Beihilfe Bayern 2026: Bemessungssätze, Leistungen, App & Anträge
Was zahlt die Beihilfe in Bayern, wer hat Anspruch und wie reichen Sie Ihre Rechnungen ein? Auf dieser Seite finden Sie Ihren persönlichen Beihilfesatz, die Regeln der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) und einen Überblick über wichtige Leistungen, aber auch Lücken der Beihilfe. Mit Rechenbeispielen, die zeigen, was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet.
Shahryar Honarbakhsh, unabhängiger Versicherungsmakler für Beamte (§ 34d GewO). Spezialisiert auf Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte seit 2008. Mitglied im Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
Stand: 22.07.2026
Das Wichtigste in Kürze:
- In Bayern beträgt Ihr Beihilfesatz grundsätzlich 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er auf 70 %.
- Eine bayerische Besonderheit: Während der Elternzeit steigt der Beihilfesatz auf 70 %, unabhängig von der Kinderzahl und selbst dann, wenn keine Bezüge gezahlt werden.
- Zuständige Beihilfestelle für Beamtinnen und Beamte des Freistaats ist das Landesamt für Finanzen (LfF) mit seinen verschiedenen Dienststellen.
- Anträge stellen Sie digital über die App „BeihilfeBayern“, über die Webanwendung BeihilfeOnline im Portal Mitarbeiterservice Bayern oder klassisch per Post.
- Eine pauschale Beihilfe (Zuschuss zum GKV-Beitrag) gibt es in Bayern nicht.
- Bayern erhebt keine jährliche Kostendämpfungspauschale. Zuzahlungen bzw. Eigenanteile können jedoch bei Medikamenten oder anderen Leistungen entstehen, begrenzt durch die jährliche Belastungsgrenze.
- Für die PKV entscheidend: Der Tarif muss zu Ihrem Satz und zu den Lücken der BayBhV passen. Sonst bleiben Eigenanteile.
Wer hat in Bayern Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfeberechtigt sind in Bayern grundsätzlich alle aktiven und pensionierten Beamtinnen und Beamten des Freistaats sowie ihre Angehörigen unter bestimmten Bedingungen.
Rechtsgrundlage sind Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn: Sie deckt nur einen Teil der Gesundheitskosten, den Rest bestreiten Beamtinnen und Beamte aus ihren Bezügen und über eine ergänzende Krankenversicherung. Zum Kreis der Berechtigten gehören:
- Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger
- Beamtenanwärterinnen und -anwärter sowie Referendarinnen und Referendare
- Richterinnen und Richter im bayerischen Landesdienst
- Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter im Ruhestand sowie Witwen, Witwer und Vollwaisen
- berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze
- Kinder, die im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt werden (Anspruch auf Kindergeld)
Ein Punkt, der auch für Berufseinsteiger relevant ist: Bayern zahlt für Beihilfeberechtigte keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer als Anwärter oder Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt, trägt den vollen Beitrag selbst.
Beihilfesätze in Bayern: Wie hoch ist Ihr Bemessungssatz?
In Bayern beträgt der Beihilfesatz für aktive Beamtinnen und Beamte grundsätzlich 50 %. Sind mindestens zwei Kinder berücksichtigungsfähig, steigt er auf 70 %. Ehepartner erhalten für ihre eigenen Aufwendungen 70 %, Kinder 80 %. Dieser Bemessungssatz gilt bei ambulanten Behandlungen genau wie stationär.
Der Bemessungssatz ist personenbezogen: Jede berücksichtigte Person, wie der oder die Beihilfeberechtigte, Ehe- oder Lebenspartner oder das Kind, hat einen eigenen Satz, der für ihre jeweils eigenen Aufwendungen gilt. Bayern folgt damit dem klassischen Beihilfe-Modell des Bundes.
