Bundesland Bremen · Stand August 2026

Beihilfe Bremen 2026: Bemessungssätze, Leistungen, App & Anträge

Was zahlt die Beihilfe in Bremen, wer hat Anspruch und wie reicht man Rechnungen ein? Auf dieser Seite finden Sie Ihren persönlichen Beihilfesatz, die Regeln der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) und einen Überblick über die Leistungen der Beihilfe – mit Rechenbeispielen, die zeigen, was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet.

Beihilfesatz Bremen

50 – 85 %

ambulant & stationär

70 % ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind
70 % für berücksichtigungsfähigen Partner
bis 80 % für Pensionäre
80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Über 18 Jahre Erfahrung

Spezialisiert ausschließlich auf den öffentlichen Dienst seit 2008.

Geprüfte Fachkenntnis

Versicherungsmakler nach §34d GewO mit laufender IDD-Weiterbildung.

Über 12.000 Mandanten

Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Pensionäre aus allen Bundesländern.

100 % ungebunden

Wir sind nicht an Versicherer gebunden und beraten anbieterneutral.

Autor und Aktualisierung

Shahryar Honarbakhsh, unabhängiger Versicherungsmakler für Beamte (§ 34d GewO). Spezialisiert auf Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte seit 2008. Mitglied im Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.

Stand: 26.08.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bremen beträgt Ihr Beihilfesatz als aktive Beamtin oder aktiver Beamter grundsätzlich 50 % – mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er auf 70 %. Der Satz gilt ambulant und stationär gleichermaßen.
  • Zuständige Beihilfestelle für die Landes- und Stadtbeamtinnen und -beamten ist Performa Nord, ein Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen.
  • Anträge reichen Sie über die Beihilfe-App, per Post oder persönlich bei Performa Nord ein. Eine Einreichung per E-Mail ist nach § 13 BremBVO nicht zulässig.
  • Bremen bietet seit dem 1. Januar 2020 alternativ die pauschale Beihilfe an – einen hälftigen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, der auch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte gilt.
  • Die Bremer Beihilfe erhebt einen jährlichen Eigenbehalt (Kostendämpfungspauschale), gestaffelt nach Bemessungssatz. Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 entfällt er.
  • Für die PKV entscheidend: Der Tarif muss zu Ihrem Satz und zu den Lücken der BremBVO passen. Sonst bleiben Eigenanteile.

Wer hat in Bremen Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind in Bremen grundsätzlich alle aktiven und ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Freien Hansestadt Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven – unter Bedingungen auch ihre Angehörigen.

Rechtsgrundlage ist § 80 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) in Verbindung mit der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO). Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn: Sie deckt einen Teil der Gesundheitskosten, den Rest bestreiten Beamtinnen und Beamte über eine ergänzende Krankenversicherung. Zum Kreis der Berechtigten gehören:

  • Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter sowie Referendarinnen und Referendare
  • Richterinnen und Richter im bremischen Landesdienst
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Ruhestand, Witwen, Witwer, Waisen)
  • berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner bis zur Einkommensgrenze
  • Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind – in der Regel bis zum 25. Lebensjahr

Beihilfesätze in Bremen: Wie hoch ist Ihr Bemessungssatz?

In Bremen beträgt der Beihilfesatz für aktive Beamtinnen und Beamte grundsätzlich 50 %. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt er auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten für ihre eigenen Aufwendungen 70 %, Kinder 80 %.

Der Bemessungssatz ist personenbezogen: Jede berücksichtigte Person – Beihilfeberechtigte, Ehepartner, Kind – hat einen eigenen Satz, der für ihre jeweils eigenen Aufwendungen gilt. Besonderheit in Bremen: Bei Pensionären, Angehörigen, Witwen oder Witwern erhöht sich der Satz je Kind um 5 %. Der jeweilige Beihilfesatz gilt ambulant und im Krankenhaus in gleicher Höhe.

