Beihilfe NRW 2024: Fristen, Anträge, Leistungen – Alle Infos auf einen Blick
Welche Kosten übernimmt die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen? Wer hat Anspruch auf Beihilfe? Wie hoch sind die Beihilfesätze für Beamte und Pensionäre in NRW? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Beihilfenverordnung – vom Leistungskatalog der Beihilfe NRW bis hin zu zur Einreichung der Beihilfeanträge.
Beihilfeanspruch in Nordrhein-Westfalen: Wer bekommt Beihilfe?
Landesbeamte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen profitieren von einer finanziellen Beteiligung ihres Dienstherrn an ihren Krankheitskosten: die Beihilfe. Beihilfeberechtigte Personen sind Beamte im aktiven Dienst, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, Beamte im Ruhestand sowie – unter bestimmten Voraussetzungen –deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder.
Beihilfebemessungssätze: Wer bekommt wieviel Beihilfe in NRW?
Die Höhe der Beihilfe richtet sich in NRW wie in den anderen Bundesländern nach den aktuell geltenden Beihilfebemessungssätzen. Diese können sich aufgrund der verschiedenen Beihilfeverordnungen von Land zu Land unterscheiden. Der Bemessungssatz nach § 12 Absatz 1 BVO NRW ist personenbezogen und kann in Nordrhein-Westfalen zwischen 50 und 80 Prozent betragen. Die restlichen Prozente werden über einen Beamtentarif (Restkostentarif) einer frei wählbaren Privaten Krankenversicherung versichert. Hier helfen wir gerne mit einem kostenfreien und unverbindlichen Vergleich. Sprechen Sie uns einfach an.
Aktuell geltende Beihilfebemessungssätze in NRW
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst ohne Kind | 50% |
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit einem Kind | 50% |
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
Beihilfeberechtigte im Ruhestand (Versorgungsempfänger) | 70% |
Beihilfeberechtigte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bis zu einer Einkommensgrenze von 21.995 Euro (für Aufwendungen im Jahr 2024) | 70% |
Aktuelle Beihilfebemessungssätze für Kinder in NRW
Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen bis 18 Jahre | 80% |
18 bis 25 Jahre (wenn das Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag erhält) | 80% für Kinder in erstmaliger Schul- oder Berufsausbildung, im Erststudium, ohne Ausbildung, ohne Erwerbstätigkeit, in zweiter Schul-oder Berufsausbildung mit weniger als 20 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit, Kinder mit Behinderung ohne eigenes Einkommen |
Ab 25 Jahre | Kein Beihilfeanspruch. Außer bei Wehrdienst oder Ersatzdienst und für Kinder mit Behinderung ohne eigenes Einkommen, dann 80% |
Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen?
Im Folgenden haben wir eine übersichtliche Auflistung der wichtigsten Leistungen der Beihilfe des Bundeslands Nordrhein-Westfalen zusammengestellt. Da die Beihilfenverordnungen der Länder jedoch regelmäßig aktualisiert und überarbeitet werden, können wir die Verbindlichkeit der Angaben nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren. Wir bemühen uns selbstverständlich, unsere Inhalte auf dem aktuellen Stand der Beihilfevorschriften des Landes NRW zu halten. Wie man die nicht beihilfefähigen Leistungen absichern und sich vor zukünftigen Kürzungen der Beihilfe NRW schützen kann, erläutern wir weiter unten im Beitrag.
1. Ambulante Behandlungen
Ambulante ärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig. Bei speziell ausgebildeten Fachärzten und besonderer Schwierigkeit oder bei besonderen Umständen werden medizinische Leistungen auch mal oberhalb der Höchstgrenze abgerechnet. Diese Differenz wird von der Beihilfe NRW nicht übernommen, d.h. der Patient muss diese selbst bezahlen (oder mit einem Beihilfeergänzungstarif abgesichert haben).
Arzneimittel / Medikamente
Die von Ärzten bei ihren Behandlungen verbrauchten und schriftlich verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel sind grundsätzliche beihilfefähig (Ausnahmen unten). Nicht schriftlich verordnete Arzneimittel sowie nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel sind nicht beihilfefähig.
