Risikozuschlag in der PKV: Wie er berechnet wird, wie man ihn reduziert und im besten Fall vermeidet

Ein Risikozuschlag ist ein zusätzlicher, prozentualer Aufschlag auf den regulären PKV-Beitrag. Er wird bei Vertragsabschluss erhoben, wenn die Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen oder erhöhte Risiken (z.B. starkes Übergewicht, chronische Krankheiten) ergibt, um das Versicherungskollektiv vor Mehrkosten zu schützen. Wir erklären anhand von Erkrankungen wie Übergewicht, Neurodermitis oder Bluthochdruck wie Versicherer den Risikozuschlag berechnen. Außerdem geben wir praktische Tipps, wie man ihn reduzieren kann und im besten Fall vor Antragstellung den Anbieter mit dem „günstigsten“ Zuschlag findet.

Picture of Shahryar Honarbakhsh
Shahryar Honarbakhsh

Unabhängiger Experte für private Krankenversicherungen
Stand: 16.06.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ein Risikozuschlag wird in der privaten Krankenversicherung erhoben, wenn bei der versicherten Person mit überdurchschnittlich hohen Kosten gerechnet werden muss, zum Beispiel aufgrund von starkem Übergewicht oder chronischen Erkrankungen.
  • Je nach Ausprägung, Beschwerdegrad und Behandlungssituation der Krankheit bewerten die Versicherer Ihre Risiken sehr unterschiedlich und verlangen unterschiedlich hohe Zuschläge.
  • Risikozuschläge können bei längerer Behandlungs- und Beschwerdefreiheit nachträglich gesenkt werden. In einigen Fällen lassen sich die Zuschläge jedoch bereits durch einen klugen PKV-Vergleich und anonyme Risikovoranfragen vermeiden oder zumindest reduzieren. 

Allgemeine Fragen zum Risikozuschlag in der PKV

Wie berechnet sich der Risikozuschlag in der PKV?

Der Risikozuschlag ist immer ein Prozentsatz, der absolute Euro-Betrag ergibt sich erst aus mehreren Faktoren. Die Berechnung läuft in zwei Schritten ab:

Zuerst bewertet die Risikoprüfung die Vorerkrankung und legt dafür einen Prozentsatz fest. Maßgeblich sind Art der Diagnose, Schweregrad, Verlauf, Behandlung, Dauer der Symptomfreiheit und Prognose. Im zweiten Schritt wird dieser Prozentsatz auf den Beitrag des betroffenen Tarifbausteins angewendet, nicht zwingend auf den Gesamtbeitrag. Ein Rückenbefund belastet zum Beispiel den ambulanten und stationären Baustein, lässt den Zahnbaustein aber unberührt.

Bei Beamten kommt eine Besonderheit hinzu: Da nur der nicht durch die Beihilfe gedeckte Restanteil versichert wird, ist die Bemessungsgrundlage kleiner. Derselbe Prozentsatz führt deshalb beim Beamten zu einem absolut niedrigeren Zuschlag als bei einem Angestellten im Vollkostentarif.

Ist ein Risikozuschlag nachträglich möglich?

Grundsätzlich nein. Ein Risikozuschlag wird bei Vertragsabschluss kalkuliert und kann nicht nachträglich erhoben werden, nur weil während der Vertragslaufzeit neue Erkrankungen auftreten. Beitragsanpassungen erfolgen in der PKV ausschließlich kollektiv je Tarif, niemals individuell wegen einer Verschlechterung der Gesundheit eines einzelnen Versicherten.

Die einzige echte Ausnahme ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach Paragraf 19 VVG. Wurde bei Antragstellung eine bereits bestehende Erkrankung nicht angegeben, kann der Versicherer den Vertrag nachträglich anpassen und einen Zuschlag festsetzen, allerdings nur unter engen formalen und zeitlichen Voraussetzungen. Wer seine Gesundheitsfragen vollständig und korrekt beantwortet, ist davor geschützt.