So wird Ihr Beihilfesatz in Bremen berechnet (§ 12 BremBVO):

Ihre SituationBemessungssatz (ambulant & stationär)
Aktive/r Beihilfeberechtigte/r, kein oder ein Kind50 %
Aktive/r Beihilfeberechtigte/r, zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder70 %
Berücksichtigungsfähige/r Ehe- oder Lebenspartner:in70 %
Berücksichtigungsfähige/r Ehe- oder Lebenspartner:in von Ruhestandsbeamten mit berücksichtigungsfähigem Kind (je +5 %)65 % (bis 80 %)
Versorgungsempfänger:in (Ruhestand), Grundsatz60 %
Versorgungsempfänger:in mit berücksichtigungsfähigen Angehörigen (je +5 %)bis 80 %
Empfänger:in von Witwen- oder Witwergeld (je +5 % pro berücksichtigungsfähigem Kind)70 % (bis 85 %)
Für berücksichtigungsfähige Kinder & Waisen80 %

Drei Beispielrechnungen 

Beispiel 1: Junglehrerin, ledig, kinderlos: Für ihre eigenen Aufwendungen gilt der Grundsatz von 50 %. Die private Krankenversicherung muss ambulant wie stationär die übrigen 50 % abdecken.

Beispiel 2: Polizeibeamter, verheiratet, ein Kind: Ein einzelnes Kind erhöht seinen eigenen Satz nicht – er bleibt bei 50 %. Ist der Partner berücksichtigungsfähig (Einkommen unter der Grenze), erhält dieser für seine eigenen Aufwendungen 70 %; für das Kind gelten 80 %.

Beispiel 3: Finanzbeamtin, verheiratet, zwei Kinder, Partner mit geringem Einkommen: Weil zwei Kinder berücksichtigungsfähig sind, steigt ihr eigener Satz auf 70 %. Für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner gelten 70 %, für die Kinder jeweils 80 %. Ein PKV-Tarif, der für sie ambulant und stationär noch 30 % übernimmt, reicht damit aus.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner

Ihr Ehe- oder Lebenspartner gilt in Bremen als berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor der Antragstellung die Grenze von 12.000 Euro nicht übersteigt. Dann werden seine Aufwendungen mit einem eigenen Satz von 70 % (bei aktiven Beamten) beihilfefähig.

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Der Nachweis erfolgt in der Regel über eine Kopie des Steuerbescheids. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dieselbe Grenze. Kein Anspruch besteht, wenn der Partner selbst beihilfeberechtigt ist.

Tipp: Fällt das Einkommen des Partners im laufenden Jahr deutlich – etwa durch Elternzeit oder Jobverlust – kann die Beihilfe auf Antrag unter Zugrundelegung der reduzierten Einkünfte neu berechnet werden, wenn das günstiger ist. Diese Möglichkeit übersehen viele und verschenken bares Geld.

Besonderheiten in Bremen: Wahlleistungen & Heilpraktiker nicht beihilfefähig

Anders als beim Bund oder in einigen anderen Ländern zahlt die Beihilfe Bremen grundsätzlich weder Wahlleistungen im Krankenhaus noch Heilpraktikerleistungen.

Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind in Bremen nicht beihilfefähig – § 80 Abs. 2 BremBG bietet dafür keine Rechtsgrundlage. Ebenso ausgeschlossen sind Aufwendungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Wer Wert auf privatärztliche Behandlung, ein Zweibettzimmer oder Heilpraktikerbehandlungen legt, braucht dafür die entsprechenden Bausteine der privaten Krankenversicherung und einen leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif.

Welcher PKV-Tarif passt zu den Besonderheiten der Bremischen Beihilfe? Jetzt unverbindlich vergleichen.

Höhe der Kostendämpfungspauschale (Eigenbehalt)

Die Beihilfe Bremen mindert die beihilfefähigen Aufwendungen um einen jährlichen Selbstbehalt, in anderen Bundesländern auch Kostendämpfungspauschale genannt.

