PKV oder GKV: Sollten Beamte sich privat oder gesetzlich versichern?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll für Beamte attraktiver gemacht werden. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten die meisten Vorteile, steht in den Medien aber oft in der Kritik. Zu Recht? In diesem Beitrag betrachten wir die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV. Wir zeigen auf, warum die private Versicherung für die meisten Staatsdiener die bessere Wahl bleibt und wer ein wirtschaftliches Interesse daran hat, mehr Beamte in die GKV zu holen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Beamte müssen sich nicht privat krankenversichern. Mit dem Beamtenstatus hat man automatisch die freie Wahl, ob man sich in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenkasse versichert.
- Die Politik will die GKV für Beamte mit der sogenannten „pauschalen Beihilfe“ über einen monatlichen Zuschuss attraktiver machen. Doch dieses Modell birgt im Vergleich zur PKV viele Nachteile.
- Die meisten Beamten und Beamtenanwärter entscheiden sich aufgrund finanzieller Vorteile und der besseren medizinischen Versorgung für die private Absicherung.
Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?
Dem Denkfehler, dass Beamte verpflichtet sind, sich privat zu versichern, können wir klar widersprechen: Kein Beamter MUSS sich privat krankenversichern. Mit der Aufnahme in ein Beamtenverhältnis haben sie freie Wahl bei der Krankenversicherung und können natürlich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Warum die meisten trotzdem in die private Krankenversicherung wechseln, hat plausible Gründe, die wir weiter unten aufführen.
Manch einer behauptet, dass Beamte sich in einigen Bundesländern trotzdem nahezu gezwungen fühlen, sich privat zu versichern. Ganz einfach, weil es viel günstiger ist: Hier bekommen Beamte und Beamtenanwärter nur in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung eine individuelle Beihilfe vom Dienstherren. Und damit die Hälfte ihrer Behandlungs- und Medizinkosten erstattet. In der gesetzlichen Krankenkasse müssten Beamte den vollen Kassenbeitrag zu 100 Prozent selbst zahlen. Das will natürlich niemand.
Statt PKV: Die gesetzliche Krankenkasse soll für Beamte interessanter werden
Derzeit haben Beamte in neun von 16 Bundesländern die Möglichkeit, mit der „pauschalen Beihilfe“ einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen: In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen werden die Beiträge zur GKV mit der pauschalen Beihilfe bezuschusst. Deswegen verschärfen sich aktuell die politischen Diskurse mit der Forderung, dass alle Bundesländer und der Bund diesen Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.
Beamte und Beamtenanwärter sollen dadurch in jedem Bundesland „wirklich frei entscheiden“ dürfen, ob sie sich lieber privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Das ist ja erstmal schön und gut. Doch dass die pauschale Beihilfe nicht ansatzweise mit den Leistungen und Vergünstigungen der individuellen, anwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe in der PKV mithalten kann, wird mit keinem Wort diskutiert. Die Nachteile, die die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der GKV für gesetzlich versicherte Beamte mit sich bringt, erläutern wir in unserem Artikel über die pauschale Beihilfe ausführlich.
PKV oder GKV: Welche Krankenversicherung ist für Beamte die bessere Wahl?
Sicher gibt es für Beamte in beiden Versicherungssystemen, in der freiwillig gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung, Vor- und Nachteile. Aufgrund der finanziellen Vorteile und der besseren Gesundheitsleistungen entscheiden sich die meisten Beamten und Beamtenanwärter für die private Krankenversicherung. In Einzelfällen kann aber die GKV für Beamte sinnvoller sein.
Denn ganz wichtig: Wir wollen hier nicht um jeden Preis die private Krankenversicherung vermarkten, sondern prüfen jeden Fall individuell und zeigen dir unverbindlich die für dich beste Lösung auf. Stellt sich heraus, dass die GKV für deine Lebenssituation die bessere und günstigere Wahl ist, werden wir dir ganz sicher nicht zur PKV raten. Kommt die Private Krankenversicherung aber für dich – aufgrund deines Alters, des Gesundheitszustandes und der voraussichtlichen Beamtenlaufbahn – in Frage, stehen wir mit Überzeugung hinter den Vorteilen der PKV: Warum sollte man die finanziellen und medizinischen Vorzüge nicht nutzen, wenn man als Beamter das Privileg hat, zu wählen?
