Beihilfe Thüringen 2026: Leistungen, Beihilfesätze & Anträge – Alle Infos auf einen Blick

Was übernimmt die Beihilfe Thüringen? Wer hat Anspruch auf Beihilfe und wie hoch sind die Beihilfesätze für Beamte und Pensionäre im Freistaat? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) und geben einen umfassenden Überblick über den aktuellen Leistungskatalog.

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Shahryar Honarbakhsh

Unabhängiger Experte für PKV und Beihilfetarife
23. April 2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Über die Beihilfe beteiligt sich der Thüringer Dienstherr an den Krankheits- und Pflegekosten seiner Beamten. Die Höhe der Beihilfe kann im Freistaat zwischen 50 und 80% liegen.
  • Welche Gesundheitsleistungen beihilfefähig sind und erstattet werden, regelt die Beihilfeverordnung des Bundeslandes.
  • Da nicht alle medizinischen Leistungen in Thüringen beihilfefähig sind und Leistungen von der Beihilfe gekürzt werden können, sollten die Restkosten über eine PKV mit passgenauem Beihilfeergänzungstarif abgesichert werden.

Beihilfe in Thüringen: Wer hat einen Beihilfeanspruch?

Beihilfeberechtigt im Freistaat Thüringen sind Beamte im aktiven Dienst, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe sowie Beamte im Ruhestand (Versorgungsempfänger). Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder berücksichtigungsfähig.

Rechtsgrundlage ist die aktuellste verfügbare Fassung der Thüringer Beihilfeverordnung (Stand 14.04.2026, per Gesetz zuletzt Juli 2019 geändert). Durch die Beihilfe beteiligt sich der Thüringer Dienstherr an den Gesundheits- und Pflegekosten seiner Beamten – als ergänzende Leistung zur Eigenvorsorge über eine Private Krankenversicherung.

Nicht beihilfeberechtigt sind Ehrenbeamte sowie Beamte, denen vorrangige Fürsorgeleistungen nach europarechtlichen oder parlamentarischen Vorschriften zustehen.

Beihilfesätze: Welchen Anteil zahlt die Beihilfe Thüringen?

Wie in allen anderen Bundesländern richtet sich die Höhe der Beihilfe in Thüringen nach einem personenbezogenen Bemessungssatz. Diese Bemessungssätze sind im Thüringer Beamtengesetz (§ 72 ThürBG) in Verbindung mit der Beihilfeverordnung festgelegt und können zwischen 50 und 80 Prozent betragen.

Die Beihilfe deckt also immer nur einen prozentualen Teil der Krankheitskosten ab. Den verbleibenden Restbetrag – also 20 bis 50 Prozent – sichern Beamte über den Beamtentarif (Restkostentarif) einer frei wählbaren Privaten Krankenversicherung ab. An diesem Punkt helfen wir gerne mit einem unabhängigen und kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Aktuell geltende Beihilfesätze in Thüringen

PersonengruppeBeihilfesatzHöhe der privaten Restkostenversicherung
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst ohne Kind50 %50 %
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit einem Kind50 %50 %
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern70 %30 %
Beihilfeberechtigte im Ruhestand (Versorgungsempfänger)70 %30 %
Berücksichtigungsfähige Ehepartner / eingetragene Lebenspartner (Einkommensgrenze 18.000 € im zweiten Kj. vor Antragstellung)70 %30 %
Kinder (solange Kindergeld/Familienzuschlag gewährt wird)80%20 %
Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Wie Sie die verbleibenden Restkosten und nicht beihilfefähige Leistungen optimal absichern UND sich vor Kürzungen der Beihilfe Thüringen schützen können, erklären wir weiter unten im Beitrag – oder gerne direkt in unserer kostenlosen Online-Beratung für Beamte.

Wichtig: Alle Angaben in diesem Beitrag beziehen sich auf die individuelle Beihilfe nach den Thüringer Beihilfevorschriften, nicht auf die pauschale Beihilfe. Die pauschale Beihilfe ist seit Anfang 2020 in Thüringen wählbar und beträgt nie mehr als 50%. Die Wahl der pauschalen Beihilfe schließt die individuelle Beihilfe aus und ist unwiderruflich. Alle weiterführenden Infos, Vor- und Nachteile dazu gibt es hier: Pauschale Beihilfe: Vor- und Nachteile

Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe Thüringen?

