Beihilfe Berlin: Alle wichtigen Infos auf einen Blick
Was übernimmt die Beihilfe Berlin? Wer hat Anspruch auf Beihilfe und wie hoch wie sind die Beihilfesätze für Beamte und Pensionäre in Berlin? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Berliner Beihilfevorschriften und werfen einen Blick in den aktuellen Leistungskatalog des Bundeslandes.
Beihilfe in Berlin: Wer hat einen Beihilfeanspruch?
Beihilfeberechtigt im Bundesland Berlin sind Beamte im aktiven Dienst, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, Beamte im Ruhestand sowie – unter bestimmten Bedingungen – deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheits- und Pflegekosten seiner Beamten.
Beihilfebemessungssätze: Welchen Anteil zahlt die Beihilfe in Berlin?
Wie in den anderen Bundesländern richtet sich die Höhe der Beihilfe in Berlin nach den geltenden Beihilfesätzen. Diese sind in der aktuellen Beihilfeverordnung festgelegt und können von Land zu Land variieren. Der Beihilfebemessungssatz in Berlin ist immer personenbezogen und kann zwischen 50 und 80 Prozent betragen. Grundsätzlich deckt die Beihilfe also immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab. Die restlichen Kosten werden über den Beamtentarif (Restkostentarif) einer frei wählbaren Privaten Krankenversicherung versichert. An diesem Punkt helfen wir gerne mit einem unabhängigen und kostenfreien und Versicherungsvergleich für Beamte. Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Wichtig: Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die individuelle Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Landes Berlin, nicht auf die pauschale Beihilfe. Die pauschale Beihilfe ist seit März 2020 in Berlin wählbar und beträgt nie mehr als 50%. Mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe verzichten Beamte lebenslang auf ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe. Alle weiterführenden Infos, Vor- und Nachteile dazu gibt es hier: Pauschale Beihilfe in Berlin
Aktuell geltende Beihilfebemessungssätze in Berlin
| Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst ohne Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit einem Kind | 50% |
| Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind unter bestimmten Voraussetzungen | 70% |
| Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Beihilfeberechtigte im Ruhestand (Versorgungsempfänger) | 70% |
| Beihilfeberechtigte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vor-Vor-Kalenderjahr | 70% |
Aktuelle Beihilfebemessungssätze für Kinder in Berlin
| Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen bis 25 Jahre, solange für das Kind noch Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird | 80% |
| Kinder ab 25 Jahren | Kein Beihilfeanspruch. Außer bei Wehrdienst, Ersatzdienst oder einem vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst, dann maximal für weitere 12 Monate 80% |
Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe Berlin?
Im Folgenden haben wir eine übersichtliche Zusammenfassung wichtiger Leistungen der Beihilfe des Landes Berlin zusammengestellt. Zum Vergleich: Die aktuelle Fassung der Landesbeihilfeverordnung umfasst 237 (!) Seiten. Da die Beihilfeverordnungen der Bundesländer regelmäßig überarbeitet und beispielsweise Leistungen gekürzt werden, können wir die Verbindlichkeit der Angaben nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren. Wir bemühen uns natürlich, unsere Inhalte auf dem aktuellen Stand der Beihilfevorschriften des Landes Berlin zu halten. Wie Beamte die nicht beihilfefähigen Leistungen absichern und sich vor zukünftigen Kürzungen der Beihilfe Berlin schützen können, erklären wir weiter unten auf der Seite.
1. Ambulante Behandlungen
Ambulante ärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig. In besonderen Umständen, bei speziell ausgebildeten Fachärzten oder auffälliger Schwierigkeit, werden medizinische Aufwendungen auch oberhalb der Höchstgrenze abgerechnet. Diese Differenz wird von der Beihilfe Berlin nicht übernommen, bedeutet, der Patient muss diese Leistungen aus eigener Tasche bezahlen (oder bei der PKV mit einem Beihilfeergänzungstarif abgesichert haben).
Arzneimittel / Medikamente
Die von Ärzten schriftlich verordneten apothekenpflichtigen und bei ihren Behandlungen verbrauchten Arzneimittel und Verbandmittel sind grundsätzlich beihilfefähig. Ausnahmen:
Nicht beihilfefähig sind Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel
- die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
- die zur Behandlung von Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten dienen, einschließlich Schnupfenmittel, Schmerzmittel und hustenlösenden Mitteln (sofern es sich um geringfügige Gesundheitsstörungen handelt)
- die zur Behandlung von Mund- und Rachenerkrankungen dienen, Ausnahme sind Pilzinfektionen, Geschwüre in der Mundhöhle und nach chirurgischen Eingriffen
- die der Behandlung von Verstopfung dienen, ausgenommen sind Behandlungen von bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen
Beförderungskosten (Fahrtkosten)
Beihilfefähig sind Fahrtkosten für die Beförderung des Erkrankten in Höhe der Kosten für die niedrigste Klasse regelmäßig fahrender Verkehrsmittel.
