Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt bei Dienstunfähigkeit und ist für jeden Beamten sinnvoll.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: Worauf es beim Vergleich ankommt

Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte so wichtig ist, worauf es beim Vergleich ankommt und wie man den besten Anbieter findet. Außerdem 10 Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Entgegen der allgemeinen Annahme sind Staatsdiener nicht automatisch ausreichend abgesichert, sollten sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Insbesondere Berufsanfänger, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit kein oder nur ein geringes Ruhegehalt vom Staat. Selbst Beamte auf Lebenszeit müssen hohe Abzüge bei ihrem Ruhegehalt hinnehmen, wenn sie dienstunfähig werden. Daher spielt die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht nur eine wichtige Rolle in der Absicherung der eigenen Arbeitskraft, sie ist auch eine wesentliche Ergänzung zur staatlichen Absicherung, um massive Einkommensverluste auszugleichen.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

1. Definition Allgemeine Dienstunfähigkeit

Während man bei Angestellten von Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit spricht, unterliegen Beamte den beamtenrechtlichen Regelungen zur „Dienstunfähigkeit“ (DU). Laut Paragraph 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) gilt ein Beamter auf Lebenszeit als dienstunfähig, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Dienstunfähigkeit liegt außerdem vor, wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten, seine Dienstpflichten mehr als drei Monate nicht erfüllen konnte und innerhalb der folgenden sechs Monate eine vollständige Dienstfähigkeit nicht mehr zu erwarten ist.

2. Definition: Spezielle Dienstunfähigkeit

Dienstunfähig nach der allgemeinen Definition können alle Beamte von Lehren, über Verwaltungsbeamte bis hin zu Polizisten und Soldaten werden. Demnach kann die betroffene Person ihren Beruf in keiner Form mehr verrichten. Eine spezielle Dienstunfähigkeit, wie beispielsweise die Polizeidienstunfähigkeit, betrifft nur die psychischen und physischen Voraussetzungen, die für spezielle Beamtenberufe erforderlich sind. Liegt also eine spezielle Dienstunfähigkeit vor, kann es durchaus möglich sein, dass der Beamte oder die Beamtin entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, oder der Beamte oder die Beamtin in anderer Form im gleichen Berufszweig noch tätig werden könnte – zum Beispiel in der Verwaltung.

Die Entscheidung, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, obliegt dem Dienstherrn. Auf der Basis des amtsärztlichen Gutachtens prüft der Dienstherr, ob eine Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung aus dem Dienst erfolgt. Kann der Beamte jedoch eine andere Tätigkeit ausüben, wird er weiterbeschäftigt.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer & Referendare

Lehrkräfte tragen ein besonders hohes Risiko dienstunfähig zu werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt vor allem Lehramtsanwärter und Referendare, aber auch bereits verbeamtete Lehrer vor den finanziellen Folgen des Verdienstausfalls. Die wichtigsten Details und worauf (angehende) Lehrer unbedingt achten sollten: 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten & Polizeianwärter

Die physischen und psychischen Belastungen fallen für Polizeibeamte höher aus als in anderen Beamtenberufen. Damit auch das Risiko für eine Dienstunfähigkeit. Wann ein Polizist als dienstunfähig gilt und worauf Polizeibeamte beim Abschluss der Versicherung unbedingt achten müssen. 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten und Polizeianwärter

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Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Der feine Unterschied

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit meinen im weitesten Sinne zwar das Gleiche: Einen Zustand, in dem man aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Sie unterscheiden sich aber in ihrer Definition: Die Dienstunfähigkeit wird durch den Dienstherrn, also den Arbeitgeber des Beamten bestimmt. Die Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherungsbedingungen nach der Definition der Versicherung erfüllt sind. Diese weichen jedoch in einigen Punkten voneinander ab (siehe unten). So kann es durchaus sein, dass ein Beamter als dienstunfähig eingestuft wird, aber nach der Definition der Versicherung noch gar keine Berufsunfähigkeit vorliegt. In dem Fall erhält der Versicherte keine Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung auf einen Blick:

