Beihilfe Hessen 2026: Sätze, Anträge und Leistungen im Klartext

Was zahlt die Beihilfe in Hessen wirklich – und warum bekommen Sie im Krankenhaus deutlich mehr als die oft genannten 70 Prozent? Auf dieser Seite finden Sie Ihren persönlichen Beihilfesatz, die Regeln der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) und den Weg über das Regierungspräsidium Kassel – mit Rechenbeispielen, die zeigen, was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet.

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Shahryar Honarbakhsh, unabhängiger Versicherungsmakler für Beamte (§ 34d GewO). Spezialisiert auf Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte seit 2008. Mitglied im Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
Stand: 08.07.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Hessen richtet sich Ihr Beihilfesatz nach Familienstand, Kindern und Partnereinkommen. Die Staffelung läuft in 5-Prozent-Schritten bis 70 % ambulant und im Krankenhaus bis 85 %.
  • Zentrale Beihilfestelle für alle Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist das Regierungspräsidium Kassel.
  • Anträge gehen klassisch per Post oder digital über das eBeihilfe-Portal und die eBeihilfe-App.
  • Eine pauschale Beihilfe (Zuschuss zum GKV-Beitrag) gibt es in Hessen nicht.
  • Eine Kostendämpfungspauschale erhebt Hessen nicht, also keine pauschalen jährlichen Abzüge. Zuzahlungen können jedoch bei Medikamenten, Hilfsmitteln oder anderen Beihilfekürzungen entstehen.
  • Für die PKV zählt am Ende nur eines: Der Tarif muss zu Ihrem Satz und zu den Lücken der HBeihVO passen. Sonst bleiben Eigenanteile.

Wer hat in Hessen Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind in Hessen grundsätzlich alle aktiven und ausgeschiedenen Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie – unter Bedingungen – ihre Angehörigen.

Das Land Hessen zahlt die Beihilfe als Teil seiner Fürsorgepflicht: im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Sterbefall. Zum Kreis der Berechtigten gehören:

  • Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter sowie Referendarinnen und Referendare (Lehramt, Justiz, Verwaltung)
  • Richterinnen und Richter im hessischen Landesdienst
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Ruhestand, Hinterbliebene)
  • berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze
  • Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Familienzuschlag besteht

Einen Punkt sollten gerade Berufseinsteiger kennen, bevor sie sich für oder gegen die PKV entscheiden: Hessen zahlt für Beihilfeberechtigte keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer als Beamtenanwärter oder Beamter freiwillig in der GKV bleibt, trägt den vollen Beitrag selbst.

Beihilfesätze in Hessen: Die 5-Prozent-Staffelung verstehen

In Hessen liegt der Beihilfesatz für ambulante und zahnärztliche Leistungen zwischen 50 % und 70 %. Bei stationärer Krankenhausbehandlung steigt er um 15 Prozentpunkte – bis maximal 85 %.

Während Bund und viele Länder den Satz in zwei groben Stufen festlegen, staffelt Hessen feiner: in 5-Prozent-Schritten, abhängig von Ihrer Lebenssituation.

So wird Ihr Beihilfesatz in Hessen berechnet (§ 15 HBeihVO):

Ihre SituationAmbulant & ZahnStationär (Krankenhaus)
Beihilfeberechtigt, alleinstehend50 %65 %
Verheiratet / Lebenspartnerschaft (Partner berücksichtigungsfähig)55 %70 %
je berücksichtigungsfähigem Kind+ 5 %+ 5 %
Versorgungsempfänger:in (Ruhestand)+ 10 %+ 10 %
Höchstsatz70 %85 %
Anwärter:innen & Referendar:innen (pauschal, inkl. Angehörige)70 %

Lesehilfe: Der Stationär-Satz ist immer 15 Prozentpunkte höher als der ambulante – gedeckelt bei 85 %. Aus 55 % ambulant werden im Krankenhaus also 70 %.

