Beihilfe Sachsen-Anhalt 2026: Bemessungssätze, Leistungen und Anträge im Klartext

Welche Beihilfe gibt es in Sachsen-Anhalt? Wie hoch ist der Prozentsatz im jeweiligen Beamtenstatus und was zahlt die Beihilfe im Krankheitsfall? Auf dieser Seite finden Sie Ihren persönlichen Bemessungssatz, Beihilferegelungen von Sachsen-Anhalt, und die wichtigsten Beihilfeleistungen. Mit Rechenbeispielen, die zeigen, was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet.

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Shahryar Honarbakhsh, unabhängiger Versicherungsmakler für Beamte (§ 34d GewO). Spezialisiert auf Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte seit 2008. Mitglied im Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
Stand: 31.07.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sachsen-Anhalt hat keine eigene Beihilfeverordnung. Über § 3 Abs. 8 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes (BesVersEG LSA) gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in ihrer aktuellen Fassung.
  • Der Beihilfesatz beträgt grundsätzlich 50 % und steigt ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 %. Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %.
  • Zuständig ist die Beihilfefestsetzungsstelle bei der Bezügeverwaltung im Finanzamt Dessau-Roßlau.
  • Anträge reichen Sie digital über die App „dBeihilfePlus” oder klassisch per Post ein.
  • Neu seit dem 1. Januar 2026: Sachsen-Anhalt zahlt mit der pauschalen Beihilfe freiwillig gesetzlich versicherten Beamten einen Zuschuss zur GKV in Höhe des halben Beitrags. Anders als in Hamburg ist diese Entscheidung widerruflich.
  • Sachsen-Anhalt erhebt keine Kostendämpfungspauschale mehr. Der nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Selbstbehalt wurde zum 1. Januar 2017 aufgehoben.
  • Für die PKV zählt am Ende: Der Beihilfe-Tarif muss zu Ihrem Satz und zu den Lücken der BBhV passen. Sonst bleiben Eigenanteile.

Wer hat in Sachsen-Anhalt Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind in Sachsen-Anhalt grundsätzlich alle aktiven und ehemaligen Beamtinnen und Beamten des Landes sowie unter bestimmten Bedingungen ihre Angehörigen.

Das Land zahlt die Beihilfe als Teil seiner Fürsorgepflicht im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall. Zum Kreis der Berechtigten gehören:

  • Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter sowie Referendarinnen und Referendare
  • Richterinnen und Richter im Landesdienst Sachsen-Anhalt
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Ruhestand, Hinterbliebene)
  • berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze
  • Kinder der beihilfeberechtigten Person, für die ein Anspruch auf Familienzuschlag bzw. Kindergeld besteht

Kommunale Beamtinnen und Beamte betreut nicht die Landesbeihilfestelle, sondern der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (KVSA). Für Kommunalbeamte gelten im Wesentlichen dieselben Beihilferegelungen (Sätze, Anträge und berücksichtigungsfähige Angehörigen) wie für Landesbeamte.

Die Rechtsgrundlage: Bundesrecht mit Landes-Vorfahrt

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt keine eigene Beihilfeverordnung erlassen. Über das Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz verweist das Land direkt auf die ⁠Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Jede BBhV-Änderung wirkt also unmittelbar – inklusive der Verbesserungen der Elften Änderungsverordnung zum 1. Januar 2026 bei Zahnersatz und Sehhilfen. Bei Punkten, in denen das Land eigene Regelungen getroffen hat, gehen diese allerdings vor: zum Beispiel bei der Kostendämpfungspauschale und der pauschalen Beihilfe.

Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt: Wie hoch ist Ihr Bemessungssatz?

In Sachsen-Anhalt beträgt der Beihilfesatz grundsätzlich 50 %. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt er auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %.

Der Bemessungssatz ist personenbezogen: Jede berücksichtigte Person hat einen eigenen Satz für ihre eigenen Aufwendungen. Anders als etwa in Hessen gibt es weder eine Feinstaffelung in 5-Prozent-Schritten noch einen erhöhten Satz für den stationären Bereich.