So wird Ihr Beihilfesatz in Bayern berechnet (Art. 96 BayBG):
| Ihre Situation | Bemessungssatz (ambulant & stationär) |
|---|---|
| Aktive Beihilfeberechtigte, bis zu 1 Kind | 50 % |
| Aktive Beihilfeberechtigte, 2 oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig | 70 % |
| Beihilfeberechtigte in Elternzeit (unabhängig von der Kinderzahl) | 70 % |
| Ruhestandsbeamtinnen und -beamte / Versorgungsempfänger:innen | 70 % |
| Witwen- und Witwerversorgungsbezieher:innen | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige/r Ehe- oder Lebenspartner:in | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind / beihilfeberechtigte Waise | 80 % |
Drei Beispielrechnungen für die Praxis
Beispiel 1: Junglehrerin, ledig, kinderlos
Für ihre eigenen Aufwendungen gilt der Grundsatz von 50 % – ambulant wie stationär. Die PKV muss die übrigen 50 % abdecken.
Beispiel 2: Polizeibeamter, verheiratet, ein Kind
Ein Kind allein erhöht seinen Bemessungssatz nicht. Er bleibt bei 50 % Beihilfe. Ist der Partner berücksichtigungsfähig (Einkommen unter der Grenze), erhält dieser für seine eigenen Aufwendungen 70 %. Für das Kind gelten 80 %.
Beispiel 3: Finanzbeamtin, verheiratet, zwei Kinder
Weil zwei Kinder berücksichtigungsfähig sind, steigt ihr eigener Bemessungssatz auf 70 %. Für die Kinder gelten jeweils 80 %, für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner 70 %. Ihr PKV-Tarif muss für sie also nur noch 30 % abdecken.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner
Ihr Ehe- oder Lebenspartner gilt in Bayern als berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung die geltende Grenze von 22.648 Euro (Stand: 1. Januar 2026) nicht übersteigt. Dann erhält er für seine eigenen Aufwendungen einen Beihilfesatz von 70 %.
Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (gegebenenfalls ergänzt um Kapitaleinkünfte nach § 2 Abs. 5a EStG), also nicht nur das Brutto- oder Nettoeinkommen. Weil auf das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag abgestellt wird, sind für Anträge im Jahr 2026 die Einkünfte des Jahres 2024 entscheidend. Seit 2024 wird die Grenze jährlich dynamisch an die Rentenwertentwicklung angepasst.
Wichtig: Die Grenze ist hart. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die Berücksichtigungsfähigkeit vollständig, es gibt keine anteilige Kürzung. Eine genaue Prüfung des Steuerbescheids lohnt sich also. Auch im umgekehrten Fall:
Fällt das Einkommen des Partners im laufenden Jahr deutlich – etwa durch Elternzeit oder Jobverlust –, kann die Beihilfe schon im selben Jahr widerruflich gewährt werden; den Nachweis reichen Sie im Folgejahr nach. Diese Möglichkeit versäumen viele und verschenken damit bares Geld.
Bayerische Besonderheit: 70 % Beihilfe in der Elternzeit
Anders als in vielen anderen Bundesländern, bleibt der Beihilfesatz während der Elternzeit nicht bei 50 %. In Bayern steigt er für die Dauer der Elternzeit auf 70 % – unabhängig von der Zahl der Kinder und auch dann, wenn währenddessen keine Bezüge gezahlt werden.
Für Familien in der Elternzeit bedeutet das spürbar weniger Eigenanteil. Da der Satz in Bayern ambulant und stationär gleich bleibt, gibt es – anders als zum Beispiel in Bremen und Hessen – keine automatische Erhöhung im Krankenhaus. Wer beabsichtigt, aus einem dieser Bundesländer nach Bayern zu wechseln, sollte diese Systemunterschiede bei der Wahl seines PKV-Tarifs schon jetzt im Hinterkopf behalten.
Pauschale Beihilfe: in Bayern kein Thema
Einige Länder (unter anderem Berlin, Hamburg, Brandenburg) haben eine pauschale Beihilfe eingeführt: einen immer gleichbleibenden Zuschuss in Höhe von 50 % zum GKV-Beitrag. Bayern hat diese Option nicht eingeführt. Wer hier als Beamtin oder Beamter freiwillig gesetzlich versichert bleibt, erhält keinen laufenden Arbeitgeberanteil zum Kassenbeitrag und muss den Beitrag in voller Höhe selbst zahlen.