Im Folgenden bieten wir einen Überblick wichtiger Leistungen der Beihilfe Thüringen. Da die Beihilfeverordnungen der Länder im Original über 100 Seiten fassen und regelmäßig aktualisiert werden können, empfehlen wir, konkrete Erstattungsfragen mit der zuständigen Beihilfestelle zu klären. Wir bemühen uns, unsere Inhalte auf dem aktuellen Stand der Thüringer Beihilfevorschriften zu halten, können die Verbindlichkeit der Angaben jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren.

1. Ambulante Behandlungen

Ambulante ärztliche Behandlungen sind beihilfefähig, wenn sie medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen sind (§ 7 ThürBhV). Als angemessen gilt eine Gebühr, die den Schwellenwert des GOÄ-Gebührenrahmens nicht überschreitet. Wird der Schwellenwert ohne besondere Begründung überschritten, ist die Differenz nicht beihilfefähig.

Behandlungen, die aufgrund besonderer Schwierigkeit oder Qualifikation des Facharztes über diesen Satz abgerechnet werden, trägt der Patient selbst oder kann diese über einen Beihilfeergänzungstarif der PKV absichern.

Arzneimittel und Verbandmittel

Von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern schriftlich verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel und Verbandmittel sind grundsätzlich beihilfefähig. Hormonelle Präparate zur Schwangerschaftsverhütung sind bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres beihilfefähig, wenn diese zur Behandlung einer Krankheit verordnet wurde (§ 18 ThürBhV).

Nicht beihilfefähig sind unter anderem:

  • Mittel zur Behandlung von Impotenz
  • Mittel zur Rauchentwöhnung
  • Mittel zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts
  • Mittel zur Verbesserung des Haarwuchses
  • Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, und
  • Vitaminpräparate, die keine Fertigarzneimittel im Sinne des § 4 Abs. 1 AMG sind.

Ausnahme: Im Einzelfall sind die oben genannte Mittel beihilfefähig, wenn sie nicht
zu dem Zweck eingesetzt werden, sondern nachweislich die Behandlung einer anderen Krankheit im Vordergrund steht.

Eigenbehalt: Auf jedes verordnete Arznei- oder Verbandmittel wird ein Eigenbehalt von 4 Euro von der festgesetzten Beihilfe abgezogen. Ausgenommen sind u. a. Kinder, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung. (§ 48 ThürBhV)

Fahrtkosten (§ 25 ThürBhV)

Fahrtkosten sind beihilfefähig – jeweils bis zur Höhe der niedrigsten Klasse regelmäßig fahrender Beförderungsmittel – in folgenden Fällen:

  • Im Zusammenhang mit stationären Krankenhausleistungen
  • Als Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch ohne stationäre Aufnahme)
  • Als Krankentransport mit fachlicher Betreuung während der Fahrt
  • Zu ambulanten / vor- oder nachstationären Behandlungen, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt wird – bis zu 200 Euro
  • In besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung der Festsetzungsstelle

Bei Nutzung eines privaten PKW: höchstens 20 Cent je gefahrenen Kilometer.

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)

Wichtige Thüringen-Besonderheit: Die Beihilfefähigkeit von Sehhilfen ist deutlich enger geregelt als in vielen anderen Bundesländern (§ 21 Abs. 6 ThürBhV i. V. m. Anlage 4 Nr. 2).

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Sehhilfen grundsätzlich beihilfefähig.
Ab dem 18. Lebensjahr sind Sehhilfen nur bei folgenden medizinischen Indikationen beihilfefähig (stets mit schriftlicher augenärztlicher Verordnung):

  • Blindheit beider Augen
  • Blindheit eines Auges und Sehschwäche des anderen Auges
  • gravierende Sehschwäche beider Augen
  • erhebliche Gesichtsfeldausfälle

Brillengläser sind ohne Brillenfassung nur bis zu den festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig (z. B. 31 Euro für ein sphärisches Einstärkenglas bis +/-6 dpt; 72 Euro für ein sphärisches Mehrstärkenglas). Brillenfassungen werden generell nicht von der Thüringer Beihilfe erstattet.

