Private Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte – Welche Vorteile bringt die PKV?

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung für Beamte im Vergleich zur gesetzlichen? Welche Besonderheiten gelten für Beamte und Beamtenanwärter? Und was zahlt eigentlich meine Beihilfe? Wo sollte man sich als Beamter besser (nicht) versichern? Diese und ein paar weitere Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Krankenversicherungstarif sind. Die 10 am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie übrigens am Ende dieses Artikels.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Beamter/Beamtin achten sollten, damit Sie einen Tarif finden, der Ihnen möglichst viele Vorteile bietet. Denn: Nicht jede private Krankenkasse überzeugt mit ihren Beamtentarifen! Selbstverständlich können Sie sich auch direkt kostenlos von uns beraten lassen:

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamte

Beamte und Beamtenanwärter stehen zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn vor einer ganz grundlegenden Frage: Sollen sie sich für die gesetzliche oder lieber doch für eine private Krankenversicherung entscheiden? Im Gegensatz zu den meisten Angestellten haben Beamte hier nämlich die Freiheit, eine der beiden Varianten zu wählen. Aber nicht nur angehende Beamte sollten sich diese Frage stellen – auch für Personen, die schon länger im Staatsdienst stehen, lohnt es sich, ihren aktuellen Tarif der Krankenkasse mit den neuen Angeboten auf dem Versicherungsmarkt zu vergleichen.

Da es der Gesetzgeber Beamten freistellt, sich über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung zu versichern, liegt die Vermutung nahe, dass diese beiden Varianten relativ gleichwertig sind. Grundsätzlich ist das zwar richtig – jedoch nicht im Fall von Beamten und Beamtenanwärtern. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung deckt zwar notwendige Behandlungen ab. Allerdings übernimmt der Dienstherr bei Beamten – anders als der Arbeitgeber bei Angestellten – bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht die Hälfte des monatlichen Beitrags. Die GKV ist für Beamte also deutlich teurer als für Angestellte. Zudem profitieren Beamte bei einer privaten Krankenversicherung, genau wie andere Versicherte auch, von einem Leistungsumfang, der den der GKV deutlich übersteigt.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte

  1. Bessere Leistungen:
    Abhängig vom gewählten Tarif, haben Beamte und Beamtenanwärter mit einer privaten Krankenversicherung Anspruch auf höherwertige Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich. Zudem dürfen sie im Normalfall das Krankenhaus und den behandelnden Arzt frei wählen. Darüber hinaus übernimmt die private Krankenversicherung oft die vollen Kosten für Medikamente und bietet insbesondere im Bereich der Zahnheilkunde sehr viel umfangreichere Leistungen. Diese Pluspunkte machen die PKV für sich genommen schon ausgesprochen interessant.
  2. Günstigere Beiträge durch Beihilfe
    Beamte profitieren zusätzlich von besonders günstigen Tarifen, da die Kosten für Behandlungen zu einem Teil vom Dienstherrn, also vom Bund oder dem jeweiligen Bundesland, übernommen werden: In der Regel trägt der Dienstherr 50 bis 70 Prozent der Kosten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen hängt die Beitragshöhe vom Einkommen ab. Häufig sind die Beiträge hier mehr als doppelt so hoch wie bei der PKV. Aufgrund der relativ hohen Beitragsbemessungsgrenze in der GKV können bei einer hohen Besoldung schnell monatliche Beiträge von über 800 Euro anfallen – hinzu kommen noch die weniger umfangreichen Leistungen, sodass die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte in den meisten Fällen uninteressant ist. Deswegen ist es kaum verwunderlich, dass sich rund 85 Prozent aller Beamten für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte im Überblick:

  • umfassendere Leistungen
  • niedrige Beiträge dank Beihilfe
  • günstige Tarife für Familienmitglieder
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • volle Kostenübernahme bei Medikamenten
  • hohe oder sogar volle Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen
  • bei vielen weiteren Leistungen höhere Kostenübernahme als bei der GKV

Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung für Beamte nicht?