Die Entscheidung, ob PKV oder GKV, ist eine lebenswichtige und darf nicht unterschätzt werden. Gerade wenn man sich zu Beginn der Beamtenlaufbahn entscheiden muss, kann die Wahl der falschen Krankenversicherung lebenslange finanzielle Einbußen oder große Kompromisse in der Gesundheitsversorgung bedeuten. Doch leider hat der Gesetzgeber geregelt, dass wenn man sich einmal für die GKV in Verbindung mit pauschaler Beihilfe entscheidet, diese Entscheidung unwiderruflich ist. Merkt ein junger Beamter also nach ein paar Jahren – z.B. im Vergleich mit seinen privat versicherten Kollegen – dass er mit der privaten Krankenversicherung auf lange Sicht besser und günstiger versichert wäre, kann er nicht mehr wechseln. Es sei denn, er wechselt in ein Bundesland ohne Pauschale Beihilfe. Sollten in naher Zukunft jedoch alle Bundesländer diese Option für Beamte einführen, entfällt auch diese Möglichkeit, aus der gesetzlichen Kasse jemals „herauszukommen“.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen PKV und GKV
1. Beihilfeanspruch für Beamte in der PKV
Der Dienstherr bezuschusst die Kosten für eine private Krankenversicherung mit mindestens 50 und maximal 80 Prozent. Ein Riesenvorteil für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag selbst zahlen müssten. Alle Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherrn, sodass sie nur noch die Restkosten privat versichern müssen. Dafür bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften spezielle Beamtentarife und Beihilfeergänzungstarife an, die individuell auf die Lebenssituation und den persönlichen Bedarf angepasst werden können.
Ausgenommen sind die Bundesländer, welche die pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamte und Beamtenanwärter anbieten. Doch auch Beamten in den betreffenden Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen raten wir (in den meisten Fällen) von der Pauschalen Beihilfe ab. Allein die schlechten Leistungen und regelmäßigen Kürzungen in der GKV sowie die Berechnung der Beiträge auf Basis des Einkommens sind Gründe genug, sich gegen dieses Modell zu entscheiden. Hinzu kommen die schlechtere Beitragsentwicklung und steigenden Kosten im Alter: Die Pauschale Beihilfe bleibt immer – also auch für pensionierte Beamte – bei 50 Prozent, während die individuelle Beihilfe in Verbindung mit dem Beamtentarif einer PKV auf bis zu 70 Prozent steigt. Ausführlicher begründen wir Vor- und Nachteile der Pauschalen Beihilfe in diesem Blogbeitrag.
2. Bessere medizinische Versorgung und höherwertige Leistungen in der PKV
Der wohl bedeutendste Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse ist der medizinische Standard. Wer auf die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung schaut, stellt bereits im ersten Satz fest: „Einen wirklichen „Katalog“ im Sinne einer Liste gibt es nicht.“ Und weiter: „Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Möchte man so etwas von seinem Arzt hören? Dass man bestimmte Therapiemaßnahmen, Behandlungen und Medikamente gar nicht erst in Erwägung zieht, weil sie das Maß des Notwendigen überschreiten?
Die GKV verfährt nach dem Sachleistungsprinzip: Sie schreibt weitestgehend vor, wie die Patienten versorgt werden sollen. Die Versicherten haben in Anbetracht ihrer Gesundheit kaum Entscheidungsfreiheit, können beispielsweise Arzt und Krankenhaus nicht frei wählen.
In der privaten Krankenversicherung wird das eindeutig anders und besser geregelt. Es werden die Leistungen übernommen, „die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.“ GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) § 1 Abs. 2. Diese weiter gefasste Formulierung hat enorme Auswirkungen auf die Leistungen, die der Patient in Anspruch nehmen kann. Die medizinische Versorgung ist umfangreicher, oft qualitativ hochwertiger und es kann ebenfalls auf innovativere Heilmethoden zurückgegriffen werden. Ein guter PKV-Tarif erstattet bis zum dreifachen Satz und über die Grenzen der Gebührenordnung für Ärzte hinaus.
Zu guter Letzt könnten wir noch darüber diskutieren, dass Privatpatienten bei Terminvergaben bevorzugt werden, z.B. schneller einen Facharzt bekommen und wie fair das ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Kurz: Die PKV verfährt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Hier hat der Patient ein Mitspracherecht bei der Wahl der Behandlung, der Ärzte und Krankenhäuser.
3. Garantierte Leistungen in der PKV gegenüber Leistungskürzungen in der GKV
In der Privaten Krankenversicherung werden die einmal vertraglich vereinbarten Leistungen lebenslänglich garantiert, die PKV darf nicht nachträglich kürzen. Die gesetzliche Krankenkasse bzw. der Gesetzgeber darf die kassenärztlichen Gesundheitsleistungen jederzeit einschränken, kürzen und streichen. Und wie wir alle wissen, tun sie das nicht zu knapp. Die Selbstbeteiligungen bei Kassenpatienten steigen und wegfallende Leistungen müssen durch private Zusatzversicherungen (z.B. bei Zahnersatz) abgesichert werden.
