Verbeamtung von Lehrern in Berlin ab sofort wieder möglich

Erstmals seit 2004 führt nun auch das Bundesland Berlin die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern wieder ein. Ab dem Schuljahr 2022/2023 werden neu eingestellte Lehrkräfte wieder verbeamtet. Bestandslehrkräfte können seit dem 15. Februar 2023 einen Online-Antrag auf Verbeamtung stellen. Was es dabei zu beachten gibt und von welchen Vorteilen verbeamtete Lehrer und Lehrerinnen in Berlin profitieren.

Massnahmen und Details zur Verbeamtung von Lehrern in Berlin

Berlin führt als letztes Bundesland Verbeamtung von Lehrern wieder ein

Kaum zu glauben, aber alle anderen Bundesländer, welche die Verbeamtung von Lehrkräften in der Vergangenheit abgeschafft hatten, sind längst wieder zu ihr zurückgekehrt. Berlin zieht nun als letztes Bundesland nach: Am 22.03.2022 hat der Berliner Senat beschlossen, dass in Zukunft bereits angestellte Lehrkräfte an Berliner Schulen sowie alle neueingestellten nach ihrer Zeit als Beamte auf Widerruf bzw. Referendare wieder verbeamtet werden können.

Die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften war längst überfällig, da der Standort Berlin nach der 2004 abgeschafften Verbeamtung für Lehrer immer unattraktiver wurde. Mit der Gesetzesänderung will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken und seinen Lehrern wieder die Vorzüge des Beamtenstatus gewähren: Die Arbeitsplatzsicherheit, die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und den Anspruch auf Beihilfe mit der Chance, sich und Familienangehörige über eine Private Krankenversicherung abzusichern.

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Maßnahmen zur Verbeamtung von Berliner Lehrkräften

  • Verbeamtung neu eingestellter Lehrkräfte: Seit dem Sommersemester 2022 werden in Berlin bereits neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer wieder verbeamtet. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Bedingungen – wie die laufbahnrechtliche Zuordnung, Altersgrenze, Staatsangehörigkeit und gesundheitliche Eignung – für eine Verbeamtung erfüllt werden. Mehr Details dazu unten.
  • Verbeamtung von Bestandslehrkräften: Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz ist am 10. Februar 2023 in Kraft getreten. Auf Grundlage dessen können auch bisher in Berlin angestellte, tariflich beschäftigte Lehrer einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Die Antragstellung ist seit dem 15.02.2023 mittels Online-Anmeldeverfahren möglich. Die Regelung für die Verbeamtung von Bestandslehrkräften gilt bis zu einer Altersgrenze von 52 Jahren und ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Angestellte Lehrer, die noch in diesem Schuljahr ihr 52. Lebensjahr vollenden, können noch bis 31.07.2023 verbeamtet werden.

    Außerdem können alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern kommen und als neue Lehrer in Berlin eingestellt werden, in den kommenden Jahren in ein Beamtenverhältnis wechseln.

  • Wechsel verbeamteter Lehrkräfte nach Berlin: Lehrerinnen und Lehrer, die bereits in einem anderen Bundesland auf Probe oder auf Lebenszeit verbeamtet wurden, können nun bei einer Versetzung nach Berlin ihr Beamtenverhältnis fortsetzen.

Welche Voraussetzungen müssen Berliner Lehrkräfte für eine Verbeamtung erfüllen?

Wie für alle anderen Bundesländer gelten auch in Berlin beamtenrechtliche Bedingungen, die Lehrerinnen und Lehrer erfüllen müssen, um in ein Beamtenverhältnis wechseln:

Laufbahnrechtliche Voraussetzungen

Lehrer müssen für eine Verbeamtung eine „Befähigung in der Laufbahnfachrichtung Bildung“ haben, das heißt entweder: einer erfolgreich abgelegte Staatsprüfung in einem Lehramt oder einen gleichgesetzten Laufbahnzweig nach der Bildungslaufbahnverordnung abgeschlossen haben.

Altersgrenze für die Verbeamtung in Berlin

Nach dem Lehrkräfteverbeamtungsgesetz wurde die Altersgrenze in Berlin für Bestandslehrkräfte vorübergehend auf 52 Jahre angehoben. Das bedeutet, die Einstellung von angestellten Lehrkräften in ein Beamtenverhältnis darf bis zum Vortag des 52. Geburtstages erfolgen. Ausnahme: Für angestellte Lehrerinnen und Lehrer, die im Laufe des Schuljahrs 2022/2023 das 52. Lebensjahr vollenden, kann eine Verbeamtung noch bis zum 31. Juli 2023 erfolgen. Diese Altersgrenze darf an dem Datum der Urkundenübergabe noch nicht überschritten sein.