Ein Sonderfall ist der interne Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG in einen leistungsstärkeren Tarif: Hier darf ein Zuschlag nur auf die hinzukommenden Mehrleistungen erhoben werden.

Kann ich den Risikozuschlag später reduzieren lassen?

Ja. Fällt der Grund für den Zuschlag später weg oder wird er bedeutungslos, haben Sie nach Paragraf 41 VVG einen Anspruch darauf, dass der Beitrag für die Zukunft angemessen herabgesetzt wird. Typische Beispiele sind eine dauerhaft ausgeheilte Erkrankung oder eine stabile Gewichtsabnahme in den Normbereich.

„Aus den Erfahrungen unserer Klienten sollte man mindestens 2-3 Jahre behandlungs- und beschwerdefrei sein, um die Reduzierung eines bestehenden Risikozuschlags prüfen zu lassen. Vorher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gering.“
Shahryar Honarbakhsh
Ungebundener Versicherungsmakler und PKV-Berater

Wichtig: Der Risikozuschlag reduziert sich nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden und den Wegfall des Risikos nachweisen, in der Regel durch aktuelle ärztliche Unterlagen. Viele Versicherte Zahlen über Jahre einen Zuschlag, obwohl die Voraussetzungen längst entfallen sind. Eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Vertrags lohnt sich daher. Wir können dies gerne für Sie übernehmen.

Ist der Risikozuschlag in der PKV verhandelbar?

Der Prozentsatz des Risikozuschlags selbst ist das Ergebnis einer versicherungsmathematischen Risikobewertung und nicht im klassischen Sinne verhandelbar. Spielraum entsteht an anderer Stelle. Der wirksamste Hebel ist die Auswahl des richtigen Versicherers, denn die Annahmerichtlinien unterscheiden sich für ein und denselben Befund teils erheblich.

Über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften lässt sich vorab klären, wer den günstigsten Zuschlag bietet. Zusätzlich kann eine saubere Aufbereitung der Gesundheitsdaten wie auch Beispielweise durch Befunde, etwa durch aktuelle Arztberichte oder den Nachweis eines beschwerdefreien Verlaufs, die Einschätzung verbessern.

Wie hoch kann ein Risikozuschlag maximal sein?

Eine pauschale gesetzliche Obergrenze für den Risikozuschlag gibt es bei der normalen Gesundheitsprüfung nicht. Der Zuschlag wird je nach Versicherer als Prozentsatz auf den Tarifbeitrag oder seltener als fester Euro-Betrag kalkuliert. In der Praxis lehnen die meisten Gesellschaften bei einem zu hohen Risiko eher ab oder vereinbaren einen Leistungsausschluss, statt einen extrem hohen Zuschlag aufzurufen. Risikozuschläge zwischen 20 und 50 Prozent sind üblich, höhere Werte kommen vor.

Für Beamte sind zwei regulierte Sonderfälle wichtig: Bei der Öffnungsaktion der PKV ist der Zuschlag auf maximal 30 Prozent begrenzt, zusätzlich gilt Annahmezwang ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschluss. Voraussetzung ist die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung oder einer Statusänderung. Im Basistarif darf gar kein individueller Risikozuschlag erhoben werden. Der Beitrag ist dort gesetzlich gedeckelt, für Beamte im beihilfekonformen Basistarif allerdings nur anteilig auf den entsprechenden Anteil des GKV Höchstbeitrags, bei 50 Prozent Beihilfe also auf dessen Hälfte.

Die wichtigen Infos zur Öffnungsaktion haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst:
Mit Vorerkrankung in die PKV: So funktioniert die Öffnungsaktion für Beamte

Wie vermeide ich einen Risikozuschlag bei der Krankenversicherung?

Den größten Einfluss haben eine ehrliche, vollständige Angabe Ihrer Gesundheitsdaten und die richtige Vorbereitung des Antrags. Verschweigen ist keine Option, da es als Anzeigepflichtverletzung den gesamten Schutz gefährdet. Sinnvoll ist stattdessen eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, bevor irgendwo ein offizieller Antrag gestellt wird.

