Aktive Dienstzeit | 7 Jahre |
Alter bei Diensteintritt | 24 Jahre |
Alter bei Dienstunfähigkeit | 31 Jahre |
Zurechnungszeit | (60 Jahre – 31 Jahre) * 2/3 = 19,3 Jahre |
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit | 7 Jahre + 19,3 Jahre = 26,3 Jahre |
Ruhegehaltssatz | 26,3 * 1,79375 Prozent = 47,24 Prozent |
Abzüglich Einbaufaktor | 47,24 Prozent + 0,9901 = 46,77 Prozent |
Ruhegehalt abzüglich Versorgungsabschlag | 1.636,87 Euro – (0,3 Prozent * 36 Monate) = – 10,8 Prozent 1.460,09 Euro |
Mindestversorgung | 1.660,15 Euro Es wird die Mindestversorgung für einen ledigen Beamten gezahlt. |
Abzug für Pflegeleistungen | – 1,275 Prozent 1.638,98 Euro |
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