VKB Beitragserhöhung PKV 2026: Handlungsoptionen und Alternativen

Die Versicherungskammer Bayern wird ihre PKV-Tarife in der Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung zum 01. Januar 2026 massiv erhöhen. Sogar Bestandskunden müssen mit einer Beitragsanpassung um bis zu 40% rechnen – was nicht selten 100 Euro Mehrkosten im Monat bedeuten kann. Was hinter dieser massiven Erhöhung steckt und wie Kunden der VKB angemessen reagieren können, um Beitragskosten zu optimieren.

Alle Infos zur Beitragsanpassung 2026 der Versicherungskammer Bayern

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Versicherungskammer Bayern (VKB), zu der die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) und Union Krankenversicherung (UKV) gehören, kündigt zum 01.01.2026 Preissteigerungen zwischen 30 und 40% für ihre PKV-Tarife an.
  • Die Erhöhungen betreffen Krankenvollversicherungen, Zusatzversicherungen, Beihilfetarife für Beamte, Ergänzungstarife und Anwärtertarife.
  • Beitragserhöhungen sind zwar üblich und gesetzlich festgelegt – Anpassungen in diesem Ausmaß sind jedoch nicht die Regel und Folge einer schlechten Kalkulation.
  • Die Erhöhung der VKB ist ein Anlass zum Tarif- und Leistungscheck. Ein interner Tarifwechsel, eine gezielte Anpassung der Leistungen oder ein Anbieterwechsel sind Optionen, die man sorgfältig prüfen sollte.

Extreme Beitragsanpassung der VKB in 2026: Fakten und Zahlen

  • Von den Erhöhungen der Versicherungskammer Bayern betroffen sind Beamte und Anwärter genau wie Angestellte und Selbstständige.
  • Beamtentarife steigen bereits in den Grundtarifen zwischen 25-39%. Das bedeutet für Beihilfeberechtigte in vielen Fällen Erhöhungen zwischen 80 und 110 Euro monatlich.
  • Angestellte und Selbstständige in der Tarifreihe „GesundheitVARIO“ trifft die Beitragsanpassung mit bis zu 40% Erhöhung am härtesten. Im Durchschnitt (!) bedeutet das für Versicherte ca. 180€ Mehrbeitrag im Monat. Im schlimmsten Fall sogar bis zu 290€.
  • Die genauen Zahlen variieren je nach Altersstufe, Eintrittsjahr und individuell gewähltem Leistungsumfang.
  • Die schriftlichen Mitteilungen über die Beitragserhöhung der Versicherungskammer Bayern werden ab dem 10.11.2025 an die Versicherten rausgeschickt.

Nachfolgend eine Übersicht über die Anpassungen in einzelnen Tarifen der VKB.

Beitragsänderungen in Beihilfe-Tarifen (Unisex) zum 1.1.2026

TarifErwachsene#colspan#KinderJugendliche
20-64 Jahreab 65 Jahre letzte Anpassung0-14 Jahre15-19 Jahreletzte Anpassung
Quotenversicherung
BeihilfeCOMFORT SB
(Kinder anhand BC20 SB)
28 (30) %28 (30) %01/202228 %32 % 01/2022
BeihilfeCOMFORT SB-A
anhand BC20 SB-A
30 (39) %01/2022
BeihilfeCOMFORT SB-W Beitragsgarantie 01/2022
BeihilfeCOMFORT
(Kinder anhand BC20)
25 (30) %25 (30) %01/202223% 26% 01/2022
BeihilfeCOMFORT-A
anhand BC20-A
29 (36) %01/2022
BeihilfeCOMFORT-W Beitragsgarantie 01/2022
Verbandstarife
PVN12 (35) %22 (35) %01/2023beitragsfreibeitragsfrei01/2023
PVS23 %01/2023
PVB0 (15) %3 (15) %01/2023beitragsfreibeitragsfrei01/2024

durchschnittliche Anpassung im Tarif (in Klammern: maximale Anpassung im Tarif) 

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Beitragsänderungen in Krankenvollversicherung Unisex-Tarife (Angestellte, Selbstständige)