4. PKV ermöglicht individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes
In der privaten Krankenversicherung werden die Tarife individuell und bedarfsgerecht zusammengestellt: Vom Hochleistungs- bis zum Basisversicherungsschutz ist alles möglich, auf Wunsch auch mit beitragssenkenden Selbstbeteiligungen. Die versicherten Leistungen können nach den persönlichen Bedürfnissen gewählt werden und passen sich dem jeweiligen Beihilfeanspruch an. Außerdem wird eine freie Arzt- und Krankenhauswahl ermöglicht. Je nach Beihilfeverordnung des Bundeslandes oder des Bundes können die unterschiedlichen Leistungslücken abgesichert werden. In der GKV stehen allen Versicherten dieselbe Grundversorgung zu – ohne Wahlleistungen. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und enthalten zahlreiche Lücken und Eigenbeteiligungen. Alles, was darüber hinaus gewünscht wird, muss zusätzlich privat versichert werden.
5. Die Beiträge steigen in der GKV stärker und öfter
Die Private Krankenversicherung gerät oft in Verruf, weil sie auf lange Sicht immer teuer wird. Das ist korrekt. Denn jegliche Form von Krankenversicherung wird mit Blick auf die Zukunft teurer. Gründe für die Beitragserhöhungen sind: Unsere steigende Lebenserwartung, mit der wir mehr Gesundheitsleistungen im Alter in Anspruch nehmen, steigende Kosten im Gesundheitswesen (für Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten, Medikamente und Technik) sowie die allgemeine Inflation. Im Vergleich zur PKV steigen die Beträge der GKV jedoch deutlich stärker. Dafür braucht man nur die Beitragsanpassungen der gesetzlichen Krankenkassen der letzten 10 Jahre betrachten:
Durch das historische Rekordhoch der Kassenbeiträge in 2025, vor allem aufgrund der stark gestiegen Zusatzbeiträge, kletterte der Gesamtbeitragssatz in der GKV auf durchschnittlich 17,1 Prozent. Damit sind die Lohnnebenkosten insgesamt auf über 42 Prozent des Bruttolohns gestiegen. Kassenpatienten müssen auch im Jahr 2026 wieder mit Anpassungen und steigenden Höchstbeiträgen rechnen: Für 2026 wird ein durchschnittlicher GKV-Beitragssatz (inklusive Zusatzbeitrag) von teils über 17,5 % prognostiziert.
Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenversicherer regelmäßig die Leistungen kürzen, die die Versicherten dann wieder aus eigener Tasche zuzahlen müssen. Das kann Beamten in der PKV nicht passieren (siehe oben). Ein Grund dafür ist das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Kassen: Da jedes Familienmitglied, Studenten, Arbeitsuchende, Bürgergeldempfänger sowie Asylbewerber (nach der Wartezeit) in der GKV kostenlos versichert sind, müssen die Beitragssätze immer wieder angehoben werden.
6. Berechnung der Beträge: GKV ist nachteilig für besserverdienende Beamte
Ein großer Nachteil der gesetzlichen Krankenkasse für Beamte ist, dass der monatliche Beitrag nach dem Einkommen berechnet wird: Eine gute Besoldung führt deshalb schnell zu hohen Krankenkassenbeiträgen. Aktuell würde man als Beamter in der GKV einen Beitragssatz von 14 Prozent der monatlichen Besoldung plus den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse zahlen. Für die Kalkulation der Kosten wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.812,50 Euro berücksichtigt. Demnach beträgt der Höchstbetrag für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung für Beamte (ohne Pflegeversicherung) im Schnitt bei 1.018 Euro im Monat. Je nach Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse kann der tatsächliche Höchstbeitrag schwanken (teilweise auch über 1.200 € inkl. Pflegeversicherung). Eine enorme monatliche Belastung.
7. Die PKV ist für Beamte auch im Alter günstiger als die GKV
Der letztgenannte Unterschied zwischen PKV und GKV ist zugleich einer der bedeutendsten Vorteile der privaten Krankenversicherung: Die PKV-Beiträge reduzieren sich mit dem Eintritt in den Ruhestand. Wie bereits in Punkt 1 erwähnt, steigt die individuelle Beihilfe ab dem Zeitpunkt der Pensionierung auf 70 Prozent. Der zu versichernde Anteil an den Krankenkassenkosten reduziert sich somit im Ruhestand auf 30 Prozent. Die Alterungsrückstellungen, die man in jungen eingezahlt und angespart hat, schützen zusätzlich vor hohen Beitragssteigerungen im Alter. Anders die gesetzliche Krankenkasse: Als freiwilliges Mitglied in der GKV, berechnet sich der Beitrag auf Grundlage aller Einkünfte, also sind neben der Pension auch Einkünfte aus Mieteinnahmen und Kapitalerträgen ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge.