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Beamte mit relativ niedrigem Sold, die verheiratet sind und mehrere Kinder haben, kommen unter Umständen mit der gesetzlichen Versicherung günstiger weg. Das liegt daran, dass Kinder und Ehepartner in der GKV automatisch mitversichert sind, während bei der PKV für Angehörige separate Tarife gebucht werden müssen. Unter diesen Voraussetzungen kann es sich lohnen, auch die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht zu ziehen, ansonsten ist eine private Versicherung eindeutig die bessere Variante.

Wie kompliziert ist ein Wechsel von der PKV in die GKV und umgekehrt?

Eine private Krankenversicherung ist vor allem für junge Versicherungsnehmer sehr günstig – mit dem Alter steigen aber auch die Beiträge. Um zu verhindern, dass ein Versicherter in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen profitiert und dann in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechselt, hat der Gesetzgeber hohe Hürden für so einen Wechsel festgelegt: Der Wechselwillige muss unter 55 Jahre alt und in den vorangegangenen fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht Mitglied der GKV gewesen sein. Ansonsten ist für Beamte lediglich über den Umweg der Familienversicherung des Ehepartners eine Rückkehr in die GKV denkbar. Ein Wechsel von der GKV in eine PKV ist dagegen sehr viel unkomplizierter – und gerade Beamten steht dank der Beihilfe in der Regel eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung, zwischen denen sie wählen können.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung bei Arztrechnungen?

Wenn das Stichwort „private Krankenversicherung“ fällt, geht es meist um die zahlreichen Vorteile, die eine solche Versicherung bietet – umfassendes Leistungspaket, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Anspruch auf ein Einzelzimmer und Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten, volle Erstattung von Medikamentenkosten, höhere Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen und noch einiges mehr. Hinzu kommen „unsichtbare“ Vorzüge wie etwa die Bevorzugung bei der Terminvergabe.

Das hört sich alles sehr verlockend an, aber wenn Sie bisher ausschließlich gesetzlich krankenversichert waren, fragen Sie sich vielleicht, wie eine private Krankenversicherung genau funktioniert. Als gesetzlich Versicherter geben Sie beim Arzt einfach nur Ihre Versichertenkarte ab und in Sachen Kosten kümmert sich die Versicherung um alles Weitere. Bei einer privaten Krankenversicherung läuft das etwas anders ab. Die Ärzte werden Ihnen die Behandlung direkt in Rechnung stellen, da in diesem Fall Sie und nicht die Versicherungsgesellschaft der Vertragspartner sind.

Als Privatpatient erhalten Sie nach einem Arztbesuch eine Rechnung und eine Zweitausfertigung per Post. Die Rechnung sollten Sie zeitnah bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die meisten Krankenkassen haben mittlerweile eine Rechnungsapp, die das Erstattungsverfahren nicht nur vereinfachen, sondern auch beschleunigen. Die Kopie der Rechnung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle einreichen. Diese bevorzugen es, wenn Sie Rechnungen nicht einzeln, sondern gesammelt einsenden. Es bleibt Ihnen selbst überlassen, ob Sie beim Begleichen der Arztrechnung in Vorleistung gehen, oder den Betrag erst nach der Rückerstattung begleichen.

Die Besonderheit bei der PKV für Beamte: die Beihilfe

Im Grunde funktioniert die private Krankenversicherung für Beamten und Beamtenanwärter genauso wie bei anderen Versicherungsnehmern. Allerdings hat der Dienstherr, also der Bund oder das jeweilige Bundesland, eine besondere Fürsorgepflicht den Beamten gegenüber. Dieser Fürsorgepflicht kommt er in Form der Beihilfe nach – er übernimmt einen bestimmten Teil sämtlicher Behandlungskosten.

Erhalten Sie also eine Arztrechnung, reichen Sie diese nicht nur bei Ihrer Versicherung ein, sondern beantragen zugleich bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn Beihilfe. Die dafür nötigen Formulare können Sie online HIER abrufen, sodass ein Antrag auf Beihilfe nur ein paar Minuten bedarf. Im Anschluss erhalten Sie dann die Beihilfe, der Restbetrag wird Ihnen – je nach gewähltem Tarif – von Ihrer Versicherung erstattet. Eine ausführlichen Überblick, wann (z.B. je nach Familienstand und Bundesland) Ihnen wie viel Beihilfe zusteht, finden Sie in diesem Artikel.