Nicht beihilfefähig sind außerdem (unabhängig von ihrer Verschreibungspflicht!):
- Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel
- Mund- und Rachentherapeutika, Ausnahme sind Pilzinfektionen, geschwürige Erkrankungen der Mundhöhle und nach chirurgischen Eingriffen
- Abführmittel, ausgenommen sind Behandlungen von bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen
Beförderungskosten (Fahrtkosten)
Beihilfefähig sind die Fahrtkosten für die Beförderung des Erkrankten und falls erforderlich, einer Begleitperson in Höhe der Kosten für die niedrigste Klasse regelmäßig fahrender Verkehrsmittel.
Belastungsgrenze der Kostendämpfungspauschale
Die Belastungsgrenze für die Kostendämpfungspauschale, Krankenhaus, Material und Laborkosten beträgt 2% der Dienstbezüge (oder der Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags).
Brillen und Kontaktlinsen (nur ärztlich verordnete Sehhilfen)
Brillengestelle sind bis zu einem Betrag von 70 Euro beihilfefähig. Brillengläser werden bis maximal 220 Euro je Brillenglas alle 3 Jahre übernommen. Weiche Kontaktlinsen sind bis 170 Euro je Auge alle zwei Jahre beihilfefähig. Kurzzeitlinsen bzw. Tageslinsen und Kontaktlinsenpflegemittel sind nicht beihilfefähig.
Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Massagen)
Zu den Heilmitteln – oder wie in der Beihilfeverordnung NRW etwas sperrig formuliert „Aufwendungen für Heilbehandlungen durch nichtärztliche Leistungserbringer“ – gehören:
- Krankengymnastik, Inhalation, Bewegungsübungen, Massagen, Palliativversorgung, Packungen, Hydrotherapie, Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie
- Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
- Ergotherapie (Beschäftigungstherapie einschließlich Bereich Kälte- und Wärmebehandlung)
- Podologie
- Ernährungstherapie
Welche Heilmittel bis zu welchen Beträgen beihilfefähig sind, wird im Leistungskatalog der Beihilfe Nordrhein-Westfalen auf 19 (!) Seiten explizit nach Leistungen aufgelistet. Allein der Bereich der Ergotherapie umfasst 60 Positionen. Daher zeigen wir an dieser Stelle lediglich anhand von Beispielen, welche Kosten die Beihilfe NRW bei ausgewählten Heilmitteln übernimmt. Den vollständigen Leistungskatalog für Heilmittel gibt es hier zum Download.
Leistung Heilbehandlung | beihilfefähiger Höchstbetrag |
---|---|
Massagen | |
a) Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und Colonmassage, Richtwert: 15 bis 20 Minuten | 20,30 € |
b) Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert: 20 bis 30 Minuten | 24,40 € |
Krankengymnastik, Bewegungsübungen | |
a) Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans (einmal je Behandlungsfall) | 16,50 € |
b) Krankengymnastik, auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 25 Minuten | 27,80 € |
c) Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert: 25 bis 35 Minuten | 44,20 € |
d) Krankengymnastik in einer Gruppe (zwei bis fünf Personen), Richtwert: 20 bis 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer | 12,50 € |
e) Krankengymnastik im Bewegungsbad als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert: 20 bis 30 Minuten | 31,80 € |
f) Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) als Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 20 Minuten | 19,20 € |
Kälte- und Wärmebehandlung | |
a) Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert: 5 bis 10 Minuten | 12,90 € |
b) Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert: 10 bis 20 Minuten | 7,50 € |
c) Ultraschall-Wärmetherapie, Richtwert: 10 bis 20 Minuten | 13,80 € |
Elektrotherapie | |
Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile, Richtwert: 10 bis 20 Minuten | 8,20 € |
Ergotherapie (Beschäftigungstherapie) | |
a) Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs, einmal bei Therapiebeginn | 38,43 € |
b) Motorisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung, Richtwert: 45 Minuten | 52,77 € |
c) Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten | 70,36 € |
d) Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining: Einzelbehandlung, Richtwert: 45 Minuten | 52,77 € |
e) Psychisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung, Richtwert: 75 Minuten | 87,95 € |
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen (Einzelbehandlung) | |
a) Richtwert: 30 Minuten | 49,40 € |
b) Richtwert: 45 Minuten | 68,00 € |
c) Richtwert: 60 Minuten | 86,50 € |
Podologie | |
a) Podologische Befundung, je Behandlung | 3,40 € |
b) Podologische Behandlung (klein), Richtwert: 35 Minuten | 34,20 € |
c) Podologische Behandlung (groß), Richtwert: 50 Minuten | 49,20 € |
Heilpraktiker
Aufwendungen von Heilpraktikern sind in NRW bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden beihilfefähig.