Die Pauschale richtet sich in Bremen nach dem individuellen Bemessungssatz der beihilfeberechtigten Person. Als Orientierung gelten je Kalenderjahr:

  • 100 Euro bei 50 % Beihilfesatz
  • 80 Euro bei 60 % Beihilfesatz
  • 70 Euro bei 70 % Beihilfesatz

Weil sich die Beträge durch Änderungen verschieben können, sollten Sie den aktuell gültigen Wert vor der Antragstellung bei Performa Nord prüfen.

  • Der Selbstbehalt entfällt für gesetzlich Krankenversicherte.
  • Er entfällt außerdem für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis einschließlich A 9 mit Dienstbezügen, für entsprechende Versorgungsempfänger sowie für Anwärterinnen und Anwärter mit Einstiegsamt A 6 bis A 9.
  • Nicht abgezogen wird der Selbstbehalt bei Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftigkeit sowie bei bestimmten Geburtsfällen.

Pauschale Beihilfe – das Bremer Wahlrecht

Seit dem 1. Januar 2020 können Beamte in Bremen alternativ zur individuellen Beihilfe die pauschale Beihilfe wählen: Der Dienstherr übernimmt damit die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags und zahlt diesen monatlich mit der Besoldung aus.

Rechtsgrundlage ist § 80 Abs. 4 und 5 BremBG. Wählbar ist die pauschale Beihilfe von Beamtinnen und Beamten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die eine private Krankenvollversicherung haben oder die über entsprechende Vorversicherungszeiten in der GKV verfügen.

Die wichtigsten Fakten

  • Die pauschale Beihilfe beträgt grundsätzlich die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung – unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht. Bezuschusst werden damit maximal 50% des Höchstbetrags in der GKV oder maximal 50% der Kosten für den Basistarif einer privaten Krankenvollversicherung.
  • Die pauschale Beihilfe erhöht sich nicht ab Geburt des 2. Kindes oder bei Eintritt in den Ruhestand.
  • Bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung schreibt der Gesetzgeber vor, welche Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Leistungen können regelmäßig gekürzt werden. In der PKV dagegen gelten einmal vereinbarte Leistungen ein Leben lang.
  • Die Entscheidung erfolgt durch schriftlichen Antrag und ist unwiderruflich. Ein Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe (mit Restkostenversicherung der PKV) ist nicht möglich.
  • Pflegeversicherung: Die Wahl der pauschalen Beihilfe betrifft meist nur den Krankheitsfall. Für Leistungen bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit bleiben individuelle Beihilfeansprüche bestehen.
  • Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland endet die pauschale Beihilfe; eine Fortzahlung durch Bremen erfolgt nicht, es gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn.



Ob die pauschale oder die individuelle Beihilfe kombiniert mit dem Restkostentarif einer PKV wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familiensituation und den gewünschten Leistungen ab. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall vor der endgültigen, unwiderruflichen Entscheidung.

Für wen sie sich lohnt und weshalb die pauschale Beihilfe für die meisten Beamten nachteilig ist, haben wir in diesem Ratgeber erklärt: Pauschale Beihilfe: Vor- und Nachteile

Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe Bremen?

Die Bremische Beihilfeverordnung regelt im Detail, welche Leistungen in welcher Höhe beihilfefähig sind. Da die Leistungskataloge der Länder regelmäßig überarbeitet werden, können wir die Verbindlichkeit der Angaben nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren. Bei konkreten Erstattungsfragen wenden Sie sich bitte direkt an Performa Nord. Die folgenden Bereiche kommen in der Beratung am häufigsten vor:

Ambulante ärztliche Behandlungen

Aufwendungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig. Liegt eine Rechnung über dem gebührenrechtlich zulässigen Rahmen, tragen Sie die Differenz selbst – es sei denn, ein Beihilfeergänzungstarif fängt sie auf. Privatärztliche Honorare werden zu Ihrem persönlichen Bemessungssatz erstattet.