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Bedingungen werden von der Versicherung definiert.Bedingungen werden vom Dienstherr des jeweiligen Bundesland definiert.
Feststellung durch einen Arzt. Feststellung durch einen Amtsarzt.
Versicherung prüft und entscheidet, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.Entscheidung durch den Dienstherrn, also den Arbeitgeber des Beamten.
Die berufliche Tätigkeit kann zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden.Keine definierten Prozenthürden. Auch mit einer noch vorhandenen Leistungsfähigkeit von 70 oder 80 Prozent können Beamte als dienstunfähig eingestuft werden.
Bedingungen sind vertraglich festgelegt und bleiben unverändert.Bedingungen können sich während der Dienstzeit ändern, z.B. durch Gesetzesreformen.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Zu Beginn ist wichtig zu verstehen, dass es DIE Dienstunfähigkeitsversicherung als eigenständiges Versicherungsprodukt gar nicht gibt. Es handelt sich immer um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Beamte also im Falle von Dienstunfähigkeit wie auch bei Berufsunfähigkeit finanziell ab. Die Versicherung zahlt eine monatlich vertraglich vereinbarte Rente aus, welche Beamte zusätzlich zu ihren anderen Versorgungsansprüchen erhalten. Die DU-Rente mindert die Einkommensverluste, die durch eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit entstehen und dient zur Erhaltung eines normalen Lebensstandards.

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung keine prozentuale Hürde, bei der die Versicherung mit voller Leistung eintritt. Beamte, Beamte auf Widerruf oder auf Probe können von ihrem Dienstherrn auch schon bspw. bei 20 Prozent Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geschickt bzw. entlassen werden, obwohl sie nach den Kriterien der BU noch nicht berufsunfähig sind. Da eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Situation nichts zahlen würde, ist die Dienstunfähigkeitsklausel so wichtig. Worauf man bei der Art der Dienstunfähigkeitsklausel unbedingt achten sollte, erklären wir weiter unten.

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Beamte auf Widerruf

Als Beamtenanwärter ist man automatisch Beamter auf Widerruf. Wird man in dieser Ausbildungszeit dienstunfähig, bekommt man als angehender Staatsdiener kein Ruhegehalt. Ausnahmeregelungen kann es bei Dienstunfällen geben. Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit hätten sie zwar Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die zahlt jedoch oft erst, wenn sie volle fünf Jahre dort versichert sind. Außerdem darf die betroffene Person nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sein. Diese Bedingungen können nur die wenigsten Beamtenanwärter erfüllen.

Beamte auf Probe

Für Beamte auf Probe gelten im Fall einer Dienstunfähigkeit dieselben Regelungen des Beamtengesetzes wie für Beamtenanwärter: Sie werden nicht in den Ruhestand versetzt, bekommen kein Ruhegehalt, sondern können aus dem Dienst entlassen werden. Dann erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch Beamte auf Probe müssen genauso die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen, um Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Die Bezüge werden allerdings so gering ausfallen, dass sie kaum genügen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Daher ist es für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe besonders wichtig, direkt zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird – also je jünger und gesünder die Versicherten bei Eintritt sind – desto günstiger fallen die Beiträge aus.

Beamte auf Lebenszeit

Dass die Versicherung der Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe sinnvoll ist, liegt durch das fehlende staatliche Ruhegehalt auf der Hand. Doch auch Beamte auf Lebenszeit sind durch ihren Status längst nicht ausreichend abgesichert. Die „amtsabhängige Mindestversorgung“ greift erst nach einer Dienstzeit von mindestens 60 Monaten – also nach fünf vollendeten Dienstjahren. Wird ein Beamter auf Lebenszeit in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, erhält dieser ebenfalls kein Ruhegehalt. Danach greift die Mindestversorgung, welche ca. 35 Prozent seiner bisherigen Bezüge entspricht oder die amtsunabhängige Mindestversorgung. Da die Höhe der Pension von den Dienstjahren abhängt und sich jährlich steigert, müssen dienstunfähige Beamte in jungen Jahren enorme Abschläge bei ihrem Ruhegehalt hinnehmen.