Kontaktlinsen sind nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen beihilfefähig. Pflege- und Reinigungsmittel für Kontaktlinsen sind nicht beihilfefähig.

Heilmittel – z. B. Physiotherapie, Massagen, Logopädie

Zu den beihilfefähigen Heilmitteln zählen:

  • Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Bestrahlungen
  • Massagen, Hydrotherapie, Bäder, Packungen
  • Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
  • Podologie
  • Ernährungstherapie

Voraussetzung: ärztliche Verordnung in Schriftform und Erbringung durch zugelassene Leistungserbringer (Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten etc.).

Welche Art von Heilmittel bis zu welchem Höchstbetrag von der Beihilfe übernommen wird, wird im Leistungskatalog der Thüringer Beihilfe auf 25 Seiten (!) ausführlich aufgelistet. Daher zeigen wir an dieser Stelle nur anhand von Beispielen, welche Kosten bei Heilmitteln beihilfefähig sind und anteilig erstattet werden.

Leistung Heilbehandlung (§ 19 ThürBhV i. V. m. Anlage 3)Beihilfefähiger Höchstbetrag
Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen13,80 €
Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung19,50 €
Krankengymnastik in einer Gruppe (2-8 Personen) – auch orthopädisches Turnen -, je Teilnehmer6,20 €
Krankengymnastische Behandlung/Bewegungsübungen im Bewegungsbad als Einzelbehandlung 23,60 €
Krankengymnastik/Bewegungsübungen in einer Gruppe im Bewegungsbad (bis 5 Personen), je Teilnehmer11,80 €
Manuelle Therapie zur Behandlung von Gelenkblockierungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten22,50 €
Chirogymnastik14,40 €
Erweiterte ambulante Physiotherapie, Mindestbehandlungsdauer 120 Minuten, je Behandlungstag81,90 €
Gerätegestützte Krankengymnastik, je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen, Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten)35,00 €
Ultraschallbehandlung – auch Phonophorese6,20 €
Logopädie Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechung, einmal je Behandlungsfall31,70 €
Logopädie Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten41,50 €
Logopädie Gruppenbehandlung Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten14,90 €
Podologie: Hornhautabtragung an beiden Füßen14,50 €
Nagelbearbeitung an beiden Füßen13,05 €

Heilpraktiker (§ 7 Abs. 1 ThürBhV i. V. m. Anlage 1)

Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind bis zu den im Leistungskatalog der Thüringer Beihilfe festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig:

LeistungsbeschreibungHöchstbetrag
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung12,50 €
Homöopathische Erstanamnese (mind. 1 Stunde, je Behandlungsfall)80,00 €
Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation (klassische Homöopathie)35,00 €
Eingehende Beratung (mind. 15 Minuten)18,50 €
Beratung außerhalb der normalen Sprechstundenzeit13,00 €
Beratung bei Nacht (20–7 Uhr)18,00 €
Beratung an Sonn- und Feiertagen20,00 €

Hilfsmittel

Ärztlich verordnete Hilfsmittel (Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke) sind beihilfefähig. Betriebskosten nur über 100 Euro im Kalenderjahr. Für Kinder bis 18 Jahre gilt diese Grenze nicht.

Beispiele für Hilfsmittel, die von der Beihilfe Thüringen prozentual erstattet werden (§ 21 ThürBhV i. V. m. Anlage 4 Nr. 1):