Hilfsmittel
Beihilfefähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel gemäß des aktuell in Nordrhein-Westfalen geltenden Beihilfekataloges sowie der Betrieb von Hilfsmitteln – hier allerdings nur der Betrag, der über 100 Euro in einem Kalenderjahr hinausgeht. Die Kosten für gemietete Hilfsmittel sind beihilfefähig, solange sie nicht höher als der Anschaffungspreis sind.
Zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln in NRW gehören: Atemmonitor, Beatmungsgerät, Blindenführhunde, Blindenstöcke, Blutdruckmessgerät (bis 50 Euro), Bruchbänder, CPAP-Gerät, Defibrillator-Westen, Ernährungspumpe, Fußeinlagen, Gipsbett, Gehwagen, Gummistrümpfe, Heimdialysegerät, Herzschrittmacher + Kontrollgerät, Hilfsgeräte für Schwerstbehinderte, Hörhilfen (Hörgeräte bis maximal 1500 pro Ohr), Inhalationsapparate, Infusionspumpe, Injektionsspritzen, Insulin-Dosiergerät, Katheter, Kniekappen, Knöchel- und Gelenkstützen, Körperersatzstücke, Kopfschützer, Korrekturschienen, Krankenfahrstuhl, Krankenheber, Krankenstöcke (einschl. Gehbänkchen mit Zubehör), Krücken, Leibbinden, Perücken (bis 800 Euro), Pflegebett, Polarimeter, Reflektometer, Reizstromgeräte zur Behandlung der Skoliosebehandlung, Orthopädische Maßschuhe, die nicht serienmäßig herstellbar sind, Sehhilfen (siehe oben), Spastikerhilfen, Sprechhilfen, Sprechkanülen, Stützapparate, Stumpfstrümpfe + Narbenschützer, Suspensorien, Ultraschallvernebler, Vibrationstrainer bei Taubheit, Wasser- und Luftkissen, Wechsel-Druckgeräte.
Kuren (ambulant)
Nach einer erstmaligen Wartezeit von 3 Jahren sind ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmaterial bei ambulanten Kuren beihilfefähig. Für Unterkunft und Verpflegung sind bis zu 60 Euro pro Tag für maximal 23 Tage beihilfefähig.
Psychotherapie
Unter die Leistungen der Psychotherapie fallen diverse Erkrankungen wie depressive Störungen, Angststörungen und Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen und Reaktionen auf schwere Belastungen, Essstörungen, nichtorganische Schlafstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, seelische Krankheiten usw.
Beihilfe für eine ambulante Psychotherapie wird nur gewährt, wenn die Behandlungsbedürftigkeit zuvor durch ein Gutachten festgestellt wurde und die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit der Behandlung anerkannt hat. Die Aufwendungen für eine Kurzzeittherapie sowie für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind ohne Gutachterverfahren beihilfefähig.
1. Akuttherapie & Kurzzeittherapie
Psychotherapeutische Akutbehandlungen sind als Einzeltherapie in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu 24 Behandlungen beihilfefähig. Für Personen unter 21 Lebensjahren und Personen mit geistiger Behinderung sind psychotherapeutische Akutbehandlungen bis zu 30 Behandlungen beihilfefähig. Für eine Kurzzeittherapie sind bis zu 24 Sitzungen als Einzel- oder Gruppenbehandlung beihilfefähig.