Der Beihilfeanspruch bleibt zwar bestehen, ist aber gegenüber der GKV nachrangig: Wer gesetzlich versichert ist, wird auf die Sachleistungen der Kasse verwiesen. Beihilfe kann dann nur zu Aufwendungen gewährt werden, die die GKV dem Grunde nach nicht abdeckt (z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker). In der Regel ist die PKV in Kombination mit der Beihilfe für Sie mit Blick auf die Versorgung und wirtschaftlich sinnvoller. Das hängt jedoch stark von Alter, Gesundheit, Familiensituation und Wunschleistungen ab. Wir rechnen das im Vergleich für Sie durch.
Eigenbehalte, Belastungsgrenze, Kostendämpfungspauschale
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern erhebt Bayern keine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale. Ihr Eigenanteile beschränkt sich im Wesentlichen auf feste Eigenbehalte – gedeckelt durch eine jährliche Belastungsgrenze.
- Arznei- und Verbandmittel: 3 Euro je verordnetem Mittel, höchstens jedoch die tatsächlich gewährte Beihilfe.
- Belastungsgrenze: 2 % der jährlichen Bezüge, bei chronisch Kranken 1 %. Ist die Grenze erreicht, entfällt der Eigenbehalt für den Rest des Jahres.
- Keine Eigenbeteiligung u. a. für Waisen, für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, für berücksichtigungsfähige Kinder, für GKV-Mitglieder sowie bei Pflegemaßnahmen und anerkannten Vorsorgeleistungen.
Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe Bayern?
Die Bayerische Beihilfeverordnung regelt im Detail, welche Aufwendungen in welcher Höhe beihilfefähig sind. Da die Leistungskataloge regelmäßig überarbeitet werden, können wir die Verbindlichkeit der Angaben nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren; bei konkreten Erstattungsfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Beihilfestelle. Die folgenden Bereiche kommen in der Beratung am häufigsten vor:
Ärztliche Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) grundsätzlich bis zum Schwellenwert (2,3-facher Satz) beihilfefähig. Mit einer auf den Einzelfall bezogenen schriftlichen Begründung kann bis zum Höchstsatz, dem 3,5-fachen Satz, anerkannt werden. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst – es sei denn, der Beihilfeergänzungstarif der PKV fängt diese Differenz auf.
Ärztlich, zahnärztlich oder heilpraktisch verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel und Verbandmittel sind beihilfefähig, abzüglich des Eigenbehalts von 3 Euro je Mittel. Nicht beihilfefähig sind unter anderem Mittel, bei denen die Steigerung der Lebensqualität im Vordergrund steht (z. B. gegen Haarausfall, zur Gewichtsreduktion, zur Rauchentwöhnung), Mittel zur Ersetzung von Gütern des täglichen Bedarfs sowie bestimmte Vitaminpräparate.
Ärztlich verordnete Brillengläser sind (inklusive Handwerksleistung, aber ohne Fassung ) bis zu den Höchstbeträgen der BayBhV beihilfefähig. Brillenfassungen, Bildschirm- und Arbeitsplatzbrillen sowie Brillenetuis und -versicherungen sind nicht beihilfefähig. Kontaktlinsen werden nur bei bestimmten medizinischen Indikationen übernommen; ansonsten wird höchstens der Betrag für eine Vergleichsbrille angesetzt. Verordnete Sehhilfen sind inzwischen auch über das 18. Lebensjahr hinaus ohne gravierende Sehschwäche beihilfefähig.
Ärztlich verordnete Heilbehandlungen wie Krankengymnastik, Massagen, Lymphdrainage oder Ergotherapie sind bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 3 zur BayBhV beihilfefähig, wenn sie von entsprechend zugelassenen Leistungserbringern (wie z.B. Physiotherapeut, Logopäde etc.) durchgeführt werden.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind bei voll-, teil- sowie vor- und nachstationärer Behandlung beihilfefähig. Wahlleistungen sind in Bayern gegen eine feste Eigenbeteiligung beihilfefähig: 25 Euro pro Aufenthaltstag für gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung) und 7,50 Euro pro Aufenthaltstag für die Unterkunft im Zweibettzimmer (höchstens für 30 Tage im Kalenderjahr). Für Behandlungen in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern ist auf Wunsch eine Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle möglich. Sie müssen dann nicht in Vorleistung treten.
Behandlungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig. Material- und Laborkosten beim Zahnersatz – etwa für Edelmetall oder Keramik – werden nur zu 60 % anerkannt; auf diesen Betrag wird anschließend Ihr persönlicher Bemessungssatz angewendet. (Hier empfiehlt sich ein Beihilfeergänzungstarif für die Erstattung der restlichen Kosten.) Implantate sind grundsätzlich bis zu zwei je Kieferhälfte beihilfefähig (im gesamten Gebiss also bis zu acht). Kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt und ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird (Ausnahmen u. a. bei schweren Kieferanomalien).
Psychotherapeutische Maßnahmen gehören grundsätzlich zum Leistungskatalog. In der Regel ist vorab ein Voranerkennungsverfahren mit fachmedizinischem Gutachten erforderlich (Ausnahmen: Kurzzeittherapie und psychotherapeutische Akutbehandlung). Anerkannte Verfahren sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie.
Anders als in einigen anderen Ländern sind Heilpraktikerleistungen in Bayern beihilfefähig. Die Erstattung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) und ist an die in Anlage 1 zur BayBhV genannten Höchstbeträge (angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, GebüH) gebunden.
Ärztlich schriftlich verordnete Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Einlagen, Geräte zur Selbstbehandlung, Hörgeräte) sind nach Maßgabe der Anlage 4 zur BayBhV im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge beihilfefähig. Für Gegenstände der allgemeinen Lebenshaltung wird keine Beihilfe gewährt. Fahrtkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig, etwa bei stationären Behandlungen, Rettungsfahrten und Krankentransporten.
Die Frage ist nicht, ob Sie privat versichert sind, sondern wie gut Ihr Tarif die Bayerische Beihilfe ergänzt.
Pflegeleistungen der Beihilfe in Bayern
Bei dauernder Pflegebedürftigkeit orientiert sich Bayern an der Systematik der Pflegeversicherung (SGB XI) und erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen in Höhe Ihres persönlichen Bemessungssatzes.
Maßgeblich ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch Ihre private oder soziale Pflegeversicherung. Beihilfefähig sind Aufwendungen für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wer einen Bemessungssatz von 50 % hat, erhält 50 % des für den jeweiligen Pflegegrad maßgeblichen Höchstbetrags; den Rest übernimmt die private Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeberatung für Beihilfeberechtigte erfolgt kostenfrei über die COMPASS Private Pflegeberatung.
Pflegeaufwendungen reichen Sie am besten in einem separaten Antrag ein, getrennt von krankheitsbedingten Belegen. Das beschleunigt die Bearbeitung.
Beihilfeantrag in Bayern: App, BeihilfeOnline oder Post
In Bayern reichen Sie Beihilfeanträge digital über die App „BeihilfeBayern“, über das Online-Portal BeihilfeOnline im Mitarbeiterservice Bayern oder klassisch per Post ein.
Weg 1: App „BeihilfeBayern“
Kostenlos im Apple App Store und Google Play Store. Belege abfotografieren, Antrag stellen, Status verfolgen, Bescheide digital abrufen. Voraussetzung ist ein Zugang zum Portal Mitarbeiterservice Bayern (Anmeldung mit BayernID oder Dienstkennung).
Weg 2: BeihilfeOnline
Im Portal Mitarbeiterservice Bayern können Sie durchgängig papierlos Anträge mit Belegupload erstellen und elektronisch versenden sowie Bescheide im digitalen Ordner abrufen.
Weg 3: Postweg
Das Formblatt erhalten Sie im Formularcenter „Beihilfe“ unter www.lff.bayern.de oder über die Beihilfehotline Ihrer Dienststelle.
Praktische Hinweise, die Rückfragen vermeiden
- Mindestbetrag beachten: Beihilfe wird grundsätzlich erst gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Werden diese in zehn Monaten nicht erreicht, kann eine Auszahlung bereits ab 15 Euro erfolgen.
- Belege als Duplikate einreichen. Die übersandten Kopien werden vom LfF fünf Jahre aufbewahrt.
- Ärztliche Verordnungen immer beilegen, denn ohne Verordnung gibt es keine Erstattung.
- Pflegeaufwendungen konsequent getrennt vom Kurzantrag einreichen.
- Vor jedem neuen Antrag den letzten Bescheid prüfen und offene Nachforderungen zuerst klären.