Brillen und Kontaktlinsen (ärztlich verordnete Sehhilfen)
Brillengläser sind generell beihilfefähig, allerdings gelten für die verschiedenen Ausführungen der Gläser bestimmte Höchstgrenzen. Für Brillenfassungen zahlt die Beihilfe nicht. Ob die Aufwendungen für Kontaktlinsen in Berlin beihilfefähig sind, ist von bestimmten Indikationen abhängig. Pflege- und Reinigungsmittel für Kontaktlinsen sind wiederum nicht beihilfefähig.
Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Massagen)
Zu den Heilmitteln – oder wie in der Berliner Beihilfeverordnung etwas sperrig formuliert „Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel und bei der Anwendung dieser Heilmittel verbrauchte Stoffe“ zählen folgende Bereiche:
- Inhalation
- Krankengymnastik
- Bewegungsübungen
- Massagen
- Palliativversorgung
- Packungen
- Hydrotherapie
- Bäder
- Kälte- und Wärmebehandlung
- Elektrotherapie
- Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
- Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
- Podologie
- Ernährungstherapie
Welche Art von Heilmittel bis zu welchem Höchstbetrag von der Beihilfe übernommen wird, ist im Leistungskatalog der Beihilfe Berlin auf 14 (!) Seiten ausführlich aufgelistet. Daher zeigen wir an dieser Stelle lediglich anhand von ausgewählten Beispielen, welche Kosten bei Heilmitteln beihilfefähig sind. Den vollständigen Leistungskatalog der Berliner Beihilfestelle für Heilmittel gibt es hier zum Download. Die Beihilfefähigkeit der Leistungen setzt natürlich voraus, dass die aufgeführten Heilmittel von zugelassenen Leistungserbringern (wie z.B. Physiotherapeut, Logopäde etc.) angewandt wird.
| Leistung Heilbehandlung | beihilfefähiger Höchstbetrag |
|---|---|
| Bereich Massagen | |
| a) Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und Colonmassage, Richtwert: 20 Minuten | 18,20 € |
| b) Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert: 30 Minuten | 18,20 € |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD) | |
| a) Teilbehandlung, Richtwert: 30 Minuten | 25,70 € |
| b) Großbehandlung, Richtwert: 45 Minuten | 38,50 € |
| c) Ganzbehandlung, Richtwert: 60 Minuten | 58,30 € |
| Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen | |
| a) Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans | 16,50 € |
| b) Krankengymnastik, auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert: 20 Minuten | 25,70 € |
| c) Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten | 33,80 € |
| d) Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen für Kinder längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung, Richtwert: 45 Minuten | 45,30 € |
| e) Krankengymnastik in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), Richtwert: 25 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmer | 8,20 € |
| f) Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäulengymnastik), Richtwert: 20 Minuten | 19,00 € |
| Bereich Kälte- und Wärmebehandlung | |
| a) Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühlten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung, Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen | 12,90 € |
| b) Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert: 20 Minuten | 7,50 € |
| c) Ultraschall-Wärmetherapie | 11,90 € |
| Bereich Elektrotherapie | |
| a) Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen | 8,20 € |
| b) Elektrostimulation bei Lähmungen | 15,60 € |
| Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Einzelbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen | |
| a) Richtwert: 30 Minuten | 41,80 € |
| b) Richtwert: 45 Minuten | 59,00 € |
| c) Richtwert: 60 Minuten | 68,90 € |
| d) Richtwert: 90 Minuten | 103,40 |
| Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, die Verlaufsdokumentation, den sprachtherapeutischen Bericht sowie für die Beratung des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind nicht beihilfefähig. | |
| Bereich Ergotherapie | |
| a) Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall | 41,80 € |
| b) Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 30 Minuten | 41,80 € |
| c) Einzelbehandlung bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 45 Minuten | 54,80 € |
| d) bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 60 Minuten | 72,30 € |
| e) Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten | 46,20 € |
Heilpraktiker
Aufwendungen von Heilpraktiker sind im Bundesland Berlin sind bis zu den Höchstbeträge einer Liste der Bundesbeihilfe beihilfefähig. Da die Liste für Heilpraktikerleistungen ebenfalls 11 Seiten Beihilfeverordnung einnimmt, zeigen wir an dieser Stelle ein paar Beispiele auf. Die vollständige Liste gibt es hier zum Download.