So erkennen Sie, welche Gesellschaft Ihren Befund am günstigsten bewertet, ohne negative Einträge in Auskunftssystemen zu riskieren. Hilfreich sind außerdem ein früher Antragszeitpunkt, solange der Gesundheitszustand noch gut ist, sowie aussagekräftige Arztberichte zu beschwerdefreien Verläufen. Diese Vorbereitung kann zu Beginn natürlich etwas mühselig sein, macht sich aber anschließend direkt im günstigeren PKV-Beitrag bezahlt. Und das Monat für Monat.

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Risikozuschlag bei Übergewicht: BMI, Grenzen und Kalkulation

Muss ich Übergewicht bei der PKV angeben?

Ja. Im Antrag für eine PKV wird nach Größe und Gewicht gefragt, und diese Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Daraus errechnet der Versicherer Ihren Body Mass Index als Grundlage der Risikobewertung.

Übergewicht zu verschweigen ist riskant: Es gilt als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und kann im schlimmsten Fall zum Rücktritt vom Vertrag führen, oft fällt es ohnehin über ärztliche Unterlagen auf. Sinnvoller ist Transparenz. Wer zusätzlich belegen kann, dass keine Beschwerden bestehen und regelmäßig Sport getrieben wird, verbessert seine Ausgangslage.

Ab welchem BMI verlangen private Krankenversicherer einen Risikozuschlag?

Eine einheitliche Grenze gibt es nicht, da jede Gesellschaft eigene Werte ansetzt. Als Orientierung gilt die Einteilung der WHO: Ein Body Mass Index zwischen 18,5 und 24,9 ist normal, ab 25 spricht man von Übergewicht, ab 30 von Adipositas.

Viele Versicherer nehmen bis etwa BMI 30 noch ohne Risikozuschlag an, erste Aufschläge tauchen je nach Gesellschaft zwischen BMI 28 und 30 auf. Ab einem BMI von 30 erheben die meisten Versicherer regelmäßig einen Zuschlag, ab rund BMI 35 führt in den meisten Fällen häufig zur Ablehnung. Die genauen Schwellen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter deutlich.

Wie berechnen Versicherer den Risikozuschlag bei Übergewicht?

Grundlage ist der Body Mass Index, und die Berechnung erfolgt gestaffelt. Eine einheitliche, für alle gültige Tabelle existiert aber nicht, jeder Versicherer hat seine eigene interne Staffelung. Das Grundmuster ist überall ähnlich: Knapp oberhalb des Normbereichs sind die Zuschläge gering, mit steigendem BMI nehmen sie zu, und ab einer bestimmten Schwelle erfolgt keine Aufnahme mehr.

Bei einem BMI von 28 bewegt sich das je nach Gesellschaft noch zwischen Normalannahme und einem kleinen Aufschlag. Entscheidend ist außerdem, ob neben dem Gewicht weitere Diagnosen vorliegen. Kommen typische Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes hinzu, steigt der Zuschlag stark an oder der Antrag wird abgelehnt.

Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Übergewicht in der PKV?

In der Praxis liegt der Zuschlag für Übergewicht grob zwischen 10 und 50 Prozent auf den betroffenen Beitrag, abhängig vom BMI und vom gewählten Versicherer. Im Bereich leichter Adipositas sind eher moderate Aufschläge üblich, mit steigendem BMI klettert der Zuschlag, und bei sehr hohem BMI wird der Antrag meist ganz abgelehnt.

Die Spreizung zwischen den Anbietern ist erheblich. Für denselben BMI kann eine Gesellschaft einen niedrigen Zuschlag verlangen, während eine andere deutlich höher liegt oder gar nicht annimmt. Über die gesamte Vertragslaufzeit summiert sich dieser Unterschied schnell auf mehrere tausend Euro, weshalb der Vergleich vor dem Antrag so wichtig ist.

Ist eine Aufnahme in die PKV trotz Adipositas möglich?

