Pauschale Beihilfe in Berlin

Seit März 2020 können Beamte in Berlin die Pauschale Beihilfe beantragen. Dadurch soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beihilfeberechtigte attraktiver werden. Warum dieser Plan bisher nicht wirklich aufgeht.

Pauschale Beihilfe in Berlin - eine gute Wahl

Was soll die Einführung der Pauschalen Beihilfe in Berlin bewirken?

Das Gesetz zur Einführung der Pauschalen Beihilfe trat im Bundesland Berlin 18.03.2020 in Kraft. Damit können Beamte in Berlin, die freiwillig in der GKV oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, alternativ zur individuellen Beihilfe, die Pauschale Beihilfe beantragen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Krankheitsvollkostenversicherung von beihilfeberechtigten Personen, ähnlich wie der Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Ziel ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Personen aus dem Öffentlichen Dienst attraktiver wird und sich weniger Berliner Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. 

Im Zuge der Wiedereinführung der Verbeamtung von Berliner Lehrerinnen und Lehrern stehen nun viele angehende Beamte vor der Wahl: Welche Form der Beihilfe ist die sinnvollere? Und welche Art der Krankenversicherung ist für Beamte die bessere? Unsere Empfehlung: Bei einer so lebenswichtigen nichts übers Knie brechen und sich im Zweifel beide Optionen von einem unabhängigen Experten durchrechnen lassen. 

Wie hoch ist die Pauschale Beihilfe?

Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt die Hälfte der monatlichen Kosten für eine Krankenvollversicherung – egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. (Allerdings wird in der PKV nur der Basistarif berücksichtig, dessen Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.) Dadurch ist es für Beamtinnen und Beamte in Berlin nun deutlich günstiger geworden, sich in der GKV zu versichern. Zuvor mussten Beihilfeberechtigte in der gesetzlichen Krankenkasse die vollen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, weil sie als freiwillig versichert gelten. Ob Berliner Beamte jedoch mit der Pauschalen Beihilfe generell günstiger krankenversichert sind, bleibt zweifelhaft und bedarf eines gründlichen Versicherungsvergleichs. Nach wie vor entscheiden sich die meisten Beihilfeberechtigten für die individuelle Beihilfe in Kombination mit einem günstigeren und leistungsstärkeren Beamtentarif einer PKV.

Wie und wo erfolgt der Antrag auf Pauschale Beihilfe in Berlin?

Wer in Berlin Pauschale Beihilfe beantragen will, muss den Antrag beim Landesverwaltungsamt stellen. Der Antrag sollte im besten Fall mindestens einen Monat vor dem Wechsel in das Beamtenverhältnis gestellt werden. Ein rückwirkender Antrag auf Pauschale Beihilfe ist nicht möglich.

Ganz wichtig: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.

Mit ihr entfällt der Anspruch auf Gewährung von individueller Beihilfe. Ein späterer Wechsel ist also nicht mehr möglich, auch nicht, wenn man als Beamter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Einzige Ausnahme ist die Übergang vom Beamtenanwärter zum Beamten auf Probe. Durch die Aufnahme in das komplett neue Beamtenverhältnis, können Beihilfeberechtigte nochmal neu entscheiden.

Die Nachteile der Pauschalen Beihilfe

Wie oben bereits erwähnt, gilt die einmalige Entscheidung für die Pauschale Beihilfe für die gesamte Beamtenlaufbahn – auch in der Pension. Der Zuschuss zur Krankenversicherung bleibt damit unverändert bei 50 Prozent, während die individuelle Beihilfe bei zwei Kindern und für Beamte in Pension bis zu 70 Prozent der Krankenkassenbeiträge übernimmt. Die Bemessungssätze sind natürlich auch in der Berliner Beihilfeverordnung immer personenbezogen. Deswegen lohnt sich in jedem Fall ein individueller Vergleich, bevor man eine so lebenswichtige Entscheidung trifft.

Weiterer Nachteil der Pauschalen Beihilfe: Entscheiden sich Berliner Beamte dennoch für eine Private Krankenversicherung, wird laut Landesverwaltungsamt Berlin „die pauschale Beihilfe höchstens in Höhe des hälftigen Beitrags einer Krankenversicherung im Basistarif gewährt.“ Wählt man jedoch einen qualitativ besseren Beamtentarif, mit besseren Leistungen, müsste der oder die Versicherte die Differenz wiederum selbst bezahlen. In Kombination mit einer privaten Krankenversicherung ist und bleibt die individuelle Beihilfe die bessere Wahl.

Noch ausführlicher erläutern wir die Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe in unserem Beitrag: „Pauschale Beihilfe: Die wichtigsten Infos“.

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