Fristen und Bearbeitungszeiten beim Landesamt für Finanzen
Antragsfrist (Ausschlussfrist)
In Bayern haben Sie drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Entstehen der Aufwendungen (z. B. Kauf eines Medikaments) oder ab der Rechnungsstellung. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags bei der Beihilfestelle. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Antragsaufkommen und Jahreszeit. Digital eingereichte, vollständige Anträge werden in der Regel am schnellsten bearbeitet.
Kontakt zur Beihilfestelle Bayern
Zuständig für die Beihilfe der Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten des Freistaats ist das Landesamt für Finanzen (LfF) mit seinen Dienststellen.
Welche Dienststelle Ihre Beihilfe festsetzt, richtet sich nach Ihrer Behörde. Die für Sie zuständige Dienststelle und die aktuellen Kontaktdaten finden Sie unter www.lff.bayern.de (Rubrik „Das Landesamt“ → „Organisation“ und „Beihilfe“). Kommunalbeamtinnen und -beamte nutzen das gesonderte Verfahren ihrer jeweiligen Dienststelle.
Beihilfestellen in Bayern:
Dienststelle Ansbach
Telefon: 0981 888-5555
E-Mail: poststelle-an@lff.bayern.de
Dienststelle Augsburg
Telefon: 0821 7102-01
E-Mail: poststelle-a@lff.bayern.de
Dienststelle Bayreuth
Telefon: 0921 8004-4444
E-Mail: poststelle-bt@lff.bayern.de
Dienststelle Landshut (einschließlich Straubing)
Telefon: 0871 4045-2222
E-Mail: poststelle-la@lff.bayern.de
Dienststelle Würzburg
Telefon: 0931 4504-6666
E-Mail: poststelle-wue@lff.bayern.de
PKV und Beihilfeergänzung: Lücken erkennen, bevor sie teuer werden
Rechnerisch sollen Beihilfe und PKV zusammen 100 % abdecken. In der Praxis bleiben in Bayern durch gedeckelte Höchstbeträge, Eigenanteile und Ausschlüsse der Beihilfe oft Lücken.
Ein guter Beihilfeergänzungstarif einer PKV mildert typischerweise ab:
- Honorare oberhalb des GOÄ-/GOZ-Höchstsatzes
- Material- und Laborkosten beim Zahnersatz (in Bayern nur zu 60 % beihilfefähig)
- die Eigenbeteiligung bei Wahlleistungen im Krankenhaus (25 Euro bzw. 7,50 Euro pro Tag)
- Eigenanteile bei Sehhilfen und Hilfsmitteln sowie den 3-Euro-Eigenbehalt bei Arzneimitteln
Die Tarifqualität der Anbieter schwankt erheblich. In der Beratung schauen wir nicht nur auf den Beitrag heute, sondern auf die langfristige Stabilität und die Ausgestaltung der Leistungen.
Unser Beratungsangebot für Bayern
- Analyse Ihrer Beihilfesituation
- Vergleich beihilfekonformer PKV- und Ergänzungstarife
- schriftliche Auswertung mit klaren Empfehlungen statt Verkaufsshow
- auf Wunsch laufende Betreuung bei Änderungen (Familienzuwachs, Wechsel des Dienstherrn, Ruhestand)
Das sagen Kunden über unsere Beratung
Häufige Fragen rund um die Beihilfe Bayern
Kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen Bayerischer Beamtinnen und Beamten.
Für aktive Beamtinnen und Beamte grundsätzlich 50 %. Sind mindestens zwei Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Satz auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Der Satz gilt ambulant und stationär gleichermaßen.
Für die Staatsbeamtinnen und Staatsbeamten des Freistaats das Landesamt für Finanzen (LfF) mit seinen Dienststellen. Welche Dienststelle zuständig ist, hängt von Ihrer Behörde ab.
Ja. Während der Elternzeit beträgt der Beihilfesatz in Bayern 70 % – unabhängig von der Kinderzahl und selbst dann, wenn keine Bezüge gezahlt werden.
Sein Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung darf die Grenze von 22.648 Euro (Stand 1. Januar 2026) nicht übersteigen. Dann erhält er für seine eigenen Aufwendungen 70 %. Für Anträge in 2026 zählt also das Einkommen aus 2024.