Jedoch auch für Beamte mittleren Alters sind die Abzüge noch so hoch, dass die Höhe des Ruhegehalts längst nicht ausreicht, um das Einkommen abzusichern und den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Anspruch auf den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der letzten Bruttobezüge haben Beamte erst nach regulärer Beendigung der vorgeschriebenen Dienstzeit. Dafür sind in der Regel 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre erforderlich. Elternzeit und Teilzeit werden dabei gar nicht oder nur anteilig angerechnet.

Aus den genannten Gründen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für jeden Beamtenstaus absolut sinnvoll und gehört selbst für Beamte auf Lebenszeit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Was können Gründe für eine Dienstunfähigkeit sein?

Egal, ob Lehrer, Polizist, Professoren oder Verwaltungsbeamte: Die Ursachen und die Risiken für Dienstunfähigkeit werden oft unterschätzt. Viele gehen bei dem Gedanken daran von schweren Unfällen oder unheilbaren Krankheiten wie Krebs aus. Doch die Gründe dienstunfähig zu werden sind vielfältig und selbst in vermeintlich ungefährlichen Bürojobs können Risiken wie Bewegungsmangel, Stress und einseitige Belastungen zu gesundheitlichen Problemen führen:

Fast 70 Prozent der Ursachen für Dienstunfähigkeit sind auf psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out zurückzuführen. Darauf folgen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems wie Bandscheibenvorfälle und Erkrankungen des Nervensystems. Deswegen ist es auch in jungen Jahren so wichtig, sich – neben der privaten Krankenversicherung – um die frühzeitige Absicherung dieser Risiken zu kümmern.

Welcher Anbieter hat die beste Dienstunfähigkeitsversicherung?

Kurz vorweg: Die eine oder beste Versicherung gegen Dienstunfähigkeit gibt es nicht. Aufgrund der zahlreichen Beamtenberufe und der unterschiedlichen beruflichen Risiken gibt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung keine Universallösung. Hinzu kommt der Beamtenstatus, das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss sowie die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen, mögliche Vorerkrankungen oder zurückliegender ärztlicher Diagnosen, welche die Aufnahme bei einigen Versicherungsgesellschaften erschweren. Dennoch kann man für den Vergleich und die Wahl der passenden Versicherung ein paar äußerst wichtige Kriterien berücksichtigen:

Dienstunfähigkeitsversicherung im Vergleich: Auf diese Punkte sollte man unbedingt achten

1. Die richtige Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung regelt, in welchen Fällen Beamte die Leistungen ihrer Versicherung erhalten. Doch nicht alle Verträge enthalten eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel, die vor allem junge Staatsdiener vollumfänglich absichert, sollte der Dienstherr sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen.

