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Unfallversicherung für Beamte

Die landläufige Meinung besagt, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst im Fall eines schweren Unfalls deutlich besser gestellt seien, als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Das ist nicht ganz richtig. Auch für Beamte kann ein schwerer Unfall das Aus in der Berufstätigkeit und damit der Bezug einer kaum ausreichenden Pension bedeuten. Eine Unfallversicherung bietet für Beamte bei Invalidität den notwendigen Schutz vor dem wirtschaftlichen Abstieg.

 

Ein Unfall kann viele Ursachen haben. Es geht bei einer Unfallversicherung für Beamte nicht um einen Beinbruch, sondern um schwerwiegende Unfallfolgen. Neben den klassischen Unfallsituationen wie Stürzen oder eine Kollision im Straßenverkehr fallen noch weitere Ursachen unter den Unfallbegriff. Eine der wichtigsten sind Langzeitschäden durch Insektenstiche. Diese treten möglicherweise erst nach Jahren auf, können aber mit gravierenden Folgen verbunden sei.

Eine Unfallversicherung für Beamte bietet die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung, in der Höhe abhängig von der Versicherungssumme und vom Grad der Invalidität, oder einer lebenslangen Unfallrente. Eine Kombination aus beidem sichert zum einen durch Invalidität bedingte Umbaumaßnahmen, zum anderen einen lebenslangen Ausgleich zum Einkommensverlust. Bei einer Unfallversicherung für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst greift in der Regel der sogenannte B-Tarif, ein Tarif speziell für diesen Personenkreis mit deutlichen Preisnachlässen.

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