So wird Ihr Beihilfesatz berechnet (§ 3 Abs. 4 BesVersEG LSA):

Ihre SituationBeihilfesatz
Beihilfeberechtigt, bis zu 1 Kind50 %
Beihilfeberechtigt, 2 oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig70 %
Beihilfeberechtigt, während der Elternzeit70 %
Versorgungsempfänger:in (Ruhestand, ohne Waisen)70 %
Berücksichtigungsfähige/r Ehe- oder Lebenspartner:in70 %
Berücksichtigungsfähiges Kind sowie Waisen80 %

Hinweis: Der Satz gilt ambulant, zahnärztlich und stationär gleichermaßen. Wer 50 % Beihilfe erhält, braucht einen PKV-Tarif, der die restlichen 50 % trägt – in allen drei Bereichen.

Besonderheit: Abweichender Bemessungssatz

Gemäß ⁠§ 47 Abs. 4 BBhV erhöht sich der persönliche Beihilfebemessungssatz um 20 Prozentpunkte (höchstens jedoch auf 90 Prozent), wenn Versicherungsleistungen wegen eines individuellen Ausschlusses oder einer dauerhaften Leistungs-Einstellung (Aussteuerung) wegfallen. Dies gilt ausschließlich bei angeborenen Leiden oder bestimmten Krankheiten.

Drei Beispielrechnungen aus dem Alltag

Beispiel 1 – Junglehrerin, ledig, kinderlos

Es gilt der Grundsatz von 50 %. Die PKV muss ambulant, zahnärztlich und stationär die übrigen 50 % abdecken.

Beispiel 2 – Polizeibeamter, verheiratet, ein Kind

Ein Kind allein erhöht den Satz nicht, er bleibt bei 50 %. Ist die Partnerin berücksichtigungsfähig, erhält sie für ihre eigenen Aufwendungen 70 %, das Kind 80 %

Beispiel 3 – Finanzbeamtin, verheiratet, zwei Kinder, Partner mit geringen Einkommen

Weil zwei Kinder berücksichtigungsfähig sind, steigt ihr eigener Satz auf 70 %. Für die Kinder gelten 80 %, für den Ehepartner 70 %. Der PKV-Restkostentarif muss für sie also nur noch 30 % und für die Kinder 20% abdecken.

Achtung bei zwei beihilfeberechtigten Elternteilen: Die 70 % stehen nur derjenigen Person zu, die den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Bezieht bei einem Beamtenpaar mit zwei Kindern jeder Elternteil den Zuschlag für nur ein Kind, bleibt es für beide bei 50 %. Ein Wahlrecht besteht nicht.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: 22.648 Euro

Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung die geltende Grenze nicht übersteigt. Ab dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 22.648 Euro.

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG. Die Grundgröße von 20.000 Euro steht in § 6 Abs. 2 BBhV; seit 2024 wird sie jährlich an die Rentenwerterhöhung angepasst, daher die krumme Zahl. Für Anträge im Jahr 2026 ist der Einkommensteuerbescheid 2024 vorzulegen.

Praxistipp: Ein Punkt, an dem viele bares Geld verschenken: Fällt das Einkommen des Partners im laufenden Jahr deutlich, etwa durch Elternzeit oder Jobverlust, sind seine Aufwendungen schon im laufenden Kalenderjahr unter Vorbehalt beihilfefähig. Den Nachweis reichen Sie im Folgejahr nach

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Der GKV-Zuschuss: Pauschale Beihilfe in Sachsen-Anhalt seit 2026

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 14. Januar 2026 hat Sachsen-Anhalt rückwirkend zum 1. Januar 2026 einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.

