Beihilfe Baden-Württemberg einfach erklärt: Leistungen, Beihilfesätze und der Unterschied zur pauschalen Beihilfe
Welche Kosten übernimmt die Beihilfe in Baden-Württemberg 2026? Wer hat Anspruch auf Beihilfe? Wie hoch sind die Beihilfesätze für Beamte, Anwärter und Pensionäre? Und für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe in BW? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Beihilfeverordnung und werfen einen Blick in den Leistungskatalog der Beihilfe Baden-Württemberg (ambulant, stationär und Zahnarzt).
Unabhängiger Experte für PKV und Beihilfetarife
Stand: 01. Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Über die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheits- und Pflegekosten seiner Beamten. Die Höhe der Beihilfe variiert nach Beamtenstatus und Familienstand und kann in BW zwischen 50 % und 80 % betragen. (Die pauschale Beihilfe dagegen beträgt nie mehr als 50 %)
- Welche medizinischen Leistungen beihilfefähig sind und bis zu welchem Betrag erstattet werden, regelt die Beihilfeverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.
- Da nicht alle medizinischen Aufwendungen beihilfefähig sind und Leistungen von der Beihilfe gekürzt werden können, sollte bei der Entscheidung für eine PKV auf eine 100%ige Absicherung mit passendem Beihilfeergänzungstarif geachtet werden.
Beihilfe in Baden-Württemberg: Alle Leistungen „auf einen Blick“?
Wenn Ihnen das jemand verspricht, sollten Sie misstrauisch werden. Denn kommt man als angehender Beamte oder Beamtenanwärter zum ersten Mal mit dem Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg in Berührung, wird man von dessen Komplexität erschlagen: Als wäre es nicht genug, dass die Beihilfeverordnung rund 116 Seiten umfasst, findet man unter dem Begriff „Beihilfe“ auf der Webseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung noch 74 weitere Ergebnisse mit Vordrucken, Informationsblättern und Erklärungen.
Dass die Beihilferegelungen in anderen Bundesländern nicht weniger kompliziert sind, ist kein Trost. Aber ganz ehrlich: Die meisten Beamten, die zu uns kommen, überblicken selbst nach vielen Dienstjahren nicht, welche Leistungen beihilfefähig sind und welche nicht. Das ist gar nicht so tragisch, WENN man zu Beginn der Laufbahn alle nicht beihilfefähigen Leistungen abgesichert und sich gegen zukünftige Kürzungen geschützt hat. Wie das mit dem Restkostentarif der PKV und einem Beihilfeergänzungstarif funktioniert, erklären wir unten im Beitrag (oder gerne persönlich in unserer kostenfreien und anbieterunabhängigen Online-Beratung).
Bemessungssätze: Wie viel Prozent Beihilfe bekommen Beamte in Baden-Württemberg?
Die Höhe der Beihilfe wird immer in Prozent angegeben – der sogenannte Bemessungssatz oder einfach Beihilfesatz. Wichtig: Der Bemessungssatz bezieht sich nur auf die klassische Variante, also die individuelle Beihilfe. Nicht auf die 2023 eingeführte „Pauschale Beihilfe“ (siehe unten).
In Baden-Württemberg beträgt der Beihilfesatz für aktive Beamte 50 %. Das bedeutet, dass 50% der beihilfefähigen Kosten, die z.B. durch einen Arztbesuch und Medikamente entstanden sind, von der Beihilfe erstattet werden.
Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Satz auf 70 %. Pensionierte Beamte erhalten grundsätzlich 70 %. Ehepartner können ebenfalls 70 % Beihilfe erhalten, wenn dessen Einkünfte im ersten oder zweiten Jahr vor der Antragstellung nicht mehr als 20.000 Euro betragen. Die Kinder von Beihilfeberechtigten in Baden-Württemberg erhalten 80 % Beihilfe, solange für das Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.
Um die restlichen 50, 30 oder 20% der Krankheitskosten zu versichern, ist ein Restkostentarif einer privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich. Dieser ist um einiges günstiger als die üblichen Krankenvolltarife, die Angestellte oder Selbstständige in der PKV zahlen müssten.
Aktuell geltende Beihilfesätze in BW
| Personengruppe | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
|---|---|---|
| Beamte im aktiven Dienst ohne Kind | 50 % | 50 % |
| Beamte im aktiven Dienst mit einem Kind | 50 % | 50 % |
| Beamte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
| Beamte im Ruhestand (Versorgungsempfänger) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehepartner (Einkommensgrenze 20.000 € im zweiten Kj. vor Antragstellung) | 70 % | 30 % |
| Kinder (solange Kindergeld/Familienzuschlag gewährt wird) | 80% | 20 % |
Unterschied: Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg
Als Alternative zur oben beschriebenen individuellen Beihilfe haben Beamte in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2023 die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Diese gilt auch für die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Kranlenkasse.