TarifErwachsene#colspan#KinderJugendliche
20-64 Jahreab 65 Jahre letzte Anpassung0-14 Jahre15-19 Jahreletzte Anpassung
Vollversicherung
GesundheitVARIO 40035 (70) %57 (70) %01/202341 %42 % Einführung
GesundheitVARIO 400-A56 (57) %01/2023
GesundheitVARIO 80046 (75) %67 (75) %01/202327 %27 %Einführung
GesundheitVARIO 800-A63 (64) %01/2023
GesundheitVARIO 160049 (80) %71 (80) %01/2023-10 %-10 %Einführung
GesundheitVARIO 1600-A66 (66) %01/2023
VARIO ZahnPlus14 (18) % 10 (18) % Einführung
VARIO ZahnPlus-A10 (11) %Einführung
CompactPRIVAT/S7 (12) %7 (12) %01/2025
CompactPRIVAT Start 250 A39 (60) %40 (60) %01/2021
CompactPRIVAT Start 250 B38 (60%)38 (60%)01/20215 %7 %01/2025
CompactPRIVAT Start 250 B-A45 (67) %01/2021
CompactPRIVAT Start 900 A33 (60) %42 (60) %01/2021
CompactPRIVAT Start 900 B34 (60) %42 (60) %01/202125 %21 %01/2025
CompactPRIVAT Start 900 B-A57 (74) %01/2021
GesundheitCOMFORT 30011 (15)%14 (15) %01/202522 %49 %01/2015
GesundheitCOMFORT 300-A16 (17)%01/2025
GesundheitCOMFORT 900 S16 (22) %15 (22) %01/2025
GesundheitCOMFORT 9008 (15) % 12 (15) % 01/20254 %35 %01/2023
GesundheitCOMFORT 900-A4 (6) %01/2025
GesundheitCOMFORT 1200 S8 (15) % 11 (15) %01/2025
GesundheitCOMFORT 12008 (15) % 11 (15) %01/202516 %12 %01/2020
GesundheitCOMFORT 1200-A16 (16) % 01/2025

durchschnittliche Anpassung im Tarif (in Klammern: maximale Anpassung im Tarif)

So begründet die VKB die Beitragserhöhung 2026

Zum 01. Januar 2026 erhöhen ca. zwei Drittel aller privaten Krankenversicherer ihre Beiträge – die immens steigenden Kosten im Gesundheitssektor betreffen die gesamte Branche. In diesem Beitrag haben wir bereits ausführlich erklärt, warum wir, egal ob gesetzlich oder privat versichert, regelmäßig mit Anpassungen rechnen müssen:

Beitragserhöhung in der PKV: Warum 2026 die Beiträge erneut steigen und was Sie tun können

Auch die Versicherungskammer Bayern nennt die marktweiten Entwicklungen der Leistungsausgaben als Grund für die Beitragsanpassung 2026, insbesondere die deutlich gestiegenen Ausgaben in der ambulanten und stationären Versorgung, in der Zahnmedizin und bei Impfungen.

Gründe für die gestiegenen Leistungsausgaben:

  1. Inflation der letzten Jahre: Gestiegene Preise für Medikamente, medizinische Leistungen, Personalkosten, Ausstattung der Kliniken und Arztpraxen
  2. Stetig steigende Lebenserwartung: Längere Versicherungsdauer und Inanspruchnahme von medizinischen Behandlungen
  3. Medizinischer Fortschritt: Innovative und digitale Medizintechnik, neue Medikamente
  4. Zinssituation: Kapitalerträge aus den Alterungsrückstellungen steigen prozentual langsamer als Inflation und Kosten

Unsere Bewertung der aktuellen Preissteigerung der VKB

Auch wenn die Mehrheit der Versicherer Anfang nächsten Jahres ihre PKV-Beiträge erhöhen muss: Die massive Anpassung der Versicherungskammer Bayern kann man nicht nur mit den allgemein steigenden Kosten „entschuldigen“. Denn die oben genannten Faktoren betreffen alle Anbieter – Warum sind die PKV-Tarife anderer (beispielsweise bei der Alte Oldenburger oder der Concordia) aber trotzdem über Jahrzehnte viel beitragsstabiler?