  1. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel:
    Eine Dienstunfähigkeitsklausel wird als „unecht“ bezeichnet, wenn in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist, dass der Versicherer eigenständig überprüfen kann, ob tatsächlich eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Zweifelt die Versicherung das Gutachten des Amtsarztes an oder kommt sie zu einem anderen Ergebnis, kann sie die Zahlung der Rente verweigern.
  2. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel:
    Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet nur, wenn ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Also gilt diese DU-Klausel nur für Beamte auf Lebenszeit, aber nicht für Beamtenanwärter oder Beamte auf Probe, die bei Dienstunfähigkeit entlassen werden. Eine unvollständige Klausel würde demnach nur Beamten auf Lebenszeit eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen.
  3. Die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel:
    Für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe sollte das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel sein. Diese Klausel schließt das Risiko der Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit mit ein. Mit der vollständigen DU-Klausel bekommen auch angehende Beamte in der Ausbildung sowie in der Probezeit ihre DU-Rente, ohne dass sie die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben müssen.
  4. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel:
    Jeder Beamte sollte unabhängig von seinem Status auf die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Diese vereinfacht den Antragsprozess für die Leistung erheblich. Die echte Klausel stellt in den Bedingungen sicher, dass der amtliche Bescheid, die „Ruhestandsversetzungsurkunde“, für das Inkrafttreten der Versicherungsleistungen genügt. Die Versicherungsgesellschaft verzichtet mit der echten Klausel auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit und erkennt das amtsärztliche Attest an.
  5. Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel:
    Wie oben bereits erwähnt, benötigen bestimmte Berufe mit einem erhöhten Risiko eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Dazu gehören Beamtenberufe wie Polizisten und Justizvollzugsbeamte, aber auch Soldaten bei der Bundeswehr. Wird ein Polizeibeamter durch eine Erkrankung für den Polizeidienst untauglich, wäre aber für die Verwaltung dienstfähig, kann die DU-Rente einen möglichen Einkommensverlust ausgleichen, wenn der Dienstherr ihn in den Ruhestand versetzt oder entlässt.

2. Leistung bei Teildienstunfähigkeit:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch dann leisten und einen Teil der vereinbarten Rente zahlen, wenn die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist, aber noch wenigstens 50 Prozent der regulären Dienstzeit gearbeitet werden kann.

3. Die Versicherungshöhe

Die Höhe der monatlichen Rente muss zum individuellen Bedarf und zum tatsächlichen Lebensstandard passen, so dass dieser trotz Dienstunfähigkeit gehalten werden kann. Im besten Fall ergibt die Summe aus der DU-Rente und dem Ruhegehalt das aktuelle Nettoeinkommen. Idealerweise sollte man vor Vertragsabschluss seine Ruhegehaltsansprüche prüfen und deren zu erwartende Entwicklung für die Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigen.

Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sollten darauf achten, dass sie ausreichend abgesichert sind, sollten sie zu Beginn ihrer Lehrerlaufbahn dienstunfähig werden. Dafür werden speziell Produkte angeboten, die anfangs eine sehr hohe Leistung, anschließend mit Verbeamtung auf Lebenszeit geringere DU-Renten ermöglichen.

4. Phasenweise Anpassung der Rentenhöhe

Da die Höhe des Ruhegehaltes mit der Anzahl der Dienstjahre kontinuierlich steigt, teilen einige Versicherer die Laufzeit der Versicherung in Phasen auf. Beispielsweise haben Berufsanfänger, denen die staatliche Absicherung fehlt, in der ersten Phase einen etwas höheren Absicherungsbedarf. Mit steigendem Ruhegehalt nimmt der Bedarf zur Absicherung ab, da aber die Besoldung steigt, sollte der Versicherungsschutz angepasst werden.

5. Lange Laufzeiten

Um finanzielle Durststrecken zwischen dem Eintritt in den Ruhestand und der DU-Rente zu umgehen, sollten möglichst lange Laufzeiten gewählt werden. Im Idealfall orientiert sich das Vertragsende der Dienstunfähigkeitsversicherung an der Regelaltersgrenze.

6. Nachversicherungsgarantie

Ist in den Bedingungen eine Nachversicherungsgarantie enthalten, ermöglicht diese es, die versicherte Dienstunfähigkeitsrente nachträglich anzupassen, wenn sich die Lebenssituation (z.B. durch Erhöhung der Besoldung, Hochzeit, Kinder etc.) ändert.

Fazit: Die Absicherung der Dienstunfähigkeit ist für Beamte unverzichtbar – muss aber bedarfsgerecht sein!