Aufgrund dieser festen Kostenübernahme durch den Dienstherrn bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife für Beamte an – sogenannte Restkostenversicherungen. Wie der Name schon sagt, übernimmt die Versicherung bei diesen Policen nur den Teil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Dadurch entsteht der Versicherung deutlich weniger Ausgaben, was sich in einem wesentlich niedrigeren Beitrag für Sie als Versicherungsnehmer niederschlägt. Abgesehen davon funktioniert eine private Krankenversicherung für Beamte aber nicht anders als für andere Versicherte.

Wichtig: Nicht nur Beamte, sondern auch Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe und können daher die günstigen Tarife der Restkostenversicherungen nutzen. Worauf es bei der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter ankommt, haben wir hier zusammengefasst.

Was gilt es bei der Beihilfe zu beachten?

  • Beihilfe wird nur in Verbindung mit einer Restkostenversicherung gewährt. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist also zwingend erforderlich, wenn Sie in den Genuss der kommen wollen.
  • Beantragen Sie zum ersten Mal Beihilfe, müssen Sie ein recht umfangreiches Formular ausfüllen. In der Folge genügen dann aber sogenannte Kurzanträge.
  • Anträge auf Beihilfe müssen in der Regel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Rechnung gestellt werden.
  • Die Anträge auf Beihilfe sind online auf unserer Seite zu finden.
  • Anträge müssen mit den zugehörigen Rechnungen eingereicht werden. Zudem sollten Sie Kopien der Rechnungen aufbewahren

Gibt es auch Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Beamte ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe – allerdings sieht die Beihilfeverordnung eine nachträgliche Erstattung der Behandlungskosten vor. Da bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Behandlung jedoch in Form von Sachleistungen stattfindet, gibt es hier keine Kostenerstattung und somit auch keine Beihilfe. Der Anspruch auf Beihilfe ist in der GKV also in der Regel nur rein theoretischer Natur. Seit 2018 gibt es in Hamburg für Beamte allerdings die Möglichkeit, eine „pauschale Beihilfe“ zu erhalten, die auch bei der GKV greift. Da dadurch aber der Anspruch auf individuelle Beihilfe verloren geht, ist diese Variante für die meisten Beamten nicht interessant.

Wie hoch fällt die Beihilfe für Beamte in der PKV aus?

Eine einheitliche Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn die Höhe der Beihilfe hängt zum einen von der persönlichen Situation des Beamten ab, zum anderen haben die Bundesländer und der Bund unterschiedliche Regelungen, nach welchen Kriterien die Beihilfe erhöht wird.

Allgemein lässt sich aber sagen, dass ein Beamter ohne Kinder oder mit nur einem Kind einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 50 Prozent hat – der Dienstherr übernimmt also die Hälfte der Kosten. Bei zwei oder mehr Kindern steigt dieser in der Regel auf 70 Prozent. Bei Ehepartnern ohne eigenes Einkommen, die über die PKV mitversichert sind, liegt die Beihilfe ebenfalls bei 70 Prozent, bei mitversicherten Kindern sind es sogar 80 Prozent. Inwieweit sich die Beihilfe durch beihilfefähige Angehörige erhöht, hängt aber vom jeweiligen Dienstherrn ab und sollte am besten im Vorfeld abgeklärt werden – einige Bundesländer haben hier eigene Regelungen, die deutlich von den übrigen Vorschriften abweichen.

Für Beamte in risikoreichen Berufsfeldern wie etwa der Polizei oder Feuerwehr ist noch interessant, dass Witwer und Witwen weiterhin Beihilfe in Höhe von 70 Prozent der Kosten bekommen, bei Halb- und Vollwaisen sind es 80 Prozent. Damit kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht für die Familien von Beamten nach, die beruflich bedingt einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Die Höhe der Erstattung im Überblick

Beamte ohne oder mit einem Kind50%
Beamte mit zwei oder mehr Kindern70%
beihilfeberechtigte Ehepartner70%
beihilfeberechtigte Kinder80%
Beamte im Ruhestand, Witwer/Witwen70%
Halb- oder Vollwaisen80%