Ja, eine Aufnahme ist auch bei Adipositas möglich, sie hängt aber stark vom BMI und von Begleiterkrankungen ab. Bei isoliertem Übergewicht ohne Folgeerkrankungen findet sich häufig ein Versicherer, der mit einem Zuschlag annimmt. Schwieriger wird es, wenn zusätzlich Diagnosen wie Bluthochdruck oder Diabetes vorliegen, dann droht eher eine Ablehnung.

Entscheidend ist das Vorgehen. Wer ohne Vorbereitung einen Antrag stellt und abgelehnt wird, erschwert sich den Abschluss bei anderen Gesellschaften. Deshalb steht am Anfang immer die anonyme Risikovoranfrage, mit der sich vorab und ohne Risiko klären lässt, welcher Versicherer zu welchen Konditionen annimmt. So findet sich auch bei höherem BMI oft eine tragfähige Lösung.

Wann entfällt ein Risikozuschlag bei Gewichtsabnahme?

Der Zuschlag kann entfallen, wenn das Gewicht dauerhaft in einen unkritischen Bereich gesunken ist. Maßgeblich ist nicht eine kurzfristige Reduktion, sondern ein stabiler Wert, in der Regel über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten.

Liegt der BMI wieder im Normbereich, können Sie nach Paragraf 41 VVG eine Neuberechnung beantragen. Mit einem ärztlichen Nachweis über das reduzierte und gehaltene Gewicht streichen viele Versicherer den Zuschlag anschließend. Wichtig ist, selbst aktiv zu werden, denn von allein passt der Versicherer den Beitrag nicht an.

Welche ist die beste PKV bei Übergewicht?

Die eine beste PKV bei Übergewicht gibt es nicht, weil die Bewertung vom individuellen BMI abhängt. Ein Tarif, der für normalgewichtige Antragsteller hervorragend ist, kann bei einem BMI von 32 einen hohen Zuschlag verlangen oder ganz ablehnen, während eine andere Gesellschaft denselben Fall noch günstig annimmt.

Beste PKV heißt in diesem Zusammenhang also: die Gesellschaft mit der für Ihren konkreten BMI und Ihre Begleitumstände günstigsten Annahmeentscheidung. Welche das ist, lässt sich seriös nur über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern ermitteln, nicht über einen pauschalen Vergleichsrechner.

Keine Ablehnung riskieren:
Wir kümmern uns kostenfrei um Ihre anonyme Risikikovoranfrage

Wir haben bereits viele Kunden mit chronischen Erkrankungen zu Top-Tarifen zufrieden abgesichert. Da wir an keinen Anbieter gebunden sind, können wir aus dem breiten Versicherungsmarkt die Gesellschaften herausfiltern, welche die günstigsten Konditionen und besten Leistungen trotz Vorerkrankung bieten. Sprechen Sie uns an: Wir vergleichen kostenlos und unverbindlich, anonyme Risikovoranfrage inklusive.

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Risikozuschlag bei weiteren Erkrankungen

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV bei Neurodermitis?

Bei Neurodermitis ist eine Aufnahme ganz ohne Risikozuschlag die Ausnahme. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt vor allem von der Ausdehnung der betroffenen Hautstellen und von der Art der Behandlung ab. Wird die Neurodermitis nur mit Cremes behandelt, also rein äußerlich, wird in den meisten Fällen ein moderater Risikozuschlag erhoben. Kommen dagegen teure Medikamente zum Einsatz, etwa Spritzen wie moderne Biologika, kann das bis zur Ablehnung des Antrags führen, da die Behandlungskosten sehr hoch sind. Auch eine großflächig betroffene Haut verschlechtert die Einstufung.

Wichtig zu wissen: Selbst wenn seit einigen Jahren Behandlungsfreiheit und Beschwerdefreiheit besteht, bleibt der Zuschlag meist bestehen. Grund ist der schubweise Verlauf der Erkrankung, denn ein erneuter Ausbruch lässt sich nie sicher ausschließen. Eine Normalannahme ohne jeden Zuschlag ist bei Neurodermitis daher selten. Welche Gesellschaft den Befund im Einzelfall am günstigsten bewertet, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage.

