Dienstunfähigkeitsversicherungen für beamtete Polizisten und Polizistinnen

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte und Polizeianwärter: FAQ und Tipps

Werden Polizeibeamte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt, sind die Versorgungsbezüge oft gering oder, wie bei Beamten auf Widerruf und auf Probe gleich Null. Eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) für Polizisten schützt vor finanziellen Einbußen. Worauf man beim Vergleich der Anbieter achten sollte und warum die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte so wichtig ist.

Polizeibeamte werden tagtäglich mit Ausnahmesituationen und den Risiken, die ihr Berufsalltag mitbringt, konfrontiert. Die physischen und psychischen Belastungen fallen im Allgemeinen sehr viel höher aus als in anderen Beamtenberufen. Damit erhöht sich auch das Risiko, diesen Job aufgrund von körperlichen oder psychischen Problemen langfristig nicht mehr ausüben zu können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) bietet finanzielle Sicherheit, falls man aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird und den Polizeidienst auf Dauer nicht mehr bewerkstelligen kann.

Polizeidienstunfähigkeit: Wann ist ein Polizist dienstunfähig?

Ob ein Polizeibeamter dienstunfähig ist, entscheidet der Dienstherr – also der Bund oder das Bundesland – auf Grundlage einer Diagnose durch den Polizeiarzt und eines amtsärztlichen Gutachtens. Ganz wichtig: Für die die Wahl der korrekten Absicherung muss man zwischen der allgemeinen und der speziellen Dienstunfähigkeit bei Polizisten unterscheiden. Nur so wird gewährleistet, dass die Versicherung auch bei einer Polizeidienstunfähigkeit vollumfänglich leistet.

Definition: Allgemeine DienstunfähigkeitDefinition: Spezielle Dienstunfähigkeit
Die Definition der Allgemeinen Dienstunfähigkeit wird nach dem Beamtenrecht geregelt: Demzufolge werden Beamte auf Lebenszeit als dienstunfähig definiert, wenn sie ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können. Außerdem ist man dienstunfähig, wenn man gesundheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Perspektive besteht, innerhalb der folgenden sechs Monate wieder vollständig dienstfähig zu werden.Die Spezielle Dienstunfähigkeit betrifft die besonderen körperlichen und psychischen Voraussetzungen für bestimmte Beamtenberufe. Die Polizeidienstunfähigkeit wird vom Bundespolizeibeamtengesetz geregelt: So ist ein Beamter polizeidienstunfähig, wenn zu erwarten ist, dass dieser innerhalb von zwei Jahren nicht wieder vollständig fähig wird, die speziellen Anforderungen (z.B. den Gebrauch der Dienstwaffe oder der mentalen Bewältigung von Extremsituationen) des Polizeidienstes zu erfüllen.

 

Einfach erklärt: Nach der Allgemeinen Dienstunfähigkeit können dauerhaft dienstunfähige Beamte ihrem Beruf in keiner Weise mehr nachgehen und z.B. auch keine Verwaltungsarbeiten mehr ausüben. Liegt „nur“ eine Polizeidienstunfähigkeit vor, kann es sein, dass der oder die Betroffene – z.B. durch eine körperliche Beeinträchtigung – nicht mehr für den Polizeidienst in Frage kommt, aber trotzdem noch in der Verwaltung tätig werden könnte. 

Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sinnvoll ist

Die Tatsache, dass im Beamtenstatusgesetz schon bei der Definition von Dienstunfähigkeit nur von „Beamten auf Lebenszeit“ gesprochen wird, verdeutlicht: Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt oder anderswo bedienstet, sondern in der Regel entlassen. Somit entfällt auch in den meisten Fällen der Anspruch auf staatliches Ruhegehalt. Stattdessen werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, womit sie evtl. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Diese wird aber nur erbracht, wenn eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist – was bei Anwärtern häufig nicht der Fall ist – und wenn man keine drei Stunden am Tag mehr arbeitsfähig ist.

Daher ist es für Polizeianwärter besonders wichtig, sich direkt zu Beginn der Beamtenlaufbahn für eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu entscheiden. Je früher die DU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge.

Aber auch für auf Lebenszeit verbeamtete Polizisten kann die Dienstunfähigkeit enorme finanzielle Engpässe bedeuten: Der Anspruch auf das dienstliche Ruhegehalt greift erst nach einer Wartefrist von fünf Jahren und die Höhe der Pension hängt von den Dienstjahren ab. Deswegen reicht die Versorgungsleistung vor allem bei jüngeren Beamten nicht aus, um ihr gewohntes Existenzniveau halten zu können. Eine bedarfsgerechte Polizeidienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücken und sichert den Lebensunterhalt.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist nichts anderes als eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte. Die DU sichert Polizisten im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell ab, indem sie eine monatlich vertraglich vereinbarte Rente auszahlt. Polizeibeamte erhalten die DU-Rente zusätzlich zu ihren anderen Rentenversorgungsansprüchen. Sie schließt bzw. mindert die Versorgungslücken, die durch eine Entlassung oder Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit entstehen und dient zur Erhaltung des Lebensstandards.