Ärztlich verordnete, apothekenpflichtige Mittel sind beihilfefähig, abzüglich eines Eigenbehalts von 6 Euro je verordnetem Mittel (höchstens jedoch die Kosten des Mittels). Sind Festbeträge festgesetzt, werden darüber hinausgehende Aufwendungen nicht erstattet. Vom Eigenbehalt ausgenommen sind unter anderem Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Versorgungsempfänger mit Bezügen bis zur Höhe des Mindestruhegehalts. Nicht beihilfefähig sind unter anderem Mittel gegen Erkältungskrankheiten und grippale Infekte bei geringfügigen Beschwerden sowie Präparate, die vor allem die Lebensqualität steigern sollen.

Bei Sehhilfen ist Bremen restriktiver: Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind ärztlich verordnete Sehhilfen im Rahmen der Höchstbeträge nach Nr. 12.2 Anlage 4 BremBVO beihilfefähig. Für Erwachsene ab 18 Jahren sind Brillengläser und Kontaktlinsen dagegen grundsätzlich ausgeschlossen und nur bei außergewöhnlichen medizinischen Indikationen beihilfefähig: etwa bei Blindheit beider Augen, Blindheit eines Auges mit Sehschwäche des anderen, gravierender Sehschwäche beider Augen oder erheblichen Gesichtsfeldausfällen sowie bei starken Refraktionsfehlern (Myopie oder Hyperopie über 6 dpt, Astigmatismus über 4 dpt). Brillenfassungen werden nur als Schulsportbrille bis 52 Euro anerkannt. Für die Erstbeschaffung ist eine augenärztliche Verordnung nötig; bei der Ersatzbeschaffung genügt die Refraktionsbestimmung durch den Optiker (bis 13 Euro). Für berufstätige Erwachsene mit üblicher Fehlsichtigkeit heißt das: Brille und Kontaktlinsen bezahlen Sie in der Regel selbst oder ein Beihilfeergänzungstarif fängt die Kosten auf.

Beihilfefähig sind ärztlich verordnete Anwendungen wie Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainage, Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie. Die jeweiligen Höchstbeträge richten sich nach Anlage 3a BremBVO und werden regelmäßig angepasst.

Allgemeine Krankenhausleistungen sind bei voll-, teil- sowie vor- und nachstationärer Behandlung beihilfefähig. Wahlleistungen wie privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind dagegen grundsätzlich nicht beihilfefähig (§ 80 Abs. 2 BremBG). Wer sie absichern möchte, benötigt einen entsprechenden PKV-Baustein.

Zahnbehandlungen sind bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ beihilfefähig, wobei für normale Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz keine besonderen Begründungen nötig sind. Kieferorthopädische Leistungen sind in der Regel nur bis zu bestimmten Altersgrenzen bzw. bei schweren Fehlstellungen beihilfefähig. Bei Material- und Laborkosten sind die Aufwendungen für zahntechnische Leistungen, Edelmetalle, Legierungen und Keramik nur zu 60 % beihilfefähig. Die restlichen 40 % müssen privat getragen oder über einen passenden Beihilfeergänzungstarif abgesichert werden. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ist Zahnersatz in der Anwärterzeit grundsätzlich ausgeschlossen.

Beihilfefähig nach Maßgabe der Anlage 1 BremBVO. Notwendigkeit, Art und Umfang müssen bei den meisten Verfahren vorab durch ein Gutachten festgestellt und von der Beihilfestelle anerkannt werden; Akut- und Kurzzeittherapie sind unter erleichterten Voraussetzungen möglich.

Ärztlich verordnete Hilfsmittel sind nach dem Hilfsmittelkatalog der Anlage 4 BremBVO beihilfefähig. Fahrtkosten sowie Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle werden nach den jeweiligen Vorgaben berücksichtigt.