Drei Beispielrechnungen für die Praxis

Beispiel 1 – Junglehrer, ledig, kinderlos: 50 % ambulant, 65 % stationär. Die PKV muss ambulant 50 % und im Krankenhaus 35 % der beihilfefähigen Kosten abdecken.

Beispiel 2 – Polizeibeamter, verheiratet, ein Kind, Partner verdient über der Grenze: Partner nicht berücksichtigungsfähig, also kein Aufschlag für ihn. Für das Kind 5 %: macht 55 % ambulant, 70 % stationär.

Beispiel 3 – Finanzbeamtin, verheiratet, zwei Kinder, Partner mit geringem Einkommen: Partner berücksichtigungsfähig (55 %) plus zweimal 5 % für die Kinder = 65 % ambulant, 80 % stationär. Damit reicht ein PKV-Tarif, der ambulant 35 % und stationär 20 % übernimmt.

Einkommensgrenze für Ehepartner

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhöht Ihren Beihilfesatz um 5 Prozentpunkte, solange sein Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem doppelten steuerlichen Grundfreibetrag liegt – 2026 sind das 24.696 Euro.

Maßgeblich sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres vor dem Antrag. Weil die Grenze an den steuerlichen Grundfreibetrag (§ 32a EStG) gekoppelt ist, steigt sie jedes Jahr leicht.

Fällt das Einkommen des Partners im laufenden Jahr deutlich – etwa durch Elternzeit oder einen Jobverlust – kann der höhere Satz schon im selben Jahr widerruflich gewährt werden; den Nachweis reichen Sie im Folgejahr nach.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Wahlleistungen im Krankenhaus

Die meisten kennen nur die Zahl „50 bis 70 Prozent“. Im Krankenhaus sieht die Rechnung aber anders aus: Dort liegt Ihr Satz 15 Prozentpunkte höher, bei einem Familienvater mit zwei Kindern also schnell bei 80 Prozent, bei Pensionären bis zu 85 Prozent.

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Pauschale Beihilfe: in Hessen derzeit kein Thema

Einige Länder (u. a. Berlin, Hamburg, Brandenburg) haben eine pauschale Beihilfe eingeführt: einen Zuschuss zum GKV-Beitrag. In Hessen wurde das politisch diskutiert, beschlossen ist es nicht. Wer hier gesetzlich versichert bleibt, bekommt keinen laufenden Zuschuss zum Kassenbeitrag.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte kann stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe greifen: Beihilfe zu beihilfefähigen Sachleistungen der GKV bis zu 50 %, begrenzt auf höchstens die Hälfte der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge. Ob die PKV für Sie die wirtschaftlich bessere Lösung ist, hängt von Alter, Familie, Gesundheit und Wunschleistung ab. Genau das rechnen wir im Vergleich für Sie durch.

Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe Hessen?

Die Hessische Beihilfenverordnung regelt im Detail, was in welchem Umfang beihilfefähig ist. Da die Leistungskataloge der Bundesländer regelmäßig überarbeitet und Leistungen gekürzt werden, können wir die Verbindlichkeit der Angaben nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren. Wir bemühen uns, die Inhalte auf dem aktuellen Stand der Hessener Beihilfevorschriften zu halten. Bei konkreten Erstattungsanfragen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Beihilfestelle zu wenden. Die folgenden Bereiche kommen in der Beratung am häufigsten vor.

Aufwendungen sind bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), maximal und mit schriftlicher Begründung auch bis zum Höchstsatz , dem 3,5-fachen Satz, beihilfefähig. Liegt eine Rechnung darüber, tragen Sie die Differenz selbst – es sei denn, ein Beihilfeergänzungstarif fängt Sie auf. Privatärztliche Honorare werden zu Ihrem persönlichen Bemessungssatz erstattet.