Anspruchsberechtigt sind alle Beihilfeberechtigten, die freiwillig in der GKV versichert sind. Die Eckpunkte:

  • Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlichen Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Sie als beihilfeberechtigte Person. Zusatzversicherungen werden nicht bezuschusst.
  • Er wird monatlich mit den Bezügen gezahlt und ist steuerfrei.
  • Er wird nur auf Antrag gewährt, verbunden mit einer schriftlichen Verzichtserklärung auf ergänzende individuelle Beihilfe – auch für mitversicherte Angehörige.
  • Ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt. Der Anspruch auf individuelle Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit bleibt vom Verzicht ausdrücklich unberührt.
  • Für die erstmalige Antragstellung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026: Bis dahin gestellte Anträge wirken auf den 1. Januar 2026 zurück.

Der entscheidende Unterschied zur pauschalen Beihilfe nach dem „Hamburger Modell“

Die Entscheidung ist in Sachsen-Anhalt widerruflich – schriftlich, spätestens drei Monate vor Wirksamkeit, zum Beginn eines Monats. Sie können sich also auch später noch für das klassische Beihilfesystem mit ergänzender privater Krankenversicherung entscheiden.

Das klingt erstmal beruhigend, ist aber kein Freifahrtschein für die private Krankenversicherung: Wer nach Jahren in der GKV zurück in die PKV möchte, ist dann älter und muss eine erneute Gesundheitsprüfung bestehen. Mit jedem Jahr häufen sich Arztbesuche und Behandlungen in der Patientenakte an und somit die Wahrscheinlichkeit, dass Diagnosen und Vorerkrankungen, die Aufnahme in die PKV erschweren. Beihilferechtlich existiert also theoretisch die Rückkehroption, versicherungstechnisch kann sie teuer oder sogar ganz verschlossen sein( zum Beispiel bei einer psychischen Erkrankung wie Depression oder Burnout).
Welche Option für Sie auf lange Sicht und Ihre gesamte Beamtenlaufbahn günstiger ist, hängt von dem Einstiegsalter, Gesundheit, Familienplanung und Wunschleistungen ab. All das rechnen wir für Sie durch.

Für wen sie sich lohnt und weshalb die pauschale Beihilfe für die meisten Beamten nachteilig ist, haben wir in diesem Ratgeber erklärt: Pauschale Beihilfe: Vor- und Nachteile

Keine Kostendämpfungspauschale mehr: Ihr Standortvorteil

Sachsen-Anhalt erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Die von 2013 bis 2016 erhobene Pauschale wurde zum 1. Januar 2017 vollständig aufgehoben.

Das ist ein finanzieller Vorteil gegenüber Ländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, die weiterhin einen nach Besoldungsgruppen gestaffelten Jahresbetrag von der festgesetzten Beihilfe abziehen. In Sachsen-Anhalt gibt es diesen jährlichen Selbstbehalt seit 2017 nicht mehr: Ihr Bemessungssatz von 50 % beziehungsweise 70 % kommt also ohne pauschalen Abzug zur Auszahlung.

Wichtig: Übrig bleiben die bundesweit einheitlichen Eigenbehalte der BBhV – etwa 10 % je Arznei- oder Verbandmittel (5 bis 10 Euro) oder 10 Euro je Krankenhaustag. Diese sind aber nicht mit der früheren Landes-Kostendämpfungspauschale zu verwechseln und über die Belastungsgrenze gedeckelt (siehe unten).

Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe Sachsen-Anhalt?

Die Bundesbeihilfeverordnung regelt für Sachsen-Anhalt im Detail, welche Behandlungen und medizinischen Maßnahmen in welchem Umfang beihilfefähig sind. Da die Leistungskataloge regelmäßig überarbeitet werden, können wir die Verbindlichkeit der Angaben nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren; bei konkreten Erstattungsfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Beihilfestelle. Die folgenden Bereiche kommen in der Beratung am häufigsten vor:

Aufwendungen sind beihilfefähig, soweit sie notwendig und wirtschaftlich angemessen sind (§§ 6, 12 BBhV), also sich innerhalb des Gebührenrahmens der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bewegen. Beträge aus einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ gelten ausdrücklich als nicht angemessen. Hier hilft nur ein passender Beihilfeergänzungstarif.

Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind nach § 13 BBhV beihilfefähig, aber nur bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 2 BBhV (Höchstbetragsliste für Heilpraktikerleistungen). Was dort nicht aufgeführt ist, wird nicht erstattet; osteopathische Behandlungen sind erfasst. Von Heilpraktikern verordnete Arznei- und Verbandmittel sind nicht beihilfefähig, nur die während der Behandlung verbrauchten Mittel zählen.

Ärztlich oder zahnärztlich schriftlich verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel sind beihilfefähig, bei Festbetragsgruppen begrenzt auf den Festbetrag. Der Eigenbehalt beträgt 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Mittel. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahmen gelten etwa für Kinder unter zwölf Jahren und für die Therapiestandards der Anlage 6 BBhV.

Hier hat sich zum 1. Januar 2026 einiges verbessert: Seit dem Inkrafttreten der 11. Änderungsverordnung zur BBhV sind die Einschränkungen bei Brillenfassungen und die glasbasierte Höchstbetragsberechnung entfallen. Beihilfefähig sind jetzt augenärztlich verordnete Brillen mit Einstärkengläsern bis 110 Euro und mit Mehrstärkengläsern bis 260 Euro, Kurzzeitkontaktlinsen je Kalenderjahr bis 154 Euro (sphärisch) beziehungsweise 230 Euro (torisch). Mehraufwendungen für Kontaktlinsen werden nur bei bestimmten Indikationen übernommen, etwa Keratokonus, Aphakie oder Myopie ab 8,0 dpt.

Eine Ersatzbeschaffung der Sehhilfe ist frühestens nach drei Jahren beihilfefähig (weiche Kontaktlinsen: zwei Jahre) oder früher bei geänderter Sehschärfe. Bildschirm-, Reserve- und Zweitbrillen sind ausgeschlossen.

Ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel sind nach Maßgabe der Anlagen 9 und 10 BBhV beihilfefähig: Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie, Podologie. Die Höchstbeträge der Anlage 9 werden regelmäßig angepasst, zuletzt zum 1. Februar 2026.

Allgemeine Krankenhausleistungen in zugelassenen Krankenhäusern sind beihilfefähig, ebenso vor- und nachstationäre Behandlungen und die medizinisch notwendige Unterbringung einer Begleitperson. Der Eigenbehalt beträgt 10 Euro je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr – nicht jedoch bei Entbindungen, teilstationären, vor- und nachstationären Behandlungen, ambulanten Operationen und wahlärztlichen Leistungen.

Anders als etwa in Hamburg sind Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beihilfefähig – vorausgesetzt, sie wurden vorab schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart. Für die Wahlleistung Unterkunft gilt ein Tageshöchstsatz von 1,3 % der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors, jährlich zum 1. April angepasst: ab 1. April 2026 bis zu 60,90 Euro täglich (zuvor 58,55 Euro). Kostet das Zweibettzimmer mehr, tragen Sie die Differenz.

Für Privatkliniken ohne Zulassung nach § 108 SGB V stellt die Beihilfestelle nach § 26a BBhV eine Vergleichsberechnung auf Basis des Fallpauschalenkatalogs an. Hier entstehen die größten Lücken, wenn die PKV keinen passenden Baustein enthält.

Behandlungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig, in der Regel bis zum 2,3-fachen Schwellenwert, mit Begründung im Einzelfall bis zum 3,5-fachen Höchstsatz. Zwei Änderungen zum 1. Januar 2026 sind bares Geld wert:

  • Auslagen, Material- und Laborkosten sind jetzt einheitlich zu 80 % beihilfefähig (zuvor 60 %), bei Kindern unter 18 Jahren zu 100 %.
  • Die zahlenmäßige Begrenzung bei Implantaten ist entfallen. Bei nicht indikationsgestützter Versorgung ist allerdings das Honorar für die GOZ-Positionen 9000 bis 9170 nur zu 50 % beihilfefähig (hier fängt ein guter Beihilfeergänzungstarif die restlichen Kosten auf!) Chirurgische Leistungen und Kronenversorgung bleiben uneingeschränkt beihilfefähig.