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV bei einem Bandscheibenvorfall?

Beim Bandscheibenvorfall hängt die Einstufung vor allem davon ab, wie lange das Ereignis zurückliegt und wie es behandelt wurde. Einen festen Prozentsatz gibt es nicht, die Bewertung ist immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen PKV-Anbieters.

Liegt ein nicht operierter Bandscheibenvorfall innerhalb der letzten zwei Jahre vor, ist eine Versicherung sehr schwierig. Nur die wenigsten Gesellschaften nehmen einen so frischen Befund überhaupt an, da er noch in den von den Versicherern abgefragten Zeitraum fällt. Liegt das Ereignis dagegen mehr als zwei Jahre zurück, wurde nicht operiert und konservativ behandelt, etwa mit Physiotherapie, Krankengymnastik oder Osteopathie, bestehen sehr gute Chancen auf eine Annahme mit einem Risikozuschlag.

Liegt der Bandscheibenvorfall mehr als drei Jahre zurück und besteht Beschwerdefreiheit, ist häufig nur noch ein sehr geringer oder gar kein Zuschlag zu erwarten. Weil jeder Verlauf anders ist und die Gesellschaften sehr unterschiedlich bewerten, sollte die konkrete Einschätzung immer über eine anonyme Risikovoranfrage erfolgen.

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV bei einer Allergie?

Wie hoch der Risikozuschlag bei einer Allergie ausfällt, hängt stark von der Art der Allergie ab. Pauschale Werte gibt es nicht, jeder Fall wird einzeln von Krankenversicherern geprüft. Handelt es sich um eine rein saisonale Pollenallergie, etwa gegen Gräser, ohne weitere Beteiligung, erheben fast alle Gesellschaften einen eher geringen Zuschlag, häufig zwischen 5 und 10 Prozent. Bei besonders streng kalkulierenden Versicherern kann er auch etwas höher ausfallen.

Kommt eine Asthmabeteiligung hinzu, steigen die Zuschläge deutlich. Entscheidend ist dann vor allem die Medikation, also wie oft ein Asthmaspray benötigt wird, ob mehrmals täglich, einmal pro Woche oder nur selten im Monat. Bei täglicher Anwendung lehnen viele Gesellschaften sogar ganz ab. Wichtig ist außerdem die Form des Asthmas, denn Versicherer unterscheiden genau zwischen allergischem Asthma, nicht allergischem Asthma und Belastungsasthma. Diese Formen werden unterschiedlich bewertet und führen zu unterschiedlich hohen Zuschlägen. Ein gut kontrolliertes, mildes oder rein belastungsabhängiges Asthma wird in der Regel günstiger eingestuft als ein chronischer Verlauf mit dauerhafter Medikation.

Weiterführende Infos zu diesem Thema haben wir hier zusammengetragen: Mit Asthma eine private Krankenversicherung finden

Eine laufende Hyposensibilisierung, also eine noch andauernde Allergieimpfung, wird von den meisten Gesellschaften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur wenige Versicherer schließen sie gegen einen Zuschlag ein. Nach erfolgreich abgeschlossener Hyposensibilisierung und anschließender Beschwerdefreiheit verbessert sich die Einstufung dagegen oft.

Daneben gibt es weitere Allergieformen wie Tierhaarallergie, Hausstauballergie oder Milbenallergie, die jeweils eigen bewertet werden. Am Ende bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung. Je genauer Sie Ihre Angaben machen, etwa zu welchen Zeiten und in welcher Stärke die Allergie auftritt, desto schneller und treffsicherer lässt sich ein gutes Ergebnis erzielen, ohne pauschale Ablehnung oder unnötig hohe Zuschläge. Welche Gesellschaft Ihren Fall am besten bewertet, klärt eine anonyme Risikovoranfrage.

