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Heilfürsorge für Bundespolizei und Polizei – Die wichtigsten Infos

Beamte der Bundespolizei, der Bundeswehr, der Polizei und der Feuerwehr haben Anspruch auf Heilfürsorge. Dieser gilt für einige Beamte jedoch nur in bestimmten Bundesländern und nur für den aktiven Dienst. Was die Heilfürsorge bedeutet, was sie zahlt und welche Zusatzversicherungen Beamte benötigen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

WICHTIG: Wir sind keine Heilfürsorgestelle und bearbeiten keine Anträge oder Rechnungen. Wir sind unabhängige Versicherungsexperten, die sich auf heilfürsorge- und beihilfeberechtigte Beamte spezialisiert haben. Wir beraten Beamte unabhängig zu ihren Möglichkeiten, ihre Versorgungslücken mit der richtigen Zusatzversicherung zu schließen. 

Was ist (Freie) Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge, früher „Freie Heilfürsorge“ genannt, bezeichnet die Übernahme der medizinischen Versorgung durch den Dienstherrn (das jeweilige Bundesland oder der Bund). Diese besondere Form der Fürsorge wird jedoch nur Beamten in Berufsgruppen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko gewährt. In erster Linie gehören Soldaten (truppenärztliche Versorgung), Justizvollzugsbeamte, Beamte der Bundespolizei, der Polizei und der Feuerwehr zu den Heilfürsorgeberechtigten. In einigen Bundesländern profitieren Beamtenanwärter bei der Polizei während ihrer Ausbildung von der Heilfürsorge. Im Anschluss erhalten Sie einen direkten Beihilfeanspruch. Welche das sind und in welchen Bundesländern Sie auch nach dem Vorbereitungsdienst Heilfürsorge erhalten, lesen Sie weiter unten.

Das zahlt die Heilfürsorge

Über die Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr die entstehenden Krankheitskosten und vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen. In der Regel sind die Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkasse zu vergleichen. Dazu gehören beispielsweise Krankenhausaufenthalte und ambulante Behandlungen, Zahnarztkosten und Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen sowie die Übernahme von nötigen Medikamenten und Hilfsmitteln. In welchem Rahmen die genannten Gesundheitsleistungen erstattet werden, wird in der jeweiligen Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge festgelegt. Sonderleistungen sind ebenfalls abhängig von den Dienstherren bzw. der geltenden Verordnung.

Wichtig: Überprüfen Sie genau, welche Leistungen über die Heilfürsorge nicht oder unzureichend abgesichert sind. Beispielsweise entfällt seit 2014 für Beamte der Bundespolizei der Zuschuss für Sehhilfen. Auch Kosten für Heilpraktiker werden nicht komplett erstattet. Wir unterstützen Sie, die Leistungslücken der Heilfürsorge zu finden und mit einem Ergänzungstarif zu schließen.

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Wer bekommt Heilfürsorge und wie lange?

Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Berufssoldaten und Soldaten (truppenärztliche Versorgung) auf Zeit bekommen Heilfürsorge während ihrer aktiven Dienstzeit. Für Polizeibeamte der Länder gilt die jeweilige Verordnung des Bundeslandes (siehe unten). In diesen wird geregelt, ob Sie als Beamter oder Beamtin bei der Polizei Heilfürsorge oder stattdessen Beihilfe bekommen. Einige Bundesländer unterscheiden zwischen Polizeivollzugsbeamten und Beamten der Bereitschaftspolizei. Polizeianwärter und -Anwärterinnen profitieren während der Ausbildung in den meisten Bundesländern von der Heilfürsorge – ausgenommen in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Generell gilt aber für alle berechtigten Beamten: Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht immer nur für einen begrenzten Zeitraum und endet spätestens mit der aktiven Dienstzeit. Anschließend greift die Beihilfe und Sie müssen sich um eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung kümmern.

Übersicht Heilfürsorgeanspruch in den Bundesländern

BundeslandPolizeianwärterPolizeivollzugsbeamte
Baden-WürttembergHeilfürsorgeHeilfürsorge
BayernHeilfürsorgeBeihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
BerlinAnwärter des einfachen und mittleren Dienstes:
Heilfürsorge Anwärter des gehobenen und höheren Dienstes: Beihilfe
Beihilfe
BrandenburgHeilfürsorgeBeihilfe (ab 1996)
BremenHeilfürsorgeHeilfürsorge
HamburgHeilfürsorgeBeihilfe (ab 2004)
HessenBeihilfeBeihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Mecklenburg-VorpommernHeilfürsorgeHeilfürsorge
NiedersachsenBeihilfeBeihilfe (ab 1999)
Nordrhein-WestfalenHeilfürsorgeHeilfürsorge
Rheinland-PfalzBeihilfeBeihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
SaarlandBeihilfeBeihilfe
SachsenBeihilfeHeilfürsorge
Sachsen-AnhaltHeilfürsorgeHeilfürsorge
Schleswig-HolsteinHeilfürsorgeHeilfürsorge
ThüringenHeilfürsorgeBeihilfe Ausnahmen gelten für besondere Einsätze

Wichtig: Jetzt schon die Zeit nach der Heilfürsorge absichern

Das Recht auf Heilfürsorge gilt in einigen Bundesländern nur für Polizeianwärter in der Ausbildung. Doch auch für die berechtigten Polizeibeamten der Länder sowie für Bundespolizisten entfällt der Anspruch mit Eintritt in die Pension. Ab diesem Zeitpunkt greift die Beihilfe, welche in den meisten Bundesländern nur noch 70 Prozent der Krankheitskosten erstattet. Die verbleibenden 30 Prozent müssen Sie selber tragen und über eine Restkostenversicherung absichern.

