Ratgeber Beihilfe · Stand Oktober 2026

Pauschale Beihilfe: Vor- und Nachteile

Immer mehr Bundesländer führen die Pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe ein. Sie ermöglicht Beamten einen 50%igen Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen – und damit erstmals einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Beamten. Wir erklären, wie die pauschale Beihilfe funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt und für wen sie sich finanziell lohnt.

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Autor und Aktualisierung

Shahryar Honarbakhsh, unabhängiger Versicherungsmakler für Beamte (§ 34d GewO). Spezialisiert auf Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte seit 2008. Mitglied im Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.

Stand: 01.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Bundesländer haben das Beihilferecht um ein neues Modell erweitert: Die pauschale Beihilfe übernimmt 50% des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenvollversicherung (100-Prozent-Versicherung).
  • Die pauschale Beihilfe soll Beamten den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erleichtern und eine Alternative zur klassischen Variante – der Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) – bieten.
  • Im Vergleich zur klassischen Beihilfe bietet die pauschale Beihilfe keine Erstattung von Versicherungsleistungen, die über die Grundabsicherung hinausgehen und wird bei Eintritt in den Ruhestand NICHT auf 70% erhöht.
  • Die pauschale Beihilfe kann für Geringverdiener, Beamte mit Vorerkrankungen oder Familien mit mehreren Kindern vorteilhaft sein. Die Entscheidung sollte sorgfältig durchdacht werden: Einmal gewählt, ist dieses Modell unwiderruflich.

Warum führen viele Bundesländer aktuell die pauschale Beihilfe ein?

Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe wollen einige Bundesländer ihren Beamten eine „echte“ und gerechtere Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) ermöglichen.

Denn Beamte und Beamtenanwärter hatten theoretisch – im Gegensatz zu Angestellten – schon immer die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und einer freiwilligen Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Staatsbedienstete müssen bei ihrem Bruttoeinkommen nicht erst die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (Stand 2026) überschreiten, um versicherungsfrei zu werden. Grund dafür ist der Beihilfeanspruch von Beamten. Über die klassische Beihilfe erstattet der Dienstherr 50% bis 80% der Krankheitskosten seiner Beamten – jedoch nur, wenn diese ihre Restkosten über eine private Krankenversicherung absichern.

Für Beihilfeberechtigte war es also selten von Vorteil, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Einerseits weil sie als freiwillig gesetzlich Versicherte die vollen Beiträge selbst zahlen müssen, andererseits wegen den deutlich schlechteren Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse.

Nun sollen sich Beamte, dank des neuen Beihilfe-Modells, ohne (größere) wirtschaftliche Nachteile leichter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Allerdings birgt das Modell der pauschalen Beihilfe einige unschöne Überraschungen – auch finanziell.

Was ist die Pauschale Beihilfe?

Die Pauschale Beihilfe ist eine noch recht neue Alternative zur „klassischen“ Variante, der individuellen Beihilfe. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen von privat UND gesetzlich versicherten Beamten. Ziel der teilnehmenden Bundesländer ist es, mit der Pauschalen Beihilfe die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte attraktiver zu machen und ihnen den Verbleib in der GKV zu ermöglichen. Entscheiden sich Beamte einmal für die Pauschale Beihilfe, ist diese Wahl unwiderruflich. Sie müssen ihr Leben lang auf ihren individuellen Beihilfeanspruch verzichten – so will es das Gesetz.

Wie hoch ist der Zuschuss zur GKV für Beamte?

Mit der Pauschalen Beihilfe erhalten Beamte eine gleichbleibende monatliche Pauschale, die keiner Abrechnung bedarf. Es werden 50 Prozent des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Dienstherren bezuschusst. Maximal erhalten Beamte die Hälfte des Höchstbeitrags der Krankenkassen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse sind jedoch abhängig vom Einkommen und nicht – wie in der privaten Krankenversicherung – von der vereinbarten Versicherungsleistung und dem individuellen Gesundheitszustand.