Ärztlich verordnete, apothekenpflichtige Mittel sind beihilfefähig, abzüglich eines Eigenbehalts von 4,50 € je verordnetem Mittel. Verschreibungspflichtige Medikamente werden bis zu den GKV-Festbeträgen erstattet. Vom Eigenbehalt ausgenommen sind u. a. Kinder unter 18, Schwangere (bei schwangerschaftsbedingten Mitteln) und Versorgungsempfänger mit Bezügen bis 1.125 € im Monat; außerdem greift der Abzug nicht, soweit er zusammen 100 € im Monat übersteigt. Nicht beihilfefähig sind u. a. Mittel gegen Erkältungen und grippale Infekte bei geringfügigen Beschwerden sowie Präparate, die vor allem die Lebensqualität steigern sollen.

Brillengläser sind – inklusive Handwerksleistung, aber ohne Fassung – bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 3 HBeihVO beihilfefähig. Kontaktlinsen nur bei bestimmten medizinischen Indikationen; Pflegemittel sind ausgeschlossen.

Beihilfefähig sind ärztlich verordnete Anwendungen wie Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie, Podologie sowie Wärme-, Kälte- und Elektrotherapie. Die jeweiligen Höchstbeträge richten sich nach dem Heilmittelverzeichnis der HBeihVO.

Allgemeine Krankenhausleistungen sind beihilfefähig, abzüglich 10 € pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind in Hessen nur beihilfefähig, wenn Sie den monatlichen Eigenbeitrag von 18,90 € zahlen – sonst tragen Sie sie komplett selbst. Beim Zweibettzimmer kommen 16 € pro Tag Eigenanteil hinzu; ein Einbettzimmer wird höchstens bis zur Höhe eines Zweibettzimmers anerkannt. Den Aufpreis tragen Sie selbst.

Behandlungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig. Material- und Laborkosten beim Zahnersatz werden nur zu 50 % anerkannt. Auf diesen Betrag wird dann Ihr persönlicher Bemessungssatz angewendet. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind prothetische Leistungen, Inlays, Kronen und Implantate in der Regel ausgeschlossen (Ausnahmen u. a. nach Unfall im Vorbereitungsdienst). Hier schließt ein guter Beihilfeergänzungstarif die Lücke.

Beihilfefähig nach Maßgabe der Anlage 1 HBeihVO. Notwendigkeit, Art und Umfang müssen vorab durch ein Gutachten festgestellt und von der Beihilfestelle anerkannt werden; Akut- und Kurzzeittherapie sind ohne vorheriges Gutachterverfahren möglich. Nicht beihilfefähig sind wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren sowie z. B. Familien- und Musiktherapie.

Aufwendungen sind bis zu den Höchstsätzen beihilfefähig, die mit den Heilpraktikerverbänden vereinbart wurden.

Ärztlich verordnete Hilfsmittel (z. B. Rollator, Einlagen, Messgeräte) sind nach dem Hilfsmittelkatalog der HBeihVO beihilfefähig, in der Regel mit einem Eigenanteil von 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 €). Hörgeräte werden für Erwachsene bis 1.500 € bezuschusst; für Kinder gilt keine Betragsgrenze. Fahrtkosten sind in Höhe der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Mittel beihilfefähig, mit einem Eigenanteil von 10 € je Fahrt.

Die Frage ist nicht, ob Sie privat versichert sind, sondern wie gut Ihr Tarif die hessische Beihilfe ergänzt.

Pflegeleistungen der Beihilfe in Hessen

Bei der Pflege orientiert sich Hessen an der Systematik der Bundesbeihilfe und erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen in Höhe Ihres Bemessungssatzes. Bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten teils eigene Sätze.

Unterschieden wird zwischen Pflegegeld (Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst), teilstationärer Pflege (Tages-/Nachtpflege) und vollstationärer Pflege. Wer einen Satz von 60 % hat, bekommt 60 % des für seinen Pflegegrad maßgeblichen Höchstbetrags; den Rest übernimmt die private Pflegepflichtversicherung. Bei dauernder Pflegebedürftigkeit sieht § 15 HBeihVO besondere Bemessungssätze vor (für Versorgungsempfänger z. B. 70 %).