Besonderheiten der Beihilfe in einigen Bundesländern

Baden Württemberg Beamte, die nach dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt wurden, sowie deren Ehepartner haben 50 % Beihilfeanspruch, Kinder erhalten 80 % Beihilfe. Beamte, die vor dem diesem Stichtag beihilfeberechtigt waren, erhalten Beihilfe nach den oben im Text genannten, allgemeinen Regelungen.
HessenBeamte haben, je nach Behandlung, einen Anspruch auf 50 bis 65 % Beihilfe, der sich für jeden beihilfeberechtigten Angehörigen (Ehepartner/Kinder) um fünf Prozent bis auf maximal 70/85 % erhöht.
BremenBeamte haben einen 50 % Beihilfeanspruch, der sich für jeden beihilfeberechtigten Angehörigen (Ehepartner/Kinder) um fünf Prozent bis auf maximal 70 % erhöht.

Freie Heilfürsorge für Beamte

Für Beamte in bestimmten Berufen, etwa Polizei- und Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Soldaten, besteht beruflich bedingt ein höheres Risiko als für andere Beamte. Um die Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Heilfürsorge eingeführt, die bei diesen Beamten an die Stelle der Beihilfe tritt. Sie funktioniert im Prinzip wie die Beihilfe, allerdings werden bei der Freien Heilfürsorge die gesamten Kosten für medizinische Behandlungen übernommen. Für Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten greift hingegen weiterhin die Beihilfe, sofern diese nicht sozialversicherungspflichtig sind. Soldaten haben Sonderregelungen.

Die Heilfürsorge gewährleistet eine kostenlose und umfassende Gesundheitsvorsorge. Dazu zählen insbesondere:

  • Vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie),
  • bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger,
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz,
  • Behandlung im Krankenhaus,
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln und
  • Behandlung im Ausland.

Kann man Familienangehörige in der PKV für Beamte mitversichern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter sowie Ehepartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, automatisch mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung ist das anders – hier müssen für alle Angehörigen einzeln Tarife abgeschlossen werden. Dementsprechend müssen die Angehörigen auch die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Eintritt in eine PKV erfüllen. Sie dürfen also beispielsweise nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sein (es sei denn, ihr Einkommen übersteigt die Versicherungspflichtgrenze).

Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, müssen allerdings noch strengere Voraussetzungen erfüllt sein. Ehepartner dürfen beispielsweise nur ein sehr geringes eigenes Einkommen haben – in der Regel zwischen 8000 und 18.000 Euro jährlich, abhängig vom Bundesland. Bei Kindern wird die Beihilfe nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt – übrigens auch für Adoptivkinder. Sind diese Bedingungen gegeben, stehen Angehörigen ebenfalls günstige Restkostenversicherungen offen. Häufig sind diese Tarife sogar noch wesentlich preiswerter als die für die Beamten selbst, da die Beihilfe bei Angehörigen in der Regel höher ausfällt als bei den Beamten.

Wie finde ich den passenden Beamtentarif?

Die Krankenkassen bieten für Beamte und Beamtenanwärter verschiedene Tarife an, die sich preislich und im Leistungsumfang teils spürbar unterscheiden. So ist es zum Beispiel möglich, Wunschleistungen für Krankenhausaufenthalte in den Tarif aufzunehmen – Sie haben dann bei einem Krankenhausaufenthalt etwa einen Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, zudem können Sie den behandelnden Arzt frei wählen und somit auch eine Behandlung durch einen Chef- oder Oberarzt verlangen. Darüber hinaus können Sie auch das Krankenhaus bestimmen, in dem Sie behandelt werden möchten. Das ist etwa wichtig, wenn Sie sich bei einem komplizierten medizinischen Problem in einer Spezialklinik behandeln lassen wollen.

Bei ambulanten Behandlungen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich frei für einen Arzt zu entscheiden, also beispielsweise auch für eine rein privatärztliche Praxis, in der sich der Arzt mehr Zeit für die Untersuchung und die Diagnose nehmen kann. Bei zahnmedizinischen Behandlungen steht Ihnen bei einer privaten Krankenversicherung ebenso ein breites Leistungsspektrum offen, das weit über das hinausgeht, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

Allgemein sind die oben genannten Leistungen standardmäßig Teil einer privaten Krankenversicherung für Beamte. Sie können allerdings auch auf bestimmte Leistungen verzichten, um einen günstigeren Tarif zu erhalten. Das ist jedoch nur selten empfehlenswert, da Sie für eine geringe Einsparung auf umfangreiche und nützliche Behandlungen oder Therapiemöglichkeiten verzichten. Auf der Suche nach einem passenden Tarif sollten Sie sich daher eher fragen, welche Leistungen über diesen Standard hinaus von der Versicherung übernommen werden sollen.