Die Frage ist nicht, ob Sie privat versichert sind – sondern wie gut Ihr Tarif die Bremische Beihilfe ergänzt.

Pflegeleistungen der Beihilfe in Bremen

Bei der Pflege orientiert sich Bremen an der Systematik der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen in Höhe Ihres persönlichen Bemessungssatzes.

Unterschieden wird zwischen Pflegegeld (Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst), teilstationärer Pflege (Tages-/Nachtpflege) und vollstationärer Pflege (§ 4a ff. BremBVO). Wer einen Satz von 50 % hat, erhält 50 % des für seinen Pflegegrad maßgeblichen Höchstbetrags; den Rest übernimmt die private oder soziale Pflegepflichtversicherung. Auf Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftigkeit wird kein Selbstbehalt angewendet. Der Anspruch auf Pflegebeihilfe bleibt auch bei Wahl der pauschalen Beihilfe bestehen.

Pflegeaufwendungen reichen Sie am besten in einem separaten Antrag ein, getrennt von krankheitsbedingten Belegen – das beschleunigt die Bearbeitung.

Beihilfeantrag in Bremen: App, Post oder persönlich

Beihilfeanträge reichen Sie in Bremen über die Beihilfe-App, per Post oder persönlich bei Performa Nord ein. Eine Einreichung per E-Mail ist nach § 13 BremBVO nicht zulässig

Weg 1: Beihilfe-App

Performa Nord bietet eine App, mit der Sie Rechnungen und Verordnungen fotografieren und einreichen können. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie zuvor mindestens einmal einen schriftlichen Antrag gestellt und einen Bescheid erhalten haben.

Weg 2: Postweg

Performa Nord, Beihilfe, Schillerstr. 1, 28195 Bremen. Die Formulare stellt Performa Nord online bereit.

Weg 3: Persönlich

Innerhalb der Servicezeiten können Unterlagen auch persönlich abgegeben werden.

Praktische Hinweise, die Rückfragen vermeiden

  • Antragsgrenze beachten: Beihilfe wird grundsätzlich erst gewährt, wenn die Aufwendungen 200 Euro übersteigen. Werden diese in einem längeren Zeitraum nicht erreicht, ist eine Einreichung ausnahmsweise auch darunter möglich.
  • Ärztliche Verordnungen immer beilegen (z. B. bei Sehhilfen, Heilmitteln) – ohne Verordnung keine Erstattung.
  • Pflegeaufwendungen konsequent getrennt einreichen.
  • Belege nach Empfang der Beihilfe drei Jahre aufbewahren und auf Anforderung vorlegen.
  • Vor jedem neuen Antrag den letzten Bescheid prüfen und offene Nachforderungen zuerst klären.

Fristen und Bearbeitungszeiten bei Performa Nord

Antragsfrist (Ausschlussfrist)

In Bremen haben Sie ein Jahr Zeit – gerechnet ab Entstehen der Aufwendung, in der Regel ab dem Rechnungsdatum. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Eingangslage und Jahreszeit. Performa Nord bearbeitet ein hohes Antragsvolumen von über 60.000 Beihilfeanträgen; digital eingereichte, vollständige Anträge werden erfahrungsgemäß am zügigsten bearbeitet.

Kontakt zur Beihilfestelle Bremen

Zuständig für die Beihilfe im Land Bremen ist Performa Nord, ein Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen.

Postanschrift für Beihilfeanträge

Performa Nord – Beihilfe
Schillerstr. 1
28195 Bremen

Aktuelle Servicezeiten, Formulare und Merkblätter finden Sie auf der offiziellen Beihilfe-Seite von Performa Nord.

PKV und Beihilfeergänzung – Lücken erkennen, bevor sie teuer werden

Rechnerisch sollen Beihilfe und PKV zusammen 100 % abdecken. In Bremen bleiben durch Ausschlüsse und feste Eigenanteile teils größere Lücken als in anderen Ländern.

