Beitragserhöhung in der Privaten Pflegeversicherung für Beamte

Die monatlichen Beiträge der Privaten Pflegeversicherung für Beamte und Beamtinnen werden zum 01. Juli 2021 erhöht. Wir erklären, was die Anpassung der Beiträge rechtfertigt und warum die gesetzliche Pflegeversicherung keine (gute) Alternative ist.

Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung gilt nur für Beamtentarife

Viele Versicherte werden in diesen Tagen eine schriftliche Mitteilung über die Beitragserhöhung in der Privaten Pflegeversicherung (Achtung: NICHT in der Privaten Krankenversicherung!) erhalten. Diese Erhöhung betrifft alle Versicherungsgesellschaften mit entsprechenden Tarifen für Beamte, dem sogenannten „PVB Tarif“. Grund dafür ist, dass in diesen Tarifen die Leistungsausgaben um mindestens 5 Prozent von der ursprünglichen Beitragskalkulation abweichen. Andere Tarife für Nicht-Beihilfeberechtigte sind dieses Mal nicht betroffen, wurden dafür aber in der Vergangenheit bereits erhöht.

Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung – NICHT in der Krankenversicherung!

Die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung für Beamte und Beamtinnen werden zum 01.07.2021 angehoben. Das bedeutet aber nicht, dass die Beiträge Ihrer Privaten Krankenversicherung erhöht werden. Einige Kunden und Kundinnen sind dahingehend verunsichert, deswegen wollen wir noch mal auf diese strikte Trennung der Privaten Pflegeversicherung (PPV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) hinweisen.

Privat & gesetzlich: ALLE Pflegeversicherungen passen die Beiträge an

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, ob die gesetzliche, also die Soziale Pflegeversicherung, die günstigere Alternative wäre. Diese Zweifel können wir Ihnen nehmen: Gründe für die Beitragserhöhungen sind vor allem die gestiegene Zahl der Leistungsempfänger und die gesetzlichen Pflegereformen (siehe unten) der letzten Jahre. Diese wirken sich natürlich nicht nur auf die Privatversicherten aus – auch die Beiträge in der Sozialen Pflegeversicherung sind in den letzten Jahren gestiegen und werden weiter angehoben, sobald die Ausgaben die Kalkulationen übersteigen. Daher sind Beamte auch nach der Beitragserhöhung in der Privaten Pflegeversicherung in der Regel immer noch günstiger versichert als gesetzlich versicherte Beamte.

Die Private Pflegeversicherung ist für Beamte in der Regel günstiger

Wie oben bereits erwähnt, sind alle Versicherungsgesellschaften – egal ob privat oder gesetzlich – und auch alle Tarife hin und wieder von Beitragserhöhungen betroffen. Grundsätzlich bleiben Beamte und Beamtinnen deswegen mit einer privaten Absicherung günstiger versichert. Ein Beispiel:

Ein gesetzlich Versicherter mit Durchschnittseinkommen (3.462 Euro brutto) zahlt in der in der Sozialen Pflegeversicherung derzeit 106 Euro, ohne Kind 114 Euro. Zieht man den Anteil des Arbeitgebers ab, bleiben 53 bis 57 Euro pro Monat, die er selbst zahlen muss. Ein Versicherter mit Einkünften an der Bemessungsgrenze (4.858 Euro brutto) zahlt nach Abzug des Arbeitgeberanteils 74 bis 80 Euro im Monat. Die meisten Beamten und Beamtinnen werden auch nach der Erhöhung der Beiträge monatlich deutlich weniger zahlen. Hinzu kommen die besseren Versorgungsleistungen von denen Privatversicherte profitieren.

Wann dürfen die Beiträge in der Privaten Pflegeversicherung erhöht werden?

Die Regelungen, wann Versicherer eine Erhöhung der Beiträge in der Pflegeversicherung vornehmen dürfen, sind in einer Rechtsverordnung gesetzlich geregelt. Der Beitrag darf immer nur dann neu berechnet werden, wenn der Schwellenwert für folgende Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten wird:

  • Die Ausgaben für Leistungen weichen von der bisherigen Beitragskalkulation der Versicherer ab.
  • Die allgemeine Lebenserwartung der Versicherten in diesem Tarif weicht von der erwarteten ab.

Die Neuberechnung der Beiträge für der Privaten Pflegeversicherung für Beamte hängt in diesem Fall mit den deutlich gestiegen Leistungsausgaben zusammen.

Wie wird diese deutliche Beitragserhöhung gerechtfertigt?

Hauptgrund für die gestiegenen Beiträge in beiden Versicherungssystemen sind die gestiegene Zahl der Pflegebedürftigen von rund 169.000 im Jahr 2014 auf fast 275.000 im Jahr 2020. Somit ist die Zahl der Leistungsempfänger um mehr als 60 Prozent gestiegen. Auf der einen anderen Seite kommen die Erweiterungen durch die Pflegereformen und damit die Verbesserung der Leistungen hinzu. Zum Beispiel:

  • Die monatlichen Leistungen, die Ihnen im individuellen Pflegefall zustehen, wurden angehoben.
  • Das Personal in den vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde aufgestockt.
  • Die Pflegeberatung wurde erweitert.
  • Die Zuschüsse zum pflegegerechten Umbau von Wohnungen wurden erhöht.
  • Die Angebote für Unterstützung im Alltag wurden erweitert und verbessert.
  • Der Kreis der Leistungsberechtigten wurde erweitert, beispielsweise für Personen mit Demenz.

Somit hängen die Beitragserhöhungen auch mit einer besseren Versorgung für Pflegebedürftige zusammen.

Wir hoffen, wir konnten dazu beitragen, die Beitragsanpassung in der Privaten Pflegeversicherung für Beamte besser zu verstehen und zu bewerten. Sollten Sie trotzdem Fragen dazu haben, einen Vergleich wünschen oder eine Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen, sprechen Sie uns gerne an.