtigsten Merkmale der Beamtenversicherung: Denn sollte die Beihilfe eine Leistung als nicht oder nur teilweise beihilfefähig ansehen und nicht erstatten, müssten Sie den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Mit einem Ergänzungstarif können Sie dies verhindern und sich sogar vor zukünftigen Kürzungen schützen.
Zu guter Letzt sollte man bei der Wahl der Gesellschaft auf eine restriktive Annahmepolitik sowie eine über Jahrzehnte nachweisbare Beitragsstabilität achten. Beide sind ein gutes Zeichen für fair kalkulierte PKV-Tarife, die auch im Alter bezahlbar bleiben. Auch eine zügige und kulante Kostenerstattung ist ein Punkt, der in Ihre Entscheidung einfließen sollte.
Checkliste für die optimale Krankenversicherung für Beamte
- Leistungskatalog der Krankenversicherung muss zu persönlichen Bedürfnissen passen.
- Freie Arzt- und Klinikwahl
- Umfangreiche Kostenerstattung bei Heilmitteln und Psychotherapie
- Kein Preis-Leistungsverzeichnis beim Zahnersatz
- Großzügige Summenbegrenzungen beim Hilfsmittelkatalog
- Beihilfeergänzungstarif muss Lücken Ihrer Beihilfe optimal schließen
- Restriktive Annahmepolitik der Versicherungsgesellschaft
- Nachweisbare Beitragsstabilität für den gewünschten PKV-Tarif
- Schnelle und unbürokratische Bearbeitung von Rechnungen
Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
Selbstverständlich können Beamte sich trotz ihres Privilegs der Versicherungsfreiheit für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheiden. Dann erlischt Ihr Anspruch auf die individuelle Beihilfe. Sind Sie in einem Bundesland beschäftigt, welches nicht die Option der pauschalen Beihilfe (siehe oben) anbietet, müssen Sie die vollen Beiträge für Ihre Krankenversicherung selbst bezahlen.
Die Höhe des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung ist vom Einkommen abhängig. Dazu zählen neben der Beamtenbesoldung ebenfalls die Einnahmen aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV von Ehepartnern und Kindern ist nur möglich, wenn das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich (Stand 2026) nicht überschreitet.
Fazit: Private Krankenversicherung ist oft die bessere Wahl
Die Kombination aus individueller Beihilfe und erstklassiger medizinischer Versorgung macht die PKV zur besten Wahl für die meisten Beamtinnen und Beamten. Doch der Versicherungsmarkt ist sehr komplex – gerade für Staatsbedienstete mit ihren speziellen Anforderungen. Wer sich frühzeitig informiert und individuell beraten lässt, profitiert langfristig von planbaren Gesundheitskosten und Top-Leistungen.
Als unabhängige Versicherungsberater unterstützen wir Sie kostenlos dabei, die ideale Krankenversicherung zu finden. Da wir vollkommen anbieterunabhängig arbeiten, können wir auf das volle Marktangebot zugreifen und Ihnen über einen unverbindlichen Vergleich die besten PKV-Tarife herausfiltern.
FAQ: 10 häufig gestellte Fragen und Antworten
Ob für Beamte die GKV oder eine PKV sinnvoller ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, aber: Für den Großteil der Beamten ist eine private Krankenversicherung die bessere und günstigere Lösung, da die Beihilfe 50 bis 70% der Kosten trägt.
Das hängt von den Leistungen der PKV und den individuellen Ansprüchen ab. Aber: Nicht jede private Krankenkasse hat gute Beamten- oder Beihilfeergänzungstarife im Angebot. Hier darf man sich nicht von beliebten Versicherern oder Testsiegern blenden lassen.
Wie Beamte sind auch Anwärter und Referendare beihilfeberechtigt. Sie profitieren also ebenfalls von den besonderen Leistungen und Erstattungssätzen der privaten Krankenversicherung. Deswegen ist die PKV oft die bessere und günstigere Wahl.
Beamte haben grundsätzlich die Wahl, wie sie sich versichern. Da die private Krankenversicherung durch die Beihilfe weitaus günstiger ist und bessere Behandlungsmöglichkeiten bietet, sind die meisten Beamten privat versichert.
Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen. Allerdings müssen sie dann die Gesamtkosten der Beiträge selber tragen. Mit einer privaten Krankenversicherung sind Beamte in der Regel günstiger und besser versichert – es gibt nur wenige Ausnahmen.
Eine PKV für Beamte bietet in der Regel niedrige Beiträge dank Beihilfe,
umfassendere Leistungen wie freie Arzt- und Krankenhauswahl, volle Kostenübernahme bei Medikamenten und günstige Tarife für Familienmitglieder.
Die PKV wird nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden bei Abschluss eines Vertrages grundsätzlich äquivalent zu den individuellen Risikofaktoren, wie u.a. dem Eintrittsalter oder Vorerkrankungen kalkuliert. Das Berufsrisiko wird nicht berücksichtigt, auch das Geschlecht hat seit der Unisex-Umstellung keine Relevanz mehr. Eine konkrete und individuelle Beitragsberechnung erstellen wir gerne für Sie (natürlich kostenlos und unverbindlich).
Beamte decken über die private Krankenversicherung nur die fehlenden „Restkosten“ ab, die ihre Beihilfe nicht zahlt. Wie jeder andere Privatpatient erhalten auch Beamte eine Rechnung vom Arzt, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle einreichen.
Beamte, die beruflich bedingt einem höheren Risiko ausgesetzt sind, wie Polizei- und Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Soldaten, bekommen die sogenannte Heilfürsorge. Bei der Freien Heilfürsorge werden die gesamten Kosten für medizinische Behandlungen übernommen.
Will ein Beamter von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung muss er unter 55 Jahre und in den 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht Mitglied der GKV gewesen sein. Andernfalls ist es für Beamte nur über die Familienversicherung möglich, zurück in die GKV zu wechseln.