Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten

Beamte können, unabhängig vom Alter, in jedem Beamtenberuf dienstunfähig werden. Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit sind enorm vielfältig, manche Ursachen liegen auf der Hand, einige Risikofaktoren werden aber völlig unterschätzt. Wann ein Beamter dienstunfähig wird und was die Gründe dafür sein können.

Häufige Gründe warum Beamte dienstunfähig werden

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • Ein Drittel der dienstunfähigen Beamten leiden unter psychischen und psychosomatische Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen des Muskel-und Skelettsystems.
  • Häufig unterschätzt werden chronische Beschwerden und typische Volkskrankheiten als Grund für die Dienstunfähigkeit. 
  • Das Risiko als Beamter dienstunfähig zu werden ist in den letzten Jahren wieder stark gestiegen. 

Wie wird man als Beamter dienstunfähig?

Als dienstunfähig gilt ein Beamter oder eine Beamtin, wenn er oder sie aus gesundheitlichen Gründen die Dienstpflichten nicht mehr erfüllen, also nicht mehr voll einsatzfähig arbeiten kann. Die genauere Einordnung erfolgt weiter unten im Beitrag. Der Begriff „Dienstunfähigkeit“ ist dabei ähnlich zu verstehen wie der der Berufsunfähigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit, welcher für Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis verwendet wird. Da Beamte durch ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis jedoch nach der Definition des deutschen Beamtenrechts keinen Beruf, sondern einen Dienst ausüben, werden Beamte dienstunfähig.

Dienstunfähig können alle Personen mit Beamtenstatus und Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis werden. Dazu zählen:

Die häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit bei Beamten

Lange galt die weit verbreitete Annahme: „Wer im Büro arbeitet, hat kaum ein Risiko dienstunfähig zu werden.“ Vergleicht man die Gefahren im Job eines Verwaltungsbeamten mit denen eines Polizeibeamten im Vollzugsdienst, erscheint das nur logisch. Doch die häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit sind mit über 33 Prozent psychische und psychosomatische Erkrankungen. Faktoren wie Termin- und Zeitdruck, Stress, steigender Leistungsdruck und Zukunftsängste haben deutlich zugenommen. Und die betreffen nicht nur alle Berufszweige, sondern genauso jeden gesellschaftlichen Bereich und das private Umfeld. Hinzu kommen genetische Veranlagung und erblich bedingte Krankheiten.

Mögliche psychische Erkrankungen als Grund für eine Dienstunfähigkeit: 

  • Burn-out
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Essstörungen
  • Belastungsstörungen und Trauma
  • Psychosen
  • bipolare Störungen
  • uvm.

Die zweithäufigste Ursache für Dienstunfähigkeit sind Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems, des Nervensystems und Herz- und Kreislauferkrankungen. Krankheitsbilder, die jeden Menschen in jedem Alter treffen können. 

Oft unterschätzte Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Unverkennbar, psychische Erkrankungen sind die am häufigsten genannten und besonders einleuchtende Gründe für einen längerfristigen Dienstausfall und somit für die Dienstunfähigkeit. Seelische Leiden – allen voran Depressionen und Burnout – sind längst kein Tabuthema mehr und werden in den Medien und über alle sozialen Schichten hinweg repräsentiert. Doch darüber hinaus werden viele chronische Erkrankungen und besonders die typischen Volkskrankheiten als möglicher Grund für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten oft unterschätzt. 
 

Zu den Volkskrankheiten in unseren Industrienationen und häufigen Ursachen für eine Dienstunfähigkeit gehören:

  • Bluthochdruck
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Diabetes Typ 2 als Folge von Adipositas
  • Nieren-Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Arthrose (Verschleiß der Gelenke)
  • Infektionserkrankungen durch Bakterien, Viren oder Parasiten
  • Rückenschmerzen
  • Bandscheibenschäden

Risikofaktoren für Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems sind beispielsweise Fehlbelastungen und einseitige Belastungen, welche durch ständiges Sitzen oder stehende Tätigkeiten entstehen können. Oftmals handelt sich außerdem um ein Zusammenspiel von mehreren Faktoren, die dazu führen, dass Beamte aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mit gewohnter Leistung ausüben können.

Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?

Ob ein Beamter dauerhaft dienstunfähig ist, entscheidet der Dienstherr. Für die Feststellung muss jedoch ein ärztliches Gutachten (in der Regel vom Amtsarzt) als sachgerechte Grundlage vorliegen. Ist ein Beamter über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, ergreift die Dienststelle in der Regel spätestens nach 12 Wochen Maßnahmen, um die Dienstfähigkeit des Beamten überprüfen zu lassen. Dabei hat die Dienststelle den Arzt für die Untersuchung zu bestimmen.

Wann wird man vom Amtsarzt dienstunfähig geschrieben?

Nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) liegt eine Dienstunfähigkeit vor, wenn der oder die Beamte aufgrund des körperlichen oder psychischen Zustands nicht mehr in der Lage ist, den vorgeschriebenen Dienst zu erfüllen. Dabei muss unterschieden werden zwischen vorübergehender Dienstunfähigkeit, dauerhafter Dienstunfähigkeit und Teildienstfähigkeit (Teildienstunfähigkeit). Eine dauerhafte Dienstunfähigkeit kann festgestellt werden, wenn die Person ihren dienstlichen Aufgaben innerhalb eines halben Jahres drei Monate lang nicht nachgehen konnte und innerhalb eines halben Jahres voraussichtlich nicht wieder voll dienstfähig wird.

Die vollständige Definition von allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit sowie den Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung erklären wir ausführlich auf unserer Seite: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: Worauf es beim Vergleich ankommt

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dienstunfähig zu werden?

Nachdem die immens hohe Zahl der vorzeitigen Pensionierung in den 90er und 2000er Jahren durch staatliche Maßnahmen gesenkt werden konnte, nahm sie in den letzten Jahren wieder deutlich zu. Die Zahl der Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, lag nach dem neusten Bericht des statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 bei 17 Prozent. Im Bundesland Berlin soll bereits jeder siebte Beamte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in Ruhestand entlassen werden.

Was bekommt man als Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Lebenszeit bei vorzeitiger Entlassung in den Ruhestand einen Anspruch auf Ruhegehalt. Allerdings greift dieser erst, wenn die verbeamtete Person fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit geleistet hat. Anschließend wird die Höhe der Pension nach den bisher geleisteten Dienstjahren berechnet und liegt damit weit unter dem bisherigen Gehalt. In unserem Blogbeitrag „Wie viel Geld bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit“ berechnen wir anhand von konkreten Beispielen, wie hoch das Ruhegehalt für Beamte in unterschiedlichen Phasen ausfallen würde.  

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt.

Bedeutet im Umkehrschluss: Für Beamtenanwärter, Beamte in der Probezeit und junge Beamte auf Lebenszeit ist die Absicherung der Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren von größter Wichtigkeit, um sich vor den drohenden Einkommensverlusten zu schützen.

Worauf es bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung ankommt, welche Klauseln „echt“ und „vollständig“ sind, erläutern wir gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und führen einen kostenlosen Anbietervergleich durch.