Ausnahme bilden Hessen und Baden-Württemberg: In Hessen erhalten Pensionäre ein Plus von 10 Prozent auf ihren letzten Beihilfesatz. In Baden-Württemberg haben Pensionäre, die vor dem 01.01.2013 verbeamtet wurden, Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Folgte die Verbeamtung nach diesem Stichtag, erhalten Beamte lediglich 50 Prozent Beihilfe.

Diese Regelungen gelten ebenso für den vorzeitigen Austritt aus dem aktiven Dienst: Scheiden Sie z.B. durch einen Unfall oder eine längerfristige Krankheit vor dem Erreichen des Pensionsalters aus dem Berufsleben aus, greift auch hier die Beihilfe. Da Beamte in diesem Fall oft unzureichend – in jüngeren Jahren noch gar nicht – über Ihren Dienstherrn abgesichert sind, empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das Problem: Durch gegebenenfalls anfallende Risikozuschläge sowie das höhere Eintrittsalter wird der Einstieg in die PKV möglicherweise sehr kostspielig. Im schlimmsten Fall riskieren Sie eine Ablehnung. Um die hohen Kosten der Absicherung – oder Leistungsausschlüsse – im Alter zu umgehen, empfiehlt es sich, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Sollten Sie zwischenzeitlich erkranken oder unter den Folgen eines Unfalls leiden, führen diese Umstände dann nicht zu höheren Beiträgen.

Mit einer Anwartschaft können Sie sicherstellen, dass Sie auch in Zukunft eine vollumfängliche private Krankenversicherung zu Normalbeiträgen bekommen.

Mit der Anwartschaft günstige Tarife für die Zukunft sichern

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich nicht nur das generelle Recht auf eine private Krankenversicherung, sondern auch die günstigen Beihilfetarife, die Sie im jungen und „gesunden“ Einstiegsalter bekommen. Die sogenannte kleine Anwartschaft konserviert Ihren aktuellen Gesundheitszustand, mit der großen Anwartschaft sichern Sie sich zusätzlich ihr ursprüngliches Eintrittsalter und bilden Altersrückstellungen. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

Solange Sie von der Heilfürsorge profitieren, „ruht“ ihr Vertrag, d.h. Sie zahlen nur einen geringen Prozentsatz. Sobald Sie in die Versorgung über die Beihilfe wechseln, können Sie Ihren PKV-Vertrag aktivieren – ohne erneute Gesundheitsfragen, Risikozuschläge oder eine Ablehnung befürchten zu müssen. Wir beraten Sie gerne und finden für Sie und Ihre individuelle Position den besten und günstigsten Tarif.

Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?

Die Heilfürsorge ist vereinfacht gesagt die Grundversorgung des Dienstherrn an seine Bedienstete (siehe o.g. Berufsgruppen). In vielen Bereichen kann man diese mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Es wird hier zwar von einer 100%tigen Übernahme gesprochen – diese bezieht sich aber nur auf die Basisleistungen.Die Beihilfe hingegen sichert Beamten eine Prozentuale Übernahme seiner Krankheitskosten zu. Hier können Sie durch die Wahl einer Privaten Krankenversicherung den anderen Teil, d.h. die Absicherung der Restkosten, individuell gestalten. Wer durch seinen Beruf bzw. das Dienstverhältnis Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist auch verpflichtet, diesen zu nutzen. Beamte mit Beihilfeanspruch haben die die Wahlfreiheit, ihre Krankheitskosten über eine GKV (in der Regel nicht Ratsam) oder die PKV sicherzustellen. Jetzt unverbindlich PKV-Tarife vergleichen lassen

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Sind Ehepartner und Kinder in der Heilfürsorge mitversichert?

Nein, Familienangehörige werden generell nicht mit über die Heilfürsorge abgesichert. Nur aktive Beamte (siehe o.g. Berufsgruppen) haben einen direkten Anspruch auf Heilfürsorge und somit auf Kostenerstattung über den Dienstherrn. Die Ehepartner und Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeleiteten Beihilfeanspruch. Dies hängt unter anderem vom Berufsstatus des Ehepartners ab. Hier empfiehlt es sich, eine sogenannte Restkostenabsicherung (Beihilfe-PKV) für die Familie zu installieren.

Kinder erhalten dann einen 80%tigen Beihilfeanspruch, die Ehepartner in Höhe von 70%. Beide können dann für einen sehr günstigen Beitrag abgesichert werden. Dies ist oftmals eine bessere und vor allem kostengünstigere Alternative zu einer freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung. Sofern die Familienangehörigen in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können wir gerne für Sie prüfen, ob Sie hier trotzdem den Beihilfeanspruch für Zusatztarife nutzen können. Hierdurch haben Sie Zugang zu sinnvollen Ergänzungen zu einem sehr günstigen Preis.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.