Im Kern bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamten eine wichtige finanzielle Absicherung, die hilft, den Lebensunterhalt im Falle einer Dienstunfähigkeit zu bestreiten und Versorgungslücken zu schließen. Insbesondere für Beamtenanwärter und junge Beamte, die noch keine oder nur geringe Ansprüche auf staatliche Versorgung haben, ist sie unverzichtbar.

Die gute Nachricht: Für angehende und junge Beamte sind die Prämien am günstigsten und selbst mit einer niedrigen Besoldung absolut erschwinglich. Wichtig ist jedoch immer die Prüfung des individuellen Falls, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu erhalten und gefährliche Fallstricke in den Klauseln zu umgehen.

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FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung: 10 Fragen – 10 Antworten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, aber auch für Beamte auf Lebenszeit eine der wertvollsten Versicherungen, um den Lebensunterhalt im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterhin bestreiten zu können. Somit ist die Absicherung der Dienstunfähigkeit in jedem Beamtenstaus sinnvoll.

Nein. Es gibt angepasste Klauseln, je nach ausgeübtem Amt und Status des Beamten. Für Lehrer, Verwaltungsbeamte und Zollbeamte genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Vollzugsbeamte der Polizei und Bundespolizei benötigen die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, wenn die Versicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit leisten soll. Bei Beamten der Feuerwehr und Justizvollzug ist es vom jeweiligen Bundesland abhängig, ob die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich ist. Eine Leistung bei Teildienstunfähigkeit kann zusätzlich vereinbart werden.

Nein. Mit einer (echten!) Dienstunfähigkeitsklausel unterwirft sich der Versicherer bei der Leistungsprüfung der Entscheidung des Dienstherrn. Ein Beamter kann mit einer Erkrankung, die nach den Bedingungen der klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zu keiner Leistung führen würde, dienstunfähig sein und entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Zum Beispiel wenn der Grad der Berufsunfähigkeit weniger als 50% beträge.

Welche die beste Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist, ist abhängig von der Qualität der Klausel. Diese muss zum Beamtenstatus und zum Beruf passen. Darüber hinaus ist es von individuellen Faktoren wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den aktuellen Versorgungsansprüchen abhängig, welche Versicherung das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Pauschalpreise für eine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Der Beitrag für eine DU hängt vom beruflichen Risiko, Einstiegsalter, dem Gesundheitszustand, der Laufzeit und der vereinbarten Rentenhöhe ab. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger. Die Prämien für einen gesunden Beamtenanwärter starten bei ca. 30 Euro im Monat.

Der Versorgungsrechner ÖD (www.öd-navigator.de) ermittelt die konkret versicherbare Versorgungslücke. Grob kann man dies durch folgende Formel selbst berechnen: (zurückgelegte Dienstzeit als Beamter + verbleibende Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr x 2/3) x 1,6 % = Versorgungsanspruch bei DU. Nettogehalt – Versorgungsanspruch bei DU (Mindestversorgung beachten) = Versorgungslücke bei DU.

Ja, die monatlichen Prämien für eine Dienstunfähigkeitsversicherung laufen zählen zum Vorsorgeaufwand und sind daher steuerlich absetzbar.

Da eine Dienstunfähigkeitsabsicherung immer eine Erweiterung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, kann die Versicherung in der Regel fortgeführt werden. Sie sollte flexibel sein und den Versicherungsschutz bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst oder in die Privatwirtschaft anpassen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklausel werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten wie: Allianz, DBV, Debeka, HUK-Coburg, HanseMerkur, Signal-Iduna, R+V, Die Bayerische etc. Doch nicht alle Anbieter auf dem Markt sind auf diesem Fachgebiet spezialisiert und bieten einen qualitativ guten Versicherungsschutz. Hier sollte man sich von einem unabhängigen Versicherungsexperte beraten lassen.

Die DU zahlt Beamten die monatlich vereinbarte Rente bis zu dem im Vertrag festgelegten Alter, solange die Dienstunfähigkeit besteht oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.