So kann eine PKV für Beamte zum Beispiel auch alternative Therapiemethoden wie Homöopathie übernehmen oder auch die Kosten für Massagen, Kuren und psychotherapeutische Behandlungen. Brillenträger kommen, je nach Tarif, in den Genuss einer vollen Kostenübernahme für Sehhilfen oder sogar für eine korrektive Laserbehandlung. Wie Sie sehen, sind die Möglichkeiten hier sehr vielfältig, Sie sollten sich daher genau überlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind – und genau diese Leistungen sollten dann Teil Ihres Versicherungstarifs sein.

Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung

Neben den Leistungen und dem monatlichen Beitrag kann auch eine Beitragsrückerstattung ein ausschlaggebendes Kriterium für die PKV sein. Nehmen Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch, bieten viele Krankenkassen ihren Kunden eine Erstattung der Beiträge an. Je nach Anbieter erhalten Sie so bis zu sechs Monatsbeiträge zurück – ein gesunder Lebensstil kann sich also im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen.

Worauf sollten Beamte bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft achten?

Die Krankenversicherung zählt zu den wichtigsten Elementen der sozialen Absicherung – nicht umsonst ist sie für jeden Bürger in Deutschland verpflichtend. Daher ist es entscheidend, nicht nur den passenden Tarif, sondern auch einen geeigneten Anbieter zu finden. Nicht jede große Gesellschaft und nicht jeder Testsieger unter den Krankenkassen kann automatisch bei den Beihilfe-Ergänzungstarifen überzeugen.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst einmal darauf achten, dass die PKV die von Ihnen gewünschten Leistungen abdeckt. Welche das sind, ist sehr individuell, aber es gibt auch einige Punkte, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten. Dazu gehört die freie Arzt- und Klinikwahl, außerdem sollten Sie auf eine unbegrenzte Zahnstaffel bestehen. Mit der Zahnstaffel begrenzen die Versicherungen nämlich oft in den Anfangsjahren die Leistungen bei zahnmedizinischen Behandlungen, sodass Sie bei teuren Therapien trotz einer hohen Kostenübernahme nur einen geringen Betrag erstattet bekommen. Darüber hinaus sollten Sie auf einen umfassenden Hilfsmittelkatalog achten, denn der bestimmt, welche Hilfsmittel für welche Therapien in Frage kommen.

Als Beamter sollten Sie zudem darauf achten, dass Ihr Vertrag den passenden Beihilfeergänzungstarif beinhaltet, damit Sie später nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. In diesem Zusammenhang ist der Beihilfeergänzungstarif einer der wichtigsten Merkmale einer PKV – sollte die Beihilfe nämlich einmal eine Leistung als nicht beihilfefähig ansehen und nicht erstatten, entsteht eine Lücke bei der Erstattung und Sie müssten den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Mit einem Ergänzungstarif können Sie dies jedoch verhindern. Eine gewisse Tarifvielfalt beim Anbieter ist ebenfalls von Vorteil, da sich die Höhe der Beihilfe aufgrund der familiären und persönlichen Situation ja durchaus verändern kann. Eine zügige Kostenerstattung und ein umfassender Service sind auch wichtige Pluspunkte, die in Ihre Entscheidung einfließen sollten.

Checkliste für eine private Krankenversicherung für Beamte

  • Die Leistungen müssen Ihren persönlichen Ansprüchen genügen (freie Arzt- und Klinikwahl, unbegrenzte Zahnstaffel und umfassender Hilfsmittelkatalog sind besonders wichtig).
  • Der Tarif muss die Lücken der Beihilfe ideal schließen.
  • Der Anbieter sollte verschiedene Tarife (einschließlich Ergänzungstarif) im Programm haben, damit Sie auf Veränderungen bei der Höhe der Beihilfe reagieren können.
  • Eingereichte Rechnungen sollten schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.
  • Der Versicherer sollte einen umfassenden Service bieten (kostenfreie Service-Hotline, E-Mail-Support, persönlicher Ansprechpartner u. Ä.).