Ein guter Beihilfeergänzungstarif mildert typischerweise ab:

  • Wahlleistungen im Krankenhaus – in Bremen vollständig ausgeschlossen, eine besonders relevante Lücke
  • Heilpraktikerleistungen – nicht beihilfefähig
  • Honorare oberhalb des GOÄ-/GOZ-Rahmens
  • Material- und Laborkosten beim Zahnersatz
  • den jährlichen Selbstbehalt (Eigenbehalt)
  • Eigenanteile bei Sehhilfen und Hilfsmitteln

Die Tarifqualität schwankt erheblich. In der Beratung schauen wir nicht nur auf den Beitrag heute, sondern auf die langfristige Stabilität und die Ausgestaltung der Leistungen.

Unser Beratungsangebot für Bremen

  • Analyse Ihrer Beihilfesituation
  • Vergleich beihilfekonformer PKV- und Ergänzungstarife
  • schriftliche Auswertung mit klaren Empfehlungen statt Verkaufsshow
  • auf Wunsch laufende Betreuung bei Änderungen (Familienzuwachs, Wechsel des Dienstherrn, Ruhestand)

Was unsere Mandanten sagen

Über 119 verifizierte Bewertungen mit einer Durchschnittsnote von 5,00 / 5,00 auf ProvenExpert. Beamtinnen, Beamte und Anwärter berichten von ihrer Beratung – ehrlich, persönlich und auf den öffentlichen Dienst zugeschnitten.

 

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Häufige Fragen rund um die Beihilfe Bremen

Für aktive Beamtinnen und Beamte grundsätzlich 50 %. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Satz auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Versorgungsempfänger starten bei 60 % und steigen mit Angehörigen bis 80 %. Der Satz gilt ambulant und stationär gleichermaßen.

Performa Nord, ein Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen. Dort werden die Anträge der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Angehörigen zentral bearbeitet.

Sein Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor der Antragstellung darf 12.000 Euro nicht übersteigen. Dann werden seine Aufwendungen mit einem eigenen Satz von 70 % (bei aktiven Beamten) beihilfefähig.

Ein Jahr, gerechnet ab Entstehen der Aufwendung (in der Regel Rechnungsdatum). Danach ist der Anspruch verloren.

Ja. Seit dem 1. Januar 2020 können Beihilfeberechtigte alternativ zur individuellen Beihilfe die pauschale Beihilfe wählen – einen hälftigen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Ja. Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um einen jährlichen Selbstbehalt, gestaffelt nach Bemessungssatz. Für gesetzlich Versicherte sowie für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 (und Anwärter A 6 bis A 9) entfällt er, ebenso bei dauernder Pflegebedürftigkeit.

Nein. Leistungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind in Bremen nach § 80 Abs. 2 BremBG nicht beihilfefähig.

Nichts. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind in Bremen grundsätzlich nicht beihilfefähig. Diese Kosten sichern Sie über einen PKV-Baustein oder eine Krankenhauszusatzversicherung ab.

Nur eingeschränkt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ärztlich verordnete Sehhilfen bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 4 BremBVO beihilfefähig. Für Erwachsene ab 18 sind Brillen und Kontaktlinsen grundsätzlich ausgeschlossen und nur bei außergewöhnlichen medizinischen Indikationen (z. B. hochgradige Sehschwäche) oder starken Refraktionsfehlern (Myopie/Hyperopie über 6 dpt, Astigmatismus über 4 dpt) beihilfefähig. Brillenfassungen werden nur als Schulsportbrille bis 52 Euro anerkannt.

Ja, über die Beihilfe-App von Performa Nord. Eine Einreichung per E-Mail ist dagegen nach § 13 BremBVO nicht zulässig. In der Regel ist vorab mindestens ein schriftlicher Erstantrag nötig.

Vollständige Unterlagen einreichen, alle ärztlichen Verordnungen beilegen, Pflegeaufwendungen getrennt einreichen, keine Mehrfacheinreichungen – und am besten digital über die App.

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