Die pauschale Beihilfe in BW verhält sich ähnlich wie der Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten und beträgt pauschal 50%. Beamte bekommen demnach die Hälfte des Versicherungsbeitrags der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten KrankenVOLLversicherung bezuschusst. Da die pauschale Beihilfe aber niemals erhöht wird – nicht bei dem 2. Kind und auch nicht bei Pensionierung – rechnet sich das neue Modell in den meisten Fällen nicht und die meisten Beamten wählen weiterhin den Restkostentarif der PKV. Hinzukommt, dass die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich ist, also auch später, z.B. bei der Geburt des zweiten Kindes nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Leistungen: Was zahlt die Beihilfe in BW?
Welche Kosten die Beihilfe in Baden-Württemberg übernimmt, ist abhängig von den jeweils festgelegten Höchstbeträgen. Da der Leistungskatalog der Beihilfe BW insgesamt 116 Seiten umfasst, führen wir im Folgenden nur eine Auswahl wichtiger Leistungen auf, die beihilfefähig sind.
Grundlage ist die aktuelle Fassung (Stand Mai 2026) der Baden-Württemberger Beihilfeverordnung (BVO vom 23. Oktober 2025). Diese kann regelmäßig vom Land aktualisiert werden. Wir bemühen uns, die Angaben stets aktuell zu halten, können Aktualität und Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen jedoch nicht zu jeder Zeit garantieren. Bei konkreten Erstattungsanfragen empfehlen wir, sich direkt an die Beihilfestelle zu wenden.
Arznei- und Verbandmittel
Beihilfefähig sind von Ärzten und Zahnärzten sowie Heilpraktikern verbrauchte oder verordnete:
- apothekenpflichtige Arzneimittel
- Verbandmittel und
- Teststreifen für Körperflüssigkeiten
Nicht beihilfefähig sind: Stärkungsmittel und Geriatrika, nicht verschreibungspflichtige Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Mittel zur Empfängnisregelung oder zur Potenzbeeinflussung.
Beihilfefähige Hilfsmittel
Hilfsmittel können Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sein, genauso wie Körperersatzstücke und digitale Gesundheitsanwendungen. Dazu gehören beispielsweise oft die Sehhilfen (Brille und Kontaktlinsen), Blutzuckermessgeräte, Hörgeräte, Gehhilfen und Elektromobile, Heimdialysegeräte, Herzschrittmacher, Prothesen und vieles mehr. Ein paar Beispiele:
Was zahlt die Beihilfe BW für eine Brille?
Brillengläser und Kontaktlinsen werden in Baden-Württemberg beihilferechtlich gleich behandelt (Das ist übrigens nicht selbstverständlich!)
Für Brillen und Kontaktlinsen übernimmt die Beihilfe BW folgende Höchstbeträge:
- 20,50 Euro je Brillengestell
- 50 Euro je Einstärkenglas oder Kontaktlinse mit bis zu ± 6 dpt
- 75 Euro je Einstärkenglas oder Kontaktlinse über ± 6 dpt bis zu ± 10 dpt
- 205 Euro je Mehrstärkenglas oder Kontaktlinse bis zu ± 6 dpt
- 230 Euro je Mehrstärkenglas oder Kontaktlinse über ± 6 dpt bis zu ± 10 dpt
- Für Sonnenbrillen und Gläser mit Tönung gelten Sonderregelungen
Die Aufwendungen für Brillengestell, Brillengläser und Kontaktlinsen sind alle drei Jahre beihilfefähig oder wenn sich die Sehstärke vor Ablauf dieses Zeitraums geändert hat, oder die bisherige Sehhilfe unbrauchbar geworden ist.
Nicht beihilfefähig sind: Pflege- und Reinigungsmittel für Brillen und Kontaktlinsen, Brillenetuis und Brillenversicherungen.
Was zahlt die Beihilfe BW für Hörgeräte?
Die Beihilfe Baden-Württemberg übernimmt für Hörhilfen die anteiligen Kosten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Höchstbeträge für Hörgeräte liegen für Personen ab 15 Jahren bei bis zu 1.500 Euro je Ohr. Sollte eine Fernbedienung medizinisch notwendig sein, sind die Kosten hierfür zusätzlich beihilfefähig. Der Höchstbetrag kann außerdem bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit überschritten werden oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten.