  • Alarmgerät für Epileptiker,
  • Anzieh-/Ausziehhilfen,
  • Atemtherapiegeräte,
  • Auffahrrampen für Krankenfahrstuhl,
  • Badewannensitz (bei Schwerstbehinderung, Totalendoprothese, Hüftgelenk-Luxations-Gefahr, Polyarthritis),
  • Bestrahlungsmaske für ambulante Strahlentherapie
  • Blindenführhund (einschließlich Geschirr, Hundeleine, Halsband, Maulkorb),
  • Blindenstock
  • Blutzuckermessgerät,
  • Computerspezialausstattung für Behinderte
  • Duschsitz/-stuhl,
  • Einlagen (orthopädische),
  • Elektro-Stimulationsgerät,
  • Ernährungssonde
  • Gehhilfen und -übungsgeräte,
  • Gehörschutz,
  • Gesichtsteilersatzstücke (Ektoprothese, Epithese, Vorlege-Prothese),
  • Heimdialysegerät,
  • Herz-Atmungs-Überwachungsgerät (-monitor),
  • Hörgeräte einschließlich der Nebenkosten, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begrenzt auf bis zu 1 500 Euro je Ohr,
  • Inhalationsgerät (auch Sauerstoff) und Zubehör, jedoch nicht Luftbefeuchter, -filter, -wäscher,
  • Kanülen und Zubehör,
  • Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
  • Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose,
  • Krankenfahrstuhl mit Zubehör,
  • Krankenpflegebett,
  • Maßschuhe, die nicht serienmäßig herstellbar sind, soweit die Aufwendungen 64 Euro übersteigen
  • Milchpumpe,
  • Orthese,
  • Orthoprothese
  • Rollator,
  • Spreizfußbandage,
  • Tinnitus-Gerät,
  • Toilettenhilfen bei Schwerbehinderten,
  • Urinale

Zahnärztliche Leistungen

Zahnärztliche Behandlungen sind im GOZ-Rahmen bis zum Schwellenwert beihilfefähig.

Thüringen-Besonderheit: Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sind nur zu 40 Prozent beihilfefähig – deutlich weniger als beispielsweise in NRW (70 %) oder Berlin (60 %).

Rechenbeispiel: Ein kinderloser Beamter (Bemessungssatz 50 %) erhält bei Zahnersatz-Laborkosten effektiv nur 20 % erstattet (50 % von 40 %). Hier empfiehlt sich dringend ein leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif der PKV.

  • Kieferorthopädie (§ 15 ThürBhV): Beihilfefähig nur bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr und Vorlage eines Heil- und Kostenplans. Ausnahme: schwere Kieferanomalien.
  • Implantate (§ 17 ThürBhV): Ohne besondere medizinische Indikation sind Aufwendungen für mehr als zwei Implantate je Kieferhälfte von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Vorherige Begutachtung erforderlich.
  • Beamte auf Widerruf (§ 8 Abs. 2 ThürBhV): Prothetische Leistungen, Inlays, Zahnkronen sowie implantologische und funktionsanalytische Leistungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig – Ausnahme bei Unfall im Vorbereitungsdienst oder mindestens 3 Jahren im öffentlichen Dienst.

Stationäre Krankenhausbehandlungen (§ 27 ThürBhV)

Allgemeine Krankenhausleistungen sowie vor- und nachstationäre Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern sind beihilfefähig. Bei Wahlleistungen gilt:

WahlleistungEigenbeteiligung
Wahlärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung)25,00 € je Aufenthaltstag
Zweibettzimmer7,50 € je Aufenthaltstag

Mehrkosten für ein Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig. Die Begleitperson ist beihilfefähig, wenn dies medizinisch erforderlich ist.

Welche PKV für Beamte passt am besten zum Leistungskatalog der Beihilfe Thüringen?

Als unabhängiger Versicherungsspezialist für den öffentlichen Dienst beraten wir alle Beamtenanwärter und Beamte kostenfrei zur Beihilfe und PKV. Wir erstellen für Sie unverbindlich einen transparenten Vergleich der besten Beamtentarife und finden für Sie den optimalen Anbieter. Sprechen Sie uns gerne an.

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Psychotherapie (§§ 9–13 ThürBhV)

Beihilfefähig sind psychotherapeutische Behandlungen bei folgenden Krankheitsbildern:

  • Affektive Störungen (depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie)
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • Somatoforme Störungen und dissoziative Störungen
  • Anpassungsstörungen und Reaktionen auf schwere Belastungen
  • Essstörungen
  • nichtorganische Schlafstörungen
  • sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Verhaltensstörungen und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

Darüber hinaus ist Psychotherapie neben somatischer Behandlung möglich, u. a. bei psychischen Störungen durch psychotrope Substanzen (bei bestehender Abstinenz) oder bei schizophrenen und affektiven psychotischen Störungen. Voraussetzung ist grundsätzlich die vorherige Anerkennung durch die Festsetzungsstelle auf Basis eines vertrauensärztlichen Gutachtens.