| Leistungsbeschreibung | vereinbarter Höchstbetrag |
|---|---|
| Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | 12,50 € |
| Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde je Behandlungsfall | 80,00 € |
| Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie Anmerkung: nur einmal und innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig. | 35,00 € |
| Hausbesuch einschließlich Beratung bei Tag | 24,00 € |
| Hausbesuch bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen | 29,00 € |
| Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie, vollständiges Programm | 41,00 € |
| Neurologische Untersuchung | 21,00 € |
| Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) | 4,00 € |
| Großmassage | 6,00 € |
| Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | 23,00 € |
| Chiropraktische Behandlung | 4,00 € |
| Osteopathische Behandlung des Unterkiefers | 11,00 € |
| Osteopathische Behandlung des Schultergelenkes und der Wirbelsäule | 21,00 € |
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel werden Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke bezeichnet. Beihilfefähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel gemäß des aktuell in Berlin geltenden Beihilfekataloges sowie der Betrieb von Hilfsmitteln – hier allerdings nur der Betrag, der über 100 Euro in einem Kalenderjahr hinausgeht. Die Kosten für gemietete Hilfsmittel sind beihilfefähig, solange sie nicht höher als der Anschaffungspreis sind.
Zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel (gegebenenfalls im Rahmen der Höchstbeträge): Absauggerät, Adaptionshilfen, Anpassungen für diverse Gebrauchsgegenstände, Alarmgerät für Epileptiker, Anatomische Brillenfassung, Anzieh- oder Ausziehhilfen, Armmanschette, Atemtherapiegerät, Auffahrrampen für einen Krankenfahrstuhl, Aufrichteschlaufe, Badewannensitz, Bestrahlungsmaske für ambulante Strahlentherapie, Blindenführhund, Blindenleitgerät, Blutgerinnungsmessgerät, Blutzuckermessgerät, Clavicula-Bandage, Communicator (bei dysarthrischen Sprachstörungen), Duschsitz oder -stuhl, Einmal-Schutzhose, Elektroscooter (bis zu 2 500 Euro), Elektrostimulationsgerät, Ernährungssonde, Fersenschutz, Fingerschiene, Gehhilfen und -übungsgeräte, Gesichtsteilersatzstücke, Gummihose, Gummistrümpfe, Halskrawatte, Heimdialysegerät, Herz-Atmungs-Überwachungsgerät, Hörgeräte (bis maximal 1500 € pro Ohr), Inhalationsgerät, Kanülen und Zubehör, Knöchel- und Gelenkstützen, Kompressionsstrümpfe, Kopfschützer, Krankenfahrstuhl, Krankenpflegebett, Lichtsignalanlage für Gehörlose, Lifter, Milchpumpe, Orthese, Orthoprothese, orthopädische Einlagen, orthopädische Maßschuhe (abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro), Rollator, Schutzhelm für Behinderte, Spastikerhilfen, Sprachverstärker nach Kehlkopfresektion, Spreizfußbandage, Spritzen, Therapiestuhl, Tinnitusgerät, Toilettenhilfen bei Schwerbehinderten, Urinale, Wechseldruckgerät, uvm.
Kuren und Reha-Leistungen
Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen sind laut Beihilfeverordnung in der Regel nur beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle diese vor Beginn der Rehamaßnahme auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens anerkannt hat.
Beihilfefähig sind Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung:
a) bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich der pflegerischen Leistungen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes der Einrichtung für maximal 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise), es sei denn, eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich,
b) für Begleitpersonen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen für maximal 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise) 70 Prozent des niedrigsten Satzes, es sei denn, eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen des Begleiteten dringend erforderlich,
c) bei Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen für maximal 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise) in Höhe der Entgelte, die die Einrichtung einem Sozialleistungsträger in Rechnung stellt,
d) bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe von 16 Euro täglich für maximal 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise)
e) der Begleitpersonen bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Höhe von 13 Euro täglich für maximal 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise).
Psychotherapie
Unter Aufwendungen für Leistungen der Psychotherapie fallen diverse Erkrankungen wie beispielsweise depressive Störungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen und Reaktionen auf schwere Belastungen, Essstörungen, nichtorganische Schlafstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, seelische Krankheiten oder schizophrene und affektive psychotische Störungen.
