Dienstunfähigkeitsversicherung-Beamtenanwaerter

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter: Darum ist die DU für Dienstanfänger so wichtig

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamtenanwärter schützen besonders in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn vor dem finanziellen Risiko, falls man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss. Worauf Anwärter und Referendare beim Vergleich der Anbieter unbedingt achten sollten und welche Dienstunfähigkeitsklausel für Beamtenanwärter am wichtigsten ist.

Wann ist man als Beamtenanwärter dienstunfähig?

Während man bei angestellten Arbeitnehmern von Berufsunfähigkeit spricht, gelten für Beamte und Anwärter die beamtenrechtlichen Regelungen zur „Dienstunfähigkeit“ (DU). Die Definition von Dienstunfähigkeit ist nach Paragraph 26 des Beamtenstatusgesetzes geregelt: So werden Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienstpflichten Dienst dauerhaft nicht mehr nachkommen können. Dienstunfähig ist zudem, wer infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat, und wenn nicht zu erwarten ist, dass innerhalb einer vom Land bestimmten Frist, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. In den Ruhestand wird jedoch nicht versetzt, wer anderweitig einsetzbar ist.

Wichtig: Dass in diesem Gesetz nur von Beamten auf Lebenszeit die Rede ist, ist kein Zufall. Denn Beamtenanwärter gelten als Beamte auf Widerruf und werden im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen (siehe unten).

Gründe für eine Dienstunfähigkeit – Risiko in jungen Jahren wird unterschätzt

Dass Beamtenanwärter dienstunfähig werden und vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, kann vielfältige Ursachen haben. Das Risiko ist natürlich nicht in allen Berufen gleich hoch, es wird dennoch – vor allem in den vermeintlich ungefährlichen Bürojobs – unterschätzt. Ob in Schulen, auf den Ämtern, bei der Feuerwehr, bei der Bundeswehr oder im Polizeidienst – auch Beamtenanwärter sind großen Belastungen ausgesetzt. Physischen, aber vor allem auch psychischen. Das hat zur Folge, dass die häufigsten Gründe, die bei Beamten zur Dienstunfähigkeit führen, mit über 50 Prozent psychische und psychosomatische Krankheiten sind. Darauf folgen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, des Nervensystems sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Ursachen für die Dienstunfähigkeit können außerdem chronische Krankheiten sein, genauso ein Dienstunfall oder eine Sportverletzung in der Freizeit.

Ob ein Beamtenanwärter dienstunfähig ist, entscheidet immer der Dienstherr – das Bundesland oder der Bund – auf Grundlage der Diagnose und eines Gutachtens des zuständigen Amtsarztes.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter so sinnvoll?

Anspruch auf staatliches Ruhegehalt bzw. die gesetzliche Mindestversorgung haben Beamte erst nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und nach einer Dienstzeit von mindestens 60 Monaten. Anschließend wird der Ruhegehaltssatz auf Basis der abgeleisteten Dienstjahre berechnet und steigt jährlich. Als Beamtenwärter ist man als Beamter auf Widerruf also noch weit von dem Versorgungsanspruch entfernt, der für auf Lebenszeit verbeamtete Personen (nach vielen Dienstjahren!) gilt.

Wird eine Dienstunfähigkeit festgestellt, werden Beamtenanwärter nicht in den Ruhestand versetzt, sondern in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Ein staatliches Ruhegehalt steht ihnen nicht zu. Zwar können sich entlassene Anwärter in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern und damit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geltend machen. Diese leistet aber erst, wenn der oder die Betroffene nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist und in der Regel eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt. Das trifft allerdings auf die wenigsten Beamtenanwärter in ihrer Ausbildungszeit zu.

Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter nicht nur absolut sinnvoll, sondern essenziell, um sich zu Beginn der Beamtenlaufbahn gegen die drohenden Einkommensverluste aufgrund von Dienstunfähigkeit abzusichern. Und: Je früher die DU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge.

Was ist der Unterschied zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung im eigentlichen Sinne existiert gar nicht. Es handelt sich immer um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit spezieller Klausel für Beamte: die Dienstunfähigkeitsklausel. Diese DU-Klausel stellt sicher, dass die Versicherung nicht nur leistet, wenn die definierten Kriterien für eine Berufsunfähigkeit vorliegen, sondern auch bei Dienstunfähigkeit. Diese können sich im Einzelnen unterscheiden:

Beispielsweise ist ein Beamter nicht automatisch berufsunfähig, wenn sein Dienstherr ihn als dienstunfähig einstuft. Für eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung gilt die Hürde von 50 Prozent. Bedeutet, wer über voraussichtlich sechs Monate zu 50 Prozent berufsunfähig ist, erhält in der Regel die BU-Rente. Für Dienstunfähigkeit gibt es eine solche Hürde nicht. Der Dienstherr kann einen Beamten bzw. Beamtenanwärter bereits bei 20 Prozent geminderter Dienstfähigkeit aus dem Dienst entlassen. Daher ist es für Beamtenanwärter besonders wichtig, eine BU-Versicherung abzuschließen, die ebenfalls bei Dienstunfähigkeit zahlt.

