Wie viel Geld bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Im Schnitt wird jeder siebte Beamte wegen gesundheitlicher Beschwerden dienstunfähig und scheidet damit vorzeitig aus seinem Beamtenberuf aus. Gut, wenn man in diesem Fall Anspruch auf Ruhegehalt hat. Doch wie viel Geld bekommen Beamte überhaupt im Fall einer Dienstunfähigkeit? Wir zeigen anhand von Beispielen, was Beamte in den unterschiedlichen Phasen ihrer Laufbahn von ihren Dienstherren bekommen und warum junge Staatsdiener im Fall einer Dienstunfähigkeit oft leer ausgehen.

Wie viel Geld bekommen Beamte bei Dienstunfähigkeit

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Nur weil man den Status „Beamter“ erreicht hat, bedeutet das nicht automatisch, dass man im Fall einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf Ruhegehalt hat.
  • Ob und wie viel Geld man als dienstunfähiger Beamter bekommt, hängt von der Zahl der Dienstjahre und den letzten Dienstbezügen ab.
  • Beispiele zeigen, dass Beamte besonders in der ersten Hälfte ihrer Laufbahn nur unzureichend finanziell abgesichert sind, sollten sie berufsunfähig werden. 

Dienstunfähig: Nicht allen Beamten steht finanzielle Unterstützung zu

Die aktuellsten Zahlen vom statistischen Bundesamt belegen: Rund 17 Prozent aller Beamten in Deutschland können ihre Dienstpflichten aufgrund von Krankheit oder körperlichen Gebrechen nicht mehr erfüllen und werden vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt. Wann ein Beamter nach den beamtenrechtlichen Regelungen als dienstunfähig gilt, erläutern wir ausführlich auf unserer Übersichtseite zum Thema Dienstunfähigkeit. Doch wie geht es für dienstunfähige Beamte nach dem Wegfall ihres regulären Einkommens finanziell weiter? Haben alle Beamte Anspruch auf Ruhegehalt? Leider nicht. Das Beamtenrecht unterscheidet hier ganz deutlich zwischen Berufsanfängern, Beamten in der Probezeit und auf Lebenszeit verbeamteten Personen. 
 
  1. Beamte auf Widerruf:
    Beamtenanwärter sind Beamte in der Ausbildungsphase. Sie werden bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Beamte auf Widerruf erhalten somit weder ein Ruhegehalt noch eine anderweitige finanzielle Unterstützung durch ihren Dienstherrn.
  2. Beamte auf Probe:
    Beamte in der Probezeit werden bei Dienstunfähigkeit entlassen, wenn sie nicht anderweitig einzusetzen sind. Beamte auf Probe bekommen also ebenfalls kein Ruhegehalt, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder körperlichen Beschwerden dienstunfähig werden. Ausnahme ist ein Dienstunfall. In dem Fall wird die Höhe des Ruhegehalt individuell berechnet.
  3. Beamte auf Lebenszeit:
    Der Anspruch auf ein Ruhegehalt gilt für Beamte auf Lebenszeit erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten. Beginnend bei einer Mindestversorgung steigt das Ruhegehalt mit jedem vollendeten Dienstjahr (siehe unten). 

So berechnet man das Ruhegehalt eines Beamten

Die Höhe des Ruhegehaltes eines Beamten wird aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen errechnet. Der Prozentsatz für das Ruhegehalt richtet sich nach den in Vollzeit geleisteten Dienstjahren und erhöht sich nach jedem vollendeten Dienstjahr um 1,79375 Prozent. Der maximale Ruhegehaltssatz ist der sogenannte Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent, den ein Beamter erst nach mindestens 40 Jahren (Vollzeit!) in ruhegehaltfähiger Dienstzeit bekommt. Der tatsächlich erreichte Ruhegehaltssatz liegt in aller Regel darunter: Aktuell liegt der durchschnittliche Ruhegehaltssatz von Beamten in Deutschland bei ca. 65 Prozent des letzten Einkommen. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ergeben sich grundsätzlich aus dem Grundgehalt der letzten zwei Jahre vor der Versetzung in den Ruhestand inklusive des Familienzuschlags der Stufe 1. Um das tatsächliche Ruhegehalt zu berechnen – z.B. im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens wegen Dienstunfähigkeit – bedarf es also zweier Variablen:

Formel für den Ruhegehaltssatz eines Beamten:

Ruhegehaltsfähige Dienstjahre x 1,79375 = Ruhegehaltssatz

Formel für das monatliche Ruhegehalt eines Beamten:

Ruhegehaltsfähiges Gehalt der letzten 2 Jahre x Ruhegehaltssatz = monatliches Ruhegehalt

Wie hoch ist die Mindestversorgung für Beamte?

Beamte auf Lebenszeit haben nach fünf Dienstjahren Anspruch auf eine gesetzliche Mindestversorgung, welche das Existenzminimum bei einem sehr frühzeitigem Ausscheiden sichern soll. In der sogenannten amtsabhängigen Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz der Mindestversorgung 35 Prozent oder in der amtsunabhängigen Mindestversorgung 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus dem Fixbetrag von 30,68 Euro. Der Beamte bekommt in jedem Fall das im Vergleich höhere Mindestruhegehalt ausgezahlt.