Staatsangehörigkeit

Um als Lehrkraft im Bundesland Berlin verbeamtet werden zu können, wird nicht zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft vorausgesetzt. Für eine Verbeamtung muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz, aus Norwegen, Island oder Liechtenstein vorliegen.

Gesundheitliche Eignung

Die Einstellung von Lehrkräften in ein Beamtenverhältnis setzt eine Untersuchung beim Amtsarzt voraus, bei der die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Beamtenlaufbahn festgestellt werden muss. Die begutachtende Ärztin bzw. der begutachtende Arzt muss der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) angehören. Das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Ernennung nicht älter als sechs Monate sein.

Welche Vorteile bringt die Verbeamtung für Lehrer in Berlin?

Dass bis dato ein gravierender Lehrermangel an Berliner Schulen herrschte, kommt nicht von ungefähr: Die 2004 abgeschaffte Verbeamtung erwies sich als klarer Standortnachteil und sorgte dafür, dass viele ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Berlin abgewandert sind. Denn gerade für Lehrkräfte bietet der Beamtenstatus viele Vorteile:

1. Sicherer Arbeitsplatz

Während des Referendariats sind angehende Lehrkräfte noch Beamte auf Widerruf und danach drei Jahre Beamte auf Probe. Lässt sich eine Lehrerin oder ein Lehrer in dieser Probezeit nichts zu Schulden kommen, wechselt man anschließend in den Status „Beamter auf Lebenszeit“. Ab diesem Zeitpunkt haben verbeamtete Lehrkräfte einen der sichersten Arbeitsplätze überhaupt.

2. Mehr (vom) Einkommen

Wie jede angestellte Lehrkraft zahlen Beamte ganz normal ihre Einkommenssteuer. Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis endet jedoch die Sozialversicherungspflicht: Die Arbeitslosenversicherung wird aufgrund der Arbeitsplatzgarantie überflüssig. Der Dienstherr, in diesem Fall das Bundesland Berlin, sichert seinen Beamten die Altersvorsorge. Das bedeutet, dass vom Bruttogehalt keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen werden.

3. Ruhegehalt statt Rente

Statt einer Rente, welche die angestellten Lehrkräfte bekommen, erhalten verbeamtete Lehrer ein Ruhegehalt – die Pension. Die Pension wird durch das Bundesland Berlin als Dienstherr zugesichert und errechnet sich aus den abgeleisteten Dienstjahren. Das Ruhegehalt pensionierter Lehrer und Lehrerinnen liegt dabei deutlich höher als die ausgezahlte Rente der Deutschen Rentenversicherung.

4. Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung

Mit dem Wechsel in den Beamtenstatus haben nun auch Lehrkräfte in Berlin die Wahl, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in einen Beamtentarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Für Beamte gilt – im Gegensatz zu Angestellten aus der freien Wirtschaft – keine Mindesteinkommensgrenze für eine private Krankenversicherung. Im Gegenteil: Verbeamtete Lehrkräfte bekommen nochmal vergünstigte Beihilfetarife, da der Dienstherr über die Beihilfe zwischen 50 und 80% der Kosten übernimmt. Letzteres gilt jedoch nur, wenn sich Lehrer im Zuge ihrer Verbeamtung für die individuelle Beihilfe entscheiden. Welche Vorteile die private Krankenversicherung für Lehrer und sogar für Referendare bietet, erläutern wir hier ausführlich:

5. Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn

Lassen sich Berliner Lehrerinnen und Lehrer nun verbeamten, profitieren sie von der Beihilfe ihres Dienstherren, die mindestens 50% der Kosten für die Krankenversicherung übernimmt. Das Bundesland Berlin bietet seinen Beamten neben der individuellen Beihilfe auch die pauschale Beihilfe an. Die pauschale Beihilfe nach dem „Hamburger Modell“ wurde erst 2020 eingeführt und soll Beamten und Beamtenanwärtern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Krankenversicherung bieten. Warum die individuelle Beihilfe in Kombination mit einem beihilfekonformen Beamtentarif jedoch nach wie vor die bessere Wahl ist, erklären wir in unserem Blogbeitrag ausführlich:

Pauschale Beihilfe für Beamte: Mehr Nachteile als Vorteile

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