Beihilfe für eine Psychotherapie wird nur gewährt, wenn Notwendigkeit, Art und Umfang der Behandlung zuvor durch ein Gutachten festgestellt wurden und die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit der Behandlung anerkannt hat. Die Aufwendungen für eine Kurzzeittherapie sind ohne Gutachterverfahren beihilfefähig.
1. Psychotherapeutische Akutbehandlung & Kurzzeittherapie
Akutbehandlungen sind als Einzeltherapie in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu 24 Behandlungen je Krankheitsfall bis zu 51 Euro beihilfefähig. Bei Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Personen mit geistiger Behinderung sind die Aufwendungen (unter Einbeziehung von Bezugspersonen) bis zu 30 Behandlungen beihilfefähig. Aufwendungen für Kurzzeittherapien sind bis zu 24 Sitzungen als Einzel- oder Gruppenbehandlung beihilfefähig.
2. Langzeittherapie
a) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (nach dem 21. Lebensjahr)
| als Einzelbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 40 Sitzungen |
| als Gruppenbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 20 Sitzungen |
b) analytische Psychotherapie (nach dem 21. Lebensjahr)
| als Einzelbehandlung | 160 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 140 Sitzungen |
| als Gruppenbehandlung | 80 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 70 Sitzungen |
c) Verhaltenstherapie (altersunabhängig)
| als Einzelbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 20 Sitzungen |
| als Gruppenbehandlung | 60 Sitzungen | im Ausnahmefall weitere 20 Sitzungen |
Zahnärztliche Leistungen
- Zahnärztliche Behandlungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig.
- Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten für Zahnersatz) sind in Berlin generell nur zu 60% beihilfefähig. Auf diesen Betrag wird jeweils noch der personenbezogene Beihilfebemessungssatz angewendet. So bekommt beispielsweise ein kinderloser Beamter im aktiven Dienst bei einer Versorgung mit Zahnersatz die Hälfte der beihilfefähigen Laborkosten ausgezahlt, also 30%. (Hier empfiehlt sich ein Beihilfeergänzungstarif für die Erstattung der restlichen Kosten.)
- Aufwendungen für die Implantatsversorgung sind bis zu zwei Implantate je Kiefer beihilfefähig, bei gewissen Indikationen bis zu vier Implantate je Kiefer.
- Kieferorthopädische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn der Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres lag. Ausnahme können schwere Kieferanomalien sein.
Zahnärztliche Leistungen für Beamte auf Widerruf
Für Beamte auf Widerruf sind folgende Leistungen von der Beihilfe ausgeschlossen, also NICHT beihilfefähig:
- prothetische Leistungen,
- Inlays und Zahnkronen,
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie
- implantologische Leistungen.
Ausnahme: Wenn die Leistungen auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes beruhen oder wenn die beihilfeberechtigte Person zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen ist.
2. Stationäre Krankenhausbehandlungen
- Nach dem Leistungskatalog der Beihilfe Berlin sind Regelleistungen für stationäre Krankenhausbehandlungen für maximal 28 Tage beihilfefähig.
- Durch die Kürzung der Beihilfe wird eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag verlangt.
- Wahlleistungen wie Zweibettzimmer oder wie privatärztliche Behandlungen sind nicht beihilfefähig.
Welche Private Krankenversicherung für Beamte passt am
besten zu den Leistungen der Berliner Beihilfevorschriften?
Als unabhängiger Versicherungsspezialist für den öffentlichen Dienst beraten wir Beamtenanwärter und Beamte kostenfrei zur Beihilfe und PKV. Wir erstellen für Sie unverbindlich einen transparenten Vergleich der besten Beamtentarife und finden für Sie den optimalen Anbieter. Sprechen Sie uns gerne an.
Private Pflegepflichtversicherung: Was übernimmt die Beihilfe Berlin?
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe):
| Pflegegrad 1 | – |
| Pflegegrad 2 | 316 € |
| Pflegegrad 3 | 545 € |
| Pflegegrad 4 | 728 € |
| Pflegegrad 5 | 901 € |
Teilstationäre Pflege:
| Pflegegrad 1 | – |
| Pflegegrad 2 | 689 € |
| Pflegegrad 3 | 1.298 € |
| Pflegegrad 4 | 1.612 € |
| Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Vollstationäre Pflege:
| Pflegegrad 1 | Zuschuss 125 € |
| Pflegegrad 2 | 770 € |
| Pflegegrad 3 | 1.262 € |
| Pflegegrad 4 | 1.775 € |
| Pflegegrad 5 | 2.005 € |
(plus 100% für verbleibende Kosten inkl. Unterkunft und Verpflegung)
Kostendämpfungspauschale
Die Kostendämpfungspauschale wurde in Berlin mit Artikel 2 des Haushaltsumsetzungsgesetzes zum 1.1.2018 abgeschafft.