Rechenbeispiel:
Eine Rechnung über 3.000 Euro besteht aus 1.000 Euro Honorar und 2.000 Euro Material- und Laborkosten. Beihilfefähig sind 1.000 Euro plus 80 % von 2.000 Euro, zusammen 2.600 Euro. Bei 50 % Bemessungssatz sind das 1.300 Euro Beihilfe; erstattet die PKV 50 % der vollen 3.000 Euro, kommen 1.500 Euro dazu – es bleibt eine Lücke von 200 Euro. Dafür gibt es den Beihilfeergänzungstarif in der PKV.

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind prothetische Leistungen, Inlays, Kronen, funktionsanalytische Leistungen und Implantate während des Vorbereitungsdienstes ausgeschlossen – Ausnahmen: Unfall im Vorbereitungsdienst oder mindestens drei Jahre vorherige Beschäftigung im öffentlichen Dienst.

Beihilfefähig nach §§ 18 bis 21 BBhV. Notwendigkeit, Art und Umfang müssen bei den meisten Verfahren vorab durch ein Gutachten festgestellt werden. Eine psychotherapeutische Akutbehandlung ist bis zur Entscheidung über die eigentliche Therapie beihilfefähig. Bei Verhaltenstherapie entfällt das Gutachterverfahren, wenn nicht mehr als zehn Einzel- beziehungsweise 20 Gruppensitzungen nötig sind.

Ärztlich verordnete Hilfsmittel sind beihilfefähig, wenn sie in Anlage 11 BBhV aufgeführt sind. Hörgeräte werden ab dem 15. Lebensjahr bis 1.500 Euro je Ohr bezuschusst, in der Regel alle fünf Jahre; Perücken bis 512 Euro, Elektromobile bis 2.500 Euro. Der Eigenbehalt entfällt, wenn ein Höchstbetrag festgelegt ist. Betriebs- und Unterhaltungskosten sind bei Erwachsenen nur beihilfefähig, soweit sie 100 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

Belastungsgrenze: der Schutz nach oben

Die Eigenbehalte sind gedeckelt: Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Einnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 % (§ 50 BBhV). Wichtig: Nach Überschreiten passiert nichts automatisch. Sie müssen einen Antrag auf Befreiung stellen, möglich für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr.

Die Frage ist nicht, ob Sie privat versichert sind – sondern wie gut Ihr Tarif die Beihilfe Sachsen-Anhalts ergänzt.

Pflegeleistungen der Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Bei der Pflege folgt Sachsen-Anhalt über die BBhV der Systematik der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen in Höhe Ihres persönlichen Bemessungssatzes.

Unterschieden wird zwischen häuslicher Pflege durch einen ambulanten Dienst, Pauschalbeihilfe bei Pflege durch Angehörige, Kombinationsleistungen, teilstationärer Pflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie vollstationärer Pflege (§§ 37 bis 39b BBhV). Wer 50 % Bemessungssatz hat, bekommt 50 % des für seinen Pflegegrad maßgeblichen Höchstbetrags; den Rest übernimmt die private Pflegepflichtversicherung. Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen sind zusätzlich beihilfefähig.

Pflegeaufwendungen immer in einem separaten Antrag einreichen. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn Sie den GKV-Zuschuss gewählt haben.

Beihilfeantrag in Sachsen-Anhalt: App oder Post

In Sachsen-Anhalt reichen Sie Beihilfeanträge digital über die App „dBeihilfePlus” oder per Post bei der Beihilfefestsetzungsstelle im Finanzamt Dessau-Roßlau ein.

Weg 1: App „dBeihilfePlus“

Die kostenlose App des Landes gibt es für iOS und Android. Nach einmaliger Registrierung – Sie benötigen Ihre Beihilfenummer – scannen Sie Rechnungen und Rezepte und übermitteln sie direkt an die Beihilfestelle, gesichert per Zwei-Faktor-Authentisierung. Seit Mai 2026 lassen sich Belege aus der App zusätzlich an die private Krankenversicherung senden.