Zu den beihilfefähigen Hörgeräten gehören:
- C.R.O.S.-Geräte
- Hörbrille
- drahtlose Hörhilfe
- HdO- und Im-Ohr-Geräte
- Hör-Sprachtrainer
- Infrarot-Kinnbügel-Hörer
- Otoplastik
- Taschengeräte
Die Aufwendungen für ärztlich verordnete Hörgeräte sind grundsätzlich alle fünf Jahre beihilfefähig. Ausnahme: Medizinische oder technische Gründe machen eine vorzeitige Neuverordnung zwingend erforderlich.
Wichtige Details zur Beihilfe für Hörgeräte in BW:
- Voraussetzung: Es müssen mindestens drei Hörgeräte unterschiedlicher Preisklassen getestet werden. Kostenvoranschläge und das Sprachaudiogramm müssen an die Heilfürsorgestelle übermittelt werden
- Umfang: Die Kosten für Wartung und Reparatur sind beihilfefähig.
- Keine Beihilfe: Kosten für Batterien (Akkus) werden laut Regelungen des LBV Baden-Württemberg nicht übernommen.
Heilmittel: Was zahlt die Beihilfe bei Osteopathie, Heilpraktiker & Co.?
Zu den beihilfefähigen Heilmitteln bzw. Heilbehandlungen gehören ärztlich verordnete:
- Massagen
- Krankengymnastik
- Inhalationstherapien
- Elektrotherapien
- Kälte- und Wärmebehandlungen
- Logopädie
- Ergotherapie
- Podologie
- Ernährungstherapien
Für jeden Bereich und jede Tätigkeit der Heilbehandlung werden im Leistungskatalog der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg einzelne Beträge festgelegt, bis zu welcher Höhe die Beihilfe zahlt. Die gesamte Leistungsverzeichnis der Heilbehandlungen würde hier den Rahmen sprengen und ist hier einsehbar (Stand 02. 2026): Informationen zur Beihilfefähigkeit von Heilbehandlungen
Beispiel: Das zahlt die Beihilfe anteilig bei einer osteopathischen Behandlung:
- Behandlung des Unterkiefers: 11,00 €
- Behandlung des Schultergelenkes und der Wirbelsäule: 21,00 €
- Behandlung der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke: 21,00 €
- Behandlung des Schlüsselbeins und der Kniegelenke: 12,00 €
- Behandlung des Daumens: 10,00 €
- Behandlung einzelner Finger und Zehen: 10,00 €
Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Leistungen
- Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5-fachen Gebührensatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig. Die Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten mindern sich grundsätzlich um einen Selbstbehalt in Höhe von 30 Prozent. Bedeutet im Umkehrschluss: Diese sind nur zu 70% beihilfefähig. (Den Rest kann z.B. eine gute PKV inkl. Beihilfeergänzungstarif auffangen.)
- Zahnersatz (Implantate) ist im Land Baden-Württemberg grundsätzlich zu 70 Prozent, also unter Berücksichtigung der Selbstbehalte, beihilfefähig. Voraussetzung ist, dass diese medizinisch notwendig sind. Bei bestimmten, ärztlich bescheinigten Ausnahmeindikationen entfällt der Selbstbehalt. Auch bei den Implantaten wird bei den Auslagen für Material- und Laborkosten ein Selbstbehalt in Höhe von 30 Prozent fällig.
- Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Altersgrenze gilt nicht bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern.
Welche PKV für Beamte passt am besten zum Leistungskatalog
der Beihilfe Baden-Württemberg?
Als unabhängiger Versicherungsspezialist für den öffentlichen Dienst beraten wir alle Beamtenanwärter und Beamte kostenfrei zur Beihilfe und PKV. Wir erstellen für Sie einen Vergleich der besten Beihilfetarife und finden für Sie den optimalen Anbieter. Sprechen Sie uns gerne an.
Krankenhausbehandlungen: Stationäre Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg
Allgemeine voll- und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen sind beihilfefähig. Stationäre Wahlleistungen (wie Chefarztbehandlung, Unterkunft im Zweibettzimmer) werden gesondert berechnet und sind beihilfefähig, wenn 22 Euro monatlich von der Besoldung einbehalten werden.
Was zahlt die Beihilfe Baden-Württemberg im Pflegefall?
Bei dauernder Pflegebedürftigkeit sind Aufwendungen für häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege beihilfefähig:
| Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Stationäre Pflege: | In zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenze | ||||
| Unterkunft / Verpflegung: | Ja, abzüglich Eigenanteil | ||||
Beihilfe BW Kostendämpfungspauschale: Wie hoch sind die Eigenbeteiligungen?
Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschalen jährlichen Eigenanteil, den Beihilfeberechtigte selbst tragen müssen. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale hängt von der Besoldungsgruppe und dem Beamtenstatus ab und kann zwischen 85 und 480 Euro pro Jahr betragen.