Ganz einfach: Weil diese besser kalkuliert und zum Tarifstart nicht zu „billig“ verkauft wurden. Auch die Annahmepolitik spielt dabei eine sehr große Rolle. Die beiden genannten Gesellschaften gehen beispielsweise bei der Aufnahme von neuen Versicherten restriktiver vor, sind also strenger bei ihren Gesundheitsprüfungen, Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen für Menschen mit Vorerkrankungen.

Massive und sprunghafte Preisanpassungen erfolgen meist, wenn:

  • der PKV-Beitrag im Verhältnis zum Wert der versprochenen Leistungen viel zu niedrig bemessen wird – in der Regel, um im Marktvergleich attraktiv fürs Neugeschäft zu sein.
  • mit einer großzügigen Annahmepolitik beim Neugeschäft mehr Wert auf „Masse“ gelegt wird.
  • in vergangen Jahren trotz steigender Gesundheitskosten nicht angepasst wurde, z.B. weil erforderliche Schwellenwerte knapp verfehlt wurden.

Ist die Beitragsanpassung rechtens?

Die VKB darf natürlich nicht willkürlich die PKV-Beiträge der Union Krankenversicherung (UKV) und der Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) erhöhen. Anpassungen in der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt und sogar vorgeschrieben, wenn sogenannte „auslösende Faktoren“ erfüllt werden. Beispielsweise, wenn die Leistungsausgaben die für den Tarif ursprünglich kalkulierten Kosten überschreiten. Aber auch Abweichungen in der Sterbewahrscheinlichkeit (Lebenserwartung) der Versicherten kann ein auslösender Faktor sein.

  • Ab einem Schwellenwert von 10% Abweichung sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, ihre Beiträge zu erhöhen.
  • Versicherer dürfen alternativ freiwillig eine reduzierte Grenze von 5% Abweichung in ihren Bedingungen festlegen. Der niedrigere Schwellenwert kann dann zu häufigeren, aber weniger starken Beitragsanpassungen führen.

Die Anpassung ist rechtlich zulässig, wenn das Schreiben der VKB diese Angaben enthält:

  • Die VKB muss die Erhöhung nachvollziehbar und transparent begründen (gesetzlich auslösender Faktor).
  • Die Anpassung muss formal korrekt sein: Fristen und Mitteilungswege müssen eingehalten, der Zeitpunkt der Beitragsänderung genannt werden.
  • Die Prüfung der Plausibilität der Kalkulation durch einen Treuhänder muss stattgefunden haben.
  • Auf das zweimonatige Sonderkündigungsrecht muss hingewiesen werden.

Liegen formale Fehler vor, ist eine Beitragsanpassung rechtlich angreifbar. Sollten Zweifel an der Korrektheit bestehen, ist eine Rechtsberatung empfehlenswert.

Was können Versicherte der BKK und der UKV jetzt tun?

  1. PKV kündigen und Anbieter wechseln
    Mit dem Eintreffen der schriftlichen Information über die Erhöhung hat der oder die Betroffene nach § 205 VVG ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht. Aber Vorsicht: Eine Kündigung ist für langjährige Versicherte der VKB und Menschen mit bereits festgestellten (Vor-) Erkrankungen riskant. Ein PKV-Wechsel erfordert eine neue Gesundheitsprüfung, was zu Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen führen kann. Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden. Ein höheres Einstiegsalter führt wiederum zu einer anderen Kalkulation beim neuen Anbieter und kann höhere Einstiegsprämien bedeuten.

    Ein Wechsel des Krankenversicherers ist dann empfehlenswert, wenn man sicher gehen kann, dass man beim neuen Anbieter bei gleichem oder besserem Leistungsniveau langfristig finanziell besser dasteht. Bei einem Anbietervergleich sollten unbedingt die Beitragsstabilität, die Gesamtkosten bei gleichem Leistungsumfang sowie übertragbare Alterungsrückstellungen in die Rechnung miteinfließen. Für vergleichsweise junge, gesunde und erst kurzzeitig Privatversicherte kann ein sich ein Anbieterwechsel durchaus lohnen.