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung keine prozentuale Hürde bei der die Berufsunfähigkeit (in der Regel 50%), mit voller Leistung eintritt. Polizeibeamte können von ihrem Dienstherren auch schon bei 20 Prozent Dienstunfähigkeit vorzeitig in Pension geschickt werden, obwohl sie nach den Kriterien der BU nicht berufsunfähig sind. Da also eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bei 20 Prozent nichts leisten würde, ist diese Sonderform der Absicherung so wichtig.

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizisten im Vergleich

Der Vergleich der verschiedenen Anbieter von Dienstunfähigkeitsversicherungen gestaltet sich für angehende oder junge Beamte oft schwierig. Nicht jede Versicherungsgesellschaft, die diese Angebote im Portfolio hat, ist auch darauf spezialisiert oder hat in ihren Versicherungsbedingungen lediglich eine „unechte Dienstunfähigkeitsklausel“ festgelegt. Deswegen sollte man bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt folgende Kriterien berücksichtigen:

Worauf Polizisten bei der Wahl ihrer DU achten sollten

  • Die DU enthält eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeivollzugsbeamte.
  • Die allgemeine Berufsunfähigkeit wird nicht oder nur auf Antrag geprüft.
  • Es ist irrelevant, ob der Grund für die Dienstunfähigkeit im Dienst oder in der Freizeit passiert ist.
  • Polizeianwärter sollten darauf achten, dass sie auch als Beamtenanwärter und Beamte auf Probe so hoch wie möglich abgesichert sind, sollten sie zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn dienstunfähig werden.
  • Frühzeitiger Schutz: Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung greift von Beginn an und auch bei teilweiser Dienstunfähigkeit.
  • Die Versicherungshöhe sollte zum persönlichen Bedarf und zum tatsächlichen Lebensstandard passen, so dass dieser trotz Dienstunfähigkeit gehalten werden kann.
  • Die Versicherungssumme bzw. Rente kann nachträglich zu bestimmten Anlässen angepasst und erhöht werden (z.B. bei Erhöhung der Besoldung, Hochzeit, Kinder)
  • Im Idealfall sollte sich die Laufzeit der DU-Rente an der Regelaltersgrenze orientieren.
  • Angehende Polizisten sollten sich so früh wie möglich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden: Zu Beginn der Beamtenlaufbahn ist das finanzielle Risiko am höchsten, die Prämien dafür am niedrigsten. 

Fazit: Eine bedarfsgerechte DU ist für Polizeibeamte unverzichtbar

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der elementarsten Absicherungen für Polizisten – Ein Beruf, der den Menschen körperlich und mental enorm viel abverlangt und zur Folge hat, dass viele Beamte aufgrund einer Polizeidienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Selbst langjährige und auf Lebenszeit verbeamtete Polizisten kann die vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit finanziell hart treffen – je weniger Dienstjahre, desto größer die Einkommenseinbußen.

Die gute Nachricht: Für angehende und junge Polizeibeamte sind die Beiträge am niedrigsten und somit auch in den unteren Besoldungsstufen absolut bezahlbar. Wichtig ist jedoch immer die Prüfung des Einzelfalls, um einen individuellen Versicherungsschutz zu erhalten und um gefährliche Fallstricke in den Versicherungsklauseln zu vermeiden.

Wir unterstützen Polizeianwärter und Polizeibeamte mit einer transparenten Beratung und vergleichen die Angebote unterschiedlicher Versicherer. So kannst du dich – passend zu deinem Beamtenstatus – nicht nur bedarfsgerecht absichern, wir sichern dir außerdem das beste Preis-Leistungsverhältnis.

FAQ: Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Polizeianwärter, Polizeibeamte auf Probe, aber auch für Polizeibeamte auf Lebenszeit eine der sinnvollsten Versicherungen, um den Lebensunterhalt im Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Der Beitrag für eine DU hängt vom Alter, beruflichen Risiko, dem Gesundheitszustand, der Laufzeit und der vereinbarten Rente ab. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger. Realistische Prämien für einen gesunden Polizeibeamten starten bei ca. 70 Euro im Monat.

Ja, die monatlichen Beiträge für eine DU fallen unter den sogenannten Vorsorgeaufwand und sind deshalb von der Steuer absetzbar.

Polizeibeamte sind nicht verpflichtet, sich gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Jedoch ist die finanzielle Absicherung der eigenen Arbeitskraft besonders in diesem Beruf dringend zu empfehlen.

Die Höhe der Absicherung sollte zu den bereits vorhandenen Versorgungsansprüchen und zu den bisherigen Lebenshaltungskosten passen. Um die ideale Rentenhöhe herauszufinden und eine Überversicherung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen.

Die Versicherung zahlt Polizeibeamten die monatliche Rente bis zu dem im Vertrag vereinbarten Alter, solange die Dienstunfähigkeit besteht oder bis eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen wird.