Pflegeaufwendungen immer in einem separaten Antrag einreichen, getrennt von krankheitsbedingten Belegen. Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege werden zusätzlich nach den jeweiligen Pauschalen berücksichtigt.

Beihilfeantrag in Hessen: eBeihilfe, App oder Post

In Hessen reichen Sie Beihilfeanträge digital über das eBeihilfe-Portal, mobil über die eBeihilfe-App oder klassisch per Post beim Regierungspräsidium Kassel ein. aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich.

Weg 1: Online (eBeihilfe-Portal)

Anträge erfassen, Belege als Scan hochladen, Bescheide digital abrufen.

Weg 2: Mobil (eBeihilfe-App)

Für iOS und Android. Die App fotografiert Belege automatisch in ausreichender Qualität.

Weg 3: Postweg

Formulare stellt das RP Kassel online bereit. Bitte gut lesbare Kopien, nur einen Beleg je Seite, keine Heftklammern und unterschreiben, sonst keine Bearbeitung.

Praktische Hinweise, die Rückfragen vermeiden

  • Belege sammeln, bis eine sinnvolle Summe zusammenkommt, statt jede Kleinigkeit einzeln einzureichen.
  • Ärztliche Verordnungen immer beilegen (z. B. bei Sehhilfen, Heilmitteln) – ohne Verordnung keine Erstattung.
  • Pflegeaufwendungen konsequent getrennt beantragen.
  • Vor jedem neuen Antrag den letzten Bescheid prüfen und offene Nachforderungen zuerst klären.
  • Jeden Beleg nur einmal einreichen.

Fristen und Bearbeitungszeiten beim RP Kassel

Antragsfrist (Ausschlussfrist)

In Hessen haben Sie ein Jahr Zeit – gerechnet ab Entstehung der Aufwendung oder ab dem ersten Rechnungsdatum, je nachdem, was später liegt. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Eingangslage, Jahreszeit und Art des Antrags. Schriftliche Anfragen und Genehmigungsverfahren (z. B. Psychotherapie, Kuren) beantwortet das RP Kassel in der Regel zügig, sofern keine externen Gutachter nötig sind.

Kontakt zur Beihilfestelle Hessen

Zuständig für die Beihilfe des Landes Hessen ist das Regierungspräsidium Kassel mit Standorten in Kassel und Hünfeld.

Postanschrift für Beihilfeanträge:

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Beihilfen
34117 Kassel

Aktuelle Servicezeiten und weitere Kontaktwege finden Sie auf der offiziellen Seite des Regierungspräsidiums Kassel.

PKV und Beihilfeergänzung: Lücken erkennen, bevor sie teuer werden

Rechnerisch sollen Beihilfe und PKV zusammen 100 % abdecken. In der Praxis bleiben durch Höchstbeträge, Eigenanteile und Ausschlüsse oft Lücken.

Ein guter Beihilfeergänzungstarif mildert typischerweise ab:

  • Honorare oberhalb des GOÄ/GOZ-Höchstsatzes
  • Material- und Laborkosten beim Zahnersatz (in Hessen nur 50 % beihilfefähig)
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Eigenanteile bei Sehhilfen und Hilfsmitteln
  • Heilpraktikerleistungen oberhalb der Beihilfegrenzen

Die Tarifqualität schwankt erheblich. In der Beratung schauen wir nicht nur auf den Beitrag heute, sondern auf die langfristige Stabilität und die Ausgestaltung der Leistungen.

Unser Beratungsangebot für Hessen

  • Analyse Ihrer Beihilfesituation
  • Vergleich beihilfekonformer PKV- und Ergänzungstarife
  • schriftliche Auswertung mit klaren Empfehlungen statt Verkaufsshow
  • auf Wunsch laufende Betreuung bei Änderungen (Familienzuwachs, Wechsel des Dienstherrn, Ruhestand)

Das sagen Kunden über unsere Beratung

Häufige Fragen rund um die Beihilfe Hessen

Kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen hessischer Beamtinnen und Beamten.