Nicht beihilfefähig (§ 13 ThürBhV): u. a. Familientherapie, Gesprächspsychotherapie (z. B. nach Rogers), Gestalttherapie, körperbezogene Therapie, konzentrative Bewegungstherapie, Logotherapie, Musiktherapie, Heileurhythmie, Psychodrama, respiratorisches Biofeedback, Transaktionsanalyse.

Beihilfefähige Sitzungskontingente (§§ 11–12 ThürBhV)

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Erwachsene (§ 11 ThürBhV):

  • Einzelbehandlung: Regelfall 50 Sitzungen; in besonderen Fällen weitere 30; wenn Behandlungsziel nicht erreicht, höchstens weitere 20 Sitzungen
  • Gruppenbehandlung: Regelfall 40 Sitzungen; in besonderen Fällen weitere 20; wenn Behandlungsziel nicht erreicht, höchstens weitere 20 Sitzungen

Analytische Psychotherapie – Erwachsene (§ 11 ThürBhV):

  • Einzelbehandlung: Regelfall 80 Sitzungen; bei erneuter Begründung weitere 80; in Ausnahmefällen nochmals 80; wenn Behandlungsziel nicht erreicht, bis zu 60 weitere Sitzungen
  • Gruppenbehandlung: entsprechende Kontingente in Stufen zu je 40 Sitzungen

Verhaltenstherapie (§ 12 ThürBhV):

  • Einzelbehandlung: Regelfall 45 Sitzungen; wenn Behandlungsziel nicht erreicht, weitere 15; in besonders begründeten Ausnahmefällen weitere 20 Sitzungen
  • Gruppenbehandlung: gleiche Kontingente

Psychosomatische Grundversorgung (§ 10 ThürBhV, ohne Gutachtenverfahren):

  • Verbale Intervention: bis zu 25 Sitzungen je Krankheitsfall
  • Autogenes Training / Jacobsonsche Relaxationstherapie / Hypnose: bis zu 12 Sitzungen

Kuren und Rehabilitation (§§ 28–29 ThürBhV)

Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen sind nur beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Maßnahme anerkannt hat.

Besonderheit Thüringen – 5-Jahres-Wartezeit bei Erstkur: Ambulante Kuren sind erstmalig erst nach einer Wartezeit von insgesamt fünf Jahren Beihilfeberechtigung beihilfefähig. Im laufenden oder den drei vorausgegangenen Kalenderjahren darf keine anerkannte Kur durchgeführt worden sein. Die medizinische Notwendigkeit ist vorab nachzuweisen; bei aktiven Beamten durch amts- oder vertrauensärztliches Gutachten.

Beihilfefähig bei Kuren sind u. a. ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel sowie Unterkunft und Verpflegung bis zu 26 Euro pro Tag, begrenzt auf höchstens 21 Tage.

Beihilfe Thüringen: Was übernimmt die Beihilfe bei Pflege?

Bei dauernder Pflegebedürftigkeit sind Aufwendungen für häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege beihilfefähig (§§ 30 ff. ThürBhV).

PflegestufeHäusl. Pflege Pflegekräfte (max. mtl.)Pauschalbeihilfe Angehörige (mtl.)Vollstationäre Pflege (pflegebedingt, mtl.)
Pflegestufe I671 €244 €1.064 €
Pflegestufe II1.341 €458 €1.330 €
Pflegestufe III2.012 €728 €1.612 €
Pflegestufe III Härtefall3.352 €728 €1.995 €

Kurzzeitpflege (§ 33 ThürBhV): Bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr, erweiterbar um bis zu 1.612 Euro aus dem nicht genutzten Verhinderungspflege-Kontingent (max. 3.224 Euro).