Unterschied zur klassischen Beihilfe: Die pauschale Beihilfe wird nicht erhöht

Im Gegensatz zur individuellen Beihilfe erhöht sich der Prozentsatz der pauschalen Variante nicht bei einer veränderten Familiensituation. Zum Vergleich: Mit der individuellen Beihilfe erhalten pensionierte Beamte in Bremen mindestens 60%, in Bundesländern wie NRW oder Berlin sogar 70% Beihilfe, wodurch die Restkosten für die PKV-Beiträge nochmal sinken.

Auch bei Verheirateten und Beamten mit Kindern übernimmt die individuelle Beihilfe – abhängig von den Regelungen der Bundesländer – bis zu 70% der Gesundheitskosten. Ein deutlicher Nachteil für die Empfänger der Pauschalen Beihilfe. Leider nicht der einzige, was wir unten detaillierter ausführen.

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Alle Unterschiede zwischen individueller und pauschaler Beihilfe

Individuelle BeihilfePauschale Beihilfe + GKV
Art der ZahlungDer Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Der Dienstherr zahlt einen pauschalen Zuschuss zum nachgewiesenen Krankenkassenbeitrag.
Art der VersicherungBeamte müssen den verbleibenden Teil (50%, 30% oder 20%) über einen Restkostentarif privat versichern.Es muss eine 100%ige Krankenvollversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen.
Höhe der Beihilfe50% der Krankheitskosten bei unverheirateten Beamten ohne/mit einem Kind,
70% der Krankheitskosten ab dem 2. Kind (abhängig vom Bundesland),
70% der Krankheitskosten im Ruhestand
Unabhängig vom Beamtenstatus und Familienstand pauschal 50% vom tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags
Berechnung der BeitragshöheDie Beitragshöhe der PKV-Restkosten ist abhängig vom Eintrittsalter, individuellen Gesundheitszustand, von gewählten Leistungen und Wahlbausteinen. Der GKV-Beitrag ist einkommensabhängig (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Leistungsgarantien Einmal vertraglich vereinbarten Leistungen werden lebenslang garantiert. Per Gesetz hat die GKV das Recht, Leistungen zu kürzen oder zu streichen.
Umfang der GesundheitsleistungenIndividualvertrag, hohe medizinische Standards, bis zum dreifachen Satz und über die Grenzen der Gebührenordnung für Ärzte hinaus (Kostenerstattungsprinzip) Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (Sachleistungsprinzip)
Teilnehmende BundesländerAlle 16 Bundesländer + BundAktuell in neun Bundesländern verfügbar (Stand 2026)

In welchen Bundesländern gibt es die Pauschale Beihilfe?

Die Pauschale Beihilfe wurde als Erstes 2018 in Hamburg eingeführt und ist daher unter dem Titel „Hamburger Modell“ bekannt geworden. Ein Jahr später ist Bremen diesem Modell gefolgt. Im Jahr 2020 haben die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Thüringen und im Januar 2023 hat Baden-Württemberg die Pauschale Beihilfe eingeführt. Zum 01. Januar 2024 wurde ebenfalls das Sächsische Beamtengesetz geändert und damit der Anspruch auf Pauschale Beihilfe im Freistaat Sachsen gewährt. Ebenso in Schleswig-Holstein: Auch hier können Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, seit dem 01.01.2024 unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu ihren GKV-Beiträgen erhalten. Zuletzt wurde den in Niedersachsen bereits im Landesdienst stehenden Beamten am 01. Februar 2024 die einmalige Wahlmöglichkeit zwischen klassischer und Pauschaler Beihilfe eröffnet.

Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind weitere Bundesländer, die aktuell das „Hamburger Modell“ für sich und somit die Einführung der Pauschalen Beihilfe prüfen.

Der Antrag für Pauschale Beihilfe kann nur in den genannten Bundesländern bei einer Neuverbeamtung oder von Beamten, die bereits gesetzlich krankenversichert sind, gestellt werden. Wer jedoch im Laufe seiner Dienstzeit das Bundesland wechselt, beispielsweise von Berlin nach Sachsen-Anhalt umzieht, verliert diesen Beitragszuschuss und muss die vollen Kosten für seine gesetzliche Krankenversicherung selbst tragen.

Auf einen Blick: In diesen Bundesländern gibt es aktuell die Pauschale Beihilfe

Bundkeine Pauschale Beihilfe
Baden-WürttembergPauschale Beihilfe
Bayernkeine Pauschale Beihilfe
BerlinPauschale Beihilfe
BrandenburgPauschale Beihilfe
BremenPauschale Beihilfe
HamburgPauschale Beihilfe
Hessenkeine Pauschale Beihilfe
Mecklenburg-Vorpommernin Prüfung
NiedersachsenPauschale Beihilfe
Nordrhein-Westfalenin Prüfung
Rheinland-Pfalzin Prüfung
Saarlandin Prüfung
SachsenPauschale Beihilfe
Sachsen-Anhaltkeine Pauschale Beihilfe
Schleswig-HolsteinPauschale Beihilfe
ThüringenPauschale Beihilfe

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Was sind die Vorteile der Pauschalen Beihilfe?

Die Gesetzesänderung soll Beamten und Beamtenanwärtern mehr Flexibilität und die „freie“ Entscheidung in Bezug auf die Wahl ihrer Krankenversicherung ermöglichen. Das heißt, in Hamburg, Berlin & Co. können Beihilfeberechtigte zwischen der individuellen Beihilfe (in Kombination mit einem Beihilfetarif einer PKV) und der Pauschalen Beihilfe wählen. Letztere greift auch in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die GKV ist für Beamte allerdings nur in Ausnahmefällen von Vorteil, was wir in den folgenden Abschnitten ausführlicher begründen.

Einzig verbleibender Vorteil ist also die „angebliche“ Flexibilität bei der Wahl der Absicherung. Doch sollen sich die Staatsdiener im Zuge ihrer Verbeamtung – also gleich zu Beginn ihrer Karriere – für eine Variante der Beihilfe entscheiden. Wählt ein junger Beamter auf Probe für sich die pauschale Beihilfe, ist ein späterer Wechsel in die klassische Beamtenversicherung der PKV ausgeschlossen. Die Entscheidung ist unwiderruflich. Wo ist also hier Flexibilität gegeben? Wer kann denn als junger Berufsanfänger seine berufliche Laufbahn, seine Familienplanung, eine Versetzung oder einen Umzug in ein anderes Bundesland in der fernen Zukunft voraussehen?

Welche Nachteile hat die Pauschale Beihilfe?

1. Nachteil: Berechnung und Entwicklung der Beiträge in der GKV

Die Nachteile beim Zuschuss für Beamte in der GKV überwiegen leider: Eine große Schwachstelle der Pauschalen Beihilfe liegt in der Beitragsberechnung. Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen des Beamten. Ausschlaggebend ist unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze, die nahezu jährlich steigt.Im Jahr 2026 klettert die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 69.750 Euro im Jahr und damit auf 5.812,50 Euro im Monat. Demnach beträgt der Höchstbetrag für freiwillige versicherte Beamte in der gesetzlichen Versicherung (ohne Pflegeversicherung) im Schnitt 1.018 Euro monatlich.

Beispielrechnung:

  • Ein Lehrer in NRW in der Besoldungsgruppe A13 liegt mit seinem Einkommen in der Regel bei oder über der Beitragsbemessungsgrenze.
  • Je nach Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse liegt der Höchstbeitrag in der GKV inkl. Pflegeversicherung ca. zwischen 1200 € und 1.260 €.
  • Somit würde ein Lehrer in NRW in der Besoldungsgruppe A13 monatlich mindestens 600 Euro selbst zahlen, wenn er die pauschale Beihilfe nutzt.

Zum Vergleich: Eine 30-jährige Person mit 50 % Beihilfeanspruch und ohne Vorerkrankungen (wie etwa chronische Erkrankungen) zahlt für einen Beamtentarif in der PKV mit

  • Zusatzleistungen, beispielsweise wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus (Oberarzt oder Chefarzt in Kombination mit einem Zweibettzimmer),
  • Beihilfeergänzungstarif,
  • KUR-Tarif
  • und Krankenhaustagegeldabsicherung

einen Beitrag zwischen 330 € und 400 €. Damit erhält die Person bessere Leistungen und spart zudem rund 200 € im Monat.

Hinzu kommt, dass die Beitragsentwicklung in der GKV alles andere als rosig aussieht: So lagen die Beitragssteigerungen für Besserverdiener in den letzten 50 Jahren im Schnitt bei über 5 % pro Jahr. Gut verdienende Beamte und Beamte mit Privatvermögen müssen also auch in den kommenden Jahren in der GKV noch mal ordentlich draufzahlen.

In der privaten Krankenversicherung sind dagegen das Eintrittsalter, der individuelle Gesundheitszustand und die gewählten Leistungen entscheidend für die Berechnung der Beiträge. Selbstverständlich bleibt auch die PKV nicht vor Beitragsanpassungen verschont. Diese fallen jedoch im Schnitt (und in beitragsstabilen Tarifen!) moderater aus und man kann Beitragssteigerungen durch verschiedene Maßnahmen entgegenwirken. Weiterführende Informationen in diesem Beitrag:

Beitragserhöhung in der PKV: Gründe, Friste und Handlungsempfehlungen.

2. Nachteil: Kosten steigen im Alter an

Bleibt man im Rentenalter als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, berechnen sich die Beiträge nicht nur nach der Höhe der Pension, sondern auf Grundlage ALLER Einkünfte, also auch aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen. Demzufolge können die Kosten für die GKV im Alter sogar ansteigen. Pensionierte Beamte haben nur dann Zugang zur kostengünstigeren Krankenversicherung der Rentner (KVdR) – bei der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen außer Betracht bleiben – wenn sie einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Das ist oft bei älteren Quereinsteigern der Fall, die eine sozialversicherungspflichtige Vorgeschichte haben. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeberzuschuss für Beamte in der GKV „lebenslang“ auf 50 Prozent beschränkt ist, während sich die individuelle Beihilfe für pensionierte Beamte in vielen Bundesländern auf bis zu 70 Prozent erhöht.

3. Nachteil: Schlechtere Leistungen und Kürzungen in der GKV

Gegen eine Absicherung in der GKV sprechen außerdem die Leistungen, die in der PKV wesentlich besser und individuell wählbar sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz geregelt nach dem allgemein geltenden Leistungskatalog, der nur (laut Sozialgesetzbuch) „zweckmäßige“ medizinische Leistungen abdeckt, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Um eine bessere gesundheitliche Versorgung zu erhalten, sind in vielen Bereichen Krankenzusatzversicherungen notwendig. Allerdings werden ambulante und stationäre Zusatztarife sowie Krankengeld- oder Krankenhaustagegeldversicherungen bei der pauschalen Beihilfe NICHT berücksichtigt – sie zahlt nur die Hälfte der Kosten für eine Grundabsicherung.

Gleichwohl haben die gesetzlichen Krankenkassen das Recht, Leistungen zu kürzen – was sie in den letzten Jahren regelmäßig getan haben und weiterhin tun werden. Ganz anders in der PKV: Der Versicherte erhält eine lebenslange Leistungsgarantie bei der Privaten Krankenversicherung: Die einmal vertraglich vereinbarten Leistungsbausteine kann nur der Versicherungsnehmer selbst verändern, nicht aber die Versicherungsgesellschaft.

4. Nachteil: Unwiderrufbarkeit der Pauschalen Beihilfe

Ein nicht zu verachtender Nachteil ist zudem, dass eine Entscheidung für die Pauschale Beihilfe nicht rückgängig gemacht werden kann. Wie bereits oben erwähnt, sieht die neue Regelung vor, dass sich die Berufsanfänger gleich zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn unwiderruflich für eine Variante der Beihilfe entscheiden sollen – noch bevor überhaupt klar ist, in welche Richtung die Karriere eingeschlagen wird oder wie die Familienplanung aussieht. Einige, bereits verheiratete Beamte werden sich vielleicht für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden, weil Ehepartner und Kinder mitversichert sind und die Beiträge in der GKV in dieser Phase günstiger ausfallen. Sobald die Kinder jedoch in die Ausbildung gehen und der Partner wieder voll berufstätig ist, wäre die private Restkostenversicherung dauerhaft günstigeren Variante. Der Wechsel in die PKV ist jedoch dann nicht mehr möglich. Es sei denn:

5. Nachteil: Umzug oder Versetzung in ein anderes Bundesland

Die „Insellösung“ wird zum großen Problem, wenn Beamte aus beruflichen oder privaten Gründen in ein anderes Bundesland ohne Pauschale Beihilfe ziehen. Dann müssen sie den vollen Beitrag für die Krankenkasse aus eigener Tasche zahlen. Theoretisch können sie jetzt zwar in die individuelle Beihilfe in Verbindung mit einer PKV wechseln. Sie müssten allerdings dann auch hier mit hohen Versicherungsprämien und Risikozuschlägen rechnen, die sich durch das höhere Eintrittsalter, mögliche Vorerkrankungen und fehlenden Alterungsrückstellungen ergeben. Im schlimmsten Fall, bei schwerwiegenden Erkrankungen (dazu gehören z.B. auch Depressionen etc.) wird sie kein privater Krankenversicherer mehr aufnehmen wollen.

Für wen lohnt sich die Pauschale Beihilfe?

Für die meisten Beamtenanwärter und Beamten lohnt sich der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse nicht. Lohnen kann sich die pauschale Beihilfe höchstens für geringverdienende Beamte mit sehr niedrigen Besoldungsgruppen. Auch kann der Zuschuss zur GKV für Beamte auf Widerruf mit Vorerkrankungen bis zur Ernennung zum Beamten auf Probe vorteilhaft sein. Denn der Wechsel zum Beamten auf Probe ist ein völlig neues Dienstverhältnis, sodass man hier noch mal neu wählen kann. Danach ist die Entscheidung unwiderruflich.

Schließlich kann sich das „Hamburger Modell“ noch für regional sehr verwurzelte Beamte, die viele Familienmitglieder mitversichern müssen oder wollen, lohnen. Wir empfehlen allerdings immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Absicherung in der GKV sich wirklich lebenslang rechnet oder die PKV auf Dauer die günstigere Alternative ist – vor allem mit Blick aufs Alter und die Pensionierung.

Wir beantworten dir gerne alle Fragen zur pauschalen Beihilfe und prüfen für dich beide Optionen. Sollte der pauschale Zuschuss zur GKV für deine Lebenssituation und Zukunftsplanung die bessere Variante sein, werden wir dir selbstverständlich nicht davon abraten. Sprich uns gerne unverbindlich an.

Welcher Tarif schließt genau deine Beihilfe-Lücke? Wir sind auf den öffentlichen Dienst spezialisiert und anbieterneutral – wir rechnen deinen Restkostenbedarf aus und vergleichen die passenden beihilfekonformen Tarife.

Fazit: Ist die Pauschale Beihilfe sinnvoll?

Das Privileg, sich privat krankenversichern zu können, nutzt die große Mehrheit der Beamten aus guten Gründen. Zur Veranschaulichung: Nur knapp 2 Prozent der Beamten in Hamburg wählte bisher ihr „Hamburger Modell“, also die Option, in die pauschale Beihilfe zu wechseln. Die Urheber des neuen Gesetzes der Pauschalen Beihilfe werben groß mit der „neuen Wahlfreiheit“, die sich im Endeffekt nur als Mogelpackung herausstellt. Denn wer zu Beginn seiner Beamtenlaufbahn die pauschale Beihilfe wählt, soll später keine Chance mehr haben, in die beihilfekonforme Absicherung einer PKV zu wechseln. Lediglich für Beamte auf Zeit und regional sehr verwurzelte Beamte mit kinderreichen Familien kann die pauschale Beihilfe Vorteile bieten.

Insgesamt überwiegen die Vorteile der individuellen Beihilfe in Verbindung mit einem Beamtentarif der PKV bei Weitem: Durch die flexiblen, beihilfekonformen Tarife der privaten Krankenversicherer lassen sich nicht nur die verbleibenden Restkosten günstiger abdecken, sondern auch alle Leistungslücken schließen. Ändert sich der Beihilfesatz durch Heirat, Kinder, ein Wechsel des Bundeslandes oder – ganz wichtig – im Ruhestand, wird der Versicherungsschutz flexibel angepasst.

Was unsere Mandanten sagen

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Häufige Fragen (FAQ): Pauschale Beihilfe für Beamte

Sie ist eine Alternative zur klassischen (individuellen) Beihilfe und wird oft „Hamburger Modell“ genannt. Bei der individuellen Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten, welcher bis auf 70%, in manchen Bundesländern auf 90% steigen kann. Bei der pauschalen Beihilfe zahlt er stattdessen einen immer gleich bleibenden 50%- Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Angestellten.

Die pauschale Beihilfe ist nicht generell besser, sondern nur in ganz bestimmten Lebenslagen vorteilhaft. Für die Mehrheit der Beamten bleibt die klassische Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) wirtschaftlich attraktiver und vorteilhafter aufgrund der besseren und lebenslang garantierten Gesundheitsleistungen.

Mit der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zum Basistarif einer privaten Krankenvollversicherung. Versicherte Leistungen, die über diesen Basistarif hinausgehen wie Ergänzungs- oder Zusatztarife, Krankengeld, Krankenhaustagegeld etc. werden nicht bezuschusst.

Das reguläre Wahlmodell nach dem Hamburger Vorbild besteht aktuell – neben Hamburg – in Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern. Beim Bund, in Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und im Saarland wird die pauschale Beihilfe nicht angeboten. In Schleswig-Holstein nur für sehr bestimmte Personengruppen.

In den meisten Ländern ja, wenn die PKV eine Vollversicherung mit 100 % Deckung ist. In der Praxis lohnt sich das selten, weil die PKV-Beiträge für eine 100-%-Absicherung hoch sind. Interessant ist das Modell daher in der Regel nur in Kombination mit der GKV.

Wer den Zuschuss wählt, verzichtet schriftlich auf die aufwendungsbezogene, die individuelle Beihilfe. Arzt- und Krankenhausrechnungen werden dann nicht mehr von der Beihilfestelle erstattet, sondern laufen über die Krankenversicherung. Wichtig ist auch: Der Zuschuss gilt nicht für den Pflegeversicherungsbeitrag, und Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung werden nicht bezuschusst.

In fast allen Ländern ja, die Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich. Die Ausnahme ist Sachsen-Anhalt: Dort kann die Entscheidung für die Zukunft zum Monatsbeginn widerrufen werden, mit einer schriftlichen Frist von drei Monaten. Deshalb ist die Entscheidung so wichtig, besonders am Anfang der Laufbahn.

Sie kann sich lohnen für Geringverdiener, Beamte mit schweren Vorerkrankungen oder Familien mit mehreren Kindern. Die Gründe: In der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge. Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind oft kostenlos familienversichert.

  • Der Zuschuss steigt nicht mit: Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz mit Kindern oder im Ruhestand oft auf 70 %. Bei der pauschalen Beihilfe bleibt es bei 50 %, auch für Pensionäre.
  • Einkommensabhängige Beiträge: Bei hoher Besoldung zahlt man in der GKV bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Leistungsumfang: Man hat das niedrige GKV-Leistungsniveau und Leistungen werden regelmäßig gekürzt.
  • Länder- oder Dienstherrnwechsel kann problematisch werden.

Es gibt keine automatische Übertragbarkeit; ab dem Wechsel gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Wechselst du in ein Land mit pauschaler Beihilfe, kannst du sie dort in der Regel erneut beantragen. Wechselst du in ein Land ohne dieses Modell (z. B. Bayern) oder zum Bund, bleibst du zwar in der GKV, zahlst den Beitrag aber wieder komplett selbst.

Über einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Beihilfe- oder Bezügestelle deines Landes. Je nach Bundesland gelten strenge Ausschlussfristen (oft zwischen mehreren Monaten nach Verbeamtung oder Antragstellung). Der Zuschuss wird dann meist zusammen mit den Bezügen ausgezahlt. Formulare und Merkblätter findest du auf den Seiten des jeweiligen Landesamts für Besoldung bzw. Finanzen.

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