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV bei Heuschnupfen?

Heuschnupfen, medizinisch eine allergische Rhinitis, gilt als vergleichsweise harmlos und führt in der PKV häufig zu einer Normalannahme oder nur zu einem geringen Zuschlag. Relevanter wird die Bewertung, wenn (siehe oben) zusätzlich Asthma besteht oder eine Hyposensibilisierung läuft, da Versicherer dann das Gesamtbild betrachten. Für einen reinen, unkomplizierten Heuschnupfen sind die Hürden in der Regel niedrig.

Wie hoch fällt der Risikozuschlag in der PKV für Hashimoto aus?

Hat man eine Schilddrüsenunterfunktion (Hashimoto) verlangen viele private Krankenversicherer einen Risikozuschlag, früher war diese Erkrankung meist ein Ausschlusskriterium. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt eng mit dem Schweregrad der Erkrankung und von der Art der Behandlung ab. Aber auch von der Annahmepolitik der Gesellschaft. In jedem Fall empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Anbietern zu machen und die Konditionen zu vergleichen.

Ausführlicher haben wir das Thema „Mit Schilddrüsenunterfunktion in die PKV“ hier behandelt: Hashimoto – Welche private Krankenversicherung versichert mich?

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV für Raucher?

In der deutschen privaten Krankenversicherung gibt es in der Regel keinen separaten Raucherzuschlag. Nach unserem Kenntnisstand ist die AXA/DBV die einzige Gesellschaft, die einen Raucherzuschlag in ihren günstigen Tarifvariation VisionB verlangt. Das unterscheidet die PKV deutlich von der Risikolebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung, wo Rauchen den Beitrag spürbar erhöht.

Hintergrund ist eine versicherungsmathematische Bewertung: Raucher verursachen zwar im Schnitt höhere Gesundheitskosten, ihre statistisch kürzere Lebenserwartung gleicht diesen Effekt über die gesamte Vertragsdauer aber aus. Rauchen wirkt sich daher nur indirekt aus, nämlich dann, wenn bereits Folgeerkrankungen wie eine chronische Bronchitis bestehen, die für sich genommen bewertet werden. Einzelne, vor allem internationale Anbieter handhaben das abweichend.

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV bei Bluthochdruck?

Das hängt davon ab, wie gut der Bluthochdruck eingestellt ist und ob bereits Folgeschäden bestehen. Ein medikamentös gut eingestellter Wert ohne Organschäden führt häufig zu einem moderaten Zuschlag oder sogar zur Normalannahme.Sind dagegen mehrere Medikamente nötig, ist der Blutdruck schlecht eingestellt oder liegen bereits Schäden an Herz, Nieren oder Gefäßen vor, fällt der Zuschlag höher aus, bis hin zur Ablehnung. Versicherer bewerten dabei die konkreten Werte, die Medikation und mögliche Begleiterkrankungen wie Übergewicht oder Diabetes. Ein aktueller Befund mit guten Werten ist deshalb für die Einstufung sehr hilfreich.

Wichtiger Hinweis:
Risikozuschläge werden immer individuell festgelegt und unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Die genannten Werte sind Erfahrungswerte und Orientierungswerte, keine garantierten Zusagen. Welche Konditionen in Ihrem konkreten Fall realistisch sind, klärt zuverlässig eine anonyme Risikovoranfrage.

Keine Ablehnung riskieren:
Wir kümmern uns kostenfrei um Ihre anonyme Risikikovoranfrage

Wir haben bereits viele Kunden mit chronischen Erkrankungen zu Top-Tarifen zufrieden abgesichert. Da wir an keinen Anbieter gebunden sind, können wir aus dem breiten Versicherungsmarkt die Gesellschaften herausfiltern, welche die günstigsten Konditionen und besten Leistungen trotz Vorerkrankung bieten. Sprechen Sie uns an: Wir vergleichen kostenlos und unverbindlich, anonyme Risikovoranfrage inklusive.

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Das sagen Kunden über unsere Beratung