2. Langzeittherapie
a) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (nach dem 21. Lebensjahr)
als Einzelbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 40 Sitzungen |
als Gruppenbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 20 Sitzungen |
b. analytische Psychotherapie (nach dem 21. Lebensjahr)
als Einzelbehandlung | 160 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 140 Sitzungen |
als Gruppenbehandlung | 80 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 70 Sitzungen |
c) Verhaltenstherapie (altersunabhängig)
als Einzelbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 20 Sitzungen |
als Gruppenbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 20 Sitzungen |
d) Systemische Therapie (nach dem 19. Lebensjahr)
als Einzelbehandlung | 36 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 12 Sitzungen |
als Gruppenbehandlung | 36 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 12 Sitzungen |
3. Nicht beihilfefähige Therapieformen
Nicht beihilfefähig sind laut Leistungskatalog der Beihilfe NRW die Aufwendungen für:
- Familientherapie
- Funktionelle Entspannung
- Gestalttherapie
- Körperbezogene Therapie
- Konzentrative Bewegungstherapie
- Logotherapie
- Musiktherapie
- Psychodrama
- Respiratorisches Biofeedback
- Transaktionsanalyse
Rehabilitationsmaßnahmen (Reha)
Unterkunft und Verpflegung für Rehabilitationsmaßnahmen (ohne An- und Abreise) sind alle 4 Jahre bis zu einer Dauer von maximal 21 Tagen beihilfefähig.
Sanatoriumsbehandlungen
Behandlungen im Sanatorium sind zum maximal niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig.
Zahnärztliche Behandlungen
- Honorarkosten des Zahnarztes sind bei ausreichend medizinischer Begründung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig.
- Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten für Zahnersatz) sind in NRW generell nur zu 70% beihilfefähig. Auf diesen Betrag wird jeweils noch der personenbezogene Beihilfebemessungssatz angewendet. So bekommt beispielsweise ein kinderloser Beamter im aktiven Dienst bei einer Versorgung mit Zahnersatz die Hälfte von den 70% beihilfefähiger Laborkosten ausgezahlt.
- Aufwendungen für die Implantatsversorgung sind pauschal bis zu 1.000 Euro je Implantat und maximal für zehn Implantate beihilfefähig. Mit diesem Pauschalbetrag sind sämtliche Kosten der zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungen abgegolten.
- Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn der Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres lag. Ausnahme können schwere Kieferanomalien sein.
2. Stationäre Krankenhausbehandlungen
- Nach dem Leistungskatalog der Beihilfe NRW sind allgemeine Leistungen für stationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlungen beihilfefähig.
- Ein Zweibettzimmer als Wahlleistung ist bis zum niedrigsten Zweibettzimmersatz der jeweiligen Fachabteilung für maximal 20 Tage pro Kalenderjahr beihilfefähig, jedoch mit 15 Euro Selbstbeteiligung pro Tag im Krankenhaus. Mehrkosten für ein Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
- Gesondert berechnete ärztliche Wahlleistungen wie privatärztliche Behandlungen sind maximal 20 Tage pro Kalenderjahr beihilfefähig, jedoch mit 10 Euro Selbstbeteiligung pro Tag.
Welche Private Krankenversicherung für Beamte passt am besten zum Leistungskatalog der Beihilfe NRW?
Als unabhängiger Versicherungsspezialist für den öffentlichen Dienst beraten wir alle Beamtenanwärter und Beamte kostenfrei zur Beihilfe und PKV. Wir erstellen für Sie unverbindlich einen transparenten Vergleich der besten Beamtentarife und finden für Sie den optimalen Anbieter. Sprechen Sie uns gerne an.
Private Pflegepflichtversicherung: Welche Kosten übernimmt die Beihilfe NRW?
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe) | Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege | Stationäre Pflege | Unterkunft / Verpflegung | |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | – | – | 125 Euro monatlich | beihilfefähig abzüglich Eigenanteil |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 689 Euro | 770 Euro | beihilfefähig abzüglich Eigenanteil |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 1.262 Euro | beihilfefähig abzüglich Eigenanteil |
Pflegegrad 4 | 878 Euro | 1.612 Euro | 1.775 Euro | beihilfefähig abzüglich Eigenanteil |
Pflegegrad 5 | 1.141 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro | beihilfefähig abzüglich Eigenanteil |
Behandlungs- und Beförderungskosten im Ausland
- Aufwendungen im innereuropäischen Ausland sowie im europäischen Wirtschaftsraum sind bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die am Wohnort oder Dienstort in Nordrhein-Westfalen beihilfefähig wären.