Weg 2: Postweg

Formulare stellt die Bezügeverwaltung online bereit; verwenden Sie ausschließlich diese Vordrucke. Reichen Sie gut lesbare Kopien ein – Belege werden gescannt und anschließend vernichtet – und klammern Sie nichts zusammen.

Praktische Hinweise, die Rückfragen vermeiden

  • Mindestbetrag beachten: Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen (§ 51 Abs. 8 BBhV). Ausnahmen sind möglich.
  • Ärztliche Verordnungen immer beilegen. Bei Sehhilfen, Heil- und Hilfsmitteln gilt: ohne Verordnung keine Erstattung.
  • Pflegeaufwendungen konsequent getrennt einreichen.
  • Geben Sie im Krankenhaus keine Abtretungserklärung ab: Der Beihilfeanspruch ist nach § 10 BBhV nicht abtretbar.
  • Vor jedem neuen Antrag den letzten Bescheid prüfen.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Antragsfrist (Ausschlussfrist)

Über § 54 Abs. 1 BBhV gilt eine Frist von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum – 2024 von einem auf drei Jahre verlängert, ein spürbarer Zugewinn gerade in Kombination mit der 200-Euro-Antragsgrenze. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Eingangslage und Jahreszeit; die Bezügeverwaltung informiert online über den aktuellen Stand. Genehmigungsverfahren – etwa bei Psychotherapie oder Reha – dauern länger, wenn externe Gutachten nötig sind.

Kontakt zur Beihilfestelle Sachsen-Anhalt

Zuständig für die Beihilfe der Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist die Beihilfefestsetzungsstelle bei der Bezügeverwaltung im Finanzamt Dessau-Roßlau.

Anschrift der Außenstelle:

Bezügestelle Dessau, Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Straße 4
39104 Magdeburg

Aktuelle Servicezeiten, Ansprechpartner und alle Vordrucke finden Sie auf den Seiten der Bezügeverwaltung des Ministeriums der Finanzen.

PKV und Beihilfeergänzung: Lücken erkennen, bevor sie teuer werden

Rechnerisch sollen Beihilfe und PKV zusammen 100 % abdecken. In der Praxis bleiben durch Höchstbeträge, Eigenanteile und Ausschlüsse aufgrund nicht beihilfefähiger Leistungen Lücken.

Ein guter Beihilfeergänzungstarif mildert in Sachsen-Anhalt typischerweise ab:

  • Honorare aus Vereinbarungen oberhalb des GOÄ/GOZ-Rahmens
  • Material- und Laborkosten beim Zahnersatz (nur zu 80 % beihilfefähig)
  • das zahnärztliche Honorar bei nicht indikationsgestützten Implantaten (nur 50 %)
  • die Differenz beim Zweibettzimmer oberhalb des Tageshöchstbetrags sowie Privatklinik-Aufenthalte
  • Eigenanteile bei Sehhilfen, Hilfsmitteln und Hörgeräten

Die Tarifqualität schwankt erheblich. In der Beratung schauen wir nicht nur auf den Beitrag heute, sondern auf die langfristige Stabilität und die Ausgestaltung der Leistungen.

Unser Beratungsangebot für Sachsen-Anhalt

  • Analyse Ihrer Beihilfesituation
  • Vergleich beihilfekonformer PKV- und Ergänzungstarife
  • schriftliche Auswertung mit klaren Empfehlungen statt Verkaufsshow
  • auf Wunsch laufende Betreuung bei Änderungen (Familienzuwachs, Wechsel des Dienstherrn, Ruhestand)

Das sagen Kunden über unsere Beratung

Häufige Fragen rund um die Beihilfe Sachsen-Anhalt

Kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen von Beamtinnen und Beamten.

Grundsätzlich 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Ehepartner erhalten 70 %, Kinder und Waisen 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Der Satz gilt ambulant, zahnärztlich und stationär gleichermaßen..

Nein. Über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Die Bemessungssätze sind landesrechtlich in § 3 Abs. 4 BesVersEG LSA geregelt und gehen der BBhV vor.