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie eine PKV gefunden, die zu Ihnen passt! Leider ist es aufgrund der Vielzahl von Anbietern und Tarifen schwierig, hier den Überblick zu behalten. Wenn Sie etwas Hilfe benötigen, um sich im „Tarifdschungel“ zurechtzufinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter unterstützen Sie gerne dabei, die für Sie passende private Krankenversicherung zu finden. Da wir vollkommen unabhängig arbeiten, können wir auf ein breites Angebot an Tarifen zurückgreifen, um so die ideale Lösung für Sie zu ermitteln.

Selbstverständlich sind wir auch im Anschluss gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter, wenn Sie zum Beispiel auf der Suche nach den passenden Formularen sind oder Probleme beim Antrag auf Beihilfe haben. Und sollte es einmal Schwierigkeiten mit der Versicherung oder der Beihilfestelle geben, stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls mit Rat und Tat zu Seite. Lassen Sie sich von unserem Service überzeugen und rufen Sie uns an!

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.

FAQ: 10 häufig gestellte Fragen und Antworten

Ob für Beamte die GKV oder eine PKV sinnvoller ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, aber: Für den Großteil der Beamten ist eine private Krankenversicherung die bessere und günstigere Lösung, da die Beihilfe 50 bis 70% der Kosten trägt.

Das hängt von den Leistungen der PKV und den individuellen Ansprüchen ab. Aber: Nicht jede private Krankenkasse hat gute Beamten- oder Beihilfeergänzungstarife im Angebot. Hier darf man sich nicht von beliebten Versicherern oder Testsiegern blenden lassen.

Wie Beamte sind auch Anwärter und Referendare beihilfeberechtigt. Sie profitieren also ebenfalls von den besonderen Leistungen und Erstattungssätzen der privaten Krankenversicherung. Deswegen ist die PKV oft die bessere und günstigere Wahl.

Beamte haben grundsätzlich die Wahl, wie sie sich versichern. Da die private Krankenversicherung durch die Beihilfe weitaus günstiger ist und bessere Behandlungsmöglichkeiten bietet, sind die meisten Beamten privat versichert.

Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen. Allerdings müssen sie dann die Gesamtkosten der Beiträge selber tragen. Mit einer privaten Krankenversicherung sind Beamte in der Regel günstiger und besser versichert – es gibt nur wenige Ausnahmen.

Eine PKV für Beamte bietet in der Regel niedrige Beiträge dank Beihilfe,
umfassendere Leistungen wie freie Arzt- und Krankenhauswahl, volle Kostenübernahme bei Medikamenten und günstige Tarife für Familienmitglieder.

Die PKV wird nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden bei Abschluss eines Vertrages grundsätzlich äquivalent zu den individuellen Risikofaktoren, wie u.a. dem Eintrittsalter oder Vorerkrankungen kalkuliert. Das Berufsrisiko wird nicht berücksichtigt, auch das Geschlecht hat seit der Unisex-Umstellung keine Relevanz mehr. Eine konkrete und individuelle Beitragsberechnung erstellen wir gerne für Sie (natürlich kostenlos und unverbindlich). 

Beamte decken über die private Krankenversicherung nur die fehlenden „Restkosten“ ab, die ihre Beihilfe nicht zahlt. Wie jeder andere Privatpatient erhalten auch Beamte eine Rechnung vom Arzt, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle einreichen.

Beamte, die beruflich bedingt einem höheren Risiko ausgesetzt sind, wie Polizei- und Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Soldaten, bekommen die sogenannte Heilfürsorge. Bei der Freien Heilfürsorge werden die gesamten Kosten für medizinische Behandlungen übernommen.

Will ein Beamter von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung muss er unter 55 Jahre und in den 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht Mitglied der GKV gewesen sein. Andernfalls ist es für Beamte nur über die Familienversicherung möglich, zurück in die GKV zu wechseln.

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