Warum will die Politik die GKV für Beamte attraktiver machen?
Die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherer sind leer und müssen jedes Jahr vom Staat in Milliardenhöhe unterstützt werden. Im letzten Jahr belief sich der Bundeszuschuss zur GKV auf 14,5 Milliarden Euro. Schaut man sich die wirtschaftliche Entwicklung an – 2007 lag dieser Zuschuss noch bei 2,5 Milliarden – sind die Aussichten alles andere als rosig. Hinzu kommt, dass in der gesetzlichen Versicherung keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Die Einnahmen, die reinkommen, werden direkt wieder ausgegeben.
Die PKV dagegen trifft Vorsorge für die steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter. 2024 haben die Alterungsrückstellungen in der PKV ein Rekordniveau erreicht: Das Gesamtvolumen der gebildeten Alterungsrückstellungen der privat Kranken und Pflegeversicherten belief sich auf rund 355,4 Milliarden Euro (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.).
Allein deswegen sind Staatsdiener eine wünschenswerte Zielgruppe für die gesetzlichen Kassen: Beamte verdienen im Schnitt gut und sind willkommene Beitragszahler. Wir erinnern uns: In der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. In diesem Zusammenhang kann man sich durchaus mal fragen: Wie steht es denn um die Politiker selbst? Denn: Auch Bundestagsabgeordnete bekommen Beihilfe.
In welcher Krankenkasse sind die meisten Politiker versichert?
Bundestagsabgeordnete haben, ähnlich wie Beamte, Anspruch auf Beihilfe. Auch bei ihnen übernimmt die Beihilfe 50 bis 70% der Krankheitskosten, weshalb für die restlichen Kosten der Abschluss einer PKV wirtschaftlich attraktiver ist als die gesetzliche Pflichtversicherung. Laut einer Umfrage des ZDF Magazins „Frontal 21“ ist die große Mehrheit der Bundestagsabgeordnete privat krankenversichert. Vor allem aber die gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien und auch der Gesundheitsminister genießen die Vorteile der PKV. Das lassen wir mal so stehen.
Wann sollten Beamte sich besser gesetzlich versichern?
Die PKV ist für Beamte nicht immer günstiger als die gesetzliche Krankenkasse. In bestimmten familiären Situationen kann es sich für Beamte und Beamtenanwärter lohnen, freiwillig in der GKV versichert zu bleiben. Beispielsweise bieten die privaten Versicherer keine beitragsfreie Familienversicherung. Alleinverdiener in einer kinderreichen Familie, können ihre Lebenspartner und Kinder in der gesetzlichen Versicherung kostenlos mitversichern. Dass die gesetzliche Kasse jedes Familienmitglied kostenlos versichert, ist aber leider auch der Grund dafür, dass es immer wieder zu Beitragserhöhungen kommt.
Auch für Beamte mit schweren Vorerkrankungen kann die GKV vorteilhaft sein, wenn sie in der privaten Versicherung hohe Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse zu erwarten haben. Allerdings gibt es für Beamte und Beamtenanwärter immer noch die Möglichkeit, über die sogenannte Öffnungsklausel trotz Vorerkrankung eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Wann der Abschluss einer PKV über die Öffnungsaktion Sinn macht, und welche Fristen man dafür einhalten muss, erklären wir in diesem Beitrag:
Wann sich die Öffnungsaktion in der PKV lohnt
Fazit: Sollten Beamte sich privat oder gesetzlich versichern?
Betrachtet man allein die systematischen Unterschiede zwischen PKV und GKV, ist die Private Krankenversicherung für die meisten Beamten zweifellos die bessere Wahl. Schließlich haben wir nur diese eine Gesundheit. Entscheidet man sich schon in jungen Jahren als Beamtenwärter für die PKV, profitiert man von deutlich günstigeren Beiträgen. Im Krankheitsfall bietet sie die beste Absicherung und eine umfangreiche medizinische Versorgung, bei der wir selbst mitentscheiden können, wer uns wann, wo und wie behandelt. Nachträgliche Kürzungen des Leistungsniveaus sind ausgeschlossen und auch im Alter bringt die private Krankenvollversicherung für Beamte keine Nachteile mit sich – im Gegenteil.
Trotz allem ist es ratsam, für jede private und berufliche Situation individuell zu vergleichen, ob die freiwillige GKV oder die private Krankenversicherung mehr Vorteile mit sich bringt. Und nicht zu vergessen: Nicht jeder PKV-Tarif ist gleichermaßen empfehlenswert. Auch hier gibt es eine breite Palette von minderwertigen, überteuerten Tarifen bis hin zu leistungsstarken und langfristig beitragsstabilen Tarifen. Wir unterstützen dich gerne bei dieser Entscheidung und beraten dich unabhängig und unverbindlich.