Zwei Beispiele aus dem Leben: Das bekommen Beamte bei Dienstunfähigkeit

1. Beispiel: Polizeivollzugsbeamter, 25 Jahre, Beamter auf Probe

Ein Polizeianwärter beginnt nach dem regulären, dreijährigen dualen Studium im Alter von 23 Jahren seine Probezeit. In dem Beamtenverhältnis auf Probe sollen sich Polizeivollzugsbeamte für ihren Laufbahnabschnitt bewähren, bevor ihnen nach weiteren drei Jahren die Verbeamtung auf Lebenszeit ermöglicht wird. Doch diese amtliche Hürde erreicht unser Polizeianwärter nicht, da bei ihm, nachdem er im Dienst regelmäßig unter Gelenkschmerzen litt, eine chronische Entzündung festgestellt wurde. Da der junge Polizeibeamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes damit nicht mehr genügt und für die nächsten zwei Jahre keine Besserung ist in Sicht ist, wird er polizeidienstunfähig geschrieben.

Beamte auf Probe werden ohne Versorgungsanspruch aus dem Polizeivollzugsdienst entlassen. Ein Anspruch auf Versorgung bestände nur dann, wenn der Grund für die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückgeht. In unserem Fall wird der Betroffene in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese zahlt jedoch erst ab einer Wartezeit von fünf Jahren und nur bei einer schwerwiegenden Erwerbsminderung. Bedeutet, unser Polizeianwärter geht finanziell komplett leer aus.

2. Beispiel: Lehrerin, NRW, 35 Jahre, auf Lebenszeit verbeamtet

Nachdem eine Studentin im Lehramt mit 27 Jahren ihre Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, tritt sie ihren Vorbereitungsdienst in der Schule an. Im Referendariat gilt sie zugleich als Beamtenanwärterin und somit als Beamtin auf Widerruf. Nachdem die Lehramtsanwärterin ihren Vorbereitungsdienst nach 18 Monaten erfolgreich beendet hat, wird sie mit viel Glück direkt in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Nach der laufbahnrechtlichen Probezeit von drei Jahren wird die nun 32-jährige Lehrerin nach einer erfolgreichen Prüfung zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt.

Nochmals drei Jahre später – nach mittlerweile acht Jahren im Lehrerberuf tätig – fällt die Lehrerin aufgrund einer langwierigen psychosomatischen Erkrankung über mehrere Monate gesundheitsbedingt aus. Schließlich wird sie nach der Beurteilung durch einen Amtsarzt von ihrem Dienstherren dienstunfähig geschrieben, da sie mental nicht mehr in der Lage ist, den herausfordernden Lehrerberuf weiter auszuüben. Die Lehrerin wird vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Doch was bekommt eine 35-jährige Beamtin bei Dienstunfähigkeit?

Man könnte meinen, als Beamtin auf Lebenszeit hat sie die kritische Hürde nun überwunden und profitiert von einem angemessenen Ruhegehalt. Allerdings muss für den Anspruch erstmal eine Wartezeit von 60 Monaten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten erfüllt sein. In diesem Fall hat die Lehrerin (erstmal) Glück, denn auch die Zeit im Referendariat und Studienzeiten werden anteilig berücksichtigt. In den letzten zwei Jahren erhielt die Lehrerin (Besoldungsgruppe A12) ein Bruttogehalt von etwa 3.800 Euro. Da sie damit trotz 26,67 (!) ruhegehaltsfähiger Dienstjahre (unter Berücksichtigung der Zurechnungszeiten) nur auf einen Ruhegehaltssatz von 47,83 % (und somit auf ca. 1817,- Euro im Monat) käme, steht ihr das Mindestruhegehalt zu. Nach dem aktuellen Stand sind das ca.1.900 Euro brutto – also das Existenzminimum, welches bei laufenden Kosten wie Miete/Kreditraten und Finanzierung von Auto, Versicherungen und dem Lebensunterhalt bereits eng wird.

Fazit: Beamte stehen im Fall von Berufsunfähigkeit oft finanziell nicht gut da

Unsere Beispiele aus ganz normalen Beamtenkarrieren verdeutlichen, dass die wirtschaftlichen Folgen für Beamte vor allem in der ersten Hälfte ihrer Laufbahn fatal sind. Oft werden die Versorgungsansprüche stark überschätzt. Junge Beamte werden unzureichend bis gar nicht finanziell aufgefangen, sollten sie ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können. Haben sie bereits Anspruch auf Ruhegehalt, wird dieses nicht ansatzweise den Wegfall des regulären Einkommen kompensieren und zu niedrig ausfallen, um den ursprünglichen Lebensunterhalt aufrechtzuerhalten.

Daher wird allen angehenden Beamten dringend zu einer individuellen Absicherung ihrer Arbeitskraft mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geraten. Diese sollte mit ihren Klauseln speziell auf den jeweiligen Beamtenberuf zugeschnitten sein, damit im Ernstfall eine Leistung garantiert ist. Junge Beamte profitieren durch den frühzeitigen Abschluss von besonders günstigen Konditionen, vorausgesetzt man vergleicht die Tarife ordentlich und wählt einen guten Anbieter. Wir unterstützen hier gerne mit unserem kostenlosen Service – von der unverbindlichen Beratung bis hin zu einem umfassenden Anbietervergleich.