Für ambulante und zahnärztliche Leistungen zwischen 50 % und 70 %, je nach Familienstand, Kindern und Partnereinkommen. Bei stationärer Krankenhausbehandlung steigt der Satz um 15 Prozentpunkte, bis maximal 85 %. Anwärter und Referendare erhalten pauschal 70 %.

Das Regierungspräsidium Kassel. Es bearbeitet zentral die Anträge aller hessischen Landesbeamten und ihrer Angehörigen; den aktuellen Bearbeitungsstand veröffentlicht es online.

Sein Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr darf den doppelten steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen – 2026 sind das 24.696 Euro. Dann erhöht sich Ihr Satz um 5 Prozentpunkte.

Ein Jahr, gerechnet ab Entstehung der Aufwendung oder ab dem ersten Rechnungsdatum. Danach ist der Anspruch verloren.

Das eBeihilfe-Portal und die eBeihilfe-App sind die digitalen Wege zur hessischen Beihilfe: Anträge stellen, Belege hochladen, Bescheide abrufen – online oder per Smartphone.

Nein. Hessen hat keine pauschale Beihilfe eingeführt. Wer mit einem Beamtenstatus gesetzlich versichert bleibt, erhält keinen laufenden Zuschuss zum GKV-Beitrag.

Nein. Anders als einige andere Länder zieht Hessen nach aktueller Rechtslage keinen nach Besoldungsgruppen gestaffelten Jahresbetrag von der Beihilfe ab. Ihre Eigenanteile beschränken sich auf die festen Beträge bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie im Krankenhaus.

Sie betrifft nur freiwillig gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte. Erstattet werden beihilfefähige Sachleistungen der GKV bis zu 50 % – begrenzt auf höchstens die Hälfte der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge. Einen laufenden Zuschuss zum Kassenbeitrag wie bei der pauschalen Beihilfe ersetzt das nicht.

Pauschal 70 % – unabhängig von Familienstand oder Kinderzahl, inklusive berücksichtigungsfähiger Angehöriger.

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nur beihilfefähig, wenn Sie den monatlichen Eigenbeitrag von 18,90 € zahlen. Beim Zweibettzimmer kommen 16 € pro Tag Eigenanteil dazu; ein Einbettzimmer wird höchstens bis zur Höhe eines Zweibettzimmers anerkannt.

Brillengläser sind inklusive Handwerksleistung bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 3 HBeihVO beihilfefähig, die Fassung jedoch nicht. Kontaktlinsen werden nur bei bestimmten medizinischen Indikationen übernommen.

Ja, bis zu den Höchstsätzen, die mit den Heilpraktikerverbänden vereinbart wurden. Leistungen oberhalb dieser Grenzen tragen Sie selbst oder über einen passenden PKV-Tarif.

Behandlungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Material- und Laborkosten sind nur zu 50 % beihilfefähig; darauf wird Ihr persönlicher Bemessungssatz angewendet. Für diese Lücke ist ein guter Beihilfeergänzungstarif eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Vollständige Unterlagen, alle ärztlichen Verordnungen beilegen, Pflege getrennt einreichen, keine Mehrfacheinreichungen – und am besten digital über die eBeihilfe-App.

Hier finden Sie die amtlichen Rechtsgrundlagen und die offiziellen Stellen des Landes Hessen, an denen sich die Angaben auf dieser Seite messen lassen.

Amtliche Quellen & Rechtsgrundlagen (Land Hessen)


Weiterführend auf beamtenservice.de

 

Diesen Beitrag hat Shahryar Honarbakhsh – Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit Spezialisierung auf den öffentlichen Dienst – auf Grundlage der HBeihVO und der Veröffentlichungen des Regierungspräsidiums Kassel erstellt und zuletzt am 15.07.2026 geprüft. Sätze und Beträge können sich durch Änderungen der Verordnung verschieben; maßgeblich sind im Zweifel die amtlichen Quellen. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.

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