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 34 ThürBhV): Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, sofern die Pflegeversicherung hierfür anteilige Zuschüsse gezahlt hat.

Eigenbehalt und Belastungsgrenze (§§ 48–49 ThürBhV)

Eigenbehalt Arzneimittel: 4 Euro je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel, abgezogen von der festgesetzten Beihilfe. Ausgenommen: Kinder, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Schwangerschaft, Harn- und Blutteststreifen.

Belastungsgrenze: 2 % der jährlichen Dienst- oder Versorgungsbezüge (für chronisch Kranke: 1 %). Wird die Grenze überschritten, entfällt der weitere Eigenbehalt für den Rest des Kalenderjahres. Antrag bis spätestens Ablauf des Folgejahres.

Wie wird die Beihilfe Thüringen beantragt?

Die Beihilfe muss schriftlich beantragt werden, unter Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter. Die Anträge und alle anderen Formulare rund um die Beihilfe finden Sie hier:

Thüringer Beihilfeformulare

Auch die elektronische Antragstellung ist im Freistaat Thüringen nun rund um die Uhr möglich. Über folgenden Link finden Sie die Beihilfe-Onlinebeantragung:

Elektronische Beihilfeanträge

Festsetzungsstellen:

  • Aktive Beamte: zuständige oberste Dienstbehörde oder nachgeordnete Behörde
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre): zuständige Versorgungsstelle

Die Beihilfe wird auf das Bezügekonto überwiesen.

Thüringen-Besonderheit: Mindestbetrag für Beihilfeanträge (§ 50 Abs. 2 ThürBhV)
Wichtig: Beihilfe wird nur gewährt, wenn die (durch Belege nachgewiesenen) Leistungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Werden diese in zehn Monaten nicht erreicht, genügen mehr als 15 Euro. Rechnungsbelege daher bündeln und gesammelt einreichen.

Antragsfrist: 12 Monate
Die Antragsfrist beträgt 12 Monate ab Entstehung der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung – deutlich kürzer als die 24-Monats-Frist in NRW. Die Kombination aus 200-Euro-Mindestbetrag und Jahresfrist erfordert aktives Rechnungsmanagement.

Kontakt: Beihilfestelle Thüringen

Die zentrale Beihilfestelle des Thüringer Landesamtes für Finanzen (TLF) befindet sich in Gera. Kontakt ist per Post (Ernst-Toller-Straße 14, 07545 Gera), Telefon (0361 57 3628-144) oder E-Mail (poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de) möglich. Persönliche Besuche erfordern eine vorherige Terminabsprache.

Die Telefonzentrale der Beihilfestelle hat folgende Telefonnummern:
0361 57-3628-141
0361 57-3628-143
0361 57-3628-144

Telefonsprechzeiten sind

  • Dienstag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
  • Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Welche Private Krankenversicherung passt zur Beihilfe Thüringen?

Die Wahl der richtigen PKV ist für Beamte und Beamtenanwärter entscheidend, um spätere Leistungslücken und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Der Restkostentarif der privaten Krankenversicherung sollte die verbleibenden Aufwendungen nach Beihilfe übernehmen.

In der Praxis entstehen durch mehrere Thüringen-spezifische Regelungen erhebliche Lücken:

  • Zahnersatz-Laborkosten: nur 40 % beihilfefähig (§ 14 ThürBhV)
  • Sehhilfen für Erwachsene: nur bei äußerst eng definierten Indikationen beihilfefähig (Anlage 4 Nr. 2)
  • Wahlleistungen Krankenhaus: Eigenbeteiligung 25 € / 7,50 € täglich (§ 27 ThürBhV)
  • Arzneimittel-Eigenbehalt (§ 48 ThürBhV)

Ein passgenauer Beihilfeergänzungstarif schließt diese Lücken und schützt außerdem vor zukünftigen Leistungskürzungen. Als unabhängige Versicherungsspezialisten für den öffentlichen Dienst beraten wir Beamte in Thüringen kostenfrei und neutral.

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Wissenswertes zur Beihilfe

Weitere Informationen zum Thema Beihilfe für Beamte finden Sie auch auf folgenden Seiten: