R+V Krankenversicherung: Beitragserhöhung 2026

Die R+V Krankenversicherung erhöht zum 01. Januar 2026 ihre Beiträge in der PKV. Tarife für Beamte und Beamtenanwärter sollen im Schnitt 15% teurer werden, Angestellte und Selbstständige müssen mit ca. 30% Erhöhung rechnen. In diesem Artikel geben wir aktuelle Zahlen bekannt und zeigen Möglichkeiten auf, wie Versicherte ihre Beitragskosten senken oder zumindest stabil halten können. Außerdem geben wir eine Einschätzung zur Beitragsstabilität und zukünftigen Beitragserhöhungen der R+V.

R V Krankenversicherung Alle Infos zur Beitragserhöhung

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Viele PKV-Tarife der R+V werden zum 01.01.2026 angepasst. Die Erhöhung kann bereits geschlossene und offene Tarife der R+V Krankenversicherung betreffen.
  • Regelmäßige Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung normal und notwendig – bis zu einem gewissen Ausmaß.
  • Betroffene sollten die Erhöhung zum Anlass nehmen, den eigenen Versicherungsstatus prüfen zu lassen. Möglicherweise lassen sich die Beitragskosten durch einen Tarifwechsel oder Anbieterwechsel optimieren. 

R+V Beitragsanpassung: Was ist bekannt?

  • Die R+V Krankenversicherung plant ab dem 01. Januar 2026 eine merkliche Beitragsanpassung in ihren PKV-Tarifen.
  • Die Erhöhung gilt für Beamtentarife genau wie für Tarife für Selbstständige und Angestellte
  • Betroffen sind Neukunden und langjährige Bestandskunden der R+V.
  • Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung fallen jedoch nie einheitlich aus: Die Prozentzahlen variieren je nach Altersstufe und gewählten Tarifbausteinen.
  • Wie bei Beitragsanpassungen in der PKV üblich, werden die Mitteilungen der R+V im Herbst, spätestens im November 2025 an die Kunden rausgeschickt.

Nachfolgend eine Übersicht über die wesentlichen Anpassungen in einzelnen Tarifen und Tarifbausteinen der R+V Krankenversicherung:

Beitragsanpassungen in Beihilfe-Tarifen (Neukunden) 

BereichTarifVeränderung der Beiträge ab 01.01.2026
für Erwachsene
Letzte Beitragsanpassung
Beihilfe-TarifBB20Erhöhung um ca. +14%01.01.2023
Beihilfe-TarifBB20EErhöhung um ca. +18%01.01.2023
Beihilfe-TarifBB30Erhöhung um ca. +16,5%01.01.2023
Beihilfe-TarifBH50Erhöhung um ca. +16,61%01.01.2023
BeihilfergänzungstarifEB1Beitragssenkung um ca. -24%01.04.2021
BeihilfergänzungstarifEB2Beitragssenkung um ca. -24%01.04.2021
Stationäre WahlleistungW120EBeitragssenkung um ca. -13,32%01.01.2022
Stationäre WahlleistungW130Beitragssenkung um ca. -18,19%01.01.2022
Stationäre WahlleistungW220EBeitragssenkung um ca. -14,81%01.01.2022
Stationäre WahlleistungW200Beitragssenkung um ca. -16%01.01.2022
Stationäre WahlleistungW230Beitragssenkung um ca. -16,88%01.01.2022
Stationäre WahlleistungW235Beitragssenkung um ca. -15,34%01.01.2022

Hinweis: Wir aktualisieren die Zahlen sehr gewissenhaft und fortlaufend, sobald uns Änderungen vorliegen – dennoch können wir weder Vollständigkeit noch Richtigkeit zu jedem Zeitpunkt garantieren. 

Beitragsanpassungen in Beihilfe-Tarifen für Bestandskunden

  • Für Bestandskunden der R+V fällt die Erhöhung niedriger aus, da RfB-Mittel eingesetzt wurden, um die Versicherten im Bestand finanziell zu entlasten.
  • RfB steht für Rückstellung für Beitragsrückerstattung – diese Mittel setzen sich aus den Teilen der Beitragseinnahmen und den Zinserträgen der Versicherungsgesellschaft zusammen.

Wir ergänzen die exakten Prozentsätze an dieser Stelle, sobald uns aktuelle Zahlen vorliegen.

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Beitragsanpassungen in KV-Vollversicherung (Neukunden, ohne Beihilfe)

BereichTarifVeränderung der Beiträge ab 01.01.2026
für Erwachsene
Letzte Beitragsanpassung
AGILCP0UErhöhung um +15,7% bis +16,2%01.01.2025
AGILCP1UErhöhung um +26,0% bis +27,1%01.01.2021
AGILCP2UErhöhung um +23,5% bis +25,9%01.01.2022
AGILCP3UErhöhung um +19,7% bis +22,7%01.01.2024
AGILMP0UErhöhung um +14,6% bis +15,3%01.04.2025
AGILMP1UErhöhung um +16,0% bis +18,2%01.04.2025
AGILMP2Ubeitragsstabil01.01.2025
AGILMP3UErhöhung um +19,0% bis +19,3%01.01.2025
AGILTN0UErhöhung um +14,6% bis +15,8%01.01.2025
AGILTN1UErhöhung um +29,4% bis +33,4%01.01.2023
AGILTN2UErhöhung um +17,7% bis +20,1%01.01.2023
AGILTN3UErhöhung um +23,7% bis +26,2%01.01.2025
AGILWBETUbeitragsstabil01.01.2022
AGILBETUbeitragsstabil01.01.2017

Hinweis: Wir aktualisieren die Zahlen sehr gewissenhaft und fortlaufend, sobald uns Änderungen vorliegen – dennoch können wir weder Vollständigkeit noch Richtigkeit zu jedem Zeitpunkt garantieren.

Beitragsanpassungen in AGIL-Tarifen für Bestandskunden

  • Für Bestandskunden der R+V fällt die Erhöhung niedriger aus, da RfB-Mittel eingesetzt wurden, um die Versicherten im Bestand finanziell zu entlasten.
  • RfB steht für Rückstellung für Beitragsrückerstattung – diese Mittel setzen sich aus den Teilen der Beitragseinnahmen und den Zinserträgen der Versicherungsgesellschaft zusammen.

Wir ergänzen die exakten Prozentsätze an dieser Stelle, sobald uns aktuelle Zahlen vorliegen.

Beitragsstabilität: Ist die PKV der R+V jetzt noch eine gute Wahl?

Die Nachricht über die aktuelle Erhöhung der PKV-Beiträge sorgt selbstverständlich bei vielen Kunden für Verunsicherung: Hat man mit der R+V nun überhaupt noch eine beitragsstabile und zukunftsfähige private Krankenversicherung?

Wir können an dieser Stelle beruhigen: Die Beitragserhöhung 2026 der R+V Versicherung ist bei Weitem kein Einzelfall und nicht das Ende einer guten Absicherung. Nahezu zwei Drittel aller privaten Krankenversicherer passen ihre Beiträge zum Jahreswechsel an – und das nicht zu knapp. Hier eine Übersicht, welche Gesellschaften zum 01.01.2026 erhöhen und warum wir, egal ob gesetzlich oder privat versichert, regelmäßig mit Anpassungen rechnen müssen:

Beitragserhöhung in der PKV: Warum 2026 die Beiträge erneut steigen und was Sie tun können

Die R+V wurde bereits 1922 gegründet und hat ihren Sitz in Wiesbaden. Sie gehört zu den größten deutschen Versicherungsgruppen und ist Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Ihrem Ruf nach zu urteilen, handelt es sich bei der R+V um ein solides Versicherungsunternehmen mit einem starken wirtschaftlichen Wachstum. Das soll für uns aber erstmal kein ausschlaggebendes Kriterium für die Qualität der Krankenversicherung sein.

Um die Beitragsstabilität einer PKV zu bewerten, muss man die Beitragsentwicklung des gewählten (oder gewünschten) Tarifs über die letzten Jahre (besser Jahrzehnte) unter die Lupe nehmen. Am Beispiel der aktuell betroffenen Beamtentarife der R+V heißt das konkret: Die Tarife für Beihilfeberechtigte wurden zuletzt 2023 angepasst und waren somit über drei Jahre beitragsstabil. Auf die letzten Beitragsjahre verteilt, ist die aktuelle Anpassung damit absolut im durchschnittlichen Bereich.

Die Anpassung der R+V im Vergleich zu anderen Krankenversicherern

Zieht man den Vergleich zu Tarifen anderer PKV-Anbieter – beispielsweise der Debeka nach nur 3 Jahren mit rund 40% Beitragssteigerung in 2025fällt die Erhöhung vergleichsweise glimpflich aus. Vergleicht man die Beitragshistorie im Branchendurchschnitt, zeigen sich nur wenige Anbieter beitragsstabiler, beispielsweise die Alte Oldenburger. Die ordentliche Prämienkalkulation dieser Gesellschaft macht sich jedoch durch höhere Einstiegsprämien bemerkbar. Günstiger wird’s also wahrscheinlich – bei relevanten Mitbewerbern mit starken Leistungen – bei einem Wechsel des Anbieters nicht.

Hinzu kommt, dass die R+V aus unserer Erfahrung recht kulant und fair bei der Rechnungserstattung ist. Auch hier kennen wir Anbieter, die weitaus „strenger“ bei der Einreichung von Rechnungen vorgehen, beispielsweise die ARAG. Doch, um bei dem Beispiel zu bleiben, auch diese PKV erhöht nach nur zwei Jahren erneut ihre Beiträge. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass die ARAG ihre Beiträge weniger gut kalkuliert hat.

Andere Gesellschaften sind darüber hinaus restriktiver in ihrer Annahmepolitik, was sich wiederum positiv auf deren Beitragsstabilität auswirken kann. Wie immer hat die Medaille zwei Seiten und es bleibt abhängig von den individuellen Erwartungen an den eigenen Versicherungsschutz, was auf lange Sicht wichtiger ist.

Warum steigen die Beiträge überhaupt?

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind das Ergebnis gesetzlich definierter Faktoren. Beispielsweise wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben in einem Tarif die kalkulierten Kosten überschreiten. Standardmäßig liegt der Schwellenwert für Beitragsanpassungen bei einer Abweichung von 10%. Zulässig ist ebenfalls ein Schwellenwert von 5%, den einige Gesellschaften in ihren Bedingungen festlegen. Wird der festgelegte Wert in einem Tarif überschritten, ist die R+V gesetzlich dazu verpflichtet, die Prämie zu überprüfen und, falls nötig, anzupassen.

Die wichtigsten Gründe für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:

  1. Medizinischer Fortschritt und steigende Kosten
    Innovative Behandlungsmethoden, teurere Medikamente und modernste Technik erhöhen die durchschnittlichen Kosten pro Versicherten.
  2. Demografischer Wandel & gestiegene Inanspruchnahme im Alter
    Das Versichertenkollektiv wird durchschnittlich immer älter – mit erhöhtem Bedarf an Gesundheitsleitungen.
  3. Inflation & allgemeine Kostensteigerung
    Auch Arzneimittel, Personalkosten, Klinikleistungen und Ausstattung der Praxen und Krankenhäuser unterliegen den stetigen Preissteigerungen.
  4. Zinssituation (Kapitalerträge & Altersrückstellungen)
    Trotz steigender Zinsen: Die Erträge aus den Kapitalanlagen steigen im Verhältnis viel langsamer als Inflation und Krankheitskosten – das belastet auch die Tarife.
  5. Tarifstruktur, Versicherungsbestand, Risikoentwicklung
    Wenn das Versichertenkollektiv in einem Tarif viele Leistungen in Anspruch nimmt oder der Bestand schrumpft, kann das Auswirkungen auf die Kostenverteilung haben.

Beitragsanpassung: Welche Möglichkeiten haben Kunden der R+V?

Generell sollte man eine Beitragserhöhung wenigstens zum Anlass nehmen, seinen aktuellen Versicherungsschutz und vorhandene Optionen zu prüfen, ob man seine Beitragskosten dauerhaft optimieren kann. Dazu gehören:

1. Interner Tarifwechsel nach §204 VVG

Jeder bei der R+V privat Versicherte hat laut Gesetzgeber ein Tarifwechselrecht und darf in einen günstigeren Tarif wechseln. Vorteile:

  • keine erneute Gesundheitsprüfung, solange keine Leistungsverbesserungen oder Mehrleistungen vereinbart werden
  • Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten
  • Versicherungsdauer und vertragliche Rechte bleiben bestehen
  • Tarifwechsel unterliegt keinen Fristen und ist jederzeit zum Monatsanfang möglich
  • Schnelle Beitragsentlastung ohne Anbieterwechsel

Aber Vorsicht vor Pauschalangeboten der Versicherer:
Die standardisierten Tarif-Empfehlungen im Mitteilungsschreiben der Versicherer
sind nicht die beste Wahl! Oft werden gute Leistungen reduziert, gestrichen oder der Selbstbehalt erhöht. Am besten den Tarifwechsel immer von einem unabhängigen Experten prüfen lassen.

2. Leistungen reduzieren

Zwar raten wir den Kunden allgemein nicht dazu, an dem Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung zu schrauben – denn: Die in der PKV einmal vertraglich vereinbarten Leistungen werden ein Leben lang garantiert und das ist der große Vorteil gegenüber der gesetzlichen Kasse. Aber bei kleineren Stellschrauben wie Wahlleistungen (z.B. Verzicht auf Einbettzimmer, Chefarztbehandlung etc.) kann man nach individuellen Prioritäten bestimmte Leistungen streichen.

3. Selbstbeteiligung erhöhen

Ein höherer Selbstbehalt ist eine kurzfristige und sofortige Möglichkeit, den PKV-Beitrag zu senken. Wir raten hier jedoch zu Vorsicht: die möglichen Mehrkosten im Leistungsfall sollten genau kalkuliert und beispielhaft durchgerechnet werden. Die monatliche Einsparung sollte deutlich höher liegen, ansonsten macht auch ein höherer Selbstbehalt keinen Sinn.

4. Wechsel in eine andere private Krankenversicherung

Mit der Beitragsanpassung haben Versicherte automatisch ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.

Denn ein PKV-Wechsel birgt auch Risiken:

  • eine neue Gesundheitsprüfung
  • mögliche Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufgrund neu hinzugekommener Diagnosen / Erkrankungen
  • teurere Beiträge durch höheres Einstiegsalter
  • angesparte Altersrückstellungen gehen teilweise verloren

Ein PKV-Wechsel kann sich für junge und gesunde Versicherte aber durchaus lohnen, wenn die Leistungen und die Beitragskalkulation bei einem anderen Anbieter in einem deutlich besseren Verhältnis stehen. Hier sollte man unbedingt einen professionellen und transparenten Vergleich bei einem unabhängigen (!) Berater einholen.

Beitragserhöhung der R+V PKV 2026 – was jetzt sinnvoll ist

Beitragserhöhungen sind ein fester Bestandteil jeder Krankenversicherung. Die Gründe – steigende Gesundheitskosten, Inflation und Zinsentwicklung – betreffen die gesamte Gesundheitsbranche. Wer jetzt kopflos kündigt, kann beim neuen PKV-Anbieter schon im nächsten Jahr vor einer ähnlichen Situation stehen.

Trotzdem lohnt es sich, die aktuelle Beitragsanpassung der R+V als Grund zur Optimierung zu sehen und deine Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Wir prüfen deine R+V-Tarife unabhängig, analysieren Einsparpotenziale und zeigen dir transparent und verständlich auf, ob ein interner Tarifwechsel, eine Anpassung oder ein Anbieterwechsel in deinem individuellen Fall sinnvoll ist.

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FAQ R+V Beitragserhöhung 2026

Ein klassischer Widerspruch ist nicht möglich, jedoch gilt ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von acht Wochen ab Zugang des Informationsschreibens.

Nicht zwangsläufig. Die Anpassungen der Prämien fallen je nach Tarifbaustein, Eintrittsalter und Leistungsumfang unterschiedlich aus. 

Oftmals ja. Bei einem internen Tarifwechsel können Beitragskosten gesenkt werden (bei gleichwertigen Leistungen) ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung stattfinden muss. 

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung finden statt, wenn Leistungsausgaben des Versicherers vorgegebene Schwellenwerte überschreiten. Stetig steigende Kosten im Gesundheitssektor und immer älter werdende Versicherte sind die am häufigsten genannten Faktoren. 

Jeder Privatversicherte hat das Recht innerhalb der Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln – unabhängig von einer Beitragsanpassung. Vorausgesetzt es gibt einen weiteren Tarif in der Sparte.

Ja, wenn die gesetzlichen Vorgaben nach § 203 VVG eingehalten wurden und die Begründungspflicht erfüllt wurde. Im Zweifel die Unterlagen von Experten prüfen lassen. 

Für verhältnismäßig junge und gesunde Versicherte kann sich ein Wechsel des Anbieters langfristig rechnen. Es sollten aber genauestens die Beitragsstabilität, das Leistungsniveau und eventuelle Mehrkosten durch die erneute Gesundheitsprüfung kalkuliert und Angebote verglichen werden.