Wie kann ich Arztrechnungen für die Beihilfe BW einreichen?
Die Beihilfe in Baden-Württemberg kann am einfachsten digital über die „meine Beihilfe“-App (für Smartphones) oder das Kundenportal des LBV (online) eingereicht werden. Belege werden abfotografiert oder hochgeladen, was portofrei und sicher ist. Alternativ ist der klassische Postweg mit dem Formular LBV 301 möglich. Die Unterlagen wie Rechnungen, Rezepte und Belege müssen innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Rechnungsdatum eingereicht werden.
Wichtige Informationen zur Einreichung:
- Beihilfe-App BW: Die App ermöglicht ein schnelles Einreichen von Rechnungen und Rezepten durch Fotografieren. Sie ist für iOS und Android verfügbar.
- LBV Kundenportal: Ermöglicht den Online-Antrag und die Statusabfrage.
- Postweg: Vordrucke (LBV 301, LBV 301 ANLAGE) können genutzt werden.
- Fristen: Anträge müssen innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen eingereicht werden.
Tipps:
- Sammeln Sie Belege, um nicht für jede Rechnung einen einzelnen Antrag zu stellen.
- Achten Sie bei Rezepten darauf, dass die Pharmazentralnummer (PZN) sichtbar ist
Was wird von der Beihilfe Baden-Württemberg nicht übernommen?
Die Beihilfe ist eine Kostenerstattung, die Beamte und Beamtenanwärter anteilig bei den Krankheitskosten unterstützt. Anteilig bedeutet aber eben nicht vollständig. Nicht gezahlt werden insbesondere Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer), viele Heilpraktikerleistungen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie bestimmte Hilfsmittel. Zudem bestehen bei Zahnersatz hohe Eigenanteile, und Arzthonorare werden nur bis zu festgelegten Höchstsätzen (GOÄ) erstattet.
Wichtige Leistungslücken der Beihilfe:
- Stationäre Wahlleistungen: Unterkunft im Einbett- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung.
- Zahntechnische Leistungen: Zahnersatz, Implantate und funktionstherapeutische Leistungen sind nur teilweise beihilfefähig, was zu hohen Eigenanteilen führt.
- Arzneimittel & Heilmittel: Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (insbesondere solche, die die Lebensqualität erhöhen) sowie Heilpraktikerleistungen, die nicht in der Heilpraktikergebührenordnung aufgeführt sind.
- Hilfsmittel: Für Hilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe) gelten oft Höchstbeträge oder Eigenanteile.
- Arzthonorare über Höchstsatz: Kosten, die über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgehen.
- Beamtinnen/Beamte auf Widerruf: Im Vorbereitungsdienst sind Zahnersatzleistungen häufig nicht beihilfefähig.
Daher wird empfohlen, die Lücken durch einen passgenauen Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung zu schließen. Ein Ergänzungstarif kostet einen minimalen Mehrbeitrag (oft zwischen 3 und 18 Euro) zur PKV, schützt dafür aber vor entsprechenden Zuzahlungen UND vor zukünftigen Leistungskürzungen der Beihilfe.
Krankenversicherungen mit Beihilfe-Tarifen in Baden-Württemberg
Was durch die individuelle Beihilfe in Baden-Württemberg abgedeckt ist und was nicht, ist für Laien schwer nachzuvollziehen. Und es kann sich – bei einer Anpassung der Beihilfeverordnung – kurzfristig ändern. Die bestmögliche PKV sollte die spezifischen Leistungslücken der Beihilfe auffangen und auch vor zukünftigen Eigenanteilen schützen.
Darüber hinaus muss der PKV-Tarif auf langfristige Beitragsstabilität geprüft werden, optimal auf Ihre familiäre, berufliche und finanzielle Situation zugeschnitten sein und mit Ihrer Zukunftsplanung optimal funktionieren. Bitte verlassen Sie sich nicht auf vermeintliche Testsieger im Internet oder „PKV-Tests“. Diese werden halbjährlich neu gewürfelt und sind zum Teil fremdfinanziert. Wir berichteten hier: Handelsblatt PKV Test 2026: Nicht auf Testsieger verlassen! Und hier Stiftung Warentest: Vergleich Privater Krankenversicherungen für Beamte mangelhaft!
Fordern Sie bei uns gleich Ihren PKV-Vergleich unter allen Krankenversicherungen mit Beihilfe-Tarifen an. Als Versicherungsspezialisten für den öffentlichen Dienst beraten wir Sie kostenfrei und anbieterneutral. Selbstverständlich komplett unverbindlich.
Wissenswertes zur Beihilfe
Weitere Informationen zum Thema Beihilfe für Beamte finden Sie auch auf folgenden Seiten:
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