Kontakt und Adresse der Beihilfestelle Berlin
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle – VB B
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Anträge, andere postalische Zusendungen und Widersprüche sind über den Beihilfeservice einzureichen:
BS – Beihilfeservice
Fehrbelliner Platz 1
10702 Berlin
Telefonische Kontaktdaten der Beihilfestelle Berlin:
Die Beihilfestelle Berlin hat zwar offiziell vergebene Rufnummern, der Telefonservice ist jedoch aufgrund verlängerter Bearbeitungszeiten aktuell nicht geöffnet. Anfragen sind jederzeit über die weiteren Kommunikationskanäle wie Mail, Fax und übliche Post, möglich. Termine für eine persönliche Beratung der Beihilfestelle Berlin sind darüber hinaus im sogenannten Service-Punkt zeitnah buchbar.
| Beihilfeangelegenheiten allgemein | 030-90139-6060 |
| Beihilfeangelegenheiten Pflege | 030-90139-6262 |
Wo kann man die Beihilfe Berlin beantragen?
Beihilfeberechtigte des Landes Berlin können die Beihilfe ausschließlich schriftlich oder über die Beihilfe-App beantragen:
- Mit der Beihilfe-App kann man den Beihilfeantrag sowie die erforderlichen Belege bequem digital über das Smartphone oder Tablet bei der Berliner Beihilfestelle einreichen. Die App ist für Android und iOS verfügbar:
Beihilfe-App [iOS]
Beihilfe-App [Android] - Der Beihilfeantrag kann natürlich auch klassisch in Papierform eingereicht werden. Anträge als PDF-Downloads gibt es hier.
Frist für den Beihilfeantrag
Im Bundesland Berlin gelten andere Fristen als beispielsweise in NRW. Die Frist für die Beantragung der Beihilfe beträgt 12 Monate ab dem Datum der ersten Rechnungsstellung. Für die Beantragung der Beihilfe innerhalb der Jahresfrist gilt das Datum des Eingangs des Beihilfeantrages bei der Festsetzungsstelle, d. h. beim Landesverwaltungsamt Berlin.
Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge Berlin
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge und Pflegeanträge in Berlin liegt aktuell im Schnitt bei ca. 8 bis 9 Wochen. Den tagesaktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfeanträge kann man auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes Berlin einsehen.
Wie kann man sich vor Kürzungen der Beihilfe schützen?
In der Theorie sollte der Beamtentarif einer PKV – der sogenannte Restkostentarif – die restlichen Kosten übernehmen, die nach der Erstattung durch die Beihilfe Berlin übrig bleiben. Bei Beamten mit einem Beihilfesatz von 50 % sollte die Private Krankenversicherung also genau die Hälfte der Krankheitskosten erstatten, damit eine 100%ige Absicherung erreicht wird. Leider ist man davon in der Realität weit entfernt, denn laut Leistungskatalog der Beihilfe Berlin sind (wie in den anderen Bundesländern) viele medizinische Aufwendungen nicht beihilfefähig. Oder die Beihilfe erstattet nur einen bestimmten Anteil der Aufwendungen. Zusätzlich wird die Beihilfeverordnung regelmäßig überarbeitet und Leistungen gekürzt, sodass die Versicherten diese Kosten anteilig selbst bezahlen müssten.
Um also die nicht beihilfefähigen Leistungen abzusichern und sich vor zukünftigen Kürzungen der Beihilfe des Landes Berlin zu schützen, sollte der PKV-Tarif einen passgenauen Beihilfeergänzungstarif enthalten. Ziel sollte immer sein, die vollen 100 Prozent der Arztrechnungen sowie Material- und Laborkosten erstattet zu bekommen. Was Qualität und Preise der Beihilfeergänzungstarife angeht, gibt es bei Beamtenversicherungen allerdings drastische Unterschiede. Hier lohnt sich mit Blick auf die Zukunft ein detaillierter Tarifvergleich verschiedener Gesellschaften. Wir unterstützen Sie gerne dabei – unabhängig und selbstverständlich zu 100% kostenfrei.