Was leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert das Berufs-und Dienstunfähigkeitsrisiko umfassend ab. Sie zahlt eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, wenn ein Beamtenanwärter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert also die eigene Arbeitskraft ab, gleicht die Einkommensverluste aus und gewährleistet, dass ein normaler Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamtenanwärter im Vergleich

Der Vergleich von Dienstunfähigkeitsversicherungen ist für angehende Beamte nicht ganz einfach. Nicht jeder Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklausel hat gute Konditionen für Beamtenanwärter. Einige Versicherungen zahlen sogar gar keine Rente in der Anwärterzeit. Hier sollte man beim Vergleich von DU-Versicherungen genaustens auf das Kleingedruckte in den Bedingungen achten: 

Worauf Beamtenanwärter bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten sollten:

  1. Die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
    Wichtigstes Kriterium für Beamtenanwärter bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die „vollständige DU-Klausel“. Sie sichert Berufsanfängern in der Ausbildung bei Dienstunfähigkeit die gleichen Leistungen zu wie Beamten auf Lebenszeit. Eine unvollständige DU-Klausel erkennt man daran, dass die Versicherung nur leistet, wenn ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Da Beamtenanwärter aber entlassen werden, gilt diese Klausel nur für auf Lebenszeit Verbeamtete.
  2. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
    Wie für Beamte auf Probe und auf Lebenszeit gilt auch für Beamtenanwärter: unbedingt auf eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ achten. Diese regelt in den Versicherungsbedingungen, dass die Entlassung oder Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn ausreicht, um Leistung zu erbringen. Bei der „unechten DU-Klausel“ kann die Versicherungsgesellschaft selbst überprüfen, ob eine hinreichende Dienstunfähigkeit vorliegt und möglicherweise nicht zahlen, wenn sie zu einem anderen Ergebnis kommt.
  3. Teildienstunfähigkeit
    In vielen Fällen liegt eine Teildienstfähigkeit vor. Wenn eine begrenzte Dienstfähigkeit gegeben ist, werden „nur“ die Arbeitszeit und dementsprechend das Einkommen gekürzt. Ist die Teildienstunfähigkeit in der DU-Versicherung integriert, werden die Einkommensverluste auch in diesem Fall mit einer DU-Rente aufgestockt.
  4. Spezielle Klauseln für Polizeianwärter, Soldaten und Feuerwehrleute
    Sind Beamtenanwärter durch ihr Arbeitsgebiet besonderen Berufsrisiken ausgesetzt, kann eine zusätzliche spezielle Dienstunfähigkeitsklausel notwendig sein. Diese ist beispielsweise für den Polizeivollzugsdienst notwendig. Erfüllt ein Polizeianwärter die besonderen gesundheitlichen Anforderungen an den Polizeidienst nicht mehr, ist also polizeivollzugsunfähig, ist dieser in der Regel zu entlassen. Das Gleiche kann auch beim Beamten auf Probe passieren. Dieser Einkommensverlust kann durch die spezielle DU-Klausel der Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.
  5. Höhe der DU-Rente
    Viele Versicherungsgesellschaften bieten Beamtenanwärtern nur eine geringe monatliche Rente bei ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung an. Doch gerade in jungen Jahren ist aufgrund der fehlenden staatlichen Absicherung der Bedarf am höchsten. Besonders Beamtenanwärter sollten darauf achten, dass sie die höchstmögliche DU-Rente absichern, sollten sie in der Ausbildungszeit dienstunfähig werden. Einige Versicherer verfügen über spezielle Dienstanfänger-Policen.
  6. Flexibilität im Laufe der beruflichen Laufbahn
    Im besten Fall kann die monatliche DU-Rente zu bestimmten Anlässen nachträglich angepasst werden, wenn sich der Beamtenstatus, die Besoldung oder die Lebenssituation ändert.

Fazit: Augen auf bei der Wahl der Versicherung

Aus oben genannten Gründen wird deutlich, dass eine Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter existenzbedrohend sein kann. Die Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt sich daher insbesondere in jungen Jahren: Zu Beginn der Beamtenlaufbahn ist der finanzielle Verlust am höchsten, die Beiträge für die Versicherung sind am niedrigsten. Allerdings ist der Markt unübersichtlich und im Kleingedruckten verstecken sich einige Fallstricke, die Dienstanfängern im Ernstfall zum Verhängnis werden können.

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlen wir unbedingt eine unabhängige Beratung. Beamtenservice unterstützt Beamtenanwärter kostenfrei und unverbindlich mit einem umfassenden Versicherungsvergleich, der nicht nur alle Anbieter genaustens unter die Lupe nimmt, sondern ebenso die berufliche und private Lebenssituation berücksichtigt.

FAQ: Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter

In den verschiedenen Phasen einer Beamtenlaufbahn ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanfänger wie Beamtenanwärter sogar am sinnvollsten, da der Dienstherr für sie keinerlei Pension zahlt und sie bei Dienstunfähigkeit entlassen werden.

Beamtenanwärter sind Beamte auf Widerruf und haben bei Dienstunfähigkeit keine Versorgungsansprüche. Ausnahme kann ein Dienstunfall sein. Beamtenanwärter werden meist entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Anspruch auf die Rente haben sie jedoch erst nach mindestens fünf Jahren.

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind abhängig von dem Einstiegsalter bei Versicherungsabschluss, dem Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen, dem beruflichen Risiko, der Laufzeit der Versicherung und der gewählten Rentenhöhe. Die Beiträge für gesunde Beamtenanwärter starten bei ca. 35 Euro pro Monat.

Da Beamte erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit und nach fünf Dienstjahren Anspruch auf die amtsabhängige Mindestversorgung haben, ist die DU-Versicherung besonders in den ersten Dienstjahren von Nöten. Der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent greift allerdings nur nach den vollen 40 Dienstjahren, so müssen auch Beamte mittleren Alters bei Dienstunfähigkeit mit hohen Abzügen rechnen. Dementsprechend ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch für Beamte auf Lebenszeit absolut zu empfehlen, um die finanziellen Einbußen auszugleichen.