Die Beihilfefestsetzungsstelle bei der Bezügeverwaltung im Finanzamt Dessau-Roßlau. Für kommunale Beamte ist der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt zuständig.

Sein Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung darf ab 1. Januar 2026 22.648 Euro nicht übersteigen. Für Anträge 2026 ist der Steuerbescheid 2024 maßgeblich.

Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV). Danach ist der Anspruch verloren. Zusätzlich gilt eine Antragsgrenze von 200 Euro, von der die Festsetzungsstelle abweichen kann.

Die App dBeihilfePlus ist der digitale Weg zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt: Belege scannen und elektronisch an die Beihilfestelle übermitteln. Kostenlos für iOS und Android.

Sachsen-Anhalt zahlt seit dem 1. Januar 2026 einen Zuschuss zur freiwilligen GKV in Höhe des halben Krankenversicherungsbeitrags (§ 3d BesVersEG LSA). Voraussetzung sind ein Antrag und der Verzicht auf ergänzende individuelle Beihilfe. Anders als in Hamburg ist die Entscheidung mit dreimonatiger Frist widerruflich.

Nein. Die von 2013 bis 2016 erhobene Kostendämpfungspauschale wurde zum 1. Januar 2017 vollständig aufgehoben. Ihr Bemessungssatz kommt also ohne pauschalen jährlichen Abzug zur Auszahlung – ein finanzieller Vorteil gegenüber Ländern mit Kostendämpfung. Es verbleiben nur die bundesweit einheitlichen Eigenbehalte der BBhV.

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig, wenn sie vorab schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart wurden. Für die Unterkunft gilt ein Tageshöchstbetrag von 1,3 % der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors, ab 1. April 2026 sind das 60,90 Euro pro Tag.

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Brillen einschließlich Fassung bis 110 Euro (Einstärkengläser) beziehungsweise 260 Euro (Mehrstärkengläser) beihilfefähig. Kontaktlinsen nur bei bestimmten medizinischen Indikationen.

Ja, bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 2 BBhV. Was dort nicht aufgeführt ist, wird nicht erstattet. Von Heilpraktikern verordnete Arzneimittel sind ebenfalls nicht beihilfefähig.

Behandlungen nach GOZ bis zum 2,3-fachen, mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz. Auslagen sowie Material- und Laborkosten sind seit dem 1. Januar 2026 zu 80 % beihilfefähig, bei Kindern unter 18 Jahren zu 100 %. Zahnarzthonorare sind bei Implantaten (bis auf Ausnahmen) nur zu 50% beihilfefähig. Hier hilft ein passender Beihilfeergänzungstarif der PKV.

Wie für alle Beihilfeberechtigten 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Einen pauschal erhöhten Anwärtersatz wie in anderen Ländern gibt es nicht.

Vollständige Unterlagen, ärztliche Verordnungen beilegen, Pflege getrennt einreichen, keine Mehrfacheinreichungen – und am besten digital über dBeihilfePlus.

Hier finden Sie die amtlichen Rechtsgrundlagen und die offiziellen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt, an denen sich die Angaben auf dieser Seite messen lassen.

Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen (Land Sachsen-Anhalt)


Weiterführend auf beamtenservice.de


Diesen Beitrag hat Shahryar Honarbakhsh – Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit Spezialisierung auf den öffentlichen Dienst – auf Grundlage des BesVersEG LSA, der Bundesbeihilfeverordnung und der Veröffentlichungen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt erstellt und zuletzt am 31.07.2026 geprüft. Sätze und Beträge können sich durch Änderungen der Vorschriften verschieben; maßgeblich sind im Zweifel die amtlichen Quellen. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.

Welche PKV-Lösung zu Ihnen und zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt passt?

Bemessungssätze, BBhV, Kostendämpfungspauschale, der neue GKV-Zuschuss und Ergänzungstarife greifen ineinander – eine Entscheidung für Jahrzehnte. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen, welche Strategie wirklich trägt.