- Leistungen außerhalb der EU, außerhalb Europas und des europäischen Wirtschaftsraums sind ab 1000 Euro und bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die am Wohnort oder Dienstort in Nordrhein-Westfalen beihilfefähig wären.
- Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind jährlich bis zu einem Betrag von 10 Euro für den Beihilfeberechtigten und für jede berücksichtigungsfähige Person beihilfefähig.
Kostendämpfungspauschale
Eine Kostendämpfungspauschale wird laut der Beihilfenverordnung NRW seit 2022 nicht mehr erhoben.
Kontakt und Adresse der Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen
Sämtlicher Schriftverkehr und andere wichtige Unterlagen zur Beihilfe sind über die Scanstelle in Detmold einzureichen:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Telefonische Kontaktdaten der Beihilfestelle NRW:
Die Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen ist von Montag bis Freitag von 07:00 -16:00 Uhr telefonisch zu erreichen.
Besoldung für aktive Beamte | 0211 6023-03 |
Entgelt für Tarifbeschäftigte | 0211 6023-04 |
Versorgungsbezüge | 0211 6023-05 |
Beihilfe | 0211 6023-06 |
Wo kann man die Beihilfe NRW beantragen?
Beihilfeberechtigte des Landes Nordrhein-Westfalen können die Beihilfe über drei Wege beantragen:
- Mit der Beihilfe NRW App kann man den Beihilfeantrag sowie die erforderlichen Belege bequem digital über das Smartphone oder Tablet bei der Zentralen Scanstelle in Detmold einreichen. Die App ist für Android und iOS verfügbar. Alle Infos zur Beihilfe NRW App gibt es hier.
- Der Antrag für die Beihilfe kann inklusive der Rechnungsbelege als Anlage einer DE-Mail mit gesicherter Signatur eingereicht werden. Zulässig sind Dateien im PDF, JPG, PNG und TIFF-Format.Die für den Landesbereich NRW zuständige Adresse ist: zsdt-beihilfe@brdt-nrw.de-mail.de
- Der Beihilfeantrag kann natürlich auch klassisch in Papierform mit dem Kurzantrag (bei unveränderten persönlichen Daten) oder mit dem Langantrag eingereicht werden.
Frist für den Beihilfeantrag
Die Frist für die Beantragung der Beihilfe NRW beträgt 24 Monate ab dem Datum der ersten Rechnungsstellung.
Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge NRW
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge und Pflegeanträge liegt bei ca. drei bis vier Wochen. Den tagesaktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfe Nordrhein-Westfalen kann man auf der Webseite der Finanzverwaltung NRW einsehen.
Wie kann man sich vor Kürzungen der Beihilfe NRW schützen?
In der Theorie sollte der Beamtentarif einer PKV – der sogenannte Restkostentarif – die restlichen Kosten übernehmen, die nach der Erstattung durch die Beihilfe NRW übrig bleiben. Bei Beamten mit einem Beihilfesatz von 50 % sollte die Private Krankenversicherung also genau die Hälfte der Krankheitskosten erstatten, damit eine 100%ige Absicherung erreicht wird. Doch davon ist man in der Realität leider weit entfernt, da laut Leistungskatalog der Beihilfe Nordrhein-Westfalen (wie in den anderen Bundesländern) viele medizinische Aufwendungen nicht beihilfefähig sind. Oder die Beihilfe erstattet nur einen gewissen Anteil der Aufwendungen. Zudem wird die Beihilfenverordnung regelmäßig überarbeitet und Leistungen gekürzt, sodass die Versicherten diese anteilig aus eigener Tasche bezahlen müssten.
Um also die nicht beihilfefähigen Leistungen abzusichern und sich vor zukünftigen Kürzungen der Beihilfe NRW zu schützen, sollte der PKV-Tarif einen passgenauen Beihilfeergänzungstarif enthalten. Ziel sollte immer sein, die vollen 100 Prozent der Arztrechnungen erstattet zu bekommen. Was die Qualität und Preise der Beihilfeergänzungstarife angeht, gibt es bei den Beamtenversicherungen allerdings deutliche Unterschiede. Hier lohnt sich mit Blick auf die Zukunft ein detaillierter Vergleich der Gesellschaften. Wir unterstützen Sie gerne dabei – unabhängig und selbstverständlich zu 100% kostenfrei.