Drei Jahre, gerechnet ab dem Entstehen der Aufwendungen oder ab der Rechnungsstellung. Maßgeblich ist der Eingang bei der Beihilfestelle. Danach ist der Anspruch verloren.
Nein. Bayern hat keine pauschale Beihilfe eingeführt. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, erhält keinen laufenden Zuschuss zum GKV-Beitrag.
Nein. Eine pauschale, jährliche Kürzung der Beihilfe gibt es nicht. Es gelten trotzdem feste Eigenbehalte (z.B. 3 Euro je verordnetem Arznei- und Verbandmittel), begrenzt durch eine Belastungsgrenze von 2 % der Jahresbezüge (1 % bei Chronikern).
Wahlleistungen sind beihilfefähig. Für die Chefarztbehandlung fallen zusätzlich 25 Euro pro Aufenthaltstag an, für das Zweibettzimmer 7,50 Euro pro Tag (höchstens 30 Tage im Jahr).
Ja, bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 1 zur BayBhV. Leistungen darüber hinaus tragen Sie selbst oder decken die Differenz über einen passenden PKV-Tarif inklusive Beihilfeergänzungstarif.
Verordnete Brillengläser sind inklusive Handwerksleistung bis zu den Höchstbeträgen der BayBhV beihilfefähig, die Fassung jedoch nicht. Kontaktlinsen werden nur bei bestimmten medizinischen Indikationen übernommen.
Behandlungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind beihilfefähig. Material- und Laborkosten beim Zahnersatz sind nur zu 60 % beihilfefähig; darauf wird Ihr persönlicher Bemessungssatz angewendet. Für diese Lücke ist ein passender Beihilfeergänzungstarif sinnvoll.
Die kostenlose App des Freistaats zur digitalen Antragstellung: Belege fotografieren, Anträge einreichen, Status verfolgen und Bescheide abrufen. Voraussetzung ist ein Zugang zum Portal Mitarbeiterservice Bayern.
Vollständige Unterlagen einreichen, alle ärztlichen Verordnungen beilegen, Pflegeaufwendungen getrennt einreichen, keine Mehrfacheinreichungen und am besten digital über die App oder BeihilfeOnline.
Hier finden Sie die amtlichen Rechtsgrundlagen und die offiziellen Stellen des Freistaats Bayern, an denen sich die Angaben auf dieser Seite messen lassen.
Amtliche Quellen & Rechtsgrundlagen (Freistaat Bayern)
- Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG): Rechtsgrundlage für Bemessungssätze, Einkommensgrenze und Antragsfrist.
- Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV): amtlicher Volltext im Portal gesetze-bayern.de.
- Landesamt für Finanzen (LfF) – Beihilfe: zuständige Beihilfestellen, Formularcenter und BeihilfeOnline.
- Beihilfeleistungen; Beantragung durch Beamte des Freistaats Bayern (BayernPortal): amtliche Leistungsbeschreibung mit aktuellen Werten.
- App „BeihilfeBayern“ (beihilfeapp.bayern): Informationen und Anleitung zur digitalen Antragstellung.
- StMFH-Broschüre „Das bayerische Beihilferecht – Grundlagen, Fakten, Leistungen“.
Weiterführend auf beamtenservice.de
- Private Krankenversicherung für Beamte
- Beihilfeergänzungstarif – worauf es ankommt
- Beihilfe beantragen & Beihilfeanträge (PDF)
- Beihilfestellen in Deutschland – Übersicht aller Bundesländer
Diesen Beitrag hat Shahryar Honarbakhsh – Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit Spezialisierung auf den öffentlichen Dienst – auf Grundlage des Art. 96 BayBG, der BayBhV und der Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sowie des Landesamts für Finanzen erstellt und zuletzt am 22.07.2026 geprüft. Sätze und Beträge können sich durch Änderungen der Vorschriften verschieben; maßgeblich sind im Zweifel die amtlichen Quellen. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.
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Beihilfesätze, BayBhV, Eigenbehalte, Wahlleistungen und Ergänzungstarife greifen im besten Fall perfekt ineinander. Die Wahl der PKV ist dabei eine Entscheidung für Jahrzehnte, die gut und langfristig kalkuliert werden sollte. Wir analysieren Ihre Situation in Bayern und berechnen transparent und unverbindlich, welche Lösung für Sie die besten Konditionen bereithält.