  2. Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG
    Ein Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft ist zu jedem Monatsanfang ohne Gesundheitsprüfung möglich, solange der neue Tarif keine Mehrleistungen enthält. Alternativ können die Mehrleistungen ausgeschlossen werden. Die Altersrückstellungen bleiben beim internen Wechsel erhalten. Oft lässt sich so beim Beitrag sparen – zumindest bei moderaten Abstrichen. Voraussetzung ist natürlich, dass die VKB passende Tarife zum Wechseln im Angebot hat. Das ist leider nicht immer der Fall.

    Wichtig: Oft wird in dem Schreiben mit der Beitragsanpassung bereits eine Empfehlung für den internen Tarifwechsel aufgeführt. Hier handelt es sich um standardisierte PKV-Tarife, bei denen oft gute Leistungen reduziert und der Selbstbehalt erhöht werden. Am besten auch den Tarifwechsel immer von einem unabhängigen Berater prüfen lassen.

  3. Leistungen anpassen
    Eine Überprüfung des eigenen Bedarfs und der bisher abgesicherten Zusatz- oder Wahlleistungen kann Aufschluss darüber geben, ob einzelne Bausteine auf Dauer verzichtbar sind, um die monatlichen Beitragskosten senken. Hier muss man individuell abwägen, ob man zukünftig beispielsweise eher auf das Einbettzimmer oder Heilpraktikerleistungen verzichten möchte.

    Aber: Möchte man die einmal gekündigten Leistungen später doch wieder aufnehmen, bedarf es in der Regel einer erneuten Gesundheitsprüfung.

  4. Selbstbehalt erhöhen
    Ein höherer Selbstbehalt ist eine kurzfristige Möglichkeit, die PKV-Beiträge zu senken. Wir raten jedoch zu Vorsicht: die möglichen Mehrkosten im Leistungsfall sollten genau kalkuliert und beispielhaft für mehrere Jahre durchgerechnet werden. Die monatliche Einsparung muss deutlich über der Selbstbeteiligung liegen. Will man die Selbstbeteiligung allerdings später wieder runtersetzen lassen, wird auch hier oft eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
  5. Unabhängige Beratung nutzen
    Egal ob man einen Tarifwechsel, eine Reduzierung der Leistungen oder einen PKV-Wechsel in Erwägung zieht: Um alle denkbaren Optionen zu prüfen, durchzurechnen und Tarife anderer, beitragsstabilerer Gesellschaften zu vergleichen, ist der einfachste Weg, eine unabhängige Beratung.

Wir prüfen die Beitragsanpassung der VKB kostenfrei für dich (auch für alle Nicht-Beamten!) und zeigen dir transparent und unabhängig alle möglichen Alternativen auf.

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FAQ zur Beitragsanpassung der Versicherungskammer Bayern

Die Beitragsanpassung gilt ab dem 01.01.2026. Die Mitteillungen der VKB werden am 10.11.2025 per Post an die Kunden versendet.

Je nach Tarif und Baustein wahrscheinlich im zweistelligen Prozentbereich.

Nein, die eigene Gesundheit und Inanspruchnahme von medizinischen Behandlungen hat nichts mit der Beitragsanpassung zutun. PKV-Beiträge werden erhöht, wenn die Leistungsausgaben für alle in dem Tarif Versicherten höher sind als kalkuliert und dabei ein festgelegte Prozenthürde überschritten wurde.

Nein, Beitragserhöhungen der PKV haben keinen Einfluss auf die Höhe der Beihilfe. Der Beihilfesatz bleibt davon unberührt.

Nur, wenn formale Fehler vorliegen oder die Kalkulation nicht nachvollziehbar ist. Rechtsmittel sind möglich, aber nur mit stichhaltiger Argumentation.

Interner Tarifwechsel: Rückstellungen bleiben erhalten. Anbieterwechsel: Rückstellungen gehen werden meist anteilig übernommen.